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Ein rumänischer Arbeitnehmer hat mich gebeten, ihm bei seiner Steuererklärung zu helfen. Ein wenig Ahnung habe ich schon, aber ich könnte noch einen Tipp gebrauchen. Er arbeitet seit 1.07.14 hier in D, ist verheiratet und hat zwei Kinder (Familie ist seit Januar in D). Auf seiner Lohnsteuerbescheinigung 2014 steht Steuerklasse I. Anscheinend bekommen alle ausländischen AN diese Steuerklasse und können auf Antrag und unter bestimmten Voraussetzungen die Klassen III oder V wählen (so habe ich es im Internet gelesen). Mittlerweile wurde dies korrigiert. Wie sieht es aber für 2014 aus? Kann die Steuerklasse rückwirkend, also im Rahmen der Einkommenssteuererklärung geändert werden?
Da der Bekannte auf jeden Euro angewiesen ist, möchte ich ihm gerne helfen und ihm die Kosten für den Steuerberater ersparen. Vielleicht kann mir jemand helfen, ob die Steuererklärung problemlos machbar oder es doch besser ist, einen Steuerberater aufzusuchen. Vielen Dank.
Da der Bekannte auf jeden Euro angewiesen ist, möchte ich ihm gerne helfen und ihm die Kosten für den Steuerberater ersparen. Vielleicht kann mir jemand helfen, ob die Steuererklärung problemlos machbar oder es doch besser ist, einen Steuerberater aufzusuchen. Vielen Dank.