Als Expat nach Sin - Steuer in Deutschland oder Singapur?

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Mandus70

Aktives Mitglied
31.01.2010
138
0
SIN
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Hallo in die Runde,

mich würde interessieren ob jemand von Euch steuerliche Erfahrungen/Rat mit einer vergleichbaren Situation hat:

Ich habe ein Jobangebot nach Singapur erhalten. Freut mich, da dies eine Rolle mit asiatischer Zuständigkeit wäre sowie Führungsverantwortung, in Singapur habe ich auch schonmal gearbeitet. Aber: für +1 kommt ein Wechsel nach SIN nicht in Frage, da nicht kompatibel mit dem Job. Sind daher am überlegen ob wir getrennt leben, wenn wir den Zeitraum auf zwei Jahre begrenzen (ist nicht unbedingt ein Dealkiller und wir können den "impact" auf die Beziehung gut einschätzen - braucht hier kein Thema sein). Das "package" muss natürlich stimmen, damit wir die deutsche Wohnung behalten können.

Soweit das „Vorgeplänkel“.
Meine Frage bezieht sich nun auf die Steuersituation. Ich weiss, das es "gefährlich" werden kann, wenn man weiterhin (trotz Meldebehördlicher Abmeldung) Zugriff auf einen Wohnsitz in Deutschland hat und +1 hier bleibt (Stichwort unbeschränkte Steuerpflicht). Zumal wir durch Steuerklasse 3/5 ohnehin mindestens im Entsendejahr gemeinsam veranlagt werden müssen (+1 hat z.zt. geringes Einkommen). Das würde ich dann so verstehen, dass wir dann im Entsendejahr in Deutschland voll nach deutschem Steuerrecht veranlagt würden, abzüglich der Steuer, die ich in Sin zahle (?) - das wäre natürlich ein Dealbreaker!

Nun gibt es ja aber ein gar nicht so altes Doppelbesteuerungsabkommen mit Singapur (link). Darunter fällt nun auch die Einkommensteuer und es zieht die 183-Tage-Regelung. Wenn man das SO interpretiert wäre ich - wenn ich länger als 183 Tage in Singapur bin - für das KOMPLETTE Jahr in Singapur steuerpflichtig - theoretische könnte ich mir also meine deutsche Einkommensteuer wieder holen. Das wäre dann ja schon eher sehr attraktiv.

Daher die Frage - gibt's hier jemanden, der in einer vergleichbaren Situation war/ ist und in die richtige Richtung weisen kann?
 
Zuletzt bearbeitet:

born2fly

Erfahrenes Mitglied
25.10.2009
5.545
2.681
FRA
1. Details zur individuellen Versteuerung Deines Gehalts beim entsendenden Unternehmen in Erfahrung bringen
2. Normalerweise stellt einem das Unternehmen eine Steuerberatung mit internationaler Expertise zur Seite (z. B. EY)
3. den eigenen Steuerberater fragen
4. Aktuelle Kollegen vor Ort über deren Erfahrungen in Sachen Steuer befragen
Nur so bekommst Du aktuelle und für Deinen Fall (Firma) relevante Aussagen. Alles andere ist "Herumgestochere im Heuhaufen" :D

Bei mir ist mal eine Entsendung nach Dubai an der "Steuersituation" gescheitert. Trotz Steuerfreiheit in den UAE, gibt es in meinem Unternehmen andere diesbezügliche Regelungen. Und damit hätte ich mich deutlich schlechter gestellt. In sofern eine Absage erteilt.
 
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GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.152
467
1. Details zur individuellen Versteuerung Deines Gehalts beim entsendenden Unternehmen in Erfahrung bringen
2. Normalerweise stellt einem das Unternehmen eine Steuerberatung mit internationaler Expertise zur Seite (z. B. EY)
3. den eigenen Steuerberater fragen
4. Aktuelle Kollegen vor Ort über deren Erfahrungen in Sachen Steuer befragen
....

