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LH Credit Card - Überweisung auf Haushaltskonto nicht möglich oder doch?

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Toto1974

Aktives Mitglied
06.07.2010
190
0
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Hallo!
Ich wollte von der LH CC ein paar hundert € auf ein Haushaltskonto, bei dem sowohl meine Ehefrau als auch ich Inhaber sind überweisen. Das scheint aber nicht möglich zu sein. Oder gibt es einen Trick?
Das Konto ist nicht das Kartenabrechnungskonto und eben nur teilweise Personen-identisch mit dem Karteninhaber.

Falls sich jemand wundert warum ich den "teuren" Ü-Service nutzen wollte: Mir ging es um Vermeidung von Dispozinsen, also ich wollte den Betrag überweisen den das Konto droht ins negative zu rutschen.
Bis zur Kartenbabrechung ist ein Ausgleich aller Konten möglich. Also hätte ich so 21 Tage Dispozinsen vermeiden können. Die Gebühren sind dabei geringer als die Zinsen die die Bank verlangen würde.
Es geht hier zwar nur um rund 10 € aber verschenken muss man ja nichts.
 

SaschaT82

Erfahrenes Mitglied
23.01.2012
2.418
1
Hallo!
Ich wollte von der LH CC ein paar hundert € auf ein Haushaltskonto, bei dem sowohl meine Ehefrau als auch ich Inhaber sind überweisen. Das scheint aber nicht möglich zu sein. Oder gibt es einen Trick?
Das Konto ist nicht das Kartenabrechnungskonto und eben nur teilweise Personen-identisch mit dem Karteninhaber.

Falls sich jemand wundert warum ich den "teuren" Ü-Service nutzen wollte: Mir ging es um Vermeidung von Dispozinsen, also ich wollte den Betrag überweisen den das Konto droht ins negative zu rutschen.
Bis zur Kartenbabrechung ist ein Ausgleich aller Konten möglich. Also hätte ich so 21 Tage Dispozinsen vermeiden können. Die Gebühren sind dabei geringer als die Zinsen die die Bank verlangen würde.
Es geht hier zwar nur um rund 10 € aber verschenken muss man ja nichts.

Benutz eine DKB Kreditkarte für sowas. Kostenlos am Giroautomaten abheben, direkt wieder kostenlos auf das Haushaltskonto einzahlen :D.

Ich hab neulich den Überweisungsservice nutzen müssen, weil ich 2 Rechnungen begleichen musste, aber nicht zu Hause war und so kein Zugriff auf mein TAN Gerät hatte. Da es kurzfristig war, gings leider nicht anders. Da hab ich mir natürlich die AGBs durchgelesen und dort steht tatsächlich, dass man nicht auf ein Konto überweisen darf, wo man selbst (Teil)inhaber ist...
 

Netforce

Erfahrenes Mitglied
01.08.2014
252
0
MUC
ist mit dem Haushaltskonto das Referenzkonto gemeint ? vor ein paar Monaten ging das noch.
 

Individualurlauber

Erfahrenes Mitglied
30.12.2011
2.724
4
Gib als Empfänger einfach Müller-Meier-Schulz ein. Das Geld wird gutgeschrieben, egal ob der Name des Begünstigen mit dem Kontoinhaber übereinstimmt oder nicht. Das wird schon seit ein paar Jahren nicht mehr abgeglichen.
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.970
1.029
DUS, HAJ, PAD
Gib als Empfänger einfach Müller-Meier-Schulz ein. Das Geld wird gutgeschrieben, egal ob der Name des Begünstigen mit dem Kontoinhaber übereinstimmt oder nicht. Das wird schon seit ein paar Jahren nicht mehr abgeglichen.

Das kann ich bestätigen, nachdem jemand bei ebay meine Kontodaten erhalten und damit auf seinen Namen bei amazon eingekauft hat. Namen werden bei größeren Beträgen nur manuell überprüft, meine Bank ab 2500 Euro.
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.557
633
Benutz eine DKB Kreditkarte für sowas. Kostenlos am Giroautomaten abheben, direkt wieder kostenlos auf das Haushaltskonto einzahlen :D.

Das ist Betrug und nennt sich "Kreditkartenreiterei" ;-)

Kreditkartenreiterei - Enzyklopädie Marjorie-Wiki

In der Regel verzichtet die Bank zwar auf eine Strafanzeige aber wenn sie Wind davon bekommt, musst mit einer Konto / Karten Kündigung inkl. Eintragung "Kreditkartenmissbrauch" der Schufa rechnen... Was dann folgt, dürfte klar sein...
 

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.603
505
Und wie soll das auffallen, wenn Bank- und Kreditkartenkonto bei verschiedenen Instituten geführt werden?

Theoretisch kann es auffallen, aber ich denke nur wenn das regelmäßig passsiert fällt es wirklich auf.
Kann ja auch nur der name der frau sein, und notfalls verzichtet man halt auf die Meilen.

Aber wegen 10 Euro wpürde ich mir keinen Kopf machen. Da geht es hoffentlich eher ums Prinzip. Erinnert mich etwas an einen User hier.

Gruß

Flyglobal
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.557
633
Und wie soll das auffallen, wenn Bank- und Kreditkartenkonto bei verschiedenen Instituten geführt werden?

Auch wenn es nicht auffällt, ist es Betrug... Da ist halt die Frage, ist es das wegen paar Cent an Meilen oder Zinsersparnis wirklich wert?

Auffallen können so Ungewöhnlichkeiten recht schnell... z.B. ist es schon mal merkwürdig, wenn jemand immer in einem gewissen Zeitraum, den gleichen Geld-Betrag abhebt... Die Frage der Nachweisbarkeit ist eine andere...

Dazu kommt, dass die Bank wo ständig das Bargeld eingezahlt wird, sich auch irgendwann wundert, wo das "her" kommt. Bei kleinen Beträgen mag das zwar egal sein, wenn es aber jeden Monat paar hundert Euro sind, wird die Nachfrage auf kurz oder lang kommen @Geldwäsche.... Da die Banken sich untereinander nicht austauschen, wird es auch hier nicht auffallen... Aber alles Ärger den man sich ersparen kann ;)
 

Individualurlauber

Erfahrenes Mitglied
30.12.2011
2.724
4
Ist es denn auch Kreditkartenreiterei wenn ich mir am 25 d.M. Geld von meiner DKB-Visa abhole und dieses Geld am 20. d. Folgemonats von einem Drittkonto wieder auf mein DKB-Abrechnungskonto überweise?

Theoretisch kann es auffallen, aber ich denke nur wenn das regelmäßig passsiert fällt es wirklich auf.

Ich mache das bereits seit vielen Jahren so. Gottseidank bisher noch folgenlos (y)
 

le_chiffre

Erfahrenes Mitglied
27.02.2013
311
0
FRA

Auch wenn es nicht auffällt, ist es Betrug...


Bitte nicht solche Märchen erzählen!

Die strafrechtliche Einordnung hängt sehr stark vom jeweiligen Einzelfall ab. Betrug ist in der Regel nicht tatbestandsmäßig und auch der Missbrauch von Zahlungskarten ist keineswegs standardmäßig in solchen Fällen erfüllt.

Dass die Banken das naturgemäß gerne anders sehen würden, ändert hieran nichts.
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.557
633
Bitte nicht solche Märchen erzählen!

Die strafrechtliche Einordnung hängt sehr stark vom jeweiligen Einzelfall ab. Betrug ist in der Regel nicht tatbestandsmäßig und auch der Missbrauch von Zahlungskarten ist keineswegs standardmäßig in solchen Fällen erfüllt.

Dass die Banken das naturgemäß gerne anders sehen würden, ändert hieran nichts.

