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chargeback Einspruchsfrist

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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.607
1.299
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Mit einem sogn. "chargeback" kann man ja Umsätze beim kartenausgebenden Institut reklamieren und die schreiben dann in der Regel den Betrag "vorbehaltlich" zunächst gut.

Im Schreiben der "Reklamationsabteilung" stand "bis zur endgültigen Klärung"

Weiss hier jemand, wie lange diese Frist in der Regel ist? 4 Wochen?
 

Yeehaw

Erfahrenes Mitglied
07.10.2014
515
164
...wiese sollte das befristet sein? Bis zur endgültigen Klärung halt....
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.607
1.299
...wiese sollte das befristet sein? Bis zur endgültigen Klärung halt....

weil ich mir nicht vorstellen kann, daß solcherlei Dinge ohne Fristsetzung ablaufen - ich meine mich erinnern zu können, daß bei einem chargeback mit einem spanischen Reisebüro etwas von "30days no reaction leads to acceptance" - sogn. negative option
 

unblack

UA-VollHONk.
02.08.2009
5.050
6
LEB/ERF
Eine Reaktion bedeutet doch keine Klärung. Sowas kann sich ne Weile hinziehen, wenn beide Parteien unterschiedlicher Meinung sind und VISA/MC/AMEX vermitteln muss.
 

frogger321

Erfahrenes Mitglied
09.06.2010
2.472
544
Erstmal ist das natürlich abhängig vom Anbieter und natürlich, ist es schwierig da eine zeitliche Begrenzung festzusetzen für den Kartenausgeber. Daher wirst du da nie irgendwo eine feste Frist finden
 

Yeehaw

Erfahrenes Mitglied
07.10.2014
515
164
weil ich mir nicht vorstellen kann, daß solcherlei Dinge ohne Fristsetzung ablaufen - ich meine mich erinnern zu können, daß bei einem chargeback mit einem spanischen Reisebüro etwas von "30days no reaction leads to acceptance" - sogn. negative option
....wenn du dir das nicht vorstellen kannst, dann gibt es ja mind. 2 Möglichkeiten:
1) du präzisierst hier deinen KK-Herausgeber, um ggf. Erfahrungen von Usern zu bekommen. Falls es so was gibt, wird es sicher unterschiedliche Fristen geben.
2) du schreibst dein KK-Institut einfach mal an
 

Yeehaw

Erfahrenes Mitglied
07.10.2014
515
164
...habe bei meinem letzen "Fall" mit M&M mal nachgesehen, da stand nur:

..........werden wir den Betrag bis zur endgültigen Klärung gutschreiben. Sollte sich nachträglich ein anderer Sachverhalt ergeben, wird die Gutschrift wieder storniert.........

keine Frist und auch in den Versicherungsbedingungen steht nichts darüber
 

unblack

UA-VollHONk.
02.08.2009
5.050
6
LEB/ERF
XT600 meint das ja Händlerseitig. Ich habe gerade mal auf meinen dünnen Chargeback-Ordner geguckt, da stehen unterschiedliche Fristen drauf. Bei AMEX 30 Tage, bei Visa/MC 14-30 Tage in denen wir reagieren müssen. 30 Tage bedeuten aber eben nicht, dass die Sache geklärt ist. Reagieren wir nicht, wird der Fall natürlich zugunsten des Kunden abgeschlossen.

Unser letzter Chargeback hätte ja von XT600 sein können: da hat einer für eine 5 EUR-Tasse 14 Monate nach Verkauf Gewährleistung verlangt, weil beim aufsetzen auf die Spüle ein Stück Keramik abgeplatzt ist. Materialermüdung.
 
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Yeehaw

Erfahrenes Mitglied
07.10.2014
515
164
XT600 meint das ja Händlerseitig. Ich habe gerade mal auf meinen dünnen Chargeback-Ordner geguckt, da stehen unterschiedliche Fristen drauf. Bei AMEX 30 Tage, bei Visa/MC 14-30 Tage in denen wir reagieren müssen. 30 Tage bedeuten aber eben nicht, dass die Sache geklärt ist. Reagieren wir nicht, wird der Fall natürlich zugunsten des Kunden abgeschlossen.

