Als Deutscher in Deutschland Arbeiten für eine US Firma mit US Arbeitsvertrag

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SteffenR

Neues Mitglied
22.04.2014
1
0
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Hallo,

Ich bin Deutscher und lebe auch in DE, könnte für eine US Firma mit einem US Arbeitsvertrag in DE Arbeiten.
Ist das möglich und wenn JA wie?
Ich bekomme jeder zeit eine Greencard! Die US Regierung hat nix dagegen.
Wo Muss ich hin und was Kommt auf mich zu?



Danke
 

Weltreisender

Erfahrenes Mitglied
05.04.2009
3.173
495
LEJ
Mit einem US Arbeitsvertrag in Deutschland solltest du dich deutlich schlechter stellen als mit einem deutschen Arbeitsvertrag. Außerdem frage ich mich, ob das überhaupt erlaubt ist, eine US Arbeitsvertrag an einen deutschen Mitarbeiter in Deutschland zu vergeben.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.152
467
Außerdem frage ich mich, ob das überhaupt erlaubt ist, eine US Arbeitsvertrag an einen deutschen Mitarbeiter in Deutschland zu vergeben.

Hängt vermutlich davon ab, ob das Unternehmen einen Sitz in D. hat oder nicht. Ich denke mal, daß das Recht hier in vielen Fällen nicht so weit ist wie die Technik. In jedem Fall würde ich mich an Stelle des OP aber vorher eingehend mit den Themen steuerliche Pflichten in D. und Sozialabgaben beschäftigen.
 
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Weltreisender

Erfahrenes Mitglied
05.04.2009
3.173
495
LEJ
Angenommen die US Firma hat keine Niederlassung in D.

Dann würde amerikanischer Vertrag wahrscheinlich bedeuten, dass Du sämtliche Sozialabgaben incl. AGB-Anteil selbst aus Deinem Netto bezahlen darfst,

Wenn die Firma keine Niederlassung in Deutschland hat, kann sie dann überhaupt einen Mitarbeiter dauerhaft in Deutschland beschäftigen?
 

Weltreisender

Erfahrenes Mitglied
05.04.2009
3.173
495
LEJ
Ich dachte in Deutschland besteht die Pflicht, dass der Arbeitgeber die Sozialabgaben abführt. Tut er dies nicht können die Krankenkassen und die Rentenversicherung ein Insolvenzverfahren eröffnet.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Ich dachte in Deutschland besteht die Pflicht, dass der Arbeitgeber die Sozialabgaben abführt. Tut er dies nicht können die Krankenkassen und die Rentenversicherung ein Insolvenzverfahren eröffnet.

Vergleichbarer Fall:
Frankreich: Ryanair muss neun Millionen Euro Schadenersatz zahlen - Unternehmen - FAZ

ABER!!!
Das Gericht verwies auf ein Dekret aus dem Jahr 2006, wonach ausländische Fluggesellschaften in Frankreich Sozialabgaben zahlen müssen, wenn sie dort eine Niederlassung betreiben.

Wenn nun aber eine ausländische Firma keine Niederlassung hat...?
 

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.603
505
Kommt sehr auf die Firma und natürlich auf die Position und Tätigkeit an:
Mit einem US Arbeitsvertrag bist du ja prinzipiell den US Arbeitsschutzbestimmungen unterworfen, die sicher nicht Benchmark weltweit sind. Für einen normalen Arbeitsvertrag solltest du dich mit einem deutschen Arbeitsvertrag besser stellen sollte es überhaupt eine Wahl geben.
Als Sprungbrett eventuell in eine Deutsche Firma mit lanjähriger US Erfahrung ist es dann eine Option zur Weiterentwicklung extern (deutsche fírma/ Konzern) oder an einen anderen Standort deiner US Firma z.B. nach Asien.

Wenn es allerdings eine besser dotierte Position als US Expat in Deutschland handelt, dann sieht es eventuell anders aus. Die sind gerne gut dotiert und beinhalten ja dann oft freie Untekunft, Schulbesuch für Famile etc.

Aber wie gesagt: hängt von Firma und Position ab.

Gruß

Flyglobal
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.152
467
Ich dachte in Deutschland besteht die Pflicht, dass der Arbeitgeber die Sozialabgaben abführt.

