Wer kann mir bei einer Steuererklärung für einen rumänischen Bekannten helfen?

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speckerle

Erfahrenes Mitglied
09.04.2009
1.198
53
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Ein rumänischer Arbeitnehmer hat mich gebeten, ihm bei seiner Steuererklärung zu helfen. Ein wenig Ahnung habe ich schon, aber ich könnte noch einen Tipp gebrauchen. Er arbeitet seit 1.07.14 hier in D, ist verheiratet und hat zwei Kinder (Familie ist seit Januar in D). Auf seiner Lohnsteuerbescheinigung 2014 steht Steuerklasse I. Anscheinend bekommen alle ausländischen AN diese Steuerklasse und können auf Antrag und unter bestimmten Voraussetzungen die Klassen III oder V wählen (so habe ich es im Internet gelesen). Mittlerweile wurde dies korrigiert. Wie sieht es aber für 2014 aus? Kann die Steuerklasse rückwirkend, also im Rahmen der Einkommenssteuererklärung geändert werden?

Da der Bekannte auf jeden Euro angewiesen ist, möchte ich ihm gerne helfen und ihm die Kosten für den Steuerberater ersparen. Vielleicht kann mir jemand helfen, ob die Steuererklärung problemlos machbar oder es doch besser ist, einen Steuerberater aufzusuchen. Vielen Dank.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.155
471
Dies ist keine Steuerberatung!

Die Steuerklasse ist nur dafür maßgeblich, wieviel Steuern vom AG abgezogen werden. Wieviel Steuern dann am Ende anfallen, wird im Rahmen der Bearbeitung der Steuererklärung festgesetzt. Dabei ist die Steuerklasse nicht bzw. nur insoweit relevant, als nach ihr die Abzüge berechnet wurden, die dann am Ende verrechnet werden.

Nur persönliche Meinung, und nur allgemeine Zusammenhänge, keine Steuerberatung.
 
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jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
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CGN
Wie sieht es aber für 2014 aus? Kann die Steuerklasse rückwirkend, also im Rahmen der Einkommenssteuererklärung geändert werden?

die Steuerklasse regelt doch ohnehin nur, wie viel Steuern "vorab" bezahlt werden. Mit einer falschen Steuerklasse hat man Angangs zu viele Abzüge (bzw. in die andere, unwahrscheinlichere Richtung: Zu viel netto), und mit Abgeben der Steuererklärung bekommt man dann eine Rückzahlung (oder Nachzahlung aufgebrummt).

So jedenfalls hab ich das Verfahren immer Verstanden. Ich hab aber auch keine Ahnung davon, sondern ne Steuerberaterin :)

Für Deinen Bekannten: Es gibt Lohnsteuerhilfevereine, die - soweit ich weiß - deutlich günstiger sind als Steuerberater, und ganz einfache Fragen beantwortet oftmals auch das Finanzamt persönlich, wenn man nett fragt.
 

speckerle

Erfahrenes Mitglied
09.04.2009
1.198
53
Schon mal Danke. Mir geht es nur darum, Kosten für ihn zu vermeiden. Dann dürfte es ohne Steuerberater wohl machbar sein, wenn ich die Anlagen für die Kinder ausfülle.
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
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Die Lohnsteuerhilfevereine berechnen grob übern Daumen 90 - 150 Euro, je nach zu versteuernden Einkommen.
Das sollte doch finanzierbar sein.
 
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janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
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DUS, HAJ, PAD
Wenn seine Frau und Kinder erst seit Januar 2015 in Deutschland sind, sind sie für die Steuererklärung 2014 auch nicht relevant. Es sei denn er kann Unterhaltskosten nach Rumänien oder so absetzen.

Ich empfehle evtl. so einen Lohnsteuerverein? Selber habe ich damit aber keine Erfahrungen.
 

Worldwide

Erfahrenes Mitglied
08.07.2013
801
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Den Kinderfreibetrag und das Kindergeld kann man auch geltend machen, wenn die Kinder im EU-Ausland leben. Einfach die Anlagen Kind ausfüllen.
 

