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Miles&More Kreditkarte - Reklamation Umsatzbuchung

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Baldi

Neues Mitglied
11.09.2012
16
0
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Hallo @all,

ich habe eine Business Plus und momentan Probleme mit M&M CC wegen einer Abbuchung eines Autovermieters.
Die abgebuchten Beträge (ca. 100€) entsprechen nicht den vereinbarten Konditionen und sind von mir nicht
autorisiert worden. Daher habe ich via unterzeichnetem Webformular per Fax um Rückbuchung bei M&M CC gebeten.
Jetzt habe per Post ein Schreiben erhalten, wonach ich "zur ausführlichen schriftlichen Stellungnahme",
"Nachweise der Kontaktaufnahme" etc. aufgefordert werde. Seit wann stellt sich M&M CC so an?
Muss ich neuerdings Umsatzreklamationen ausführlich belegen und begründen?
M&M KK hat in der Vergangenheit 2x anstandslos zurückgebucht, wo ist jetzt das Problem?

Gruß Baldi
 

FlyC

Erfahrenes Mitglied
01.01.2013
1.745
0
FRA
Du hast sehr wahrscheinlich, da du ja wirklich ein Auto gemietet hattest, einer Abbuchung von Zusatzkosten o.Ä. zugestimmt. Streng genommen ist es dann nicht die Aufgabe des KK-Unternehmens dein Geld zurück zu buchen. Du hast letztlich nur einen Anspruch gegen das Mietwagenunternehmen.

Das ist vergleichbar mit dem Hotel: Du genehmigst einen Deposit, von welchem das Hotel offene Minibarrechnungen einbehalten darf. Bucht das Hotel hier zu viel ab, musst du dich an das Hotel halten.

Grundsätzlich sind die KK-Unternehmen aber sehr kulant und hilfsbereit. Nun ist halt immer die Frage wie häufig lässt man etwas zurück buchen und wie waren die anderen Fälle gelagert...
 
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Baldi

Neues Mitglied
11.09.2012
16
0
Danke für deine Antwort.

Streng genommen ist es dann nicht die Aufgabe des KK-Unternehmens dein Geld zurück zu buchen. Du hast letztlich nur einen Anspruch gegen das Mietwagenunternehmen.

Genau das ist Frage... Bei jeder Bank hat der Zahlungspflichtige das Recht ohne Angabe von Gründen zurückzubuchen.

Nun ist halt immer die Frage wie häufig lässt man etwas zurück buchen und wie waren die anderen Fälle gelagert...

In vielleicht fünf Jahren 2x... , z.B. Abbuchung eines Hotels trotz gültiger kostenfreier Stornierung...


Gruß Baldi
 

FlyC

Erfahrenes Mitglied
01.01.2013
1.745
0
FRA
Genau das ist Frage... Bei jeder Bank hat der Zahlungspflichtige das Recht ohne Angabe von Gründen zurückzubuchen.
Erstens meinst du sicherlich Lastschriften, bei KK-Zahlungen sieht die Sache anders aus!
Zweitens hast du bei einer Lastschrift das Recht der Rückbuchung gegenüber deiner Bank, nicht unbedingt gegenüber deines Vertragspartners, wenn hier vorher eine Genehmigung stattgefunden hat!

*wizzard war schneller ;)*

In vielleicht fünf Jahren 2x... , z.B. Abbuchung eines Hotels trotz gültiger kostenfreier Stornierung...
Ich wollte dir hier nichts unterstellen, ist nur häufiger der Grund.
 

dombo

Erfahrenes Mitglied
12.03.2014
351
0
Du solltest lieber immer erstmal in Dialog mit dem Belastenden treten, bevor du einfach die Abbuchung zurückgehen lässt...
 

FlyC

Erfahrenes Mitglied
01.01.2013
1.745
0
FRA
Okay, das wusste ich bis dato nicht... Welcher Rechtsgrundlage unterliegt sie denn dann?

Gruß Baldi
Wer? Die Kreditkarte?

Es gilt, egal ob KK oder SEPA-Lastschrift, allgemeines Zivilrecht.

Wie bereits oben gesagt: Bloß weil die (gesetzlich gewährte) Möglichkeit beim SEPA-Lastschriftverfahren besteht, heißt das noch lange nicht, dass man diese nach Lust und Laune einsetzen darf!
 
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Reaktionen: dipoli

FlyC

Erfahrenes Mitglied
01.01.2013
1.745
0
FRA
Nee, die Umsatzbuchung... (wenn`s kein SEPA-Mandat ist...)
Die Zahlungsdienste sind in den § 675 c ff. BGB geregelt.

Ganz grob:
Letztlich weist du mit der Autorisierung dein Kreditinstitut an, deine Schuld ggü. deinem Vertragspartner (z.B. Mietwagenunternehmen) zu begleichen. Die Weisung ist mit Autorisierung erfolgt! Möchtest du Geld zurück, richtet sich die Rückabwicklung grundsätzlich nach dem allgemeinen Zivilrecht, also genau so, als hättest du Cash gezahlt!

Woraus leitet sich das denn ab...??
In den § 675 c ff. BGB steht ziemlich genau, in welchen Fällen die Zahlungsdienstleister haften; i.d.R. nur bei nicht autorisierten Zahlungen.
Bei autorisierten Zahlungen greifst du letztlich in die offene Kasse deines Vertragspartners!
 

Baldi

Neues Mitglied
11.09.2012
16
0
Vielen Dank für die Aufklärung...

In den § 675 c ff. BGB steht ziemlich genau, in welchen Fällen die Zahlungsdienstleister haften; i.d.R. nur bei nicht autorisierten Zahlungen.

Bleibt halt nur die Frage, ob es sich in dem Falle um eine autorisierte Zahlung handelt. Der Autovermieter hat sich ja nicht aus dem (geblockten) Deposit bedient, sondern danach einfach Mehrbeträge dem KK-Konto belastet.

Gruß Baldi
 

concordeuser

Erfahrenes Mitglied
01.11.2011
5.755
1.804
Hamburg
Ich denke auch, es ist die Frage ob es sich um eine authorisierte Buchung handelte. Sonst könnte ja jeder abbuchen, der Kenntnis der Kreditkartennummer hat.

Hatte vergleichbare Fälle zweimal. Als ich vom CC Unternehmen dann an den Abbucher verwiesen wurde (Doppelabbuchung), der sich dann nicht zeitnah rührte, habe ich Strafanzeige Diebstahl /Betrug gegen Abbucher und (!!) CC Unternehmen (Landesbank Berlin) gestellt und beide per mail informiert. Drei Tage später war der strittige Betrag wieder gutgeschrieben.

War für mich die unaufwendigste Weise, das Problem zu lösen
 

FlyC

Erfahrenes Mitglied
01.01.2013
1.745
0
FRA
Bleibt halt nur die Frage, ob es sich in dem Falle um eine autorisierte Zahlung handelt. Der Autovermieter hat sich ja nicht aus dem (geblockten) Deposit bedient, sondern danach einfach Mehrbeträge dem KK-Konto
Das wird sich nur durch intensives Studium des Mietvertrages sowie der AGB klären lassen.
Vielleicht solltest du einfach mal mit der Autovermietung sprechen... ;)

Hatte vergleichbare Fälle zweimal. Als ich vom CC Unternehmen dann an den Abbucher verwiesen wurde (Doppelabbuchung), der sich dann nicht zeitnah rührte, habe ich Strafanzeige Diebstahl /Betrug gegen Abbucher und (!!) CC Unternehmen (Landesbank Berlin) gestellt und beide per mail informiert. Drei Tage später war der strittige Betrag wieder gutgeschrieben.
Doppelbuchungen sind meiner Meinung nach schon wieder etwas anderes. Hier wird i.d.R. innerhalb von einer Minute zwei Mal der gleiche Betrag abgebucht. Dass das nicht autorisiert wurde, ist meist anzunehmen.
 

Baldi

Neues Mitglied
11.09.2012
16
0
Vielleicht solltest du einfach mal mit der Autovermietung sprechen... ;)

Genau das habe ich natürlich im Vorhinein versucht, ist leider grandios gescheitert. Der Mietwagen wurde über einen Broker
vorab gebucht, mit KK bezahlt und mit Voucher abgeholt. Der Autovermieter bucht nach Rückgabe des MW willkürlich zusätzliche
Beträge ab, schickt auch eine eigene Rechnung, verweist jedoch bei Reklamation an den Broker. Und der stellt `ne Bearbeitungszeit
von ca. 20 Tagen in Aussicht...

Gruß Baldi
 
Zuletzt bearbeitet:

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.584
1.287
ein Reverse charge kann man aber machen, wenn man einfach sagt, daß man dort nie eingekauft hätte - bei Teilbeträgen wird es aber schwierig, bei Autovermietern sowieso. In welchem Land war die Anmietung? Du musst zivilrechtlich die Zahlung anfechten, im Ausland bei den "kleinen" Beträgen praktisch unmöglich, in DE findest du ggf. eine Anwalt der hier aufspringt?

Hier ein Beispiel wie das bei meine phishing Geschichte aussieht:
 

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Zuletzt bearbeitet:

pstra

Aktives Mitglied
27.10.2014
134
0
DE/HAM
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Hole das Thema mal wieder hoch.

Ich hatte im März einen Umsatz reklamiert (Autovermieter).
Der Betrag wurde mir gutgeschrieben und im Schreiben von M&M stand das man sich wieder meldet.
Bis heute hab ich nichts gehört.

Hattet ihr ähnliche Erfahrungen?