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Paypal: Inkasso durch KSP Rechtsanwälte Hamburg

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hannes08

Erfahrenes Mitglied
19.08.2011
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GRZ
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Ich hab aktuell ein Problem mit meinem Paypal Konto:

Im Juni hatte ich folgende Umsätze, die zu einem negativen Kontostand führten, welcher aktuell über KSP Rechtsanwälte via Inkasso-Email "bearbeitet" wird:

Sachlage (Juni Umsätze):
* Ich hatte erstmals einen Geldeingang auf meinem PP Konto => Guthaben am PP Account
* Anschließend hatte ich div. Bezahlvorgänge durchgeführt (übersteigen das Guthaben).
Bei einem davon stand:
Vielen Dank für Ihre Bestellung bei Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG. Das Geld wird erst dann von Ihrem Konto abgebucht, wenn die Bestellung von Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG verarbeitet wurde. Ihr PayPal-Guthaben wird hierfür immer vorrangig vor anderen Zahlungsquellen wie Bankkonto oder Kreditkarte verwendet.

* Bei meinem PP-Konto sind 2 aktive Kreditkarten hinterlegt, Paypal sollte also eigentlich recht einfach an Geld kommen.


Heute erhalte ich von paypal@ksp.de "KSP Rechtsanwälte" eine mäßig-schwindliche Email:

Sehr geehrter Herr xxxx,

wir zeigen an, dass wir die PayPal (Europe) S.à.r.l. & Cie. S.C.A., vertreten.

PayPal hat uns mitgeteilt, dass Ihr Nutzerkonto einen Negativsaldo von EUR 190,00 aufweist und Sie sich mit dem Ausgleich dieses Betrages in Verzug befinden.

Die geltend gemachte Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:

Negativsaldo PayPal Konto EUR 190,00
zzgl. Verzugszinsen seit dem 07.07.2015
i.H.v. 5%-Punkten über dem Basiszinssatz EUR 0,50
Kaufmännische Mahnkosten EUR 20,00
Anwaltsgebühr* EUR 58,50
Auslagenpauschale* EUR 11,70
--------------------
Gesamtbetrag EUR 280,70

Wir fordern Sie auf, den Betrag von EUR 280,70 so an uns zu überweisen, dass dieser bis zum

09.08.2015

auf unserem unten bezeichneten Konto eingeht.

Mit freundlichen Grüßen

KSP
Rechtsanwälte

Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig.

Der Betrag des Negativsaldos von EUR 190,00 beruht auf einer entsprechenden Transaktionssumme.

Weitere Details zu dem Negativsaldo sowie die Mahnungen hat PayPal u. a. am 06.07.2015 vereinbarungsgemäß an die bei der Anmeldung hinterlegte E-Mailadresse "blabla" versandt.

Aufgrund Ihres Zahlungsverzuges sind Sie verpflichtet, auch die Kosten unserer Inanspruchnahme sowie die weiteren Verzugskosten zu tragen.

Sollten wir keinen fristgerechten Zahlungseingang verzeichnen können, werden wir unserer Mandantin empfehlen gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Hierdurch würden erhebliche zusätzliche Kosten entstehen, welche bei erfolgreicher Geltendmachung noch zusätzlich von Ihnen zu tragen wären.


* Anwaltsgebühr und Auslagenpauschale gemäß §§ 2, 13 f. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
(RVG) i.V.m. Nr. 2300, 7002 Vergütungsverzeichnis zum RVG


KSP Kanzlei Dr. Seegers
Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kaiser-Wilhelm-Straße 40
20355 Hamburg

Da ich von div. Paypal-Schwindeladressen laufend div. Mails bekomme, hab ich höchstwahrscheinlich die "Mahnung" am 6.7. gelöst oder sie ist ohnehin im Spam-Ordner gelandet.
Das Email hat übrigens keine digitale Signatur, einen Brief am Postweg habe ich bis dato nicht erhalten.

Was mich so wundert:
1. Warum wird keine meiner hinterlegten Kreditkarten belastet (wie sonst immer) sondern ich soll Geld auf das PP-Konto überweisen?
Kann das mit dem einmaligen Geldeingang zusammenhängen?

In der Transaktion steht ja, dass das Guthaben vorrangig verwendet wird - in meinem Fall reichte es halt nicht aus. Dafür hab ich ja die CCs hinterlegt.

2. Welche Reaktion empfehlt ihr mir?
a. Offenen Betrag direkt bei Paypal begleichen und abwarten (nehme an, das RA Büro wird dann seine Forderungen weiterhin eintreiben wollen)
b. Gesamtbetrag an den Rechtsanw. überweisen und fertig
c. Mit Rechtsanwalt oder/und Paypal kontakt aufnehmen?
d. Sonst was?

Unabhängig davon werde ich meinen "Konsumentenrechtsschutz" kontaktieren, mal sehen ob diese Rechtsschutzversicherung was bringt.
 
Zuletzt bearbeitet:

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.972
1.030
DUS, HAJ, PAD
Gerüchteweise ist Kommunkation mit paypal wie mit einer Wand.

Was da schief gelaufen ist kann ich dir nicht sagen, ich habe regelmässig Geldeingänge über ebay Verkäufe bei paypal und hatte damit bisher keine Probleme. Habe auch schon gemischt mit Guthaben und KK bezahlt, auch keine Probleme.

Hat evtl. das hinterlegte Bankkonto Probleme gemacht, das wird ja bevorzugt von paypal als Zahlungsmethode verwendet (Guthaben > Bankkonto > Kreditkarte)?

Sind Mahnungen per email eigentlich gültig oder muss sowas noch per Post kommen?

Viel Erfolg, mein Gefühl sagt mir es wird nicht einfach. Vielleicht zu erst versuchen mit paypal klären, was eigentlich schief gelaufen ist.
 
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Reaktionen: MaxBerlin

hannes08

Erfahrenes Mitglied
19.08.2011
3.850
275
GRZ
Gerüchteweise ist Kommunkation mit paypal wie mit einer Wand.

Hat evtl. das hinterlegte Bankkonto Probleme gemacht, das wird ja bevorzugt von paypal als Zahlungsmethode verwendet (Guthaben > Bankkonto > Kreditkarte)?

Ich hab gar kein Bankkonto hinterlegt, dafür sind ja die CCs da.

Edit:

Seit dem einmaligen Geldeingang steht bei jeder Transaktion:

Zahlungsart: PayPal-Guthaben
Zahlungsquelle: xx,99 USD - PayPal-Konto

Früher stand da immer "Kreditkarte....."

Sehr unlogisch, dass wegen ein paar USD-Guthaben nun alle weitern Umsätze (die das x-fache des Guthabens ausmachen) nun plötzlich mit diesem Guthaben verrechnet werden sollen.
 
Zuletzt bearbeitet:

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.764
5.482
Bei unterstellter Anwendbarkeit deutschen Rechts (was ich jetzt nicht näher geprüft habe), würde ich folgendes machen:

1) Hauptforderung (die ja anscheinend unstreitig nicht bezahlt ist; wobei ich die Aussage zu Verrechnungen mit USD-Guthaben jetzt nicht ganz genau verstanden habe, evtl. macht Paypal da von einem Aufrechungsrecht Gebrauch) an Paypal zahlen, und zwar mit ausdrücklichem Hinweis im Verwendungszweck, dass es eine Zahlung auf die Hauptforderung ist

2) Gegenüber KSP fehlende Vollmacht rügen, weiter fehlenden Verzug (nach deutschem Recht muss der Gläubiger den Verzugseintritt beweisen und der Schuldner fehlendes Verschulden hieran) und anzeigen, dass die Hauptforderung an Paypal bezahlt wurde.

Mahn- und Anwaltskosten könnten nur verlangt werden, wenn der Verzug nachgewiesen werden kann.

KSP ist eine der größten deutschen Anwaltskanzleien im Masseninkasso für Großgläubiger. Ich denke, da wird dann nichts nachkommen, zumal dann möglicherweise ein Rechtsstreit wegen der Mahnkosten und Anwaltsvergütung im Ausland geführt werden müsste.

Meine persönliche fachliche Meinung ohne Gewähr. ;)
 

chillhumter

Erfahrenes Mitglied
16.11.2014
4.785
2
DUS/BKK/MNL
Alles sehr dubios, man sollte PP meiden wo es geht,
lieber ein paar Cent mehr für eine andere Zahlungsmethode aufwenden, wenn Alternativen angeboten werden

Ohne rechtlichen Hintergrund würde ich aber auch sagen, das eine Email keine rechtsgültige Mahnung darstellt
 

chillhumter

Erfahrenes Mitglied
16.11.2014
4.785
2
DUS/BKK/MNL
Eine Mahnung ist in der Regel auch nicht erforderlich, sofern Du Dich im Verzug befindest.

Wann ist man denn bei PP im Verzug wenn man eine KK zur Abbuchung hinterlegt hat
und diese Möglichkeit vom Gläubiger nicht genutzt wird ?

Wie kann man bei PP überhaupt ins Minus kommen ohne Verschulden des Gläubigers ?
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.178
4.696
HAM
Wann ist man denn bei PP im Verzug wenn man eine KK zur Abbuchung hinterlegt hat
und diese Möglichkeit vom Gläubiger nicht genutzt wird ?

Das kann ich Dir ohne Kenntnis der AGB und des anzuwendenen Rechts nicht beantworten. Ich selbst habe mit dem Laden keine Geschäftsbeziehung.
 

ozymandias1

Erfahrenes Mitglied
01.01.2012
281
138
Ich hatte so etwas mal mit einer Arztrechnung, die während einer längeren Reise kam. Als ich zurück kam, war die Rechnung mit zwei Mahnungen schon da und am nächsten Tag kam der Anwaltsbrief mit völligst überhöhten Phantasiegebühren, die die Rechnung fast verdoppelt hätten. Ich habe die eigentliche Rechnung bezahlt und Anwaltsbüro und Gläubiger eine freundliche, entschuldigende E-Mail geschrieben. Am Tag darauf hat mir das Anwaltsbüro geschrieben, dass die Sache damit erledigt ist.

Ich glaube diese Gebühren gehören einfach zu der Drohkulisse von der Inkasso-Unternehmen leben. Ich bin ja juristischer Laie, aber es gilt doch überall eine Schadensminderungspflicht und solche Kosten für Zahlungserinnerungen (was anderes sind solche Briefe ja nicht) sind sicher nicht gerechtfertigt.
 
A

Anonym2735

Guest
Gleiche Situation bei mir vor einem halben Jahr.
Habe die offene Summe an Paypal überwiesen, bei mir ging es um 5€ (!). Eine zweite Überweisung in Höhe von 15€ an das Inkassobüro, verbunden mit der eMail, dass ich damit die Forderung als erledigt betrachte und in der Folge meine Geschäftsbeziehung zu Paypal einstellen werde.
Habe dann eine sehr deutliche eMail an Paypal gesendet und um umgehende Kündigung gebeten. Paypal hat mir insgesamt 30€ als Unkostenaufwand erstattet. Das Konto habe ich danach geschlossen. Ich werde künftig auf diese Dienstleistung verzichten
 
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Reaktionen: KvR und thaifoodpower

hannes08

Erfahrenes Mitglied
19.08.2011
3.850
275
GRZ
Danke für eure Antworten.

Ich habe Paypal heute angerufen, dt. Hotline. Entgegen der Erwartungen hat man sich bemüht und war durchgehend freundlich.

Mehrere Abteilungen konnten sich nicht erklären, warum die CC nicht belastet wurde. Normal sei das jedenfalls nicht.
Ich gehe davon aus, dass es mit dem USD-Guthaben zusammenhängt und das dieses die normale CC-Belastung verhindert. Da das Guthaben jedoch zu niedrig für die folgende Belastung war, entstand der Negativsaldo.

Seitens PP wurde dann die CC mit dem Betrag einer Rechnung belastet, so dass nach Geldeingang (dauert angeblich auch bei CC Abbuchung ein paar Stunden/Tage bis der Eingang am PP Konto ersichtlich ist) das Konto wieder ein Guthaben aufweisen sollte.
Zudem wurde seitens PP das Inkassobüro KSP Rechtsanwälte verständigt und der Inkassoauftrag storniert.

=> Ich soll in 4 Tagen anrufen, ob der Fall nun erledigt ist oder ob ich die Inkassogebühren doch zahlen soll.
Ich warte nun mal ab.
 
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Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.487
15
Farewell City
Zudem wurde seitens PP das Inkassobüro KSP Rechtsanwälte verständigt und der Inkassoauftrag storniert.

Offtopic:

Würde mich nicht wundern wenn hier gar kein Inkasso Büro echt aktiv wurde.

Bei vielen Unternehmen & Konzernen werden "Inkasso" und "Kanzlei Namen" geliehen - d.h. der Gläubiger selbst erledigt alle Aufgaben selbst, nutzt dafür aber den "Deck"Mantel der vorgenannten Beteiligten (Briefpapaier / Logo / Unterschriften).

Kann ein sehr lukratives "Zusatz"business für die eine oder andere Kanzlei sein.
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
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Was sagt denn der Amtsrichter wenn man die Sache eskalieren lässt, sich stur verhält und die Sache bis vor Gericht laufen lässt?
Denn die Forderung als solches war ja nicht verweigert oder gefährdet, es lag einfach an der Inkompetenz des Gläubigers seine Maschinerie richtig zu bedienen.