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Unterschrift auf girocard/EC-Karte

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KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.738
401
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Zum Jahresende läuft meine SparkassenCard ab und werde ich eine neue erhalten. Meine Überlegung ist, die neue Karte nicht mehr zu unterschreiben, sondern das angebliche Unterschriftsfeld mit einem Fineliner zu schraffieren.

In den Bedingungen für die SparkassenCard steht folgendes unter Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Karteninhabers:
Sofern die Karte ein Unterschriftsfeld vorsieht, hat der Karteninhaber die Karte nach Erhalt unverzüglich auf dem Unterschriftsfeld zu unterschreiben.
Das wäre dann so zu sagen die Schraffur. ELV konnte ich bereits mehr als ein halbes Jahr vermeiden.

Das Unterschriftsfeld ist offensichtlich auf der Rückseite der SparkassenCard zu erkennen, jedoch im Gegensatz zu meinen Kreditkarten, nicht als solches gekennzeichnet. Auf einer ausländischen Maestro-Karte steht unter dem Unterschriftsfeld Authorized signature, not valid unless signed. Eine vergleichbarere Formulierung ist aber auf der SparkassenCard und auch in den Bedingungen nicht zu finden. Sie wäre also ohne Unterschrift gültig, man könnte mit der Schraffur höchsten gegen die Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten verstoßen.

Bin gespannt auf Eure Reaktionen und Meinungen.
 

mh5587

Erfahrenes Mitglied
20.10.2015
450
26
NUE
Wenn du die Karte selbst ins Terminal steckst, oder der Kassierer vorher nicht auf die Rückseite schaut, ist doch der eigentliche ELV Vorgang schon durch, bevor du unterschrieben hast. Glaubst du, dass in jedem Laden bekannt ist, wie so eine Transaktion sofort wieder rückgängig gemacht werden kann?

Das mit der Lastschriftrückgabe ist zwar richtig, aber trotzdem kann man sich im Nachhinen rechtfertigen müssen, wenn Netzbetreiber/Inkasso per Brief auf den Kunden zukommt.
 
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Reaktionen: KvR und MaxBerlin

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.738
401
Richtig. Dieser Absatz ist nämlich auch Bestandteil der ELV-Lastschrift:

Ermächtigung zur Adressweitergabe
Ich ermächtige mein Kreditinstitut unwiderruflich, das durch die umseitig angegebene Bankleitzahl bezeichnet ist, bei Nichteinlösung der Lastschrift oder bei Widerspruch gegen die Lastschrift dem Unternehmen auf Aufforderung meinen Namen und meine Anschrift mitzuteilen, damit das Unternehmen seinen Anspruch gegen mich geltend machen kann.
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
In den USA z.B. war/ist "See ID" relativ beliebt als "Unterschrift". Die Guidelines von MasterCard sagen aber, dass eine Kartentransaktion nicht abgeschlossen werden kann, wenn die Karte nicht die Unterschrift des Inhabers trägt. Dasselbe gilt wohl auch für Maestro-Karten (wenn auch durch PIN-Pflicht weniger wichtig).

Die Frage ist halt, was du machen willst, wenn du eine valide ELV-Transaktion hast. Zudem sollte die "Unterschrift" das bei einer gestohlenen Karte doch leichter machen, ELV-Transaktionen durchzubekommen. Kein Kassierer wird sagen "Die Schraffur stimmt nicht überein", sondern das einfach durchgehen lassen.

IMHO nicht lohnenswert. Besser einfach eine Karte ohne ELV-Möglichkeit nehmen (z.B. number26 Maestro), wenn man so einen Betrug ausschließen möchte.
 

bgsrhhtgsre

Erfahrenes Mitglied
06.08.2015
466
1
Und wenn dir die gesamte Geldbörse geklaut wird, sind noch zig andere Dokumente/Karten weg, die auch deine Unterschrift aufweisen. Sehr sinnig dann das Ganze...

Dann kann aber niemand bei ELV die Unterschrift auf dem Kassenbon mit der Karte vergleichen, da das Unterschriftsfeld auf der Karte durchgestrichen ist.
 

Simbi

Erfahrenes Mitglied
07.10.2009
657
27
DUS und BRU
Ich hatte mal vergessen meine neue Karte zu unterschreiben. Das ging einige Zeit gut, bis ein Kassierer die fehlende Unterschrift monierte. Ich habs dann vor Ort nachgeholt, sonst wäre die Transaktion abgebrochen worden.
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.738
401
In den USA z.B. war/ist "See ID" relativ beliebt als "Unterschrift". Die Guidelines von MasterCard sagen aber, dass eine Kartentransaktion nicht abgeschlossen werden kann, wenn die Karte nicht die Unterschrift des Inhabers trägt. Dasselbe gilt wohl auch für Maestro-Karten (wenn auch durch PIN-Pflicht weniger wichtig).
Für die Maestro-Karte/girocard der Sparkasse steht darüber nichts in den Bedingungen für die SparkassenCard.

IMHO nicht lohnenswert. Besser einfach eine Karte ohne ELV-Möglichkeit nehmen (z.B. number26 Maestro), wenn man so einen Betrug ausschließen möchte.
Wäre gut, wenn die Banken ELV mit girocards auf Anfrage blockieren könnten.
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
4.965
2.395
Für die Maestro-Karte/girocard der Sparkasse steht darüber nichts in den Bedingungen für die SparkassenCard.

Wird aber im Laden schlicht egal sein, weil das Verkaufspersonal sicherlich nicht die Bedingungen sämtlicher Karten unter der Kasse liegen hat und nachliest. Entweder es fällt denen nicht auf und die Unterschrift wird durchgewunken oder sie werden abbrechen, weil sie sagen, die Karte ist ohne Unterschrift ungültig. Das werden sie aber halt auch dann, wenn Du sie einsetzen willst.
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.738
401
Der Händler kann in so einem Fall am Kartenterminal manuell das Zahlungssystem von ELV auf girocard mit PIN umschalten.
 

reini

Aktives Mitglied
29.12.2014
246
0
Der Händler kann in so einem Fall am Kartenterminal manuell das Zahlungssystem von ELV auf girocard mit PIN umschalten.

Die Kassiere bestehen teilweise auf Unterschrift bei PIN Transaktionen, nehmen eine trotz Kontaktlos-Wunsch die Karte weg und haben noch so andere "Schmankerl" im Angebot weil sie sich nicht auskennen... Erstens muss das je nach Händler die Kasse zulassen - bei unserem Terminal (AT) kann ich am Terminal nix steuern - selbst wenn ich wollte - wird alles über die Kassensoftware gesteuert (in der Theorie gibt's das zwar im Gerät, ist aber gesperrt das wir da erst gar nicht auf den Gedanken kommen)! Gilt auch für Stornos - lässt sich alles über die Kassensoftware steuern!
Somit braucht man a) eine Terminal/Kassenkombination wo man das so einstellen kann, und selbst wenn das in DE bei allen Kassensystemen problemlos möglich wäre (kann ich in AT nicht beurteilen haben ja kein ELV) dann würde ich wetten das 90-95% der Händler bzw. Mitarbeiter einfach keinen Plan haben wie man das umstellt... Ich würde sogar behaupten das es auch die meistens Chefs nicht wissen - weil man es einfach nicht wissen muss - einen solchen Kunden zu erwischen der das von einem Verlangt ist so wahrscheinlich als wie am Freitag den Jackpot bei Euromillionen zu knacken würd' ich mal sagen :)

EDIT:
Meine Meinung: Solange ELV mit der Karte geht wird man im Diebesfall immer mit Problemen zu kämpfen haben - denn leider kann man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sagen das irgend ein Händler die Karte ohne Prüfen akzeptieren wird und auch die unterschrift "Super Mario" akzeptieren würde...

