Rechtsschutzversicherung?

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celine

Erfahrenes Mitglied
05.08.2010
501
19
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Hallo,

ich hoffe dass meine Frage in diesen Bereich passt.
Leider habe ich noch keinerlei Erfahrung mit Rechtsschutzversicherungen und weiß auch nicht genau um was es sich dabei handelt.

Für wen genau ist diese Versicherung gedacht? Sprich wann greift diese Versicherung?
Wenn mich jemand anklagt und es geht vor Gericht übernimmt die Versicherung?
Oder wenn ich gegen jemanden jurisitsch vorgehe, greift die Versicherung dann auch?

Sprich nützt die Versicherung für mich als Kläger und Angeklagten oder nur in einem Fall?

Danke!
 

epericolososporgersi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
2.028
27
Zunächst kannst du hier einmal nachlesen:

Rechtsschutzversicherung - Wikipedia

Es gibt ganz unterschiedliche Rechtsschutzversicherungen. Die bekannteste ist die "Verkehrsrechtsschutz", die vereinfacht die Kosten von Rechtsstreitigkeiten bezahlt, die sich aus der Teilnahme am Straßenverkehr ergeben.

Wenn du an den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung denkst, dann solltest du dir vorher überlegen, vor welchen Kosten du geschützt werden willst.

Wie immer bei Versicherungen sind nämlich die wirklich hohen Risiken oft nicht abgesichert (z.B. Bauprozesse).

Im Bereich der Strafjustiz (bzw. den Ordnungswidrigkeiten) ist die Rechtsschutzversicherung regelmäßig dann nicht zum Deckungsschutz verpflichtet, wenn der Tatvorwurf eine vorsätzliche Handlung ist.

Außerdem solltest du bedenken, dass in zivilrechtlichen Verfahren oft bereits eine Versicherung besteht, die verpflichtet ist die Kosten von Rechtsstreitigkeiten für dich zu tragen.

Wirst du auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung außerhalb des Straßenverkehrs in Anspruch genommen, dann ist das oft die Privathaftpflicht. Nach einem Verkehrsunfall hat die KFZ - Haftpflicht diese Aufgabe zu übernehmen.
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.291
2.418
Neuss
www.drboese.de
Beachte folgendes:

- Selbstbehalt (150 EUR SB machen es bei Kleineren Fällen uninteressant)
- Abgedeckte Risiken (oft nur Verkehr, teurere Versicherungen decken viel mehr ab [Wohnungseigentum, Mietrecht, Familienrecht...])


In vielen Fällen ist eine RSV nicht sonderlich sinnvoll. Nutzt man sie wenig, ist sie zu teuer. Nutzt man sie viel, kommt nach einigen Fällen eine (ordentliche) Kündigung der Police. Eine RSV greift in vielen Fällen nicht im Strafrecht, außerdem sind die ganzen Abmahngeschichten zu 99% ausgeschlossen (seien es Urheberrechts- oder Markenrechtsverletzungen). Ein guter Versicherungsheini wird dir da aber sicher mehr zu sagen können. Der Verkaufsdruck bei RSVen ist nicht sonderlich hoch, daher kannst Du eine fast neutrale Beratung erwarten!

Grüße
 
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MichaelFFM

Hertz-loses Mitglied
Teammitglied
Ein wichtiges und interessantes Thema.
Eine RSV gehört meiner Meinung nach zu den Versicherungen, die wirklich sinnvoll sind. Besonders für den Strassenverkehr.
Ein Beispiel, dass mir einmal mein Anwalt einmal genannt hat.
Ein Mandant begeht einen Rotlichtverstoß. es kommt zu einem schweren Unfall mit Personenschaden. Allein die Gerichts- und Anwaltskosten summierten sich am Ende auf über 20T €.


Habe selbst eine RSV, die Streitigkeiten in Immobilienangelegenheiten mit einschliesst - auch das hat sich - leider - schon gelohnt. Auch wenn man viel auf Reisen ist, kann eine RV hilfreich sein.