Ähm? Wenn du Bargeld von der Kreditkarte abhebst, dies auf dein Girokonto einzahlst um z.B. Dispo-Zinsen zu sparen, dann ist das ganz klar Betrug der Bank gegenüber. (Du erschleichst dir einen nicht Vertragsgemäßen Vorteil)

Zusätzlich verstößt du in den meisten Fällen gegen die AGB's ("nicht auf ein Konto überweisen darf, wo man selbst (Teil)inhaber ist...") der Bank! Ich weiß nicht, wo du bei dieser klaren Aussage, Spielraum siehst?

Auch der Verstoß der AGB's von einer Kreditkarte, wird der Schufa als "Kreditkartenmissbrauch" gemeldet... Aber ich halte dich nicht davon ab, dies zu tun ;)
 

AntonBauer

Classics Geek
08.03.2009
2.466
7
MUC
Ähm? Wenn du Bargeld von der Kreditkarte abhebst, dies auf dein Girokonto einzahlst um z.B. Dispo-Zinsen zu sparen, dann ist das ganz klar Betrug der Bank gegenüber. (Du erschleichst dir einen nicht Vertragsgemäßen Vorteil)

Jurist biste keiner, gell? :rolleyes:

Wusste gar nicht, dass der "nicht Vertragsgemäßen Vorteil" zum Tatbestand des § 263 StGB gehört.

Allerdings bin ich mir sehr sicher, dass die Täuschung und der Irrtum zu prüfen sind, und die hätt' ich jetzt ganz gern von dir erklärt.

Si tacuisses ...
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.557
633
Jurist biste keiner, gell? :rolleyes:

Wusste gar nicht, dass der "nicht Vertragsgemäßen Vorteil" zum Tatbestand des § 263 StGB gehört.

Allerdings bin ich mir sehr sicher, dass die Täuschung und der Irrtum zu prüfen sind, und die hätt' ich jetzt ganz gern von dir erklärt.

Si tacuisses ...

Ich verstehe nicht, wieso du so auf die Straftat pochst? Ich habe bereits per Link eine Quelle genannt und zusätzlich, dass in den meisten Fällen keine Strafanzeige von Seiten der Bank gestellt wird.

Was übrig bleibt, ist der Eintrag in der Schufa... der Sicherlich schwerer liegen dürfte, als die Strafanzeige bei der nicht viel raus kommen wird.

Und nein, ich bin kein Jurist, du etwa?

שבת הגדול
 

le_chiffre

Erfahrenes Mitglied
27.02.2013
311
0
FRA
Ähm? Wenn du Bargeld von der Kreditkarte abhebst, dies auf dein Girokonto einzahlst um z.B. Dispo-Zinsen zu sparen, dann ist das ganz klar Betrug der Bank gegenüber. (Du erschleichst dir einen nicht Vertragsgemäßen Vorteil)

Ähm? Wenn du Bargeld von der Kreditkarte abhebst, dies auf dein Girokonto einzahlst um z.B. Dispo-Zinsen zu sparen, dann ist das ganz klar Betrug der Bank gegenüber. (Du erschleichst dir einen nicht Vertragsgemäßen Vorteil)

Nein, ist es nicht, so lange nicht eine Vermögensverschiebung zu einem (stoffgleichen) Vermögensschaden bei der Bank führt.
Ob das Verhalten gegen die AGB gegen die Banken verstößt ist strafrechtlich allenfalls für den Zahlungskartenmissbrauch in § 266b StGB von wesentlicher Bedeutung, aber auch hier fehlt es in Fällen wie dem hier besprochenen regelmäßig am Vermögensschaden. Ein solcher liegt nunmal nicht vor, wenn der der Karteninhaber (trotz des Missbrauchs) bereit und fähig ist, die Garantieverpflichtung im Verhältnis zum Kartenaussteller auszugleichen.

