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Frage zur Miles More Kreditkarte Reise-Rücktrittsversicherung

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lh1351

Erfahrenes Mitglied
10.12.2009
662
1
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Hallo zusammen,

ich habe eine eher generelle Frage zur Reiserücktrittsversicherung der Miles&More Kreditkarte. Und vorab: Mir ist klar, dass es darauf keine "richtige" Antwort, sondern eher nur Einschätzungen geben kann.

Meine Eltern wollen nach Spanien in den Urlaub in ca. 10 Wochen (Tui-Pauschalreise Aldiana oder Robinson mit Flug, ich denke mal Tui o. ä.) und die Reise nun im Reisebüro buchen. Meine Mutter hat die LH Kredikarte Gold Business ohne Status. Ihre Mutter (d. h. meine Großmutter ;) ) ist bereits älter und es kann nie ausgeschlossen werden, dass es einmal ein gesundheitliches Problem o. ä. gibt (Sturz, o. ä.), auch wenn dies bisher nicht der Fall war und hoffentlich auch nicht so sein wird. Sie ist in einem Pflegeheim untergebracht.

Meine Frage ist, inwieweit die Versicherung einspringt (Reise würde dann mit dieser Karte bezazhlt werden), falls die Reise in einem Ernstfall entweder gar nicht angetreten oder nach x-Tagen abgebrochen werden muss?

Bevor gleich die - berechtigte - Ermahnung kommt: Ja, ich lese mir die Bedingungen der Versicherung durch und ich rufe dort auch mal an. Mir geht es aber eher um zusätzliche ehrliche Einschätzungen, Tips o. ä.



Besten Dank.
 
Zuletzt bearbeitet:

le_chiffre

Erfahrenes Mitglied
27.02.2013
311
0
FRA
Lufthansa M&M CC AVB A. § 7 Nr. 2):

Der Versicherer ist im Umfang von Ziffer 1 leistungspflichtig, wenn infolge eines der nachstehend genannten wichtigen Gründe entweder die Reiseunfähigkeit des Versicherten nach allgemeiner Lebenserfahrung zu erwarten ist oder ihm der Antritt der Reise oder deren planmäßige Beendigung nicht zugemutet werden kann:
b) Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung des Ehegatten, der Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder der versicherten Personen.

Ob diese Voraussetzungen dann im Einzelfall erfüllt sind, lässt sich vorab und abstrakt nur schlecht vorhersagen.
 
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wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
8.735
2.274
Meine Frage ist, inwieweit die Versicherung einspringt (Reise würde dann mit dieser Karte bezazhlt werden), falls die Reise in einem Ernstfall entweder gar nicht angetreten oder nach x-Tagen abgebrochen werden muss?

Ich verstehe die Frage nicht. Was sollen wir da "einschätzen"? Wenn ein Versicherungsfall vorliegt, wird der Versicherer gemäß den Bedingungen regulieren. Dafür ist die Versicherung doch schließlich da. Und falls du etwas an den Bedingungen nicht verstehst, würde ich nicht das Forum befragen, sondern einfach dort anrufen und den Fall schildern. Wenn die dann keine Ausschlussgründe sehen, kannst du dir das schriftlich geben lassen und bist auf der sicheren Seite; ganz im Gegensatz zu irgendwelchen "Einschätzungen", die in Internetforen zum Besten gegeben werden. Denn wenn du im Falle eines Falles später sagst: "Im VFT haben sie aber gesagt, dass ...", dann wird dir das nicht viel nützen.
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
8.735
2.274
Ob diese Voraussetzungen dann im Einzelfall erfüllt sind, lässt sich vorab und abstrakt nur schlecht vorhersagen.

Ich denke, seine Frage bezog sich eher darauf, dass sie in einem Pflegeheim wohnt, sich gesundheitlich also bereits in einer Pflegestufe befindet. Die Frage ist dann, ob ihr die Reise überhaupt zugemutet werden kann. Deshalb sollte er beim Versicherer anrufen und fragen. Vielleicht verlangen sie, dass er im Schadensfall nachweist, dass die Oma überhaupt reisefähig war. Hier würde sich also im Vorfeld das Einholen einer ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung anbieten.
 
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paulraum

Erfahrenes Mitglied
08.04.2009
2.477
13
ARN / ZRH
Ich habe die M&M CC Reiserücktrittsversicherung als sehr flexibel und kundenfreundlich kennen gelernt.
Natürlich hängt es sehr von der jeweiligen Situation ab, allerdings liegt ja hier eine eindeutiges direktes Verwandtschaft vor (Tochter - Mutter) und wenn der Grund für den Reiseabbruch stichhaltig (ernsthafte Krankheit, Verschlechterung Zustand...) ist, sollte das kein Problem darstellen. Wie Du ja schon selber geschrieben hast: das ist eine Einschätzung, keine Rechtsberatung oder gar 100% sicheres Wissen.
 