Ich sagte ja oben schon, daß die Gesetzgebung der Realität da wohl etwas hinterherhinkt. Diese von Dir richtigerweise genannte Pflicht basiert auf der Vorstellung, daß es nicht möglich ist, daß jemand in D. wohnt und in den USA arbeitet, ohne daß diese US-Firma in irgendeiner Form in D. vor Ort ist.

Wie sagte doch eine große Philosophin:
Das Internet ist für uns alle Neuland! :idea:
:censored:
 

Weltreisender

Erfahrenes Mitglied
05.04.2009
3.173
495
LEJ
Ich sagte ja oben schon, daß die Gesetzgebung der Realität da wohl etwas hinterherhinkt. Diese von Dir richtigerweise genannte Pflicht basiert auf der Vorstellung, daß es nicht möglich ist, daß jemand in D. wohnt und in den USA arbeitet, ohne daß diese US-Firma in irgendeiner Form in D. vor Ort ist.

Wie sagte doch eine große Philosophin: :censored:

Interessant. Das heißt ich könnte Mitarbeiter an den Sozialsystemen in Deutschland vorbei beschäftigen solange ich keinen Firmensitz in Deutschland unterhalten?
 

LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
0
Interessant. Das heißt ich könnte Mitarbeiter an den Sozialsystemen in Deutschland vorbei beschäftigen solange ich keinen Firmensitz in Deutschland unterhalten?

Nein das können sie natürlich nicht, den der Mitarbeiter ist ja verpflichtet diese Abgaben zu zahlen - daher wird das Gehalt das er überwiesen bekommt auch entsprechend höher sein.
 

Weltreisender

Erfahrenes Mitglied
05.04.2009
3.173
495
LEJ
Nein das können sie natürlich nicht, den der Mitarbeiter ist ja verpflichtet diese Abgaben zu zahlen - daher wird das Gehalt das er überwiesen bekommt auch entsprechend höher sein.

Der Arbeitgeber ist bei abhängig Beschäftigten verpflichtet die Sozialabgaben abzuführen. Wenn ich als Arbeitgeber diese Pflicht durch eine fehlende Niederlassung in Deutschland umgehen kann, kann mich auch keiner zwingen dem Mitarbeiter diese Sozialabgaben zusätzlich zu seinem Gehalt auszuzahlen.
 

LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
0
Der Arbeitgeber ist bei abhängig Beschäftigten verpflichtet die Sozialabgaben abzuführen. Wenn ich als Arbeitgeber diese Pflicht durch eine fehlende Niederlassung in Deutschland umgehen kann, kann mich auch keiner zwingen dem Mitarbeiter diese Sozialabgaben zusätzlich zu seinem Gehalt auszuzahlen.

Doch dein Arbeitnehmer - den wenn dieser verpflichtet ist in an deiner Stelle die Sozialabgaben zu leisten wird er dies nicht von seinem Netto tun.

Ist ja nix anderes als bei der MwSt./Ust. - als Rechnungsempfänger kann dich keiner zwingen die Ust. an das FA abzuführen - also wird immer der Nettobetrag zzgl. der MwSt. in Rechnung gestellt.
 
Zuletzt bearbeitet:

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
Der Arbeitgeber ist bei abhängig Beschäftigten verpflichtet die Sozialabgaben abzuführen. Wenn ich als Arbeitgeber diese Pflicht durch eine fehlende Niederlassung in Deutschland umgehen kann, kann mich auch keiner zwingen dem Mitarbeiter diese Sozialabgaben zusätzlich zu seinem Gehalt auszuzahlen.

Klassisches Problem von kleinen Botschaftsangestellten in Berlin!
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.152
467
Der Arbeitgeber ist bei abhängig Beschäftigten verpflichtet die Sozialabgaben abzuführen.

Das siehst Du falsch. Der deutsche Arbeitgeber ist dazu verpflichtet. Ein Unternehmen, das weder Sitz noch Präsenz in D. hat, ist in D. zu gar nix verpflichtet.
Bis zur Erfindung des Internets war das aber nur ein Rand-Thema, das ein paar wenige Grenzgänger betroffen hat.

