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Hallo zusammen,
in der Familie hab ich einen Fall, dass jemand als Zeuge vor Gericht aussagen muss. Zeuge ist er durch seine Berufsausübung als Fahrkartenkontrolleur geworden. Der Arbeitgeber hat den Dienst, der an dem Tag der Gerichtsverhandlung ist, mit einem dienstfreien Tag getauscht, so dass die Arbeitszeit nachgeholt werden muss. Ein Verdienstausfall, in dem Sinne wie ich in verstehe, entsteht so ja erstmal nicht.
Der freie Tag, den der Bekannte jetzt für die Fahrt und Aussage aufbringt, wird in keinster Weise vom Arbeitgeber finanziell ausgeglichen, obwohl die Aussage ja auch im Sinne des Verkehrsunternehmens ist und an dem Tag der Verhandlung ursprünglich ein Dienst eingeplant war.
Das unfreiwillige Verschieben des Dienstes, für den dann ein anderer freier Tag "draufgeht", ist meiner Meinung nach ein Verdienstausfall, auch wenn die Arbeitszeit nachgeholt werden muss. Liege ich da mit meinem Rechtsempfinden falsch?
Kennt jemand ähnliche Fälle? Darf der Arbeitgeber einen den Gerichtstermin einfach freitauschen oder besteht nicht auch irgendeine Pflicht des Arbeitgebers die Zeugenaussage (z.B durch Gutschreiben von Arbeitszeit) zu fördern? Schließlich ist es quasi trotzdem ein Arbeitstag, da die Zeugenverpflichtung in diesem Fall, quasi aus dem Beruf stammt.
in der Familie hab ich einen Fall, dass jemand als Zeuge vor Gericht aussagen muss. Zeuge ist er durch seine Berufsausübung als Fahrkartenkontrolleur geworden. Der Arbeitgeber hat den Dienst, der an dem Tag der Gerichtsverhandlung ist, mit einem dienstfreien Tag getauscht, so dass die Arbeitszeit nachgeholt werden muss. Ein Verdienstausfall, in dem Sinne wie ich in verstehe, entsteht so ja erstmal nicht.
Der freie Tag, den der Bekannte jetzt für die Fahrt und Aussage aufbringt, wird in keinster Weise vom Arbeitgeber finanziell ausgeglichen, obwohl die Aussage ja auch im Sinne des Verkehrsunternehmens ist und an dem Tag der Verhandlung ursprünglich ein Dienst eingeplant war.
Das unfreiwillige Verschieben des Dienstes, für den dann ein anderer freier Tag "draufgeht", ist meiner Meinung nach ein Verdienstausfall, auch wenn die Arbeitszeit nachgeholt werden muss. Liege ich da mit meinem Rechtsempfinden falsch?
Kennt jemand ähnliche Fälle? Darf der Arbeitgeber einen den Gerichtstermin einfach freitauschen oder besteht nicht auch irgendeine Pflicht des Arbeitgebers die Zeugenaussage (z.B durch Gutschreiben von Arbeitszeit) zu fördern? Schließlich ist es quasi trotzdem ein Arbeitstag, da die Zeugenverpflichtung in diesem Fall, quasi aus dem Beruf stammt.