Man kann es gar nicht oft genug erwähnen:
Betrug ist eine der komplexesten Straftatbestände des deutschen Strafrechts. Nur selten sind Fälle die man umgangssprachlich bzw. bei einem kurzen Blick als Betrug bezeichnet auch tatsächlich eindeutig als ein solcher einzustufen.
Außerdem gilt stets:
Es handelt sich um ein Vermögensdelikt und nicht um ein Delikt gegen die Wahrheit (bzw. hier gegen die Bank-AGB).
Nicht alles was vertragswidrig bzw. rechtswidrig ist, muss auch strafbar sein.
 
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Reaktionen: reinke und AntonBauer

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.557
633
Nein, ist es nicht, so lange nicht eine Vermögensverschiebung zu einem (stoffgleichen) Vermögensschaden bei der Bank führt.
Ob das Verhalten gegen die AGB gegen die Banken verstößt ist strafrechtlich allenfalls für den Zahlungskartenmissbrauch in § 266b StGB von wesentlicher Bedeutung, aber auch hier fehlt es in Fällen wie dem hier besprochenen regelmäßig am Vermögensschaden. Ein solcher liegt nunmal nicht vor, wenn der der Karteninhaber (trotz des Missbrauchs) bereit und fähig ist, die Garantieverpflichtung im Verhältnis zum Kartenaussteller auszugleichen.

Man kann es gar nicht oft genug erwähnen:
Betrug ist eine der komplexesten Straftatbestände des deutschen Strafrechts. Nur selten sind Fälle die man umgangssprachlich bzw. bei einem kurzen Blick als Betrug bezeichnet auch tatsächlich eindeutig als ein solcher einzustufen.
Außerdem gilt stets:
Es handelt sich um ein Vermögensdelikt und nicht um ein Delikt gegen die Wahrheit (bzw. hier gegen die Bank-AGB).
Nicht alles was vertragswidrig bzw. rechtswidrig ist, muss auch strafbar sein.

Und nochmal... wieso hüpfst du auf dem Strafrecht rum? Da wird nichts bei rum kommen! Es ist absolut uninteressant sich daran aufzuhängen, zumal ich schon mehrfach geschrieben habe... Die Banken werden in der Regel ohnehin keine Anzeige erstatten.

Es ist nur ein Punkt wichtig & teuer, der Eintrag in der Schufa und der entsteht bereits mit Verletzung der AGB.
 

le_chiffre

Erfahrenes Mitglied
27.02.2013
311
0
FRA
Und nochmal... wieso hüpfst du auf dem Strafrecht rum?

Da es sich hier um ein Disksussionsforum handelt und du immerhin mehrfach in dem Thread hier die (vorbehaltslose) Behauptung aufgestellt hast, es handele sich um Betrug. ;)

Von meiner Seite aus war es das dann aber auch schon und es kann wieder zurück zum eigentlichen Thema gehen. ;)
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Dazu kommt, dass die Bank wo ständig das Bargeld eingezahlt wird, sich auch irgendwann wundert, wo das "her" kommt. Bei kleinen Beträgen mag das zwar egal sein, wenn es aber jeden Monat paar hundert Euro sind, wird die Nachfrage auf kurz oder lang kommen @Geldwäsche....

Brüller! Ich nehme an, deine fachkundige Aussage betrifft das Pfändungsschutzkonto eines Hartz-IV-Empfängers?
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
8.732
2.264
Dazu kommt, dass die Bank wo ständig das Bargeld eingezahlt wird, sich auch irgendwann wundert, wo das "her" kommt. Bei kleinen Beträgen mag das zwar egal sein, wenn es aber jeden Monat paar hundert Euro sind, wird die Nachfrage auf kurz oder lang kommen @Geldwäsche....

wow! jeden Monat ein paar hundert Euro ... GEIL! :D
 
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vantom

Erfahrenes Mitglied
02.11.2011
1.361
1
BER
www.tomflieger.net
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Mein Überweisungsservice wurde gekündigt nachdem ich mal Geld auf ein Konto mit mir als Kontoinhaber überwiesen hatte (nicht Abrechnungskonto). War aber nicht schlimm da ich zu diesem Zeitpunkt die LH-Karte ebenfalls schon gekündigt hatte :)