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lh1351

Erfahrenes Mitglied
10.12.2009
662
1
ok, danke für die Einschätzungen. Den oben zitierten § habe ich ebenfalls gelesen. Wollte - wie gesagt - nur eine kurze Einschätzung, um zu vermeiden, von völlig falschen Vorstellungen auszugehen. Werde das Ganze dann nochmals telefonisch nachfragen.

Noch als Anmerkung zu #4: Die Großmutter kommt nicht mit...;) - da habe ich mich eventuell etwas missverständlich ausgedrückt.
 
Zuletzt bearbeitet:

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
8.735
2.274
Okay, da habe ich nicht richtig gelesen. Jetzt verstehe ich was du meinst. Das ist versichert, keine Frage. Ein Pferdefuß könnte höchstens sein, dass bei Buchung der Reise der Gesundheitszustand der Mutter (also Oma) bereits so schlecht war, dass deine Eltern hätten wissen müssen, dass eine Reiseabbruch droht. Das ist aber jetzt an den Haaren herbei gezogen und im Normalfall würden deine Eltern ja gar nicht buchen, wenn's wirklich so wäre.
 
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happy1234

Gesperrt
31.07.2011
241
0
Hamburg
mastercard rücktrittsversicherung

Kennt sich jemand mit dieser Rücktrittsversicherung aus? Umfasst sie auch Mitreisende? Nur den Partner oder auch Eltern?

Greift sie auch bei Schwangerschaften, die zum Zeitpunkt der Reisebuchung noch nich bestanden haben? Reicht generell eine Schwangerschaft oder muss eine Reiseunfähigkeitsbescheinigung des Arztes vorliegen?

vielen Dank :)
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.975
1.039
DUS, HAJ, PAD
...
Greift sie auch bei Schwangerschaften, die zum Zeitpunkt der Reisebuchung noch nich bestanden haben? Reicht generell eine Schwangerschaft oder muss eine Reiseunfähigkeitsbescheinigung des Arztes vorliegen?
...

Man kann auch schwanger in Urlaub fahren, gerade das mittlere Drittel bietet sich für sowas an. Schwangerschaft ist keine Krankheit.
Macht sogar Sinn, es könnte für einige Zeit der letzte sein. ;)
 

FlyingT

Erfahrenes Mitglied
17.11.2010
2.777
0
@wizzard

Darf ich als nicht-TO eine Nachfrage stellen?
Aus Sicht des Juristen mag es eine blöde Fragen sein, ja. Da ich aber bar jeder Erfahrung in diesem Thema bin verzeihe mir.

In #2 wurden die Versicherungsbedingungen genannt.

Greifen diese auch dann, wenn die Reiserücktrittsversicherung wie auch immer erfährt, dass die Oma, die Mutter der Versicherungsnehmerin, sich in einem betreuten Pflegeheim befindet?
Egal wie leicht oder gravierend die Erkrankung / Verletzung der Mutter (Oma) ist?
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
8.735
2.274
Der Nachsatz in #2 macht das Problem m.E. gut deutlich. "Kommt auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an" würde ich sagen. Lässt sich wohl pauschal nicht beantworten.
 

FlyingT

Erfahrenes Mitglied
17.11.2010
2.777
0
So unbefriedigend deine Antwort auch ist - danke dafür! (y)

Folglich sollte man sich im Falle betreuter Angehöriger eine generelle Bewertung der Versicherung im Vorhinein einhlohlen.
Die Versicherungen werden zwar den Teufel tun und Blanko-Checks ausstellen, aber eine generelle Antwortverweigerung auf hypothetische Versicherungsfälle können sie sich auch nicht leisten.
Einer Deckungsanfrage von Kunden lässt sich bei hinreichender Informationslage schwer aus dem Weg gehen.

Aber klar wie blöd:
Der Aufwand liegt primär wie initialisierend beim Kunden - was genügend potentielle Versicherungsfälle abwiegeln dürfte.
So denn überhaupt genug Vorlaufzeit besteht, um derartiges zu klären.
 

Oldie46

Reguläres Mitglied
01.01.2013
25
0
Nach einem schweren Unfall ist meine Frau für ca. 4 Monate Arbeitsunfähig und demnach auch Reiseunfähig. Wir haben in diesem Zeitraum mehrere Reisen gebucht, in der Regel mit stornierfähigen Hotels, aber auch zwei Pauschalreisen.
Diese haben wir frühzeitig storniert. Es fallen deshalb nur die Mindeststornogebühren an.

Eine Reise haben wir nicht mit der Karte bezahlt und die Kosten über die Barclay Zusatzversicherung beantragt. Die zuständige Versicherung AXA hat ohne weitere Rückfragen den Betrag innerhalb von 4 Tagen abgerechnet und bezahlt.

Eine weitere Reise haben wir mit LH M&M KKarte bezahlt und auch deren Versicherung eingereicht. Zuständig ist die ERgo/ERV.
Nach 14 Tagen bekamen wir einen Fragebogen, wir haben nochmal alle Unterlagen der Versicherung geschickt. Nach einer Woche kam eine Mail, sie hätten nichts bekommen.
Nochmal eine Mail geschickt mit der Frage, was denn noch benötigt wird. Wir schicken auch gerne mehrere Atteste von verschiedenen Ärzten, die beteiligt sind.
Seitdem kommt nichts mehr. Mittlerweile sind es fast 6 Wochen.

Es handelt sich um relativ geringe Beträge zwischen 200 und 300€ .

So unterschiedlich kann man Kunden behandeln !
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Ich würde da mal anrufen:

"Bei allen Fragen zum Versicherungsschutz stehen wir Ihnen mit unserem 24-h-Service an 365 Tagen im Jahr mit Rat und Tat zur Seite. Wenden Sie sich bitte an den Reise- und Versicherungs-Service unter Tel. 069 - 667 888 444."
 
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Oldie46

Reguläres Mitglied
01.01.2013
25
0
Ich habe eine Mail an den M&M Kreditkartenservice geschickt. Danach ging es sehr schnell. Am Feiertag( 3.10) kam ein Anruf mit einer Entschuldigung!. Am folgenden Tag um 21.50 (!) eine Nachfrage und die Zusage. Ich hoffe, es war ein einmaliger Vorgang. Die dortigen Arbeitszeiten sind aber schon ungewöhnlich.
 

Brummbaer66

Erfahrenes Mitglied
09.08.2012
899
-1
VIE
Die dortigen Arbeitszeiten sind aber schon ungewöhnlich.
Die werden, wie so viele andere auch, bestimmte Abteilungen/Funktionen für ganz Europa an nur einem Standort konzentrieren. Der 3.10. ist ja nur in DE ein Feiertag, hier in AT wurde ganz normal gearbeitet. Wenn die zuständige Abteilung im Ausland ansässig ist, wissen die dortigen Mitarbeiter unter Umständen gar nicht, dass bei Euch ein Feiertag war bzw. sind sich einer eventuellen Zeitverschiebung nicht immer bewusst.
 

bursche99

Erfahrenes Mitglied
14.07.2011
2.839
617
MUC, near OBAXA
Reiserücktrittsversicherung mit Überweisungs-Service?

Hallo,
Muss demnächst eine Anzahlung leisten, die ich nicht per KK, sondern nur per Überweisung zahlen kann.
Habe die SEN-KK (World Business?).
Gilt die RRV auch beim Überweisungsservice, oder nur bei "echter" KK-Zahlung?

Danke,

Edith sagt: Habe beim Versicherungsservice angerufen, die sagen Aktivierung geht auch mittels Überweisungs-Service, auf ein ausländisches Konto mittels SEPA / IBAN.
Schaun mer mal....
 
Zuletzt bearbeitet:

le_chiffre

Erfahrenes Mitglied
27.02.2013
311
0
FRA
Hallo,
Habe beim Versicherungsservice angerufen, die sagen Aktivierung geht auch mittels Überweisungs-Service, auf ein ausländisches Konto mittels SEPA / IBAN.
Schaun mer mal....

Steht auch so in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen unter Punkt II Abs. 3:

"Der Versicherungsschutz wird auch dann aktiviert, wenn die Zahlung mittels des Lufthansa
Miles & More Credit Card Überweisungsservice oder über den Internet-Zahlungsdienstleister
PayPal mit Belastung der Kreditkarte erfolgt ist."
 
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lh1351

Erfahrenes Mitglied
10.12.2009
662
1
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Macht es in Bezug auf den Versicherungsschutz eigentlich einen Unterschied, ob eine Reise als ein Pauschal-Paket oder ineinzelnen Komponenten gebucht wird?

Momentan habe ich das "Problem", dass ich eine TUI bzw. Robinson Clubreise buchen will. Buche ich die Reise komplett (sprich Unterbringung inkl. Flug) ist die ganze Sache allerdings 500 Euro teurer als bei Einzelbuchung (sprich Unterbringung einzelnen buchen und Flug bei Condor einzeln buchen).

Normalerweise dürfte das keinen Unterschied machen, wenn beide Leistungen mit der Karte bezahlt werden? Vielleicht habe ich einen Denkfehler.