Aus allgemeiner Lebenserfahrung heraus wäre ich mit Punkt 4) sehr vorsichtig. Da hört man sehr oft Halb-Wahrheiten, weil die Kollegen etwas falsch widergeben, ein wichtiges Detail vergessen, oder übersehen, daß deren eigene Situation nicht auf den konkreten Fall passt.

Zur 183-Tage-Regelung und Wohnsitz in Deutschland: Nach meinem laienhaften Verständnis sind Kriterien wie der weiter vorhandene Wohnsitz in Deutschland zur Verhinderung des damaligen "Boris-Becker-Falles" gedacht: Man gibt an, im europäischen Ausland zu leben, hält sich aber tatsächlich mehr in Deutschland als anderswo auf. Das sollte aber im vorliegenden Fall kein Problem sein, da Du 1) abhängig beschäftigt wärst, also in SIN jeden Tag im Büro wärest 2) Die Entfernung zu groß ist, um jeden Abend zu Hause in Deutschland zu sein und 3) Jede Ein- und Ausreise per Stempel in Deinem Paß dokumentiert ist.
 
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SQ325

Erfahrenes Mitglied
11.10.2011
3.227
7
SIN
Ich selber hatte eine glatten Schnitt zum Jahresende, somit selbst das Problem nicht.

Man sollte sich allerdings nicht von der auf den ersten Blick geringeren Steuer in Singapur blenden lassen. In Singapur muessen alle Benefits wie Wohnung, Auto, Schule fuer Kinder etc. voll versteuert werden, heisst falls der AG z.B. eine Wohnung stellt die z.B. 5.000 SGD im Monat kostet wird dieser Betrag von 60.000 SGD/Jahr voll versteuert. Die Steuersystem ist allerdings recht einfach und ohne Steuerberater beherrschbar. Es gibt eine Steuerberechnung auf https://www.iras.gov.sg/irashome/default.aspx

3) Jede Ein- und Ausreise per Stempel in Deinem Paß dokumentiert ist.

Klares Nein. Mit Green Card in SIN bekommt man schon lange keine Stempel mehr.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.152
467
Klares Nein. Mit Green Card in SIN bekommt man schon lange keine Stempel mehr.

Ich sehe, Du hast von "Expat" auf "Green Card" geändert. Damit meinst Du wohl PR-Status. Wird er den bekommen, bei einer geplanten Befristung des Aufenthalts auf 2 Jahre?
 

Mandus70

Aktives Mitglied
31.01.2010
138
0
SIN
Danke für die Antworten bisher.
Da ich schon in SIN gearbeitet habe kenne ich das einfache und transparente System. "Frage einen Steuerberater" ist natürlich auch on the way, staune aber immer wieder wie wenig konkret die Antworten derjenigen ausfallen, die sich damit eigentlich auskennen sollten. Da es hier im Forum oft überraschend tiefe Einsichten gibt ist mir dies einen Versuch wert! :)

Mir geht es vor allem un den Aspekt "Steuerpflicht oder nicht in D, da +1 weiter in der gemeinsamen Wohnung in D wohnen bleibt".
 

airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.143
13
Mir geht es vor allem un den Aspekt "Steuerpflicht oder nicht in D, da +1 weiter in der gemeinsamen Wohnung in D wohnen bleibt".

a) Die Versteuerung Deines Arbeitseinkommens erfolgt in Singapur zum dortigen Steuersatz; die 183 Tage Regelung greift nicht, das heißt auch wenn Du im ersten Jahr weniger als 183 Tage in SIN bist erfolgt die Versteuerung schon in SIN.

b) Mit Wohnsitz in Deutschland bleibst Du auch hier mit Deinem sonstigen Einkommen (z.B. Zinsen, Mieteinahmen etc. ) noch steuerpflichtig. Durch das Doppelbesteuerungsabkommen wird Dein Einkommen hier nicht erneut besteuert, es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das heisst, bei der Berechnung von anderen Einkommen oder dem Einkommen Deiner +1 wird dieses in einer höheren Progressionsstufe versteuert, das das Auslandseinkommen rechnerisch zugerechnet wird. Je nach Konstellation (z.B. hohes Einkommen in SIN, niedriges Einkommen der +1 in D) kann dies zu einer erheblichen Steuermehrbelastung der +1 führen. Dennoch sollte der Steuervorteil SIN größer sein als die Mehrbelastung in Deutschland.
 