Unser letzter Chargeback hätte ja von XT600 sein können: da hat einer für eine 5 EUR-Tasse 14 Monate nach Verkauf Gewährleistung verlangt, weil beim aufsetzen auf die Spüle ein Stück Keramik abgeplatzt ist. Materialermüdung.

...hängt das nicht im Umkehrschluß damit zusammen?
 

unblack

UA-VollHONk.
02.08.2009
5.050
6
LEB/ERF
...hängt das nicht im Umkehrschluß damit zusammen?

Du meinst die nicht-Reaktion? Nein, nicht zwingend. Wenn der Händler widerspricht, kann der Kunde das ja auch wieder und dann kann das hin und her gehen. Allerdings sind Chargebacks meistens nach ein, zwei Kontakten abgefrühstückt bzw. fällt die KK-Gesellschaft dann relativ schnell ihr Urteil, ob erstattet wird oder nicht.
 
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frogger321

Erfahrenes Mitglied
09.06.2010
2.472
544
Und, wie oft kommen sie damit bei euch so durch?
Was sind denn berechtigte Gründe? Nur die fehlende Zustimmung zur Transaktion oder? Und die holt ihr euch ja wahrscheinlich immer ein...
Du meinst die nicht-Reaktion? Nein, nicht zwingend. Wenn der Händler widerspricht, kann der Kunde das ja auch wieder und dann kann das hin und her gehen. Allerdings sind Chargebacks meistens nach ein, zwei Kontakten abgefrühstückt bzw. fällt die KK-Gesellschaft dann relativ schnell ihr Urteil, ob erstattet wird oder nicht.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.607
1.299
ja es ist aber ein Unterschied zwischen "klären" und "Reaktion" - ich denke, daß sich der Händler innerhalb einer Frist in irgendeiner Form melden muss - tut er das nicht, gilt das als akzpetiert?
Bei kleineren Beträgen könnte ich mit vorstellen, daß das KK-Unternehmen gutschreibt und den Aufwand scheut, hier im Detail was zu machen....
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.607
1.299
Unser letzter Chargeback hätte ja von XT600 sein können: da hat einer für eine 5 EUR-Tasse 14 Monate nach Verkauf Gewährleistung verlangt, weil beim aufsetzen auf die Spüle ein Stück Keramik abgeplatzt ist. Materialermüdung.

Hehe, jetzt mal langsam - das ist ja so wie bei dem ebayer, der schlecht bewertet hatte weil man das Gewinde nachschneiden musste ohne vorher mit dem Händler zu sprechen....

ich schätzt mich falsch ein!!
 

unblack

UA-VollHONk.
02.08.2009
5.050
6
LEB/ERF
Und, wie oft kommen sie damit bei euch so durch?
Was sind denn berechtigte Gründe? Nur die fehlende Zustimmung zur Transaktion oder? Und die holt ihr euch ja wahrscheinlich immer ein...

Das mit der Zustimmung geht im Online-Geschäft ja nur halbgar, weswegen ein Hauptgrund für Chargebacks immer noch Betrug ist. Aber das passiert wirklich sehr selten - wir haben maximal einen Fall im Jahr. Man hat ja hochgerüstet und die "fraud prevention" findet sowohl direkt im Online-Shop statt als auch beim Aquirer. Anfällig sind vor allem immer noch AMEX-Karten.

Dann hat man immer mal Chargebacks weil sich Kunden nicht mehr an die Bestellung erinnern bzw. mit der Abbuchung auf der Abrechnung nichts anfangen können...

Allen anderen geht in der Regel irgendwelches Geplänkel mit dem Kundenservice voraus. Im Fall obiger Tasse drohte man gleich in der ersten Mail mit Anwalt und schimpfte wüst rum. Da macht dann einfach der Ton die Musik, denn ansonsten sind wir auch bei solchen Fällen kulant. Der versuchte Chargeback ging dann auch nicht durch...
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.607
1.299
Das mit der Zustimmung geht im Online-Geschäft ja nur halbgar, weswegen ein Hauptgrund für Chargebacks immer noch Betrug ist. Aber das passiert wirklich sehr selten - wir haben maximal einen Fall im Jahr. Man hat ja hochgerüstet und die "fraud prevention" findet sowohl direkt im Online-Shop statt als auch beim Aquirer. Anfällig sind vor allem immer noch AMEX-Karten.

