Kündigung Mietwohnung - Was ist zu beachten?

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pumpuixxl

Erfahrenes Mitglied
28.07.2010
3.424
64
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Ich wohne seit ca. 13 Jahren in einer Mietwohnung und habe heute die Kündigung wegen Eigenbedarfs erhalten. Ansich nichts besoderes - was mich halt etwas stutzig macht ist, dass die Kündigung mit einem Rechtsanwaltsbrief per Einschreiben gekommen ist. Nach meinem Verständnis habe ich eine gesetzliche Kündigungsfrist von 9 Monaten, und genau so ist auch die Kündigung terminiert, also eigentlich alles rechtens. Wieso also der Rechtsanwalt? Muss ich mir da wegen irgendwas Sorgen machen?

Um nicht irgendwie übervorteilt zu werden dachte ich, es macht vielleicht Sinn, mich bei so einem Mieterverein zwecks Beratung anzumelden. Bei der Recherche im Internet zu dem Thema Mieterverein habe ich erstaunt festgestellt, dass der RA, von dem meinem Kündigung kam, der gleiche ist, der beim örlichen Mieterverein die Rechtsberatung für Mieter macht. Wäre also wohl nicht das Klügste, mich dort zwecks Rechtsberatung anzumelden?


Letzendlich habe ich keinerlei Ambitionen mich grundlos wegen irgendwas zu streiten, sondern werde einfach die 9 Monate hier noch abwohnen, mir Rechtzeitig was neues suchen, und dann zum Kündigungstermin umziehen. Was ich mich nur jetzt frage: Macht es Sinn, sich für den Fall der Fälle bei einem Mieterverein mal anzumelden, falls meine Vermieterin da irgendwas im Schilde führt?

Vielleicht hat ja jemand, der in diesm Bereich Erfahrung hat, einen Tipp, wie man sich in der Situation am besten verhält. Vielleicht mache ich mir ja auch einfach grundlos Gedanken.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.148
464
Nach meinem Verständnis habe ich eine gesetzliche Kündigungsfrist von 9 Monaten, und genau so ist auch die Kündigung terminiert, also eigentlich alles rechtens. Wieso also der Rechtsanwalt? Muss ich mir da wegen irgendwas Sorgen machen?.

Es ist wohl eher der Vermieter, der sich hier Sorgen macht. Man liest genug Stories darüber, wie Vermietern wegen kleinster Formfehler irgendwelche Stricke gedreht werden, ebenso kennt jeder Zweite Stories über renitente und böswillige Mieter, da will der Vermieter einfach kein Risiko eingehen.
 

SaschaT82

Erfahrenes Mitglied
23.01.2012
2.418
1
Da schließe ich mich an.

Das Einschreiben würde ich auch machen, denn somit hat man Gewissheit, dass der Brief ankommt und das Kündigungsdatum stimmt... Wenn der Vermieter Eigenbedarf anmeldet, wirds wohl eine private Vermietung sein. Der möchte dann da wohl auf Nummer Sicher gehen.
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
War die Wohnung schon immer während deiner Mietdauer im Besitz des jetzigen Eigentümers? Wurde das Haus evtl. in den letzten Jahren in ETW´s aufgeteilt?
 

pumpuixxl

Erfahrenes Mitglied
28.07.2010
3.424
64
War die Wohnung schon immer während deiner Mietdauer im Besitz des jetzigen Eigentümers? Wurde das Haus evtl. in den letzten Jahren in ETW´s aufgeteilt?
Es waren seit ich hier wohne immer schon ETW. Bisherige Eigentümerin war eine ältere Dame, die die Wohnung lt. dem Kündigungsschreiben jetzt auf ihre Enkelin überschrieben hat.
 
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Hopper

Erfahrenes Mitglied
29.04.2010
3.613
1.777
grounded
Es ist einfach so, dass das Mietrecht eindeutig auf der Seite des Mieters ist. Aus der Sicht nichts ungewöhnliches einen Anwalt zu beauftragen. Wenn ich einen Mieter raushaben will, dann gehe ich persönlich zu ihm hin, sage hier ist die Aufhebungsvereinbarung des Mietvertrages zum ... und es ist nicht verhandelbar. Die brauche ich innerhalb der nächsten drei Tage unterschrieben zurück, sonst übergebe ich die Angelegenheit meinem Anwalt und der Nachmieter Mario wird sie davon überzeugen, dass Sie pünktlich ausziehen. Mario kommt auch die nächsten Tage schon vorbei um hier mal ein paar Sachen abzustellen. Ganz einfach (wie schon geschrieben) weil es hier zig Sachen gibt, die man beachten muss.
 

pumpuixxl

Erfahrenes Mitglied
28.07.2010
3.424
64
@Hopper
Ich frage mich, was der Käse, den Du hier schreibst, mit der Frage zutun hat. Weder will ich länger als das reguläre Vertragsende in der Wohnung bleiben, noch will die Vermieterin, dass ich eher ausziehe. Kannst deinen Mario also wieder zurückpfeifen, lol.
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
Du akzeptierst die Kündigung? Dann ist doch alles im Lot, du suchst dir eine andere Wohnung, der Vermieter wird wahrscheinlich auch froh sein wenn du unter Umständen früher ausziehst (Aber noch mal schriftlich geben lassen, sonst kommt er noch an und will die Miete bis zum Ende...) und dann ist die Sache erledigt.
Anders wäre es wenn du nicht mit der Kündigung einverstanden bist, dann kannst du Stress machen und versuchen in der Wohnung zu bleiben.
Von daher würde ich mir auf meiner Seite einen RA schenken.
 

