Dienstreisekosten: pauschal vs. beleghaft

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boerzel

Erfahrenes Mitglied
03.06.2014
260
1
STR
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Hallole,

ich rechne derzeit meine Reisekosten ggü. meinem Arbeitgeber belghaft ab, also die tatsächlich entstandenen Kosten.
Wäre es nach Eurer Meinung (theoretisch/rechtlich) möglich, hier auf eine Pauschale umzustellen? Neben der Befreiung von Reisekostenregelungen für mich (ich bin dann meines eigenen Glückes Schmied) würde das für meinen AG ja eine deutliche Entlastung bei der Verwaltung bedeuten. Also ist das bei abhängig Beschäftigten überhaupt möglich oder kommt da das Thema Fürsorgepflicht und/oder sonstnochwas zum tragen? Hier in der Firma gehen da die Meinungen auseinander...

Danke & Gruß
boerzel
 

Tim2008

Erfahrenes Mitglied
28.04.2009
1.059
103
Bei uns ist es für Angestellte in D immer pauschal, für Angestellte im Ausland teilweise nach Beleg. Persönlich finde ich die beleghafte Abrechnung deutlich angenehmer, da die Pauschale nahezu nie ausreichen würden.

Ist manchmal ganz interessant, wenn deutsche und ausländische AN essen gehen. Bei den Beleg-Abrechner sitz das Geld deutlich lockerer
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
13
Ist auch ein Steuerthema (im Sinne von versteuern) beim AG - Zuwendungen, (un)entgeldliche Leistungen etc.
Haufen Arbeit und ggfls. Ärger für den AG
 

pierce

Erfahrenes Mitglied
06.10.2011
7.234
1.542
Rheinland-Pfalz
Hallole,

ich rechne derzeit meine Reisekosten ggü. meinem Arbeitgeber belghaft ab, also die tatsächlich entstandenen Kosten.
Wäre es nach Eurer Meinung (theoretisch/rechtlich) möglich, hier auf eine Pauschale umzustellen? Neben der Befreiung von Reisekostenregelungen für mich (ich bin dann meines eigenen Glückes Schmied) würde das für meinen AG ja eine deutliche Entlastung bei der Verwaltung bedeuten. Also ist das bei abhängig Beschäftigten überhaupt möglich oder kommt da das Thema Fürsorgepflicht und/oder sonstnochwas zum tragen? Hier in der Firma gehen da die Meinungen auseinander...

Danke & Gruß
boerzel

Also bei uns ist es so, Verpflegung nach Pauschale, Übernachtung gegen Beleg.
War der Meinung es geht bei der Verpflegung gar nicht anders als Pauschale ohne dass der Arbeitgeber drauflegt, kann mich aber täuschen.
Mein Fazit, In Deutschland lege ich drauf, im Ausland mache ich Geld gut.
 
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boerzel

Erfahrenes Mitglied
03.06.2014
260
1
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Also bei uns ist es so, Verpflegung nach Pauschale, Übernachtung gegen Beleg.
War der Meinung es geht bei der Verpflegung gar nicht anders als Pauschale ohne dass der Arbeitgeber drauflegt, kann mich aber täuschen.
Mein Fazit, In Deutschland lege ich drauf, im Ausland mache ich Geld gut.

Mir geht es nicht um die Verpflegungspauschale, sondern um die Reisekosten, also Fahrt oder Flug und Hotelübernachtung. Da ich z.B. einen Topstop bei Hotels habe, würde ich das gerne pauschal kassieren und den Rest privat drauflegen. Analog bei Mietwagen eine höhere Klasse als in der expense policy "erlaubt".
 

bursche99

Erfahrenes Mitglied
14.07.2011
2.831
601
MUC, near OBAXA
Mir geht es nicht um die Verpflegungspauschale, sondern um die Reisekosten, also Fahrt oder Flug und Hotelübernachtung. Da ich z.B. einen Topstop bei Hotels habe, würde ich das gerne pauschal kassieren und den Rest privat drauflegen. Analog bei Mietwagen eine höhere Klasse als in der expense policy "erlaubt".