Dann hat man immer mal Chargebacks weil sich Kunden nicht mehr an die Bestellung erinnern bzw. mit der Abbuchung auf der Abrechnung nichts anfangen können...

Allen anderen geht in der Regel irgendwelches Geplänkel mit dem Kundenservice voraus. Im Fall obiger Tasse drohte man gleich in der ersten Mail mit Anwalt und schimpfte wüst rum. Da macht dann einfach der Ton die Musik, denn ansonsten sind wir auch bei solchen Fällen kulant. Der versuchte Chargeback ging dann auch nicht durch...

Manche Onlineshops machen es dem Kunden aber echt schwierig, nachzuvollziehen, um was es geht:

- Buchung über weg.de
- "Veranstalter" auf den man weitergeleitet wird "TravelNow.com" - OK!
- dann Email von @ian.com (?) wie folgt: "Die Buchung, die Sie kürzlich auf der TravelTainment-Website vorgenommen haben, wurde bestätigt":rolleyes:
und "Ihre Kreditkarte wurde von Travelscape, LLC mit dem oben genannten Betrag belastet" (y)

Reel belastet wurde dann von "Expedia Buchungsgebühr":eek:

Wer blickt hier noch durch?
 
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L_R

Erfahrenes Mitglied
01.10.2013
2.127
49
ja, oder das erste mal als ich auf einer rechnung ne abbuchung aus singapur und eine aus luxemburg (in beiden ländern war ich noch nie) war, bis ich dann festgestellt hab das es sich um nen onlineshop und ne OTA handelte, die offenbar von dort aus abbuchen...
 

unblack

UA-VollHONk.
02.08.2009
5.050
6
LEB/ERF
Wer blickt hier noch durch?

Das ist ja auch vollkommen nachvollziehbar, wenn da mal jemand nachfragt. Bei uns ist allerdings Shopname == Name auf der KK-Abrechnung.

Ein gewisser Prozentsatz Kunden schafft es aber auch, die Rechnung nochmal zu bezahlen, obwohl sie schon bezahlt ist und auf der Rechnung in 14pt-Schrift "NICHT ÜBERWEISEN" steht ;)
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.607
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Das ist ja auch vollkommen nachvollziehbar, wenn da mal jemand nachfragt. Bei uns ist allerdings Shopname == Name auf der KK-Abrechnung.

Ein gewisser Prozentsatz Kunden schafft es aber auch, die Rechnung nochmal zu bezahlen, obwohl sie schon bezahlt ist und auf der Rechnung in 14pt-Schrift "NICHT ÜBERWEISEN" steht ;)

LOL, ja kann ich mir vorstellen... Rechnung=bitte zahlen, Kreditkarte ist halt noch nicht so richtig verbreitet bei uns:D
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.607
1.299
ja, oder das erste mal als ich auf einer rechnung ne abbuchung aus singapur und eine aus luxemburg (in beiden ländern war ich noch nie) war, bis ich dann festgestellt hab das es sich um nen onlineshop und ne OTA handelte, die offenbar von dort aus abbuchen...

ja auch verwirrend, allerdings sind hier bei Travelnow 4 (!!) verschiedene Namen im Spiel für ein und denselben Vorgang (eigentlich sogar 5)
 

AndreFo

Erfahrenes Mitglied
12.12.2010
815
4
DRS
Hey,


ich hab jetzt nicht herausgelesen wie lange man ein Charge Back in die Wege leiten kann. Hier gehts um Airfasttickets und um, nach email Zusage, nicht gewährte Rückzahlungen für Hotelsstornos. Speziell gehts um die DKB.


Danke für Rückmeldungen.
 

maex

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
3.786
20
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Warum fragst du nicht einfach direkt bei der DKB an? Nur die werden dir sicher sagen können, ob ein Chargeback möglich ist. Ich würde den Chargeback einfach "beantragen" und schauen was dann passiert.