Theisener

Erfahrenes Mitglied
Vielleicht mache ich mir ja auch einfach grundlos Gedanken.

Aus Sicht eines Vermieters kann ich Dir sagen, dass ich (fristlose aber auch fristgerechte) Wohnungskündigungen stets von einem Rechtsanwalt (Mietrechtsexperten) verfassen und versenden lasse. Die Fallstricke im Mietrecht sind vielfältig. Auch möchte ich mich mit Kündigungen einfach nicht selber aufhalten bzw. auseinandersetzen.
 
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nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.832
-38
im Paralleluniversum
Ich würde hier auch kein Problem vermuten.

Du hast eine - wie Du selber sagst - fristgerechte Kündigung bekommen. Der Weg über den Rechtsbeidstand kann ich als Vermieter hierbei gut nachvollziehen. Zumal die Wohnung wohl überschrieben wurde. Hier geht es einfach um die Wahrung von Formalismen.

Die Kündigung ist ausgelegt auf 9 Monate. Du willst dies nach eigenem Bekunden akzeptieren. Das solltest Du jetzt auch tun und die Kündigung dementsprechend bestätigen. Übrigens: Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, würde ich an Deiner Stelle ebenso zum Anwalt gehen und Dich dort beraten lassen. Aus genau den gleichen Formalgründen, die auch den Vermieter bewogen haben, das jemand machen zu lassen, der weiß was er tut.

Parallel zur Bestätigung würde ich - in Absprache mit dem Rechtsbeistand -bei der Vermieterin anrufen und mitteilen, dass das mit dem Auszug in Ordnung gehen wird und dass eine entsprechende schriftliche Erklärung ja bereits erfolgt ist. Man solle sich doch einfach mal zusammensetzen und die Vorgehensweise besprechen. Lade dazu einfach mal auf eine Tasse Kaffee ein.

Ergo: In meinen Augen kein Drama. Alles gut.
 
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Anne

Erfahrenes Mitglied
20.06.2010
4.421
2
Um nicht irgendwie übervorteilt zu werden dachte ich, es macht vielleicht Sinn, mich bei so einem Mieterverein zwecks Beratung Macht es Sinn, sich für den Fall der Fälle bei einem Mieterverein mal anzumelden, falls meine Vermieterin da irgendwas im Schilde führt?

Das macht nur noch wenig Sinn, weil der Versicherungs-/Schadensfall schon eingetreten ist bzw. bereits schwelt.

Die Satzungen der Mietervereine notieren deshalb generell Sperrfristen - bei einigen bekommt man wenigstens eine Beratung, die Kostenübernahme für Prozesse wird jedoch ausgeschlossen.

Oder wie es reine Assekuranzen nennen: ein Haus, das schon brennt, versichert niemand mehr gegen Feuer...
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.148
464
Übrigens: Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, würde ich an Deiner Stelle ebenso zum Anwalt gehen und Dich dort beraten lassen. Aus genau den gleichen Formalgründen, die auch den Vermieter bewogen haben, das jemand machen zu lassen, der weiß was er tut. .

Jetzt laß' aber 'mal die Kirche im Dorf. Daß der Vermieter sich nicht ohne Anwalt traut, ist IMHO schon leicht grenzwertig, aber noch verständlich. Aber jetzt dem OP auch noch zu Formalismen raten...? WAs kommt als Nächstes? Den Anwalt konsultieren, bevor man auf die Toilette geht? :eek:
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.832
-38
im Paralleluniversum
Jetzt laß' aber 'mal die Kirche im Dorf. Daß der Vermieter sich nicht ohne Anwalt traut, ist IMHO schon leicht grenzwertig, aber noch verständlich. Aber jetzt dem OP auch noch zu Formalismen raten...? WAs kommt als Nächstes? Den Anwalt konsultieren, bevor man auf die Toilette geht? :eek:

Nicht wirklich. Es geht ja eher darum, dass man sich Rat holt, wie die Wohnung verlassen werden soll, was gemacht werden muss und was nicht. Oder hast Du das alles sofort parat?
Bei einer Rechtschutzversicherung entstehen Dir keine Kosten und der Anwalt hilft Dir dabei, dass Du nichts falsch machst.