Snappy

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
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Bielefeld
die Steuerklasse regelt doch ohnehin nur, wie viel Steuern "vorab" bezahlt werden. Mit einer falschen Steuerklasse hat man Angangs zu viele Abzüge (bzw. in die andere, unwahrscheinlichere Richtung: Zu viel netto), und mit Abgeben der Steuererklärung bekommt man dann eine Rückzahlung (oder Nachzahlung aufgebrummt).

So ist es - die Steuerklasse benötigt nur der Arbeitgeber um die Lohnsteuer, sprich einen ungefähren Vorschuss auf die Einkommensteuer ermitteln zu können.

Die tatsächlichen Steuern berechnet dann das Finanzamt anhand der Steuererklärung - also neben dem Lohn auch noch für sonstige Einnahmen und natürlich abzüglich allem was man so absetzen kann. Da spielt die Steuerklasse dann keine Rolle mehr.
 

Anne

Erfahrenes Mitglied
20.06.2010
4.421
2
Mir geht es nur darum, Kosten für ihn zu vermeiden.

Das springt doch zu kurz.


1. Es nützt Deinem Bekannten wenig, wenn Du eine Steuererklärung mit solidem Halbwissen erstellst und dadurch abzugsfähige Posten unberücksichtigt bleiben, die in der Summe der daraus resultierenden Rückerstattung die Kosten für Lohnsteuerhilfevereine übersteigt.

2. Finanzämter sind zur Beratung der Bürger verpflichtet, also einfach hingehen und nachfragen.
 
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Brainpool

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15.03.2014
2.801
122
Und dann gibt es zum Beispiel das Doppelbesteuerungsabkommen mit Rumänien.
Da stehen dann solche Sachen drin wie "als Professor an Uni´s sind die Einkünfte steuerfrei"
Wobei ich mich nicht weiter aus dem Fenster hänge, denn da fängt die qualifizierte Arbeit des Steuerberaters an.
 
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no_way_codeshares

Guest
Ein rumänischer Arbeitnehmer hat mich gebeten, ihm bei seiner Steuererklärung zu helfen. Ein wenig Ahnung habe ich schon, aber ich könnte noch einen Tipp gebrauchen. Er arbeitet seit 1.07.14 hier in D, ist verheiratet und hat zwei Kinder (Familie ist seit Januar in D). Auf seiner Lohnsteuerbescheinigung 2014 steht Steuerklasse I. Anscheinend bekommen alle ausländischen AN diese Steuerklasse und können auf Antrag und unter bestimmten Voraussetzungen die Klassen III oder V wählen (so habe ich es im Internet gelesen). Mittlerweile wurde dies korrigiert. Wie sieht es aber für 2014 aus? Kann die Steuerklasse rückwirkend, also im Rahmen der Einkommenssteuererklärung geändert werden?

Da der Bekannte auf jeden Euro angewiesen ist, möchte ich ihm gerne helfen und ihm die Kosten für den Steuerberater ersparen. Vielleicht kann mir jemand helfen, ob die Steuererklärung problemlos machbar oder es doch besser ist, einen Steuerberater aufzusuchen. Vielen Dank.

Ich finde Dein Engagement sehr honorig.
Du weisst hoffentlich, dass ich etwa in Threads zur Freizügigkeit immer auf Seiten der Bulgaren und Rumänen argumentiert habe, mit denen mich auch geschäftliche und beiderseits erfolgreiche Zusammenarbeit verbindet.
Ich bin häufig vor Ort und habe dadurch natürlich auch die entsprechenden, privaten Kontakte zu Rumänischstämmigen dort und hier.
Und ich würde Dir ganz dringend dazu raten Deinen Mitarbeiter an den entsprechenden Fachmann zu verweisen, ihm gerne dabei zu helfen dort entsprechende Unterstützung zu erfahren, aber Dich nicht persönlich hier zu engagieren! Ich wette, hinter der offenbar sehr einfachen Steuerfrage steckt noch eine Vielzahl an sehr speziellen Details. Und nach meiner Erfahrung bist Du genau deshalb mit diesem, eigentlich alltäglichen Problem beauftragt worden.
 