EDIT:
Nach einem Verkehrsunfall hat die KFZ - Haftpflicht diese Aufgabe zu übernehmen.

Das ist mir neu, zahlt dennn die KFZ Haftplicht sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten ? Oder bezieht sich dass allein auf die Haftung für den entstandenen Schaden. So hätte ich es bisher interpretiert.
 
Zuletzt bearbeitet:

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Ein wichtiges und interessantes Thema.
Eine RSV gehört meiner Meinung nach zu den Versicherungen, die wirklich sinnvoll sind. Besonders für den Strassenverkehr.
Ein Beispiel, dass mir einmal mein Anwalt einmal genannt hat.
Ein Mandant begeht einen Rotlichtverstoß. es kommt zu einem schweren Unfall mit Personenschaden. Allein die Gerichts- und Anwaltskosten summierten sich am Ende auf über 20T €.


Habe selbst eine RSV, die Streitigkeiten in Immobilienangelegenheiten mit einschliesst - auch das hat sich - leider - schon gelohnt. Auch wenn man viel auf Reisen ist, kann eine RV hilfreich sein.

EDIT:


Das ist mir neu, zahlt dennn die KFZ Haftplicht sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten ? Oder bezieht sich dass allein auf die Haftung für den entstandenen Schaden. So hätte ich es bisher interpretiert.

In der Regel zahlt die Haftpflicht alle aus einen Schaden enstehenden Kosten, auch Anwaltskosten. Das ganze ist bei "grober Fahrlässigkeit" natürlich etwas anderes - aber ich bezweifel das da eine Rechtsschutzversicherung weiterhilft.

Alles in allem halte ich eine normale, private Rechtschutzversicherung für ziemlich überflüssig.

1. Bezahlt der Gegener alle Anwaltskosten wenn du gewinnst.
2. Sind jede Menge Risiken ausgeschlossen.
3. Sind die Kosten für Anwälte bei kleinen Sachen ohnehin nicht so hoch, und bei wirklich komplizierten Sachen möchte ich nicht unbedingt einen Anwalt dem die Abrechnung nach RVG reicht, sondern einen Spezialisten der mich und mein Problem ernst nimmt, auch wenn das Honorar dann höher ausfällt.
 

epericolososporgersi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
2.028
27
Das ist mir neu, zahlt dennn die KFZ Haftplicht sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten ? Oder bezieht sich dass allein auf die Haftung für den entstandenen Schaden. So hätte ich es bisher interpretiert.

Die eigene Haftpflichtversicherung hat die Aufgabe, die von dir mit dem versicherten Fahrzeug verursachten Schäden auszugleichen. Sie kann vom Unfallgegner sogar direkt in Anspruch genommen werden. Es ist Aufgabe der KFZ - Haftpflichtversicherung, für dich den Schaden zu regulieren. Du hast sie im Vertrag hiermit beauftragt und darfst es selbst nicht mehr tun. Letzteres ist für dich als Versicherungsnehmer nicht unbedingt von Vorteil, da es für die Versicherung bei kleineren Schäden sinnvoll sein kann, den Schaden zu bezahlen, auch wenn du als Versicherungsnehmer nicht zu 100% verantwortlich bist. Sie holt es sich ja über die Rückstufung wieder zurück. Das ist mir letztes Jahr passiert.

Der Vorteil dieser Regelung: weigert sich die Versicherung, einen Teil der geltend gemachten Kosten zu bezahlen, dann geschieht dies auf eigenes Risiko der Haftpflichtversicherung.


Für die Geltendmachung von Schäden gegenüber dem Gegner ist sie allerdings nicht leistungspflichtig. Da würde dann die Verkehrsrechtsschutz einspringen.
 

