eBay - Sofortkaufen-Preis gültig?

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Seneca

Erfahrenes Mitglied
29.03.2011
960
130
Kölle
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Hallo,

ich hoffe mir kann jemand helfen.

Es geht sich um folgendes:

Meine wenig technikaffine Mutter hat ein Pedelec bei ebay zum Sofort Kaufen Preis gekauft für 100€ + 39,90€ Versand.
In Aufregung über den guten Preis las sie wohl die Beschreibung nicht richtig, also den Angebotstext.

In der Beschreibung oben stand etwas wie :
PEDELEC NEU EINMALIG 2600€ BESCHREIBUNG LESEN !!

Die (ebay eigene) Beschreibung war länger und beinhaltete alle technischen Details des Fahrrads.

So, schnell wurde dann auf Sofort Kaufen geklickt, ohne alles zu Ende gelesen zu haben. Man wollte ja nicht, dass das Schnäppchen weg ist nachher.


Jetzt stellt sich heraus, dass im Angebotstext folgendes stand:

FAHRRAD IST NOCH ORIGINAL VERPACKT, KANN ABER AUF WUNSCH ZUSAMMEN GEBAUT WERDEN.
BITTE ACHTUNG, DA ICH BEI DER AUKTION NICHT MEHR ALS 100€ EINGEBEN KANN( WEGEN DER HOHEN GEBÜHREN) , ERKLÄREN SIE SICH BEI EINEM GEBOT VON 100€ MIT EINEM VERKAUFSPREIS VON 2600€+ VERSAND EINVERSTANDEN.
ODER MACHEN SIE MIR EINFACH EIN ANGEBOT!
DANKE.

Das ist doch nicht rechtens oder? Hat meine Mutter Anspruch auf Herausgabe des Fahrrads?

Also die 2.600€ zahlen wir in diesem Leben nicht, aber eigentlich ist doch der Sofort Kaufen Preis der gültige bei ebay?

Danke im voraus.
 

Seneca

Erfahrenes Mitglied
29.03.2011
960
130
Kölle
Das wird 100% den AGB widersprechen. Sonst würde das ja jeder machen, um Gebühren zu umgehen.

Aber unabhängig von ebay ist doch ein Kaufvertrag gem. §433 BGB zustande gekommen, oder? Was ich so auf die Schnelle bei google finden konnte. Immerhin musste jemand mal hunderttausende Euros an Schadensersatz zahlen, weil er ausversehen einen zu niedrigen Sofort Kaufen Preis angegeben hat.
 
A

Anonym12392

Guest
Ich würde auf Herausgabe bestehen und dem Verkäufer schreiben, dass ich die 2.600€ gerne zahle, wenn er mir nachweist, dass er nicht mehr als 100€ eingeben konnte :)
 

Seneca

Erfahrenes Mitglied
29.03.2011
960
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Kölle
Ich würde auf Herausgabe bestehen und dem Verkäufer schreiben, dass ich die 2.600€ gerne zahle, wenn er mir nachweist, dass er nicht mehr als 100€ eingeben konnte :)

Hmjagut, die Motivation des Verkäufers sollte ja klar sein.

Dass er nicht oben den Preis und in der Beschreibung klein 'nen ganz anderen Preis nennen kann, eigentlich auch.
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
13
Könnte das sein dass es gegen die ebay AGB verstösst ? Im Zweifel, da man das Ding ja nicht will für 2,6k dann mal ebay anschreiben was die dazu sagen :D
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.975
1.039
DUS, HAJ, PAD
Lernen, dass auch bei ebay nichts verschenkt wird und nix bezahlen. Herausgabe wird wohl ohne größere unsichere Rechtstreitigkeiten nicht funktionieren. Bei deinem Kaufvertrag kann auch argukmentiert werden, dass dieser für 2700 Euro gilt.
 