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SQ325

Erfahrenes Mitglied
11.10.2011
3.227
7
SIN
Ich sehe, Du hast von "Expat" auf "Green Card" geändert. Damit meinst Du wohl PR-Status. Wird er den bekommen, bei einer geplanten Befristung des Aufenthalts auf 2 Jahre?

Nein, normalerweise bekommt man den Employment-Pass den wohl die meisten Expats haben, der ist zufaelligerweise gruen. PR Kaertchen sind blau, bekommt man aber nur auf Antrag und dann auch nur vielleicht. Aber im Prinzip daselbe: keine Stempel (entweder Automat oder am Resident Schalter mit Karte vorzeigen). ;)
 
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Worldwide

Erfahrenes Mitglied
08.07.2013
801
0
Ein Wohnsitz in Deutschland reicht aus, um hier unbeschränkt steuerpflichtig zu sein. Ob der Wohnsitz gekauft, gemietet oder geschenkt ist, ist egal.

Damit wärst du zwar in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, das Arbeitseinkommen wird in Deutschland jedoch - wegen des DBA mit Singapur - von einer Besteuerung freigestellt. In die Berechnung des Steuertarifs für deine eventuellen restlichen deutschen Einkünfte wird es aber herangezogen (Progressionsvorbehalt).

Die Einkünfte deiner Ehefrau kannst du vor dem Progressionsvorbehalt schützen, indem ihr getrennte Veranlagungen wählt.
 
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Mandus70

Aktives Mitglied
31.01.2010
138
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SIN
Danke @airhansa123, das führt mich in die richtige Richtung!
@ SQ325, ist eine Mietwohnung, aber wie @worldwide schon ausführt kein wesentliches Kriterium.
 
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airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.143
13
Das ist aber gerade der Punkt, in dem Fall koenntest du dich auch abmelden.

Just forget it, wenn Du verheiratet bist wird es Dir unter den gierigen Augen des Herrn Schäuble nicht gelingen, der unbeschränkten Steuerpflicht in D zu entkommen solange es eine gemeinsame Wohnung in D gibt. Und was "gemeinsam" ist bestimmt allein der Steuereintreiber und sonst keiner.
 
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Mandus70

Aktives Mitglied
31.01.2010
138
0
SIN
Just forget it, wenn Du verheiratet bist wird es Dir unter den gierigen Augen des Herrn Schäuble nicht gelingen, der unbeschränkten Steuerpflicht in D zu entkommen solange es eine gemeinsame Wohnung in D gibt. Und was "gemeinsam" ist bestimmt allein der Steuereintreiber und sonst keiner.
Exakt. Sobald man verheiratet ist gehen die Finanzbehörden davon aus, dass dort auch der "Mittelpunkt der Lebensinteressen" liegt, auch wenn das auf der anderen Seite der Erdkugel liegen sollte. Und das bewirkt dann die unbeschränkte Steuerpflicht.

Eine Abmeldung des Wohnsitzes alleine hat keine steuerlich Bewandtnis.
 

snickerz

Erfahrenes Mitglied
07.01.2013
1.045
-1
FRA & VIE
und wenn man den Hauptwohnsitz abmeldet und nur einen Nebenwohnsitz hat für diese Zeit , zB für private Krankenversicherung oder ähnliches ? Gelingt es damit Herrn S und seinen gierigen Augen zu entkommen ?
 