Sven089

Neues Mitglied
09.08.2010
1
0
Ich bin gerade auf eure Beiträge gestoßen, weil ich noch ein paar Informationen zur Rechtsschutzversicherung suche.
Habe gerade auf der Seite Rechtsschutzversicherung Vergleich der Test-Sieger den Vergleich gemacht. Allerdings gib es da doch ein paar Leistungsunterschiede.
Kennt sich hier jemand soweit aus, der mir sagen kann auf welche Kriterien es genau ankommt?

Vielen Dank und liebe Grüße
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.193
1.010
Ich bin gerade auf eure Beiträge gestoßen, weil ich noch ein paar Informationen zur Rechtsschutzversicherung suche.
Habe gerade auf der Seite Rechtsschutzversicherung Vergleich der Test-Sieger den Vergleich gemacht. Allerdings gib es da doch ein paar Leistungsunterschiede.
Kennt sich hier jemand soweit aus, der mir sagen kann auf welche Kriterien es genau ankommt?

Vielen Dank und liebe Grüße

Letzlich musst Du wissen welche Risiken Du abgedeckt haben willst. Grundsätzlich sind die ARBs bei allen recht ähnlich, eben z.B. das alles Vorsätzliche ausgeschlossen ist.

@Oliver: RSV ist das Kürzel für die RestSchuldVersicherung.
 

jubo14

Erfahrenes Mitglied
29.03.2010
1.027
0
zwischen DTM und PAD
Eine Rechtsschutzversicherung muss bei mir folgende Gebiete abdecken:

- Verkehrsrechtsschutz (leider schon einige mal in Anspruch genommen)
- Rechtsschutz in Strafverfahren (der Übergang ist her durchaus fließend!)
- Immobilienrechtsschutz (für Mieter & Eigentümer)
- Arbeitsrechtsschutz (für alle "Nicht-Gewerkschafter")
- Vertragsrechtsschutz (wehret den Internet-Abzockern!)
- Familienrechtsschutz (spätestens beim Erben ist Schluss mit lustig)

Natürlich werden in den Versicherungen bestimmte Leistungen ausgeschlossen.
Aber ein Ex-Arbeitskollege von mit hatte "nur" eine Verkehrsrechtsschutzversicherung mit der er wohlgemuts zum Anwalt ging, als er auf der Autobahn von einem Video-Wagen heraus gewunken wurde. Dummerweise ging es dann nicht nur um "ein paar Kilometer zu schnell", sondern es wurde eine Anklage nach §315 StGB (Gefährdung des Strassenverkehrs). Und schon war die Verkehrsrechtschutz raus aus der Nummer!

Bei mir sieht es so aus, dass ich meine jetzige Versicherung, selbst eine normale Preissteigerung eingerechnet, noch etwa 30 Jahre bezahlen kann, um am Ende immer noch weniger gezahlt zu haben, als wenn ich meine Anwaltskosten hätte selber zahlen müssen.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.193
1.010
Eine Rechtsschutzversicherung muss bei mir folgende Gebiete abdecken:

- Verkehrsrechtsschutz (leider schon einige mal in Anspruch genommen)
- Rechtsschutz in Strafverfahren (der Übergang ist her durchaus fließend!)
- Immobilienrechtsschutz (für Mieter & Eigentümer)
- Arbeitsrechtsschutz (für alle "Nicht-Gewerkschafter")
- Vertragsrechtsschutz (wehret den Internet-Abzockern!)
- Familienrechtsschutz (spätestens beim Erben ist Schluss mit lustig)

Natürlich werden in den Versicherungen bestimmte Leistungen ausgeschlossen.
Aber ein Ex-Arbeitskollege von mit hatte "nur" eine Verkehrsrechtsschutzversicherung mit der er wohlgemuts zum Anwalt ging, als er auf der Autobahn von einem Video-Wagen heraus gewunken wurde. Dummerweise ging es dann nicht nur um "ein paar Kilometer zu schnell", sondern es wurde eine Anklage nach §315 StGB (Gefährdung des Strassenverkehrs). Und schon war die Verkehrsrechtschutz raus aus der Nummer!