youser

Erfahrenes Mitglied
31.12.2011
448
0
Es liegt ein Dissenz über die essentialia negotii vor ;-)
 
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avancel

Aktives Mitglied
19.07.2014
213
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Bei einem Preisirrtum ist es so, dass der Verkäufer das Rad sicher nicht rausgeben muss, da der Preis sehr offensichtlich massiv unter Marktwert liegt. Google spuckt da eigentlich massenweise Ergebnisse aus. Inwieweit der Satz des Verkäufers dies aber ändert, da er sich hier wohl nicht mehr auf einem Irrtum berufen kann wage ich nicht zu beurteilen.
Ich bin nur immer wieder verwundert wie nötig und wie viel freie Zeit und Nerven manche hier haben. Ernsthaft auf die Herausgabe eines Pedelecs für 100 € bestehen? Ich würde meiner Mutter klar machen, dass sie froh sein soll wenn der Verkäufer nicht auf sein Geld besteht und keiner Stress hat. Und beim nächsten Mal gesunden Menschenverstand einschalten.

edit: Klar, unabhängig davon kann man den Verkäufer ebay melden, die feine Art ist es ja nicht und gegen die AGB verstößt er sicher.
 

Seneca

Erfahrenes Mitglied
29.03.2011
960
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Kölle
Bei einem Preisirrtum ist es so, dass der Verkäufer das Rad sicher nicht rausgeben muss, da der Preis sehr offensichtlich massiv unter Marktwert liegt. Google spuckt da eigentlich massenweise Ergebnisse aus. Inwieweit der Satz des Verkäufers dies aber ändert, da er sich hier wohl nicht mehr auf einem Irrtum berufen kann wage ich nicht zu beurteilen.
Ich bin nur immer wieder verwundert wie nötig und wie viel freie Zeit und Nerven manche hier haben. Ernsthaft auf die Herausgabe eines Pedelecs für 100 € bestehen? Ich würde meiner Mutter klar machen, dass sie froh sein soll wenn der Verkäufer nicht auf sein Geld besteht und keiner Stress hat. Und beim nächsten Mal gesunden Menschenverstand einschalten.

Aha.

Froh sein, dass der Verkäufer nicht auf sein Geld besteht? Was ist das für ein krudes Rechtsverständnis?

Ich mache meiner Mutter einiges an Vorwürfen in anderen Dingen, die schief gelaufen sind, hier kann ich das aber eigentlich nicht.

Ich sehe einen Preis und ich kaufe es zu diesem Preis. Eigentlich ist es ja so einfach.

Dass wir jetzt in keinen Rechtsstreit gehen, um das Rad herauszuklagen, ist auch klar. Ich wollte lediglich die Rechtslage wissen.

Zumal: 100€ für ein Fahrrad, sind 100€. Was muss ich als Laie wissen was etwas wert ist?
 
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Kalttaucher

RA(L)
08.03.2009
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am Bodensee
Aha.

Froh sein, dass der Verkäufer nicht auf sein Geld besteht? Was ist das für ein krudes Rechtsverständnis?

Ich mache meiner Mutter einiges an Vorwürfen in anderen Dingen, die schief gelaufen sind, hier kann ich das aber eigentlich nicht.

Ich sehe einen Preis und ich kaufe es zu diesem Preis. Eigentlich ist es ja so einfach.

Dass wir jetzt in keinen Rechtsstreit gehen, um das Rad herauszuklagen, ist auch klar. Ich wollte lediglich die Rechtslage wissen.

Zumal: 100€ für ein Fahrrad, sind 100€. Was muss ich als Laie wissen was etwas wert ist?

Besser immer das klein gedruckte lesen.
 

Seneca

Erfahrenes Mitglied
29.03.2011
960
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Kölle
Besser immer das klein gedruckte lesen.


Ich mache das ja. Meistens.

Aber meine Mutter ist nicht mehr die jüngste und hat erst vor kurzem die elektronische Bucht entdeckt ;)

Naja, werde es ebay jetzt melden, damit keiner aus der Familie da länger Ärger mit der Geschichte hat. Das ist es ja auch nicht wert.

Trotzdem für die Zukunft wäre die gültige Rechtslage ja nicht verkehrt. Was wäre bei 500€, anstatt 100€ gewesen? Da kriegt man ja locker Fahrräder für. Was bei 350€?
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
Klar ist der Kauf für 100,- Euro meiner Meinung nach gültig, aber vergiss es und hau ein Ei drauf.
Denn der knallige Verkäufer der mit seinem "Sachverstand" die Ebay Gebühren umgehen will, wird kaum das Fahrrad für 100,-- Euro rausrücken.
Allerdings könnte diese Ausgeburt an Intelligenz nun seine Rechtschutzversicherung bemühen und versuchen dir das Bike für die erwünschten 2600,-- Euro aufs Auge zu drücken. Hast ja immerhin "gekauft".
Dabei ist eine Preiserhöhung in der Artikelbeschreibung unzulässig (steht ja auch so in dem verlinktem Urteil). Wenn er es so machen sollte, dann würde ich mich schon darauf freuen demnächst mit einem 100,--Euro Pedelec durch die Stadt zu fahren.
 

AntonBauer

Classics Geek
08.03.2009
2.466
7
MUC
Ebay AGB
§6 Angebotsformate und Vertragsschluss

2.
Stellt ein Verkäufer mittels der eBay-Dienste einen Artikel im Auktions- oder Festpreisformat ein, so gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über diesen Artikel ab.

4.
Bei Festpreisartikeln nimmt der Käufer das Angebot an, indem er den Button „Sofort-Kaufen“ anklickt und anschließend bestätigt. Bei Festpreisartikeln, bei denen der Verkäufer die Option „sofortige Bezahlung“ ausgewählt hat, nimmt der Käufer das Angebot an, indem er den Button „Sofort-Kaufen“ anklickt und den unmittelbar nachfolgenden Zahlungsvorgang abschließt.


Eventuell kommt der Verkäufer aus dem Vertrag mittels Verweis auf Perplexität (Recht) – Wikipedia raus, aber ich möchte nicht in seiner Haut stecken, wenn das jemand vor Gericht bringt.
 
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avancel

Aktives Mitglied
19.07.2014
213
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Aha.

Froh sein, dass der Verkäufer nicht auf sein Geld besteht? Was ist das für ein krudes Rechtsverständnis?

Ich mache meiner Mutter einiges an Vorwürfen in anderen Dingen, die schief gelaufen sind, hier kann ich das aber eigentlich nicht.

Ich sehe einen Preis und ich kaufe es zu diesem Preis. Eigentlich ist es ja so einfach.

Dass wir jetzt in keinen Rechtsstreit gehen, um das Rad herauszuklagen, ist auch klar. Ich wollte lediglich die Rechtslage wissen.

Zumal: 100€ für ein Fahrrad, sind 100€. Was muss ich als Laie wissen was etwas wert ist?

Mit Rechtsverständnis hat mein Post nichts zu tun. Sondern wie schon gesagt mit gesundem Menschenverstand, der eigen Zeit und Nerven die man dafür aufbringen möchte ein Rad zu einem offensichtlich deutlich zu niedrigen Preis doch noch zu bekommen. Ähnlich habe ich mich glaube ich auch schon in error fare threads geäußert.

Und gestehe dir doch auch einfach ein, denn so blöd wirst du nicht sein, dass du genau weißt, dass du ein neues(!) Pedelec(!) nicht für 100 Euro bekommst. Und das sehen Richter wohl im allgemeinen wie schon gesagt genauso. Siehe Thedudes Post.
Es gibt sogar Urteile in denen Leute die Ware zu solchen Preisen gekauft und anschließend weiterverkauft haben, wegen Helerei ran genommen wurden, da eben klar sein hätte müssen bei Nutzung seines Verstandes, dass es dort nicht mit rechten Dingen zu geht. Einfach nochmal Google bemühen.
 

Seneca

Erfahrenes Mitglied
29.03.2011
960
130
Kölle
Du scheinst eine ausgeprägte Leseschwäche zu besitzen oder du unterstellst mir hier Sachen, die niemand geschrieben hat.

Hehlerei ist ja nun einmal vollkommener Quatsch. Da rollen sich einem die Fußnägel hoch.
 

worldflyer

Erfahrenes Mitglied
03.04.2012
4.021
141
Und was schmeißt ihr ihr mit Urteilen rum, statt mal ins BGB zu schauen?

Wir sind hier in Deutschland, da guckt man ins Gesetz und orientiert sich nicht an irgendwelchen Präzedenzfällen wie in USA/UK/etc.

Gruß
 

Seneca

Erfahrenes Mitglied
29.03.2011
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Kölle
Und was schmeißt ihr ihr mit Urteilen rum, statt mal ins BGB zu schauen?

Wir sind hier in Deutschland, da guckt man ins Gesetz und orientiert sich nicht an irgendwelchen Präzedenzfällen wie in USA/UK/etc.

Gruß

Und bitte was sagt dein BGB?

Gesetze müssen ausgelegt werden. Und dies tun Gerichte.
 

avancel

Aktives Mitglied
19.07.2014
213
0
Du scheinst eine ausgeprägte Leseschwäche zu besitzen oder du unterstellst mir hier Sachen, die niemand geschrieben hat.

Hehlerei ist ja nun einmal vollkommener Quatsch. Da rollen sich einem die Fußnägel hoch.

es war lediglich ein weiteres Beispiel dafür, dass von Käufern sehr wohl ein gewisses Mitdenken beim Erwerb von Gütern zum ausgeschriebenen Preis verlangt wird. Mit deinem Fall im speziellen hat das selbstverständlich nichts zu tun, das habe ich auch nicht geschrieben. So viel zur ausgeprägten Leseschwäche.

Ich muss mich aber nicht mit Leuten rumstreiten, die jemanden mir anderer Meinung aus Prinzip falsch verstehen wollen. Daher bleibt mir nichts weiter als dir und deiner Mutter viel Glück dabei zu wünschen euer 100€ Rad zu bekommen. Viel Spaß damit
 

Seneca

Erfahrenes Mitglied
29.03.2011
960
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Kölle
es war lediglich ein weiteres Beispiel dafür, dass von Käufern sehr wohl ein gewisses Mitdenken beim Erwerb von Gütern zum ausgeschriebenen Preis verlangt wird. Mit deinem Fall im speziellen hat das selbstverständlich nichts zu tun, das habe ich auch nicht geschrieben. So viel zur ausgeprägten Leseschwäche.

Ich muss mich aber nicht mit Leuten rumstreiten, die jemanden mir anderer Meinung aus Prinzip falsch verstehen wollen. Daher bleibt mir nichts weiter als dir und deiner Mutter viel Glück dabei zu wünschen euer 100€ Rad zu bekommen. Viel Spaß damit


Ich sehe gerade, dass der Verkäufer momentan noch fünf weitere Fahrräder als Auktion drin hat (einmal das selbe Pedelec wie gekauft aber als Auktion). Das lässt ja fast auf Gewerbetreibenden hindeuten, auch wenn er nur 23 Bewertungen hat bei ebay (die meisten im letzten Monat, fast immer Fahrräder).

Also so ganz glaube ich noch nicht an einen Irrtum vom Verkäufer. Eher an Böswilligkeit.
 

dipoli

Gegen-Licht-Gestalt
21.07.2009
7.656
5
MUC
Das Rad gehört Dir! Für 100,-€! Kaufvetrag ist abgeschlossen und rechtsgültig!