Für Übernachtung gibt es auch in D Pauschalen, für alle Länder / Orte, analog zu den Tagessätzen. Wird bei uns zB gezahlt bei Übernachtung bei Freunden etc., ist aber für D zB verdammt niedrig, im Ausland oft angemessen. Edith: Paris 135€, LA 135€, London 160€, etc.
Mietwagen kenn ich nix....
 
Zuletzt bearbeitet:

kuususi

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
624
0
BOS, RLG, HAM
Die Pauschale Übernachtung im Inland sind 20€. Ich glaube, mit der Abrechnung tatsächlicher Kosten kommst Du weiter.
Erlaubt (im Sinne von steuerfrei und sozialabgabenfrei) sind für Arbeitnehmer nur die Erstattung von Übernachtung und Verpflegungsmehraufwand auf Pauschale. Wenn der AG andere Reisekosten wie Flug, Mietwagen o.ä. "pauschal" erstattet, dann stellt dies steuerpflichtigen Arbeitslohn dar.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
763
Unter TABUM und in BNJ
@Boerzel: Du weißt, dass Du bei reiner Belegabrechnung Dir die Spesen ZUSÄTZLICH beim Finanzamt holen kannst...? War zumindest bei mir in den Jahren 2008-2011 problemlos möglich.
 

sportsgeist

Erfahrenes Mitglied
07.03.2014
468
0
Also bei uns ist es so, Verpflegung nach Pauschale, Übernachtung gegen Beleg.
War der Meinung es geht bei der Verpflegung gar nicht anders als Pauschale ohne dass der Arbeitgeber drauflegt, kann mich aber täuschen.
Mein Fazit, In Deutschland lege ich drauf, im Ausland mache ich Geld gut.
Exakt genauso ist es bei uns auch.
 

pierce

Erfahrenes Mitglied
06.10.2011
7.234
1.542
Rheinland-Pfalz
@Boerzel: Du weißt, dass Du bei reiner Belegabrechnung Dir die Spesen ZUSÄTZLICH beim Finanzamt holen kannst...? War zumindest bei mir in den Jahren 2008-2011 problemlos möglich.

Ich gehe aber mal davon aus, dass in der Est. nur die Beträge als Werbungskosten abgesetzt werden können,die die Belege(z.B. bei Verpfelgung/Fahrtkilometer) überschreiten aber maximal bis zur gesetzlichen Pauschale. Ansonsten würde er zwei mal kassieren, einmal vom AG und einmal vom Finanzamt.

Dazu kommt dass bei der EST die Pauschalen nur das zu versteuernde Einkommen verringern, beim AG die Pauschale aber komplett steuerfrei erstattet wird.
 

bursche99

Erfahrenes Mitglied
14.07.2011
2.831
601
MUC, near OBAXA
Ich gehe aber mal davon aus, dass in der Est. nur die Beträge als Werbungskosten abgesetzt werden können,die die Belege(z.B. bei Verpfelgung/Fahrtkilometer) überschreiten aber maximal bis zur gesetzlichen Pauschale. Ansonsten würde er zwei mal kassieren, einmal vom AG und einmal vom Finanzamt.

Dazu kommt dass bei der EST die Pauschalen nur das zu versteuernde Einkommen verringern, beim AG die Pauschale aber komplett steuerfrei erstattet wird.
Ich kenne da ein paar Kollegen die z.B. alle Kosten über die Pauschale hinaus als Werbungskosten ansetzen (allerdings auf konkreten Nachweis der Kosten.)
Ehemaliger GF von mir hatte z.B. seinen Audi A8 außerhalb der Firma und hat seine Fahrten auch nur mit 30 Ct abgerechnet, den Wagen allerdings als P&L-Rechnung geführt und die tatsächlichen Mehrkosten pro Fahrt nachgewiesenermaßen abzugsfähig gehabt. Wenn ich mich recht erinnere rechnete er den Treibstoff direkt pro Fahrt ab (Erstattung durch die Fa.), die Km nach der 30Ct-Regel, und die Mehrkosten wurden als Werbungskosten abrechnet (natürlich nur steuermindernd) und gingen durch.
 
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