Ansonsten hat LHFan Recht: Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, zu glauben, daß die Sozialabgaben und insbesondere der AG-Anteil vom AG kommt, nur weil sie von diesem überwiesen werden. Sozialabgaben sind Teil der Lohnkosten, die vom Unternehmen erwirtschaftet werden müssen, und ob ich auf diesen Betrag "Lohn", "AG-Anteil", "AN-Anteil" oder "Hugo" draufschreibe, ist (für den AG) völlig irrelevant.
 

kuususi

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
624
0
BOS, RLG, HAM
Durch die Einstellung eines Mitarbeiters in Deutschland wird automatisch eine Betriebsstätte des Unternehmens eröffnet. Da ist das deutsche Steuerrecht sehr stringent.
Und wenn ein Unternehmen erst einmal eine Betriebsstätte hat,... Ich kann mir vorstellen, daß die deutsche Bürokratie dann noch einiges mehr an Unfreundlichkeiten drauf hat.
Die Umsetzung steht natürlich auf einem anderen Blatt. Wo kein Kläger....
 
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brundom

Reguläres Mitglied
06.02.2012
61
0
Falsches Forum - hier wurde leider viel falsches zu dem Thema gesagt. Ich habe das Spiel in mehreren Varianten persönlich durch: D Arbeitsschutz bleibt natürlich. Du bekommst das Geld auch nicht einfach brutto überwiesen, sondern es ist noch eine Kanzlei dazwischen (es gibt da mehrere internationale mit Niederlassung in D - die Amis nehmen z.b. davon einfach eine). Die Kanzlei wird der Bruttobetrag mitgeteilt, und sie errechnet daraus die entstehenden Nebenkosten (KV, RV, Alo etc.). Die Nebenkosten werden natürlich vom AG/AN genauso wie bei einem hiesigen Arbeitnehmer bezahlt - meistens gibt es einfach ein Treuhandkonto der Kanzlei und der AG überweist den mitgeteilten Betrag dorthin und die Kanzlei von dort an alle Empfänger. Ob Du monatlich incl. Ekst oder excl. Ekst bekommst, ist angeblich gesetzlich festgeschrieben - rechnerisch ists das gleiche (nur einmal zahlst per Lohnzettel, das andere mal per Vorauszahlungen...).
Was auch immer im AV steht - Du bist durch deutsches AG Gesetz geschützt (aber nicht durch die Tarifverträge- das müsste man explizit vereinbaren!). Steht was für Dich nachteiliges drinnen, gilts einfach nicht - steht was für den AG nachteiliges drinnen, gilts meistens schon. Für "einfach Rechnung stellen und gut ists" sind Scheinselbstständigkeit, Kündigungsrisiko, Vertraulichkeitsvereinbarungen/Bindung an die Firma und natürlich der kalkulatorische Aspekt der Nebenkosten zu berücksichtigen.
 

BER Flyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2010
1.439
379
Na selbstverständlich - genauso wie wir als deutsche Firma Mitarbeiter in CZ und AT haben. Diese bekommen ihre Sozialabgaben von uns im Paket mit überwiesen und müssen diese selbst abführen.
Nein, kann Sie nicht. Würde das möglich sein würde Daimler Benz ab morgen alle deutschen Beschäftigten bei Ihrer thailändischen Tochter beschäftigen- mit thailändischen Arbeitsverträgen. Das Beispiel AT/CZ greift hier nicht, da gelten die EU-Binnenmarktregeln. Eine Firma mit EU Niederlassung kann dort Beschäftige in anderen EU Ländern beschäftigen. Der Streit entsteht ja nur deshalb weil dann Steuern & Abgaben meist in anderen, "Billigeren" Ländern entrichtet werden wie eben Irland.
 
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Weltreisender

Erfahrenes Mitglied
05.04.2009
3.173
495
LEJ
Doch dein Arbeitnehmer - den wenn dieser verpflichtet ist in an deiner Stelle die Sozialabgaben zu leisten wird er dies nicht von seinem Netto tun.

Ist ja nix anderes als bei der MwSt./Ust. - als Rechnungsempfänger kann dich keiner zwingen die Ust. an das FA abzuführen - also wird immer der Nettobetrag zzgl. der MwSt. in Rechnung gestellt.

Er muss ja nicht für mich Arbeiten
 

paulraum

Erfahrenes Mitglied
08.04.2009
2.477
13
ARN / ZRH
Entsendung für max. 2(3) Jahre aus anderem EU-Land ist ebenfalls möglich.
Habe ich so mehrmals durch, meine Frau arbeitet auf der Basis jetzt noch in AT für ein schwedisches Unternehmen.
AG-Beträge müssen durch den AN abgeführt werden, da dieser quasi zum Unternehmens-Vertreter gegenüber dem Staat wird.
Durch die Einstellung eines Mitarbeiters in Deutschland wird automatisch eine Betriebsstätte des Unternehmens eröffnet. Da ist das deutsche Steuerrecht sehr stringent.
Und wenn ein Unternehmen erst einmal eine Betriebsstätte hat,... Ich kann mir vorstellen, daß die deutsche Bürokratie dann noch einiges mehr an Unfreundlichkeiten drauf hat.
Die Umsetzung steht natürlich auf einem anderen Blatt. Wo kein Kläger....
 

derpelikan

Erfahrenes Mitglied
08.02.2010
2.211
14
interessant, dass hier jeder einfach mal seinen senf dazugibt. keine ahnung, hauptsache mal was posten ;)

@ op, hol dir profesionelle hilfe.

gruss dp
 
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paulraum

Erfahrenes Mitglied
08.04.2009
2.477
13
ARN / ZRH
Hier sind doch einige richtige Informationen gepostet worden.
kA, warum Du jetzt, ohne irgendeine Info zu posten, andere Posts als "Senf dazugeben" betitelst und auf einen Profi verweist.

interessant, dass hier jeder einfach mal seinen senf dazugibt. keine ahnung, hauptsache mal was posten ;)

@ op, hol dir profesionelle hilfe.

gruss dp
 
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BER Flyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2010
1.439
379
Ich habe arge Zweifel ob das Scenario überhaupt so durchführbar ist. Ich kann mir kaum vorstellen das eine deutsche Krankenversicherung noch ein anderer (Renten-)Versicherungsträger einen nicht-EU Arbeitsvertag aus dem keinerlei Abgaben entstehen anerkennt. Fängt schon bei der KV an: nur wenn der OP jetzt in der gesetzlichen ist kann er sich ( wenn keine Unterbrechung eintritt ) dort weiterhin freiwillig versichern, ansonsten bleibt nur eine private. Ich würde mal eher darauf tippen das es von den deutschen Behörden als Scheinselbständigkeit eingestuft wird da man nur für einen Arbeitgeber arbeitet und beim nicht nach unseren Maßstäben "abhängig beschäftigt" ist. Da gerade US Arbeitsverträge in der Regel schlechter sind als deutsche was AN Rechte betrifft wird er zwar von den besseren deutschen Gesetzen geschützt - aber wie will er das bei einem Firmensitz in Delaware durchsetzen? Sollte es arbeitsrechtlich zu einem Streit kommen ( zum Beispiel bei Überstundenvergütung oder bezahltem Urlaub ) werden die wohl kaum zur Verhandlung vor einem deutschen Arbeitsgericht erscheinen.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.152
467
Ich habe arge Zweifel ob das Scenario überhaupt so durchführbar ist. Ich kann mir kaum vorstellen das eine deutsche Krankenversicherung noch ein anderer (Renten-)Versicherungsträger einen nicht-EU Arbeitsvertag aus dem keinerlei Abgaben entstehen anerkennt. Fängt schon bei der KV an: nur wenn der OP jetzt in der gesetzlichen ist kann er sich ( wenn keine Unterbrechung eintritt ) dort weiterhin freiwillig versichern, ansonsten bleibt nur eine private. Ich würde mal eher darauf tippen das es von den deutschen Behörden als Scheinselbständigkeit eingestuft wird da man nur für einen Arbeitgeber arbeitet und beim nicht nach unseren Maßstäben "abhängig beschäftigt" ist. Da gerade US Arbeitsverträge in der Regel schlechter sind als deutsche was AN Rechte betrifft wird er zwar von den besseren deutschen Gesetzen geschützt - aber wie will er das bei einem Firmensitz in Delaware durchsetzen? Sollte es arbeitsrechtlich zu einem Streit kommen ( zum Beispiel bei Überstundenvergütung oder bezahltem Urlaub ) werden die wohl kaum zur Verhandlung vor einem deutschen Arbeitsgericht erscheinen.

Völlig richtig was Du schreibst, aber durchführbar ist das natürlich schon. Jedenfalls aus Sicht des US-Unternehmens. Aus AN-Sicht würde ich mir das genau überlegen und mich genau erkundigen, aus den von Dir und auch von mir weiter oben angesprochenen Gründen.
Das deutsche Arbeitsrecht kann man in diesem Fall in der Pfeife rauchen. Wenn die notwendigen Fragen geklärt und der Job für mich interessant ist würde ich das machen, aber ich würde sicherlich als meine Arbeitshypothese davon ausgehen, daß da kein Arbeitsrecht schützt bzw. einklagbar ist.