Zuletzt bearbeitet:

somkiat

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30.05.2013
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Gummersbach
Warum möchtest du denn für 2014 noch die Steuerklasse ändern lassen , der Fall ist doch gegessen und hat auf die tatsächliche Besteuerung sowieso keinen Einfluß . Bei Zuhilfenahme eines Beraters kannst du die Abgabe der Erklärung bis zum Jahresende herausschieben und dein Vroind hat Zeit zum Grübeln .
 
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speckerle

Erfahrenes Mitglied
09.04.2009
1.198
53
Telefonisch bekomme ich beim FA -wie erwartet- keine Auskunft. Werde also nächste Woche mit der Frau des Bekannten und der Dolmetscherin (wobei diese nicht notwendig wäre, da die Bekannte in Eigeninitiative schon sehr gut Deutsch gelernt hat) beim FA vorbeischauen. Leider war der Tonfall der Beamtin alles andere als freundlich als ich sagte, dass es um einen rumänischen Arbeiter geht. Da schrillten anscheinend sämtliche Alarmglocken. Da kann ich verstehen, dass viele Ausländer Angst vor Behörden haben, wenn sie gleich in eine Schublade gesteckt werden. Mein Bekannter ist zuerst alleine nach D gekommen und arbeitet in einem Handwerksberuf - sehr zuverlässig und gut. Seine Frau putzt und zwar nur bei offiziellen Putzstellen. Keiner nimmt jemandem hier den Arbeitsplatz weg oder fällt dem Staat zur Last. Danke für eure Einschätzungen. Da ich ein Helfersyndrom habe, werde ich unterstützend helfen, mehr aber nicht. Danke für die "Warnung". Manchmal ist eine Fremdeinschätzung gut.
 
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Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
Wenn du zum FA maschierst wirst du feststellen das dort viele Ahnung von Lohnsteuer ./. Fahrtkosten haben, aber für alles spezielle gibt es Fachleute.
Und solange du nicht den richtigen findest kannst du 99,99% der Antworten in die Tonne kloppen.
Ich hatte so etwas ähnliches mit der Steuerrückerstattung eines chinesischen Professors, der durch Doppelbesteuerungsabkommen steuerfrei gestellt wird.
Diesen Fakt hatte der Prof ausgedruckt mitgebracht, dann jemand zu finden der dieses auch anwendet war wie die Nadel im Heuhaufen, Telefonate bis zum Oberfinanz(irgendetwas) Amt.

Dein Kollege soll sich die Hilfe eines Steuerberaters / Lohnsteuerhilfeverein holen und die 100 Euro dankbar bezahlen. Sonst gehen die Euro´s für die Fahrten zum FA drauf...
 

speckerle

Erfahrenes Mitglied
09.04.2009
1.198
53
Im Grunde befürchte ich dies auch. Das "freundliche" Telefonat hat mir schon gereicht. Aber den einen Besuch mache ich gerne, dann sieht die Bekannte, dass ich ihr wirklich helfen möchte. Wobei Steuerberater auch nicht alles wissen. Meiner hat Kosten in Sonderausgaben anstatt Werbungskosten gebucht und ein paar andere Kleinigkeiten vergessen. Ist mir allerdings erst aufgefallen als ich den Bescheid geprüft habe. Seitdem kontrolliere ich den Antrag genau. Gab eine Nachzahlung (also zusätzlich zum Erstbescheid) von knapp 600 Euro.
 

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
Der rumänische Kollege soll in die Schweiz ziehen, hier ist er mit seiner Steuererklärung in einer halben Stunde durch; mit Wohneigentum dauerts fünf Minuten länger.