Gültigkeit eines Arbeitsvertrages mit dem Vermerk "Entwurf"

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BangkokDangerous

Erfahrenes Mitglied
12.08.2013
1.223
0
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Ich werde vor. Mitte des Jahres den Arbeitgeber wechseln und habe jetzt, nach Besprechung der Details, einen Vertragsentwurf zur Prüfung bekommen. Darin passt soweit alles, lediglich der Vermerk "Entwurf" prangt quer über jedem Blatt. Hatte ich so noch nicht und habe entsprechend auch ein Exemplar ohne den Vermerk angefordert.

Unanbhängig davon frage ich mich, welche rechtliche Relevanz hat ein solches Dokument? Angenommen, es kündigt jemand daraufhin seinen Job in der Annahme, dass das Dokument rechtsgültig ist und der neue Arbeitgeber beruft sich auf den Entwurf?
 

Solvent

Reguläres Mitglied
01.04.2012
87
8
CGN
Der Entwurf ist kein wirksames Angebot auf Abschluss eines Arbeitsvertrages. Wer auf der Grundlage eines Entwurfs kündigt, handelt auf eigenes Risiko. Dann sollte schon der einseitig vom potenziellen Arbeitgeber unterschriebene Arbeitsvertrag in der endgültigen Fassung vorliegen, der nur noch der Unterschrift des Arbeitnehmers bedarf.
 

BangkokDangerous

Erfahrenes Mitglied
12.08.2013
1.223
0
Wie gesagt, Mail des Geschäftsführers mit den Verträgen im Anhang (inkl persönlicher Daten in den Dokumenten). Der schickt das ja nicht zum Spaß rum, aber wie beweiskräftig wäre das?

Ich bekomme die Originale mit Unterschrift im Laufe der Woche. Von daher passt alles.
 

maxbluebrosche

Super-Moderator
Teammitglied
17.01.2010
8.529
21
zwischen HAJ & PAD
Ich vermute, man wollte dir mit dem "Entwurf" einfach vor den Unterschriften nochmal Gelegenheit geben, diesen zu prüfen.

Ansonsten wie alle vorher schon geschrieben: ohne Unterschriften keine Gültigkeit...
 
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Ralf1975

Erfahrenes Mitglied
12.05.2009
6.122
17
Ich vermute, man wollte dir mit dem "Entwurf" einfach vor den Unterschriften nochmal Gelegenheit geben, diesen zu prüfen.

Ansonsten wie alle vorher schon geschrieben: ohne Unterschriften keine Gültigkeit...

So sehe ich das auch und da ist es nicht ungewöhnlich, dass der Entwurf als ein solcher auch gekennzeichnet ist.
 

vanheslig

Erfahrenes Mitglied
17.10.2013
2.124
0
FRA
Ja, völlig normal. Ist ja eine Vorlage, sobald der Arbeitnehmer grünes Licht gibt, wird daraus i.d.R. ein echter Arbeitsvertrag
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.152
467
Naja, allenfalls koennte man vielleicht mit "vorvertraglichem Vertrauensverhältnis" oder sowas ähnlichem argumentieren, aber weit wirst Du damit nicht kommen. Sieh's mal so: Selbst ohne das Wörtchen "Entwurf" und mit Unterschrift kann man Dich nach 1 Tag in der Probezeit kündigen (sofern das nicht ausnahmsweise im Vertrag ausgeschlossen sein sollte).
Unabhängig davon: Wenn man sich nicht rundherum wohlfuehlt und eine gegenseitige Vertrauensbasis da ist, sollte man einen Arbeitsvertrag sowieso nicht unterschreiben.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.493
8.875
FRA/QKL
So sehe ich das auch und da ist es nicht ungewöhnlich, dass der Entwurf als ein solcher auch gekennzeichnet ist.
Ganz normales Dokumenten Management. Einen Entwurf nicht als solchen klar und deutlich zu kennzeichnen sehe ich eher als ungewöhnlich oder amateurhaft an. Schließlich soll ein Vertrag ja vor der Unterschriftsreife von beiden Seiten geprüft, evtl. aus verhandelt und am Ende einvernehmlich sein. ;)
 
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Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
Ein Entwurf ist ein Entwurf . Vergleichbar einem Maulwurf , der ja auch Arschwurf hieße wenn er rückwärts laufen würde . Läuft er aber nicht .
Boäh, what nen Zeug läuft deine Kehle runter...?
Sich solch einen Spruch rauszuhauen ist schon nicht einfach. Gelingt scheinbar nur mit 34.Grad im Schatten nach dem 7 Bacardi Cola

Weiter so!=;
 

Lyknon

Neues Mitglied
05.01.2015
10
0
FRA LHR HKG CPT
. . . imagine . . .

Der Neue Chef / Personaler ist auch hier Mitglied. Dann kommt doch Freude auf bei dem Termin für die Unterschrift :D
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.204
1.024
Ja nach Betrieb muss auch noch der BR vor/nach der Unterschrift zustimmen bis der Vertrag gültig ist.