Bei Delikten nach §315b/c STGB wird Dir sicher jede Versicherung Vorsatz untersellen und ist damit eh raus!
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.796
355
Eine Rechtsschutzversicherung muss bei mir folgende Gebiete abdecken:

- Verkehrsrechtsschutz (leider schon einige mal in Anspruch genommen)
- Rechtsschutz in Strafverfahren (der Übergang ist her durchaus fließend!)
- Immobilienrechtsschutz (für Mieter & Eigentümer)
- Arbeitsrechtsschutz (für alle "Nicht-Gewerkschafter")
- Vertragsrechtsschutz (wehret den Internet-Abzockern!)
- Familienrechtsschutz (spätestens beim Erben ist Schluss mit lustig)

Natürlich werden in den Versicherungen bestimmte Leistungen ausgeschlossen.
Aber ein Ex-Arbeitskollege von mit hatte "nur" eine Verkehrsrechtsschutzversicherung mit der er wohlgemuts zum Anwalt ging, als er auf der Autobahn von einem Video-Wagen heraus gewunken wurde. Dummerweise ging es dann nicht nur um "ein paar Kilometer zu schnell", sondern es wurde eine Anklage nach §315 StGB (Gefährdung des Strassenverkehrs). Und schon war die Verkehrsrechtschutz raus aus der Nummer!

Bei mir sieht es so aus, dass ich meine jetzige Versicherung, selbst eine normale Preissteigerung eingerechnet, noch etwa 30 Jahre bezahlen kann, um am Ende immer noch weniger gezahlt zu haben, als wenn ich meine Anwaltskosten hätte selber zahlen müssen.

Moin,
eines mal vorweg: teuer wirds bei deiner RSV erst richtig durch den immobilienrechtsschutz: jedes objekt wird einzeln versichert( also für die vermieterseite) ! geh mal von ca. 150-800 € pro objekt aus ! ( je nach grösse, etc..)
und des weiteren gibts in vielen verträgen die Kündigungsklausel sogar schon nach 1 (einem !) schadensfall, deshalb sollte die RSV tatsächlich nur in wirklich wichtigen Fällen zum einsatz kommen.
ich würde mal die Arag checken und auch die Auxilia.
 

jubo14

Erfahrenes Mitglied
29.03.2010
1.027
0
zwischen DTM und PAD
@ EinerWieKeiner

Ich suche doch überhaupt keine Versicherung!
Den Thread hat hier celine losgetreten.

Ich habe meine Rechtschutzversicherung, auch für meine Immobilienangelegenheiten, über den HDI.
Und bisher habe ich die Versicherung eigentlich immer so eingesetzt, dass ich beruhigt zum Anwalt meines Vertrauens gehen konnte, ohne das Lostreten einer Kostenlawine befürchten zu müssen.
Als dann der Fall, der mich hätte wirklich arm machen können, mit einem Vergleich endete, bei dem jede Seite die eigenen Kosten tragen musste, hat meine Versicherung die Kosten problemlos übernommen und mir nicht gekündigt.


@ peter42

§315b kennt in Absatz 4 und 5 ausdrücklich den fahrlässigen gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr.

Und genau das wäre dann ja die Aufgabe eines guten Anwaltes. Wenn die Tat als solche auf Video dokumentiert ist, also nicht wirklich bestritten werden kann, geht es darum, ob die Verurteilung nach Absatz 3, der von Vorsatz ausgeht, oder eben nach den Absätzen 4 oder 5 erfolgt.

Ich kenne persönlich 2 Fälle, in denen nach §315b (3) angeklagt wurde. Im einen Fall erfolgte ein Freispruch, im anderen erfolgte eine Verurteilung nach §315b (4, 5) zu einer Geldstrafe.
Im beiden Fällen hat die Rechtschutzversicherung die Kosten übernommen und den Vertrag anschließend nicht gekündigt.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.193
1.010
@ EinerWieKeiner

Ich suche doch überhaupt keine Versicherung!
Den Thread hat hier celine losgetreten.

Ich habe meine Rechtschutzversicherung, auch für meine Immobilienangelegenheiten, über den HDI.
Und bisher habe ich die Versicherung eigentlich immer so eingesetzt, dass ich beruhigt zum Anwalt meines Vertrauens gehen konnte, ohne das Lostreten einer Kostenlawine befürchten zu müssen.
Als dann der Fall, der mich hätte wirklich arm machen können, mit einem Vergleich endete, bei dem jede Seite die eigenen Kosten tragen musste, hat meine Versicherung die Kosten problemlos übernommen und mir nicht gekündigt.


@ peter42

§315b kennt in Absatz 4 und 5 ausdrücklich den fahrlässigen gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr.

Und genau das wäre dann ja die Aufgabe eines guten Anwaltes. Wenn die Tat als solche auf Video dokumentiert ist, also nicht wirklich bestritten werden kann, geht es darum, ob die Verurteilung nach Absatz 3, der von Vorsatz ausgeht, oder eben nach den Absätzen 4 oder 5 erfolgt.

Ich kenne persönlich 2 Fälle, in denen nach §315b (3) angeklagt wurde. Im einen Fall erfolgte ein Freispruch, im anderen erfolgte eine Verurteilung nach §315b (4, 5) zu einer Geldstrafe.
Im beiden Fällen hat die Rechtschutzversicherung die Kosten übernommen und den Vertrag anschließend nicht gekündigt.

Zu den 315-Fällen kann ich nur sagen Glück gehabt.

Ansonsten kann der Versicherer erst nach dem 2. Schaden innerhalb von 12 Monaten kündigen:
"Bejaht der Versicherer seine Leistungspflicht für mindestens zwei innerhalb von zwölf Monaten eingetretene
Rechtsschutzfälle, sind der Versicherungsnehmer und der Versicherer nach Anerkennung der Leistungspflicht
für den zweiten oder jeden weiteren Rechtsschutzfall berechtigt, den Vertrag vorzeitig zu kündigen"
 

ckruetze

Erfahrenes Mitglied
09.07.2009
638
0
EDXK
Hab auch noch einen Tipp für Leute die eine Rechtsschutzversicherung suchen.

Kauft die Rechtsschutzversicherung dort wo ihr auch möglichst viele andere Versicherungen habt. Das ist immer dann von Vorteil wenn man mal Stress mit einer Versicherung hat und sie nicht zahlen will.

Beispiel:
Ein Autoschaden und die Autoversicherung will nicht zahlen.
Wenn ihr eine Autoversicherung bei Firma A habt und die Rechtsschutzversicherung bei Firma B, dann hat B zwar nicht viel Lust zum zahlen aber irgendwie wird das schon klappen A zu verklagen und B zahlt dann für die Gerichtskosten.
Wenn beides von A ist, einfach zu A sagen entweder ihr zahlt oder ich verklage euch und eure eigenen Rechtsschutzversicherung darf dafür zahlen.
Da wird das dann intern oft schnell und einfach geregelt, das die Autoversicherung doch zahlt.
 

krabbenkopf

Putenwienerhasser
07.04.2009
4.124
120
49
HAM
www.outlet-reisen.com
Ich kenne das allerdings so, dass es ausgeschlossen ist, dass die Rechtschutzversicherung dafür genutzt werden kann, gegen das eigene Unternehmen zu klagen!

Hab mal spontan eine ARB gegoogelt - "Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten:
Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen: aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag gegen den Versicherer oder das für diesen tätige Schadenabwicklungsunternehmen;"
 

jubo14

Erfahrenes Mitglied
29.03.2010
1.027
0
zwischen DTM und PAD
Das "Druckmittel" des Kunden ist auch nicht wirklich die Drohung mit einer Klage.