SQ325

Erfahrenes Mitglied
11.10.2011
3.227
7
SIN
Exakt. Sobald man verheiratet ist gehen die Finanzbehörden davon aus, dass dort auch der "Mittelpunkt der Lebensinteressen" liegt, auch wenn das auf der anderen Seite der Erdkugel liegen sollte. Und das bewirkt dann die unbeschränkte Steuerpflicht.

Eine Abmeldung des Wohnsitzes alleine hat keine steuerlich Bewandtnis.

Ich habe andere Erfahrungen, aber sei's drum :rolleyes:. Es wurde dir ja oben bereits nahegelegt einen Steuerberater zu kontaktieren. ;)
 
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HON/UA

Erfahrenes Mitglied
28.02.2011
3.825
6.340
Odessa/ODS/UA
Es wurde dir ja oben bereits nahegelegt einen Steuerberater zu kontaktieren. ;)
Das und nichts anderes würde ich tun, denn Fehler können SEHR teuer werden.

Aus eigener Erfahrung (ist aber schon 15 Jahre her) kann ich Dir sagen, dass alles die Deutsche Steuermafia entscheidest, Du im Notfall bezahlen musst und es dann gerichtlich wieder zurückholen kannst. Ich hatte mich damals abgemeldet, eine Wohnung in der CH gemietet und dort angemeldet, in der CH gelebt und gearbeitet. Aber meine damalige +1 konnte aus beruflichen Gründen nicht mit in die CH, ist in Deutschland geblieben. Wir haben uns damals jedes zweite Wochenende gesehen, abwechselnd in D und der CH. Ergebnis: Das Finanzamt hat mir als 'Lebensmittelpunkt' D unterstellt, da dort meine Ehefrau wohnt. Und damit hatte ich damals einen schönen Steuerbescheid zzgl. Zinsen etc. erhalten.
 
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A381

Erfahrenes Mitglied
07.04.2009
3.480
240
Singapore
a) Die Versteuerung Deines Arbeitseinkommens erfolgt in Singapur zum dortigen Steuersatz; die 183 Tage Regelung greift nicht, das heißt auch wenn Du im ersten Jahr weniger als 183 Tage in SIN bist erfolgt die Versteuerung schon in SIN.

Das stimmt natürlich nur, wenn er in der Firma in SIN angestellt ist!

Ist er hingegen in D angestellt und bekommt auch sein Lohn in D, ist diese Aussage falsch!

Somit wohl die wichtigste Frage: Wo hast du deinen Arbeitsvertrag? D oder SIN?
 

Mandus70

Aktives Mitglied
31.01.2010
138
0
SIN
Ist er hingegen in D angestellt und bekommt auch sein Lohn in D, ist diese Aussage falsch!
Somit wohl die wichtigste Frage: Wo hast du deinen Arbeitsvertrag? D oder SIN?

Klassischer Expatvertrag - behalte natürlich meinen D-Vertrag als underlying contract, Gehaltsauszahlung aber lokal ausser dem Verbleiben in der deutschen Soziaversicherung & Vorsorge

Übrigens: Ja, natürlich geht's zum Steuerberater, nur die Beratung dort ist nur so gut wie die Fragen die man stellen kann.... Daher ist das hier hilfreich. Überraschungen a la HON/UA möhte ich nicht erleben.
 

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
3.804
1.043
KUL (bye bye HAM)
Also,

wirst du entsendet, bleibt alles beim alten. Wird dein dt. Vertrag ruhend gestellt und du bekommst einen Vertrag mit der lokalen Gesellschaft, hast du eine Chance (!) das das FA zu deinen Gunsten entscheidet. Folgende Faktoren sind oft die ersten Ansätze um dir einen Lebensmittelpunkt in DE zu bescheinigen (das sind alles persönliche Erfahrungen von mir und meinen Arbeitskollegen, keine Form der Steuerberatung):

