Kurzeinsatz auf eigene Rechnung - Versicherungen? (CH)

ANZEIGE

thaifoodpower

Erfahrenes Mitglied
08.01.2010
1.500
13
ZRH
ANZEIGE
Liebe Mitforisten,

eine wohl ungewöhnliche Frage, aber evtl sind ja bei Euch Leute dabei, die sich mit sowas auskennen?

Ich wurde von einem Bekannten (auch in der CH) für einen kurzen (max 4 Tage) Einsatz in Doha angefragt, um als extern Beauftragter bei einem Bauprojekt nach dem Rechten zu sehen. Mein eigentlicher AG unterstützt mich dabei und gibt mir währenddessen frei. Offen ist für mich jetzt:

  • inwieweit meine Unfallversicherung (Suva) das abdeckt
  • ob es da irgendwelche weiteren Versicherungen (Berufshaftpflicht?) braucht


Hat jemand mit sowas Erfahrung bzw. wüsste, wo ich mich da sinnvoll informieren könnte?

Vielen Dank für jeden Tip!
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.588
1.217
was sagt denn die vertragliche Vereinbarung mit Deinem "Bekannten"?
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.588
1.217
Gäbe es keine.. Ich schicke ihm einfach eine Rechnung über meine Stunden+Spesen..

es gibt immer eine, notfalls gelten die gesetzlichen Regelungen. Ist in der Schweiz wohl nicht anders als in D. Dort hast Du u.A. das BGB, dass all diese Dinge (irgendwie) regelt. Individulle Vereinbarungen helfen, diese gesetzlichen Regelungen zu vermeiden. Betreffend der Berufshaftplicht, für was willst Du die Absicherung? Forderungen Deines Bekannten? Forderungen vor Ort, der Baustelle? Was sind dort Deine Vollmachten?

Ich habe damals (auch in CH) Aufträge über meinen AG abgewickelt, kostete eine Handlingsfee und damit war das Problem gelöst.
Ich kann Dir heute leider nicht sagen, wer Dir direkt die Infos geben kann, möchte Dich aber sensibilisieren, eine klare Vereinbarung mit Deinem Kurzzeit AG zu treffen.
 
  • Like
Reaktionen: thaifoodpower

thaifoodpower

Erfahrenes Mitglied
08.01.2010
1.500
13
ZRH
Danke schon mal! Werde dann auf jeden Fall schauen, das wir alles fixieren. Vor Ort geht es um die Überwachung der Installation einiger Sachen.. Mir geht es da um sie Absicherung gegen Fehler, die trotz Sorgfalt passieren können und dann das Bauvorhaben verzögern würden. Habe ja eigentlich keine Sorgen bei ihm, aber sicher ist sicher.
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Zum einen darauf achten welches Recht gilt, das in ZRH oder das vor Ort, zum anderen ist eine Haftpflicht immer zu empfehlen, da du dich vor Schadensersatz Dritter sonst nicht schützen kannst.
 
  • Like
Reaktionen: thaifoodpower

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.014
7.074
Sorry, wenn du Angst vor Regressansprüchen hast dann lass es sein - ausser du bist ohnehin in der Branche Selbstständig - oder lass dich für die paar Tage fest anstellen - den bei Angestellten haftet in der Regel der Arbeitgeber.

Oder mach einen Vertrag der eben alle entsprechenden Regressansprüche ausschliesst - in wie weit dir das tatsächlich komplette Sicherheit mag ich nicht beurteilen.
 
  • Like
Reaktionen: thaifoodpower

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.178
4.696
HAM
Du solltest Dich dann noch mit den Einreisebdingungen vertraut machen - denn hier kann dir in Qatar mächtig ärger drohen, wenn Du geschäftlich tätig wirst.
 
  • Like
Reaktionen: thaifoodpower

thaifoodpower

Erfahrenes Mitglied
08.01.2010
1.500
13
ZRH
Ok wenn ich euch richtig verstehe ist es fast am einfachsten, ich werde einfach für die paar tage fest angestellt? Dann fallen Ansprüche und Formalia dort an und ich habe nicht den Stress, dass alles für einen so kurzen Einsatz organisieren.. Soll auch in zwei Wochen losgehen...
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.972
1.030
DUS, HAJ, PAD
Ok wenn ich euch richtig verstehe ist es fast am einfachsten, ich werde einfach für die paar tage fest angestellt? Dann fallen Ansprüche und Formalia dort an und ich habe nicht den Stress, dass alles für einen so kurzen Einsatz organisieren.. Soll auch in zwei Wochen losgehen...

Brauchst du dafür ein Geschäftsvisum?
Darf dein Arbeitgeber deinen Pass behalten während du für ihn arbeitest?

Wenn du solche Fragen nicht beantworten kannst, würde ich zu Hause bleiben.
 
  • Like
Reaktionen: thaifoodpower

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
Ok wenn ich euch richtig verstehe ist es fast am einfachsten, ich werde einfach für die paar tage fest angestellt? Dann fallen Ansprüche und Formalia dort an und ich habe nicht den Stress, dass alles für einen so kurzen Einsatz organisieren.. Soll auch in zwei Wochen losgehen...

"Fest angestellt" musst Du dafür nicht werden, sondern "befristet". Das einfachste für Dich ist die befristete Anstellung für die paar Tage.
 

thaifoodpower

Erfahrenes Mitglied
08.01.2010
1.500
13
ZRH
Brauchst du dafür ein Geschäftsvisum?
Darf dein Arbeitgeber deinen Pass behalten während du für ihn arbeitest?

Wenn du solche Fragen nicht beantworten kannst, würde ich zu Hause bleiben.


AG ist in der CH.. Aber danke für die Infos. Treffe ihn die Woche und kläre das dann ab.
 

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
3.804
1.043
KUL (bye bye HAM)
Da in einem sehr ähnlichem Business tätig, hier ein paar Erfahrungen:

- Vertrag als Werk- oder Dienstvertrag gestalten. Und den Auftraggeber als Projektverantwortlichen definieren (GU oder Sub)
- Entsendung bei deiner Krankenkasse melden
- In deinem Auftritt als Einzelunternehmer bist du nicht Teil der Berufsgenossenschaft, Unfallversicherung abschliessen!!! Ohne selbige würdest du bei mir nicht auf die Baustelle kommen.
- Brauchst du Zertifizierungen damit deine Arbeit vor Ort Gültigkeit hat? Werden deine Unterlagen in der Form akzeptiert. Ich musste schonmal die SCC** Zertifikate beglaubigt kopieren lassen, weil der Stempel und Eintrag im Buch nicht gereicht hat (war nicht Katar).
- Wer beantragt die Arbeitserlaubnis? Ein Geschäftsvisum berechtigt sich in der Regel nicht Gewerke auszuführen.

Dies als meine two cents...
 
  • Like
Reaktionen: thaifoodpower

linuxguru

Erfahrenes Mitglied
01.09.2009
3.241
2
ZRH
Liebe Mitforisten,

eine wohl ungewöhnliche Frage, aber evtl sind ja bei Euch Leute dabei, die sich mit sowas auskennen?

Ich wurde von einem Bekannten (auch in der CH) für einen kurzen (max 4 Tage) Einsatz in Doha angefragt, um als extern Beauftragter bei einem Bauprojekt nach dem Rechten zu sehen. Mein eigentlicher AG unterstützt mich dabei und gibt mir währenddessen frei. Offen ist für mich jetzt:

  • inwieweit meine Unfallversicherung (Suva) das abdeckt
  • ob es da irgendwelche weiteren Versicherungen (Berufshaftpflicht?) braucht


Hat jemand mit sowas Erfahrung bzw. wüsste, wo ich mich da sinnvoll informieren könnte?

Vielen Dank für jeden Tip!

Nur mal so als Denkanstoss...

F: Wieso sollst ausgerechnet Du das erledigen?
A: Weil es dem AG höchstwahrscheinlich massiv Geld gegenüber der Beauftragung einer "richtigen" Firma spart.

F: Warum spart es Geld?
A: Weil "richtige" Firmen für Versicherungen, (lokale) Zertifizierungen u.dgl. Ihrer MA aufkommen (müssen) und Du das "mal so" machst, ohne diese Kosten "auf dem Radar" zu haben.

Ergo:
Billich, billich und seriösen Firmen wieder nen zum (potenziellen) Überleben nötigen Auftrag verunmöglicht.

Ich weiss, wovon ich hier rede, da ich jeden Tag irgendwelche Absagen auf Angebote bekomme, weil es ein anderer "viel billiger" macht. Wenn man mal genauer nachfragt, ist der andere dann i.d.R. wesentlich schlechter qualifiziert und/oder macht das "mal nebenher" oder ist grad in der Firmengründungsphase und kann den auf ihn zukommenden Overhead gar nicht abschätzen...

BTT: "Deine" existierende SUVA-Police wird nicht greifen. Visavergehen sind in Qatar kein Kavaliersdelikt. Bei Anstellungen darauf achten, dass Qatar sehr strenge Regeln hat, die das Verlassen und die (auch touristische) Wiedereinreise nach Beendigung des Engagements äusserst strikt regeln.
Haftpflicht bzgl. Regress kannst Du so ziemlich vergessen, da sich der Aufwand für die kurze Dauer für die Gesellschaften nicht lohnt (oder es wird dann so exorbitant teuer, dass Du von selbst drauf verzichtest).

Fazit:
Entweder "schwarz" mit allen daraus resultierenden (auch moralischen) Konsequenzen oder schlichtweg "Finger weg!"
 
  • Like
Reaktionen: LH88

thaifoodpower

Erfahrenes Mitglied
08.01.2010
1.500
13
ZRH
Nur mal so als Denkanstoss...

F: Wieso sollst ausgerechnet Du das erledigen?
A: Weil es dem AG höchstwahrscheinlich massiv Geld gegenüber der Beauftragung einer "richtigen" Firma spart.

F: Warum spart es Geld?
A: Weil "richtige" Firmen für Versicherungen, (lokale) Zertifizierungen u.dgl. Ihrer MA aufkommen (müssen) und Du das "mal so" machst, ohne diese Kosten "auf dem Radar" zu haben.

Ergo:
Billich, billich und seriösen Firmen wieder nen zum (potenziellen) Überleben nötigen Auftrag verunmöglicht.

Ich weiss, wovon ich hier rede, da ich jeden Tag irgendwelche Absagen auf Angebote bekomme, weil es ein anderer "viel billiger" macht. Wenn man mal genauer nachfragt, ist der andere dann i.d.R. wesentlich schlechter qualifiziert und/oder macht das "mal nebenher" oder ist grad in der Firmengründungsphase und kann den auf ihn zukommenden Overhead gar nicht abschätzen...

BTT: "Deine" existierende SUVA-Police wird nicht greifen. Visavergehen sind in Qatar kein Kavaliersdelikt. Bei Anstellungen darauf achten, dass Qatar sehr strenge Regeln hat, die das Verlassen und die (auch touristische) Wiedereinreise nach Beendigung des Engagements äusserst strikt regeln.
Haftpflicht bzgl. Regress kannst Du so ziemlich vergessen, da sich der Aufwand für die kurze Dauer für die Gesellschaften nicht lohnt (oder es wird dann so exorbitant teuer, dass Du von selbst drauf verzichtest).

Fazit:
Entweder "schwarz" mit allen daraus resultierenden (auch moralischen) Konsequenzen oder schlichtweg "Finger weg!"

Danke.. denke ich? Ich wollte mir ja hier ein paar Ideen holen, wie ich das Ganze richtig abwickle. Wie Du darauf kommst, dass ich unqualifiziert sei oder Dumpingpreise anbieten würde, kann ich nicht nachvollziehen. Weder fehlen mir Qualifikationen, noch bin ich "billig", und diese Vorwürfe finde ich dann doch etwas daneben. Deinem Nick nach bist Du ohnehin nicht in meiner Branche tätig und hast damit, abgesehen von der Unkenntnis meiner Rate und meines Auftrags, auch wenig Kenntnisse über die Anforderungen und üblichen Ansätze.

Und schwarz mache ich das Ganze eh erst nicht. Deswegen frage ich ja... :idea:

Dass die Themen hier rauslaufen auf Haftpflicht, Unfallvers., Rechtsschutz und Visum sind schon mal gute Hinweise. Dafür den Vorpostern vielen Dank. Mit diesen Stichwörten habe ich schon ein paar erste Aufkünfte bekommen und bin nun dabei, die Sachen zu klären.

Was das Thema Visum angeht, scheint eine kurze Anstellung bei meinem Bekannten das beste zu sein, da die Geschäftsvisa scheinbar eine Firma mit Sitz dort oder Auftrag dort bedingen. Der Hinweis mit dem Ausführen tatsächlicher Gewerke (danke an xcirrusx!) war auch hilfreich, das muss ich klären. Aber es geht am Ende nur um das Abnehmen und Überwachen einiger Arbeiten.
 

thaifoodpower

Erfahrenes Mitglied
08.01.2010
1.500
13
ZRH
Nur zur Klarstellung: Bauabnahme und Überwachung ist ein Gewerk. Einfach Teilnahme an einer Baubesprechung oder Meetings nicht.


Merci! Ist eben noch nicht ganz klar inwieweit ich da rein muss. Hättest du zufällig einen Link oder guten Berater zur Hand was die Sache mit den Visa für Doha in dem Kontext angeht?
 

linuxguru

Erfahrenes Mitglied
01.09.2009
3.241
2
ZRH
Danke.. denke ich? Ich wollte mir ja hier ein paar Ideen holen, wie ich das Ganze richtig abwickle. Wie Du darauf kommst, dass ich unqualifiziert sei oder Dumpingpreise anbieten würde, kann ich nicht nachvollziehen. Weder fehlen mir Qualifikationen, noch bin ich "billig", und diese Vorwürfe finde ich dann doch etwas daneben. Deinem Nick nach bist Du ohnehin nicht in meiner Branche tätig und hast damit, abgesehen von der Unkenntnis meiner Rate und meines Auftrags, auch wenig Kenntnisse über die Anforderungen und üblichen Ansätze.

Und schwarz mache ich das Ganze eh erst nicht. Deswegen frage ich ja... :idea:

Dass die Themen hier rauslaufen auf Haftpflicht, Unfallvers., Rechtsschutz und Visum sind schon mal gute Hinweise. Dafür den Vorpostern vielen Dank. Mit diesen Stichwörten habe ich schon ein paar erste Aufkünfte bekommen und bin nun dabei, die Sachen zu klären.

Was das Thema Visum angeht, scheint eine kurze Anstellung bei meinem Bekannten das beste zu sein, da die Geschäftsvisa scheinbar eine Firma mit Sitz dort oder Auftrag dort bedingen. Der Hinweis mit dem Ausführen tatsächlicher Gewerke (danke an xcirrusx!) war auch hilfreich, das muss ich klären. Aber es geht am Ende nur um das Abnehmen und Überwachen einiger Arbeiten.

Du solltest genau lesen, was ich geschrieben habe.
Ich habe Dich weder persönlich angegriffen, noch Dir persönlich Sachen unterstellt.
Von meinem Nick auf meine Erfahrung "auf dem Bau" zu schliessen, ist ein Fehler. Habe einige Jahre Erfahrung in der Baubranche...
[Weitere Auslassungen gelöscht, da es schlichtweg nichts bringt, hier weiter zu diskutieren.]
 

linuxguru

Erfahrenes Mitglied
01.09.2009
3.241
2
ZRH
Merci! Ist eben noch nicht ganz klar inwieweit ich da rein muss. Hättest du zufällig einen Link oder guten Berater zur Hand was die Sache mit den Visa für Doha in dem Kontext angeht?
Er hat sicherlich auch einen Bekannten, der das für Dich nebenher zu seinem Job macht.
Für solche Sachen, wie Du es vor hast, bedarf es eben nicht nur fachlicher Qualifikationen...
:blah: :censored:
 

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
3.804
1.043
KUL (bye bye HAM)
Das sind weniger Bekannte, als mehr Kollegen/Kolleginnen die diese Leistung für einen internen Verrechnungssatz der den Projekten zugrundegelegt wird abrechnen. Um das Thema kurz aufzuschlüsseln:

1. du hast keine Chance das als Einzelfirma/Einzelunternehmer im Rahmen als Gewerkelieferant umzusetzen. Dafür müsstest du entsprechend selber die Anträge in Katar stellen, damit du berechtigt bist im Rahmen deines Gewerkes Leistungen vor Ort zu erbringen. -> forget it, vorallem für den kurzen Einsatz

2. schliesse einen Werkvertrag mit deinem Auftraggeber, so das du als Teil des lizensierten GU oder Sublieferant eine mindergroße Vorortleistung im Rahmen eines Gesamtprojekts erbringst. Heißt in der Praxis du wirst als Arbeitnehmer deines Auftraggebers behandelt und unterliegst der pauschalen Arbeitszulassung für ausländische Spezialisten. In der Regel werden bei großen Projekten Budgets an Arbeitserlaubnissen beantragt.

3. Durch den Werk-/Dienstvertrag solltest du auch der Haftpflicht deines temporären Arbeitgebers unterliegen. Genaues kann nur dieser beantworten!

Das ganze ohne Gewähr bezogen auf Sonderregeln in Katar. Dies sind Erfahrungen aus Projekten in der Region. Selbstverständlich ist dies keine Beratung sonst muss ich noch einen Stundensatz zugrunde legen :cool:
 
Zuletzt bearbeitet:

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.588
1.217
Das sind weniger Bekannte, als mehr Kollegen/Kolleginnen die diese Leistung für einen internen Verrechnungssatz der den Projekten zugrundegelegt wird abrechnen. Um das Thema kurz aufzuschlüsseln:

1. du hast keine Chance das als Einzelfirma/Einzelunternehmer im Rahmen als Gewerkelieferant umzusetzen. Dafür müsstest du entsprechend selber die Anträge in Katar stellen, damit du berechtigt bist im Rahmen deines Gewerkes Leistungen vor Ort zu erbringen. -> forget it, vorallem für den kurzen Einsatz

2. schliesse einen Werkvertrag mit deinem Auftraggeber, so das du als Teil des lizensierten GU oder Sublieferant eine mindergroße Vorortleistung im Rahmen eines Gesamtprojekts erbringst. Heißt in der Praxis du wirst als Arbeitnehmer deines Auftraggebers behandelt und unterliegst der pauschalen Arbeitszulassung für ausländische Spezialisten. In der Regel werden bei großen Projekten Budgets an Arbeitserlaubnissen beantragt.

3. Durch den Werk-/Dienstvertrag solltest du auch der Haftpflicht deines temporären Arbeitgebers unterliegen. Genaues kann nur dieser beantworten!

Das ganze ohne Gewähr bezogen auf Sonderregeln in Katar. Dies sind Erfahrungen aus Projekten in der Region. Selbstverständlich ist dies keine Beratung sonst muss ich noch einen Stundensatz zugrunde legen :cool:

uhhhhhh, das Thema Werkvertrag schmerzt mich hier. Bei einem Werk schuldest Du ein Ergebnis, bei einem Dienstleistungsvertrag ein Bemühen.
Aber es geht am Ende nur um das Abnehmen und Überwachen einiger Arbeiten.

Überwachen sehe ich unkritisch, Abnehmen als Werkvertrag eher problematisch. Was, z.B. wenn Du Mängel übersiehst?

Wir packen heir schon viele Details an, in 99% der Fälle geht es gut, aber, was wenn nicht?
 

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
3.804
1.043
KUL (bye bye HAM)
Nicht unbedingt, der Werkvertrag kann genauso zur Eingrenzung der Tätigkeiten genutzt werden, gemäß den Angaben des TE: Der AN verpflichtet sich bauaufsichtliche Dienstleistungen im Zeitraum xx bis xx zu erbringen. Diese umfassen 1,2,3, Damit erbringst du ein Gewerk, bist aber nicht automatisch zum Ergebnis verpflichtet. Dies ergibt sich schon durch eine zeitliche Abrechnung und nicht eine ergebnisbezogene.

Ein Dienstvertrag würde heißen: Herr XX, fachlich qualifiziert als XX steht dem AG im Zeitraum X zu Diensten.

Je nach Größe der Firma sind Dienstverträge fast kaum durchsetzbar, da sie in vielen Fällen mit einer Arbeitnehmerüberlassung gleichgesetzt werden (man geht von einer Weisungsberechtigung des AG aus) und die Arbeitnehmervertreter dagegen angehen.
 

thaifoodpower

Erfahrenes Mitglied
08.01.2010
1.500
13
ZRH
Kleines Update: Wir reden gerade über eine kurze Festanstellung, das sollte dann auch mit dem Visum deutlich einfacher werden. Ich kann Euch ja hinterher noch ein Update geben, wie wir es am Ende geregelt haben.
 

thaifoodpower

Erfahrenes Mitglied
08.01.2010
1.500
13
ZRH
Update zum Schluss: Haben uns auf eine kurze Anstellung geeinigt, alles geklärt, alle Haftung Visa etc vom Auftraggeber (nach Erkundigung auch woanders die sichere und auch effiziente Methode, will man das nicht regelmässig machen). Aufgabe war am Ende (tatsächlich! :doh:), dass jemand dem mitreisenden Projektleiter (kein Bauing) bei Bedarf ein paar Tips geben kann, vor allem aber, dass man dem Kunden jemand mit DACH-Univ-Diplom in Bauing präsentieren kann. Am Ende haben die aber nen grösseren Schmu auf der Baustelle gehabt und das wird jetzt erst im Herbst/Winter steigen.
 
  • Like
Reaktionen: on_tour