Wenn Du es ohne Anwalt nicht schaffst Deine Toilette zu finden, hast Du ein anderes Problem :LOL:
 
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GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.148
464
Oder wie es reine Assekuranzen nennen: ein Haus, das schon brennt, versichert niemand mehr gegen Feuer...

Inhaltlich richtig aber schlechter Vergleich, weil's nämlich nirgends brennt. Oder wollen wir jetzt mit aller Gewalt ein Problem herbeireden, das keines ist?
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.148
464
Man solle sich doch einfach mal zusammensetzen und die Vorgehensweise besprechen. Lade dazu einfach mal auf eine Tasse Kaffee ein.

Ergo: In meinen Augen kein Drama. Alles gut.

Du hast ja schon die richtige Antwort gegeben (y). Also warum in aller Welt dann noch die "Empfehlung" mit dem Anwalt? :no:
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.832
-38
im Paralleluniversum
Du hast ja schon die richtige Antwort gegeben (y). Also warum in aller Welt dann noch die "Empfehlung" mit dem Anwalt? :no:

Weil es kein Drama ist, einen Anwalt zu konsultieren. Anwalt bedeutet ja nicht gleich Probleme, Klage der Gericht.
Es ist einfach jemand, der sich mit der Materie auskennt und Dir dabei helfen kann, alles richtig zu machen.

Ein guter Anwalt berechnet eine Beratungsstunde und hilft dabei, ein Schreiben richtig zu formulieren. Der Vermieter muss ggfs. noch nicht einmal mitbekommen, dass ich beim Anwalt war.
Und die Rechtschutzversicherung zahlts. Wo ist das Problem?

Ohne RV würde ich das mit dem Anwalt aber auch sein lassen.
 
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GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.148
464
Und die Rechtschutzversicherung zahlts. Wo ist das Problem?
.

1) Er verschwendet seine Zeit.
2) Er verschwendet die Zeit des Anwalts, der bestimmt auch besseres zu tun hat.
3) Schlimmstenfalls verhärtet sich das Verhältnis zum Vermieter ohne jede Not
4) Er läuft Gefahr, daß die RV ihm den Vertrag kündigt, und er den Vertrag nicht mehr hat, wenn er ihn wirklich 'mal ernsthaft braucht.
 
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pumpuixxl

Erfahrenes Mitglied
28.07.2010
3.424
64
Das macht nur noch wenig Sinn, weil der Versicherungs-/Schadensfall schon eingetreten ist bzw. bereits schwelt.

Die Satzungen der Mietervereine notieren deshalb generell Sperrfristen - bei einigen bekommt man wenigstens eine Beratung, die Kostenübernahme für Prozesse wird jedoch ausgeschlossen.

Oder wie es reine Assekuranzen nennen: ein Haus, das schon brennt, versichert niemand mehr gegen Feuer...

Was Du schreibst ist richtig im Bezug auf die Rechtschutzversicherung, aber im Bezug auf Beratung und die normalerweise angebotene uebernahme von "aussergerichtlicher Korrespondenz" gibt es bei allen Mietervereinen, die ich mir angeschaut habe, keine Sperrfristen. Und wie oben geschrieben, ich denke erst mal nicht an Prozesse, sondern mir ginge es eh erstmal um Beratung.
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.832
-38
im Paralleluniversum
Was Du schreibst ist richtig im Bezug auf die Rechtschutzversicherung, aber im Bezug auf Beratung und die normalerweise angebotene uebernahme von "aussergerichtlicher Korrespondenz" gibt es bei allen Mietervereinen, die ich mir angeschaut habe, keine Sperrfristen. Und wie oben geschrieben, ich denke erst mal nicht an Prozesse, sondern mir ginge es eh erstmal um Beratung.

Alter Grundsatz: Fragen kostet nichts...
 

Anne

Erfahrenes Mitglied
20.06.2010
4.421
2
Inhaltlich richtig aber schlechter Vergleich, weil's nämlich nirgends brennt. Oder wollen wir jetzt mit aller Gewalt ein Problem herbeireden, das keines ist?

Ich wollte nur darauf aufmerksam machen, daß es eines würde, wenn boardie pumpuixxl glaubte, der Mieterverein stünde ihm ab Zahlung des ersten Mitgliedsbeitrags präjudiziell unentgeltlich zur freien Verfügung.

So habe ich ihn jedenfalls verstanden.
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.832
-38
im Paralleluniversum
Machst Du das immer so? :confused:

Kommt drauf an...
Wenn ich mit jemand im Guten einen gemeinsamen Lösungsweg finden möchte; warum nicht?

Wenn ich davon ausgehe, dass dieser Konsens nicht besteht, kann ich auch anders.

Im Gegensatz zur Forenwelt bin ich im Real Life durchaus umgänglich. Ärger liegt mir nicht und ich vermeide ihn, wo ich kann. Wenn nicht, dann nicht.