Man kann sich eine KUNO Sperre setzten lassen, oder? Dann bleibt Maestro offen, oder? (Reiner Gedankengang, keine Ahnung ob das so ist, betrifft uns in AT ja nicht) Nur dann würde die Karte in DE vermutlich wertlos - kann mir nicht vorstellen wenn bei der KUNO-Prüfung eine positiv Meldung rauskommt das Terminal dann auf Maestro schwenkt...
 
Zuletzt bearbeitet:
T

t-tommy1

Guest
Aktuell (wird sich ändern) kann eine girocard mit Maestro Cobranding nicht an einem deutschen Terminal als Maestro verarbeitet werden.
 
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Reaktionen: KvR und reini

mh5587

Erfahrenes Mitglied
20.10.2015
450
26
NUE
Man kann sich eine KUNO Sperre setzten lassen, oder? Dann bleibt Maestro offen, oder? (Reiner Gedankengang, keine Ahnung ob das so ist, betrifft uns in AT ja nicht) Nur dann würde die Karte in DE vermutlich wertlos - kann mir nicht vorstellen wenn bei der KUNO-Prüfung eine positiv Meldung rauskommt das Terminal dann auf Maestro schwenkt...

Wenn man die Karte verliert und bei der Bank sperren lässt, ist erstmal girocard/Maestro gesperrt, also keine Pin Transaktionen mehr möglich. Die Kuno Sperre wird aber i. d. R. nicht von der Bank gemacht, da das ein System vom Einzelhandelsverband ist. Der Verband hat eine "Kooperation" mit der Polizei, dort muss man sich hinwenden um die Kuno Sperre zu veranlassen. Aber erstens wissen das die wenigsten Kunden, wer geht schon wegen einer verlorenen Karte zur Polizei und zweitens ist Kuno ein System, an das der Händler bzw. das Terminal angeschlossen sein muss. Hat der Händler das nicht beauftragt, ist die Sperrung sinnlos und die ELV Zahlung geht trotzdem durch.
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
Der Verband hat eine "Kooperation" mit der Polizei, dort muss man sich hinwenden um die Kuno Sperre zu veranlassen. Aber erstens wissen das die wenigsten Kunden,

Danke,
das wusste ich auch noch nicht.
Muss man sich jetzt Sorgen machen trotz gesperrter und als verloren/gestohlen deklarierter Karte für Lastschriften zu haften?
 

mh5587

Erfahrenes Mitglied
20.10.2015
450
26
NUE
Im Zweifelsfall muss der Händler nachweisen, dass der Kunde die Zahlung wirklich getätigt hat. Also ist es nicht wirklich eine Haftung, aber es können bis zum Ablauf der Karte theoretisch immer wieder ELV Zahlungen mit einer verlorenen/gestohlenen Karte auftauchen. Und wenn es schlecht läuft, kannst du über Jahre mit Briefen behelligt werden. Immer und immer wieder könnte man eine Erklärung von dir verlangen, dass du wirklch nicht mehr in Besitz der Karte bist.

Zugegeben, die meisten Kleinkriminellen machen nach 2-3 Zahlungen schluss, aber ich finde es skandalös, dass Regierung und Wettbewerbsbehörden dieses Verfahren auch noch gutheißen. Einerseits will man im Internet eine 2 Faktor Authentifizierung gesetzlich vorschreiben, auf der anderen Seite wird ELV als Bollwerk gegen die marktbeherrschende Stellung der Banken betrachtet.
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.738
401
An anderer Stelle im Forum ist zu lesen, dass ab 9. Juni 2016 die EU-Verordnung 2015/751 in Kraft tritt. U.a. muss es dann dem Kunden ermöglicht werden, die Zahlungsanwendung zu wählen. Für mich könnte sich ELV damit ganz erledigt haben.
Für den Handel, der ELV liebt, könnten aber durch die EU-Verordnung verschiedene schwerwiegende Probleme auftreten. Z.B. gerade die gezielte Wahlmöglichkeit von ELV!

Ihre Sorgen, inkl. ihrer Auslegung des Begriffs Zahlungsanwendung/Kartenzahlungssystem, hat der Handelsverband Deutschland (HDE) hier zusammengetragen. Im Abschnitt Klarstellungen zur Wahl der Zahlungsanwendung geht es um das ELV:

Elektronisches Lastschriftverfahren (ELV) und Girocard:
ELV sollte in der Verordnung und speziell in der Anwendung von Artikel 8 [der EU-Verordnung 2015/751] ausgenommen sein.

Begründung:
  • ELV wird heute ausnahmslos auf Basis einer EC-Karte abgewickelt. Über die Bedingungen wird der Verbraucher über einen Aushang sowie auf dem Beleg informiert. Die Ausführung erfolgt als (SEPA-)Lastschrift, es handelt sich also nicht um ein Kartenzahlungssystem im engeren Sinne, dem Vereinbarungen eines Systembetreibers unterliegen. Zudem wird es nicht aktiv vom Issuer auf die Karte aufgebracht.
  • Der Händler muss eine Möglichkeit zur Ablehnung von ELV-Umsätzen haben, wenn er zu dem Schluss kommt, dass eine Abwicklung über das nicht zahlungsgarantierte ELV zu risikoreich ist. Die Wahlmöglichkeit für den Kunden muss insofern systembedingt entfallen. In diesem Fall kann er dem Karteninhaber das PIN-basierte und zahlungsgarantierte Girocard-Verfahren anbieten.
  • Der wirtschaftliche Betrieb von ELV ist i.d.R. nur durch eine Kombination mit dem PIN-Verfahren möglich. Daher ist ELV auf das Vorhandensein eines PIN-Verfahrens angewiesen. Es gelten daher besondere Abhängigkeiten, die vom Karteninhaber nicht beeinflusst werden können und damit nicht in seine Entscheidungsgewalt abgegeben werden können.
 
Zuletzt bearbeitet:

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Ihre Sorgen, inkl. ihrer Auslegung des Begriffs Zahlungsanwendung/Kartenzahlungssystem, hat der Handelsverband Deutschland (HDE) hier zusammengetragen. Im Abschnitt Klarstellungen zur Wahl der Zahlungsanwendung geht es um das ELV:
Klar, der Handel möchte gerne so billig wie möglich abrechnen, aber auch kein Risiko haben.


Und auch solche Forderungen wie diese findet man:
Co-Badging des Issuers: Sind vom Issuer zwei oder mehr Zahlungsarten auf einer Karte aufgebracht, darf derZahlungsempfänger eine Vorauswahl treffen. Einem möglichen Wunsch des Zahlers, eine andere Zahlart zu nutzen, sollte er nur dann entgegenkommen müssen, wenn dies für ihn nicht mit höheren Kosten verbunden ist und wenn er dies nicht in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen hat.

Haha, kenn jemand Karten mit 2 Applikationen, die gleich teuer sind? In der Regel doch meist girocard + Maestro, girocard + V Pay, Maestro + MasterCard, sodass eine Zahlart immer teurer ist.
HDE fordert wohl, dass die Händler mit ihren AGB einfach die gesetzlichen Regelungen zum Vorteil auslegen können. Bei Cobading wird einfach in den AGB girocard festgelegt, dann kann der Kunde nicht mehr wählen.


Immerhin fordern sie auch die "Festsetzung eines maximalen Festbetrages" für Debitkartenzahlungen. Würde mich aber sehr überraschen, wenn die Politik jetzt nach der Interchange-Regulierung da noch einen Festbetrag festsetzt (siehe GB, wo der Betrag für Debitkarten von knapp 10p gekippt wurde)
 
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Reaktionen: KvR und MaxBerlin

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.738
401
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Das Thema Co-badging ist wohl durch. Vermutlich wird es kaum möglich sein, die Regelungen in der EU-Verordnung 2015/751 mit Hilfe von AGB-Klauseln außer Kraft zu setzen.