- du bist verheiratet und deine Frau bleibt in der alten Wohnung wohnen - Ich würde dir Bereitstellung von einem dauerhaften Wohnraum vorwerfen.
- du bist verheiratet und deine Kinder gehen weiterhin in DE zur Schule - das bekommst du fast nie wegdiskutiert
- du bist nicht verheiratet aber deine Partnerin bleibt in der alten Wohnung wohnen - siehe oben, aber wenn sie dich besucht und nicht umgekehrt, machbar

Beliebter Diskussionspunkt sind zeitlich begrenzte Arbeitsverträge. Man unterstellt dem AN dann gerne das er in 3 Jahren keinen neuen Lebensmittelpunkt im Ausland aufbauen kann und daher sein alter weiter zum Tragen kommt. Beleg hierfür sind vertraglich garantierte Heimatflüge.

Kommt deine/dein Partner/in hingegen mit, geht man in der Regel davon aus das auch dein Lebensmittelpunkt sich ändert. Stichwort spousal visa.
 
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muc2010

Reguläres Mitglied
28.11.2009
40
9
In vielen Firmen ist in der Entsendepolicy eine "Tax Equalization" vereinbart. Hast Du schon geklärt, ob es diese im Unternehmen gibt? Der Sinn der TEQ ist, dass Du steuerlich so gestellt wirst als ob Du in D steuerpflichtig wärst, unabhängig in welchem Land die Lohnsteuer tatsächlich durch den AG abgeführt werden. In diesen Fällen hat man zwar keinen Steuervorteil im Gastland, andererseits aber die Sicherheit, dass es später keine unliebsamen Überraschungen mit Forderungen der deutschen (oder ausländischen) Finanzbehörden gibt.
 
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somkiat

Erfahrenes Mitglied
30.05.2013
5.652
3.927
Gummersbach
..., dass alles die Deutsche Steuermafia entscheidet

Bzw die Lügenpresse oder die Männer vom Mars . Alle oben bisher erwähnten steuerlichen Auslandssachverhalte sind entweder bis zum Erbrechen durchgekaut , höchstrichterlich entschieden oder aus dem Gesetz schon erkenntlich . Es ist auch die Bedeutung der Anwesenheit einer Zahnbürste im deutschen Zweitwohnsitz geklärt oder die Höhe der Wasserrechnung daselbst . Konsultation eines steuerberatenden Unternehmens mit Auslandsbezug führt nach Klärung der Verhältnisse zu eindeutigen Resultaten oder notfalls zu einem Haftpflichtfall beim Berater . Man muß nur den Rat dann noch befolgen oder wie der Herr Graf von der Firma Steffi Graf eben nicht .
 

Mandus70

Aktives Mitglied
31.01.2010
138
0
SIN
Ich habe nun ein Angebot vorliegen und werde noch einen Steuerberatungstermin ausmachen, bevor ich mich entscheide. Eventuell fliege ich nächstes WE nochmal nach sin weil ich nicht mehr so richtig mit dem lokalen Preisniveau vertraut bin - v.a. Mietpreise. Werde berichten.
 
Zuletzt bearbeitet:

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.603
505
In vielen Firmen ist in der Entsendepolicy eine "Tax Equalization" vereinbart. Hast Du schon geklärt, ob es diese im Unternehmen gibt? Der Sinn der TEQ ist, dass Du steuerlich so gestellt wirst als ob Du in D steuerpflichtig wärst, unabhängig in welchem Land die Lohnsteuer tatsächlich durch den AG abgeführt werden. In diesen Fällen hat man zwar keinen Steuervorteil im Gastland, andererseits aber die Sicherheit, dass es später keine unliebsamen Überraschungen mit Forderungen der deutschen (oder ausländischen) Finanzbehörden gibt.

Ich habe nun ein Angebot vorliegen und werde noch einen Steuerberatungstermin ausmachen, bevor ich mich entscheide. Eventuell fliege ich nächstes WE nochmal nach sin weil ich nicht mehr so richtig mit dem lokalen Preisniveau vertraut bin - v.a. Mietpreise. Werde berichten.

Wei das so wichtig ist und nicht alles aus deinen Angeben hervorgeht hier mal einige Tipps wie so was bei großen Firmen geregelt ist. Je kleiner die Firma desto eher gibt es natürlich individuelle Lösungen. Also bei uns sieht es so aus.

1) Wenn ein Lebenspartner zuhause ist, und eine Wohnung verbleibt, dann ist es fast unmöglich dass du den Lebensmittelpunkt nach SIN verlagern kannst. Verheiratet sowieso. Das ginge nur mit tricksen und ich würde es nicht versuchen.

Von Daher solltest du dir das Arbeitgeber Package auf Basis eines Großunternehmens analysieren der Personen kreuz und quer durch die Welt 'verschickt'.

1) Steuerequalization durch eine Agentur (bei uns z.B. KPMG) die zwei Steuererklärungen für dich machen: eine im Gastland und eine in Deutschland, incl. Ehepartner.

2) Du bezahlst in der monatlichen Abrechnung einen steuerlichen Abzug, bei uns Hypertax genannt, der deiner typischen Steuer in Deutschland entspricht passend zu deinem Deutschen Gehalt. (eventuell gibt es eine Gehaltsanpassung sowieso vorher, schon wegen der Verantwortung)

3) Auslandsprämien (also Gehaltszuschläge als Prämie für deinen Auslandseinsatz) werden Brutto für netto gezahlt. Entspricht bei uns zwischen 10% (z.B: USA) und 50% (am Arsch der Welt, mit Mega Kulturschock) vom Grundgehalt, abhängig vom Zielland und Stadt. (Korea waren 35%: 15% Mobility Prämie und 10% Destination Prämie=Kulturschockprämie). Singapur würde ich bei uns bei 20% Total einstufen, kann aber mal gucken.

4) Lebenshaltungskostenausgleich: Ein Spendable Netto (= Das was man allgemein als ausgeben relevant bezeichnen, also alles was nicht für Zins/ Tilgung draufgeht z.B:) wird ermittel, bzw. muss man angeben und daraus wird ein Warenkorbvergleich Zielland zu Heimatland (also hier Deutschland) gemacht - Mehrkosten nach dieser Lebenshaltungskostentabelle (es gibt Firmen die Stellen da Daten zur Verfügung) werden Brutto für netto ausgeglichen. Das führt bei Asiatischen Ländern in der Regel zu guten Zuschlägen, weil z.B: Käse und Wurst da sehr eingehen, selbst wenn du ein Fan von gebratenen Reis und lokalen Garküchen auf der Straße bist.

So das mal als Anregung von großen Firmen. Es gibt kleine Firmen bei denen Bestehen die Prämien oft aus Steuerersparungen, aber manchmal sind ja Verantwortung und Position wichtiger. Bei dir sieht es aber eher nach einer Entsendung aus. Daher würde ich auf Tax equalization und getrennt davon Auslandszuschlägen wertlegen.


Flyglobal
 

A381

Erfahrenes Mitglied
07.04.2009
3.480
240
Singapore
Ich habe nun ein Angebot vorliegen und werde noch einen Steuerberatungstermin ausmachen, bevor ich mich entscheide. Eventuell fliege ich nächstes WE nochmal nach sin weil ich nicht mehr so richtig mit dem lokalen Preisniveau vertraut bin - v.a. Mietpreise. Werde berichten.

Das Mietniveau ist in den letzten 2 Jahren leicht gesunken und liegt in der Downtown Area (D9 z. Bsp) bei ca 50 bis 70 SGD pro qm (bei Wohnungen größer 70 qm).

Wenn jedoch dein Lohn von Euro in SGD umgerechnet wird, solltest du bedenken, dass man für den Euro auch schon einmal mehr SGD bekommen hat!
 
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