Wo die Versicherungen aber empfindlich sind, ist die Drohung mit Kündigung.
Das funktioniert natürlich nur, wenn das Volumen entsprechend ist. Hat man nur eine einfache Rechtsschutz- und eine Privathaftpflicht für zusammen 250,- € ist das nicht so wirklich beängstigend für die Versicherung.
Nur kommen da noch Gebäude-, Hausrat- und KFZ-Versicherungen hinzu, reden wir sehr schnell über ein Volumen im vierstelligen Bereich. Und da ist die Kooperationsbereitschaft dann doch schon "leicht erhöht".
 

ckruetze

Erfahrenes Mitglied
09.07.2009
638
0
EDXK
Hab mal spontan eine ARB gegoogelt - "Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten:
Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen: aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag gegen den Versicherer oder das für diesen tätige Schadenabwicklungsunternehmen;"

Also bei mir bekannten fällen war so etwas nicht ausgenommen.

Und wenn ich den Google Zitat richtig interpretiere dann heißt das doch nur du kannst mit der Rechtsschutzversicherung nicht gegen die Versicherung klagen bei Klagen die den Rechtsschutzversicherungsvertrag betreffen. - Was ich auch durchaus ok finde. Du darfst die Gesellschaft aber durchaus verklagen wenn es um andere Versicherungsverträge geht.
 

Weltreisender

Erfahrenes Mitglied
05.04.2009
3.173
495
LEJ
Ein generelles Kriterium für oder gegen eine Versicherung ist für mich die Frage, kann ich einen Schaden aus eigener Tasche begleichen ohne das es mir weh tut oder nicht.
Von den ganzen Rechnungen dass man wenn man 20 Jahre schadensfrei die Volkasko fürs Auto bezahlt hat und damit mehrfach den ev. Schaden bezahlt hat, halte ich nichts. Nur die wenigsten legen die gesparten Beiträge an.
 

08/15 PAX

Erfahrenes Mitglied
13.03.2009
1.065
1
ZRH
wenn schon Rechtsschutzversicherung, dann inkl. Scheidung, aber nicht nur für die erste Beratung :idea:
 

jubo14

Erfahrenes Mitglied
29.03.2010
1.027
0
zwischen DTM und PAD
Ein generelles Kriterium für oder gegen eine Versicherung ist für mich die Frage, kann ich einen Schaden aus eigener Tasche begleichen ohne das es mir weh tut oder nicht.
Von den ganzen Rechnungen dass man wenn man 20 Jahre schadensfrei die Volkasko fürs Auto bezahlt hat und damit mehrfach den ev. Schaden bezahlt hat, halte ich nichts. Nur die wenigsten legen die gesparten Beiträge an.
Da fällt die Rechtsschutzversicherung dann aber raus!

Denn einen Schaden kannst du damit absolut nicht absichern.
Es sei denn, Du kannst jetzt schon sagen, wieviele juristische Streitigkeiten auf Dich zukommen, ohne das diese bereits los gegangen wären.

Der Klassiker wären hier zu erwartende Erbschaftsstreitigkeiten, bei denen der potentielle Erblasser aber noch lebt, der Erbschaftsfall also noch nicht eingetreten ist.
 

jubo14

Erfahrenes Mitglied
29.03.2010
1.027
0
zwischen DTM und PAD
wenn schon Rechtsschutzversicherung, dann inkl. Scheidung, aber nicht nur für die erste Beratung :idea:
Das kannst Du leider vergessen.

Scheidungen sind bei den mir bekannten Familien-Rechtsschutz-Versicherungen ausdrücklich ausgeschlossen.

Irgendwie auch klar, denn bei einer Scheidung ist es komplett ausgeschlossen, dass die Gegenseite die Anwaltskosten übernimmt. Der Verlust für die Versicherung ist also Garantiert.
 

epericolososporgersi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
2.028
27
wenn schon Rechtsschutzversicherung, dann inkl. Scheidung, aber nicht nur für die erste Beratung :idea:

Wenn dann noch die Unterhaltszahlungen (Ausgleich für Rentenversicherung usw.) mit abgedeckt wären, dann wäre diese Versicherung ein Renner auf dem Markt. :idea:

Aber wohl letztlich nicht für den Versicherer... :cry: