Abgebrochene Auto-Versteigerung: Ebay-Anbieter muss über 5000 Euro Schadensersatz zahlen

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FlyC

Erfahrenes Mitglied
01.01.2013
1.745
0
FRA
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Hat nichts mit dem Sofort-Preis zu tun, aber in dem Zusammenhang auch ganz interessant, da sich der BGH mehr als deutlich auf die Seite des Bieters gestellt hat:
Ebay-Versteigerung abgebrochen: BGH best
 
Moderiert:

Anne

Erfahrenes Mitglied
20.06.2010
4.421
2
Sicher?


Welchen Sinn macht denn ein Mindestgebot von 1 €, wenn der zu verkaufende Artikel einen Gegenwert von mehreren 1000 € besitzt?
 

Anne

Erfahrenes Mitglied
20.06.2010
4.421
2
Momentchen, wird hier Mindestgebot nicht mit Startpreis verwechselt?


Denn bei 1 € Startpreis spart man die Angebotsgebühr, das ist richtig.
 

chris-99

Moderator Mitgliedertreff & Payback
Teammitglied
08.03.2009
8.747
1.472
MUC
Wenn kein Mindestpreis (afaik Kostenpflichtig) angegeben wird ist Startpreis = Mindestgebot.
 

Snappy

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
4.396
258
Bielefeld
Das Problem ist wohl, dass er die Auktion vorzeitig abgebrochen hat OHNE vorher die Gebote zu löschen. Das darf man in der Tat nur machen wenn man mit dem aktuellen Preis zufrieden ist und zu dem an den Höchstbieter verkaufen will.
 

FlyC

Erfahrenes Mitglied
01.01.2013
1.745
0
FRA
Momentchen, wird hier Mindestgebot nicht mit Startpreis verwechselt?
Denn bei 1 € Startpreis spart man die Angebotsgebühr, das ist richtig.

Also nun ganz genau nach eBay Sprachgebrauch:

- Mindestpreis:
Preis der während der "Auktion" überschritten werden muss, damit der Kauf zustande kommt.

- Startpreis:
Das was der erste Bieter mindestens bieten muss. Daher ist dies m.M. nach gleichbedeutend mit "Mindestgebot". Ich kann ja weniger bieten, als den mir unbekannten Mindestpreis.

Aber muss dir zustimmen, dachte, dass der Mindestpreis teurer gewesen sei... Kostet nur 19,99€ extra:
Gebühren für private Verkäufer: Fahrzeuge, Boote und Flugzeuge

Somit: Doof, bzw. blöd gelaufen!
 
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FlyC

Erfahrenes Mitglied
01.01.2013
1.745
0
FRA
Der Versteigerer war ehrlich und der Ehrliche ist ja gerne der Dumme:

Wie beende ich mein Angebot vorzeitig?

Es hätte genug Gründe gegeben, die Auktion - zumindest auf dem Papier - berechtigt abzubrechen. So ist mir selber schon einige male ein vermeintliches Schnäppchen entgangen...

Welche Begründung wäre deiner Meinung nach für den Bieter plausibler gewesen, sodass er nicht geklagt hätte?

- Sie haben sich beim Eingeben des Angebots geirrt. Beispiele:
-- wesentlicher Fehler bei der Beschreibung des Artikels
Eher nicht passend.

-- Fehler bei Angabe von Start- oder Mindestpreis
Noch am ehesten. Aber wäre aufgefallen, wenn er es danach nicht neu einstellt.

- Es ist Ihnen unverschuldet unmöglich, den Artikel dem Käufer zu übereignen. Beispiele:
-- Artikel wurde unverschuldet zerstört oder beschädigt
Nachweis möglich/nötig.

-- Artikel wurde gestohlen
Nachweis möglich/nötig. Zumindest Vorlage einer Anzeige.

-- Sie können den Artikel wegen eines rechtlichen Verbots oder eines Rechtsmangels nicht übereignen.
Auch hier Nachweis möglich/nötig.

Wer wie hier geklagt hat, hätte auch in den anderen Fällen geklagt!
 

chris-99

Moderator Mitgliedertreff & Payback
Teammitglied
08.03.2009
8.747
1.472
MUC
Oder einfach einen Bekannten bitten zu überbieten und dann die Auktion beenden. Wenn die Auktion dann doch nicht zustande kommt, werden auch die Gebühren nicht erhoben.

Ja, ist gem eBay AGB nicht erlaubt, mag aber am problemlosesten funktionieren.
 

FlyingT

Erfahrenes Mitglied
17.11.2010
2.777
0
Der Versteigerer war ehrlich und der Ehrliche ist ja gerne der Dumme:

Wie beende ich mein Angebot vorzeitig?

Es hätte genug Gründe gegeben, die Auktion - zumindest auf dem Papier - berechtigt abzubrechen. So ist mir selber schon einige male ein vermeintliches Schnäppchen entgangen...

Mit Verlaub:

Der Versteigerer war zwar vielleicht ehrlich, aber er war nicht der "Dumme" - er war einfach nur "dumm".

Es hat seinen Grund, warum man sich den Verkauf hochpreisiger Güter (>xy €) auf ebay sehr gut überlegen sollte - je nach Gut gibt es andere zielführende Plattformen mit überschaubaren Gebühren.
Ebenso sollte man sich seiner Gier sehr bewusst sein und den Wert des eingestellten Gutes objektiv einschätzen können.
Bin ich meiner Sache sicher, kann ich auch ohne weiteres mit den Gebühren leben.
Es gibt nicht nur im Flieger-Leben Versuche des Maximierens ...

Wir alle kennen den Spruch bei EFs: "Manchmal gewinnt man, manchmal verliert man. Wenn es dir nicht passt, lass es."

Warum sollte es auf ebay anders laufen?
 
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panda.on.a.plane

Neues Mitglied
06.11.2014
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Bad Mergentheim
Ist genau die selbe Leider wie schon einige ETW's für ein paar Euro versteigert worden sind.

Die Kläger haben in einem solchen Fall natürlich Recht, und ihnen steht auch ein Schadensersatz zu. Was ich nicht verstehe ist die Tatsache das man die Transparenz die eBay bietet nicht nutzt, um sich vor der Erstellung eines Angebots über alle anfallenden Gebühren und Auktionsrichtlinien zu informieren.

Teures Lehrgeld, aber dieses Verkäufer weiß das nächste Mal wenigstens bescheid.
 

brummi

Erfahrenes Mitglied
21.12.2010
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FRA
Ich verstehe auch nicht, warum die Leute nicht einfach einen Mindestpreis definieren, auch wenn das etwas mehr Gebührenkostet; man ist aber auf der sicheren Seite
 
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tian

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26.12.2009
10.708
140
Ich verstehe auch nicht, warum die Leute nicht einfach einen Mindestpreis definieren, auch wenn das etwas mehr Gebührenkostet; man ist aber auf der sicheren Seite

Weil ebay doch immer damit wirbt, dass man bessere Verkaufsschancen hat wenn man es ab 1€ reinstellt.
 
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brummi

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21.12.2010
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Du kannst in dem Fall auch den Startpreis auf € 1,- stellen - lediglich müssen die Bieter einen Mindestpreis, sagen wir mal € 1.000,--, erreichen, um tatsächlich die Ware zu erwerben. Bleiben die Gebote darunter, muss du auch nicht verkaufen.
 

brummi

Erfahrenes Mitglied
21.12.2010
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FRA
DAS habe ich ja auch oben geschrieben - aber, wenn man höherwertige Sachen verticken will, sollten sagen wir mal € 20,-- für Gebühren doch drin sein; das Sparbrötchen wird dann eben so bestraft ;-)
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.293
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Neuss
www.drboese.de
Ich finde die Hochbiet-Methode sinvoll. Und sei es, dass man sich eine Erinnerung für ein paar Stunden vor Auktionsende setzt und mal einen Freund auf das eigene gute Angebot aufmerksam macht.. *Räusper*:censored:
 

Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
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Corona-Land
Das mit dem Mindestpreis verstehe ich nicht.
Den kann man als Bieter doch nicht sehen, warum wird dieser nicht als Startpreis eingestellt.

Ich habe ein gebrauchtes Wohnmobil ersteigert: Mein Gebot 24.000,00 Euro, Startpreis 1 Euro, Wert nach meiner Beurteilung (für mich, nach Aktenlage) 24TE

Hatte im Kopf schon den Urlaub geplant, und dann am Auktionsende: Mindestgebot nicht erreicht!

Das fand ich eine riesen Sauerei! :blah: