Elternzeit Vater - Anteiliges Gehalt?

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Sandman78

Erfahrenes Mitglied
20.03.2012
598
6
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Hallo zusammen,

kurze Frage: Wir haben im Februar Nachwuchs bekommen - unser erstes Kind! Ich überlege nun, ob ich für 2 Monate Elternzeit nehme. Beispiel: vom 20.09. bis 19.11.
Somit würde ich ja noch 2 Wochen im September arbeiten, ebenso im November. Nur der Oktober wäre ein voller Monat, in dem ich nicht arbeiten würde.
Mein Verständnis ist, dass ich für die Monate September und November anteilig Gehalt bekomme, richtig?

Danke für eure Hilfe!
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.974
1.035
DUS, HAJ, PAD
Korrekt, pass aber auf die Sozialversicherungsbeiträge auf.

Evtl. muss Krankenkasse selber bezahlt werden wenn freiwillig gesetzlich versichert in der Zeit und in der Rentenversicherung gibt es auch ein 2 montatiges Loch.
 

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
3.815
1.059
KUL (bye bye HAM)
Elterngeld ist doch sozialversicherungspflichtiges Einkommen, da sollte keine Versorgungslücke vorliegen.
 
Zuletzt bearbeitet:

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.974
1.035
DUS, HAJ, PAD
Nein, so einfach ist es nicht.

Es gibt 3 Jahre Erziehungszeit, davon können wohl auf Antrag 2 Monate auf den Vater während der Elternzeit gelegt werden. Beiträge zur RV werden keine bezahlt.

Krankenversicherung nur wenn du pflichtversichert bist. Freiwillig gesetzlich muss man sich selber drum kümmern, privat sowieso. Googlen hilft und bei weiteren Fragen auch deine KV bzw. die RV.
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.083
9.295
Ja, das Gehalt kommt dann anteilig, sofern nichts anderes vereinbart.

Das Problem mit "angebrochenen" Monate besteht in der Kappungsgrenze bei entsprechendem Gehalt. Es kann deshalb ungünstiger sein, angebrochene Monate in Gegensatz zu vollen Monaten zu wählen.

Der Fortgeschrittene "optimiert" übrigens rechtzeitig vorher seine Steuerklasse, da es bei der Berechnung um das Nettoeinkommen des Elternzeitnehmenden geht.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.206
1.024
Was man beachten sollte, ist außerdem der Progressionsvorbehalt (macht bei vollem Elterngeld ca. 200€ pro Monat aus) und dass für volle Kalendermonate Urlaub abgezogen wird - bei 2*mal 1 Monat nicht. Elterngeld gibt es nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate, Elternzeit bis zu 3 Jahre, wobei ein Teil such nach dem dritten Geburtstag sein kann.
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.912
617
CGN
Und dran denken dass in der Zeit auch kein Weihnachtsgeld o.ä. Fließen darf und auch kein indirektes Gehalt zB Direktversicherungen
 

Andreas91

Erfahrenes Mitglied
30.03.2015
1.187
2
OT (sorry): Ach wie ich Deutschland und diese vielen bürokratischen Regeln und Spezialfälle liebe... Musste ich einfach mal loswerden.
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.974
1.035
DUS, HAJ, PAD
Naja so schlecht ist das mit dem Elterngeld für 2 Monate Nixtun bzw. Kind in der Sonne bespassen nicht. ;)

Urlaub wurde bei uns aber auch bei ungerader Elternzeit 18.5 bis zum 17.7 nur für 2 Monate abgezogen.

Eigentlich hätte er nur für den Juni abgezogen werden dürfen (nur für komplette Kalendermonate AFAIR).
 
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peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.206
1.024
Noch ein Tip, wenn man das Elterngeld auf 2 Jahre strecken lässt, finder im 2. Jahr keine Anrechnung von Einkünften statt.
 
Zuletzt bearbeitet:

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
3.815
1.059
KUL (bye bye HAM)
Kurzum, Kinder in die Welt setzen und sich dabei vom Staat unterstützen lassen, zieht erstmal ein nicht kostenloses Gespräch mit dem Steuerberater und einer Fachkraft zu dem Thema nach sich. Gibt es kompetente Stellen die einen zu dem Thema entsprechend informieren, bezogen auf den persönlichen Fall?
 

peter42

Moderator
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09.03.2009
13.206
1.024
Kurzum, Kinder in die Welt setzen und sich dabei vom Staat unterstützen lassen, zieht erstmal ein nicht kostenloses Gespräch mit dem Steuerberater und einer Fachkraft zu dem Thema nach sich. Gibt es kompetente Stellen die einen zu dem Thema entsprechend informieren, bezogen auf den persönlichen Fall?

Eigentlich steht in der Elterngeldbrochüre alles Wesentliche drin: BMFSFJ - Publikationen

Und eben die Punkte, die zu beachten sind:
- Anrechnungsregeln
- Progressionsvorbehalt
- PKV muss selber getragen werden
- Urlaubsanrechnungs
- Verteilung auf die Partner - BTW es geht auch beide parallel 7 Monate.
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.083
9.295
Kurzum, Kinder in die Welt setzen und sich dabei vom Staat unterstützen lassen, zieht erstmal ein nicht kostenloses Gespräch mit dem Steuerberater und einer Fachkraft zu dem Thema nach sich. Gibt es kompetente Stellen die einen zu dem Thema entsprechend informieren, bezogen auf den persönlichen Fall?

Wenn man maximieren will und es was zu maximieren gibt, dann wird es schon kompliziert. Aber - so ist es bei uns - das Wissen baut sich unter den Kollegen auf und wird weiter und weiter perfektioniert. Da ein neues Elternteil nicht bei Null anfangen.
 

pierce

Erfahrenes Mitglied
06.10.2011
7.236
1.542
Rheinland-Pfalz
So schön das klingt mit dem Elterngeld für Väter.
Man muss es sich aber auch leisten können.
Der Höchstsatz pro Monat ist EUR 1.800!
Wer also bei seinem regulären Nettogehalt da weit drüber liegt, evtl noch für Frau und Kinder private KV zahlt...
 

peter42

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09.03.2009
13.206
1.024
So schön das klingt mit dem Elterngeld für Väter.
Man muss es sich aber auch leisten können.
Der Höchstsatz pro Monat ist EUR 1.800!
Wer also bei seinem regulären Nettogehalt da weit drüber liegt, evtl noch für Frau und Kinder private KV zahlt...

Klar ist es deutlich weniger, möchte die Zeit aber nicht missen, in meinem Fall hatte es auch ganz gut mit Boni etc gepasst.

Und wer durch die zwei Monate in finanzielle Probleme kommt, wird das als Familie über kurz oder lang wahrscheinlich eh kommen.
 

Sandman78

Erfahrenes Mitglied
20.03.2012
598
6
Hm, danke erstmal für eure Antworten!
Wie sieht es denn aus, wenn ich Ende September meinen Bonus bekomme? Habe ja ab Mitte September Elternzeit, gibt das Probleme?
 

Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
4.746
1.181
Howard Johnson
2 Informationen noch:
- Unbedingt die Elternzeit gleichzeitig mit dem Elterngeld nehmen - ansonsten fallen neben dem (anteiligen) Grundgehalt bei regulären Kalendermonaten als Abwesenheit auch die Urlaubsansprüche weg. zB Geburt am 10.12. - Elternmonat vom 10.12. - 9.1. -> Urlaub für Dezember und Januar wird voll gutgeschrieben. Pech haben die Eltern mit Kindern, welche am 1. des Monats geboren wurden.
- der Rentenanspruch mit Fortzahlung gilt nur bei einem Elternteil, vornehmlich der Mutter. Der Vater muß seinen Rentenanspruch schriftlich abtreten (Formular bei DRV erhältlich). Bei berufsständischen Versorgungswerken wird nicht einbezahlt, das ergibt also "leere" Monate. Hier ggf. selber um Ausgleich sorgen.

Bezüglich Nebenerwerb und Verlust des Anspruches auf Elterngeld: Hier muß jeder selber entscheiden, ob er mit den 1800 Euro im Monat vom Staat klarkommt, nebenher Teilzeit arbeitet oder komplett "selbstständig" ist - der Vorteil ist IMO aber die Elternzeit per se.

Carotthat
 

Sawyer

Erfahrenes Mitglied
16.02.2010
1.293
62
Klar ist das mit Elterngeld wieder Mega kompliziert gemacht. Habe auch gerade den Antrag ausgefüllt.
Aber insgesamt ist das ne gute Sache. Wenn man das in anderen Ländern erzählt, dass man 2/3 seine Gehaltes bekommt obwohl man nicht 'arbeitet' wird man doch erstaunt angeschaut.
 

peter42

Moderator
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09.03.2009
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2 Informationen noch:
- Unbedingt die Elternzeit gleichzeitig mit dem Elterngeld nehmen - ansonsten fallen neben dem (anteiligen) Grundgehalt bei regulären Kalendermonaten als Abwesenheit auch die Urlaubsansprüche weg. zB Geburt am 10.12. - Elternmonat vom 10.12. - 9.1. -> Urlaub für Dezember und Januar wird voll gutgeschrieben. Pech haben die Eltern mit Kindern, welche am 1. des Monats geboren wurden.
- der Rentenanspruch mit Fortzahlung gilt nur bei einem Elternteil, vornehmlich der Mutter. Der Vater muß seinen Rentenanspruch schriftlich abtreten (Formular bei DRV erhältlich). Bei berufsständischen Versorgungswerken wird nicht einbezahlt, das ergibt also "leere" Monate. Hier ggf. selber um Ausgleich sorgen.

Bezüglich Nebenerwerb und Verlust des Anspruches auf Elterngeld: Hier muß jeder selber entscheiden, ob er mit den 1800 Euro im Monat vom Staat klarkommt, nebenher Teilzeit arbeitet oder komplett "selbstständig" ist - der Vorteil ist IMO aber die Elternzeit per se.

Carotthat

Das Thema Urlaub hatte ich schon angesprochen, bei Teilzeit muss man halt die Anrechnung beachten!
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.206
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Klar ist das mit Elterngeld wieder Mega kompliziert gemacht. Habe auch gerade den Antrag ausgefüllt.
Aber insgesamt ist das ne gute Sache. Wenn man das in anderen Ländern erzählt, dass man 2/3 seine Gehaltes bekommt obwohl man nicht 'arbeitet' wird man doch erstaunt angeschaut.

Fand den Antrag eigentlich recht easy.