450€ Job Steuerklasse auch für Studenten

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Weltenbummler42

Erfahrenes Mitglied
08.06.2010
3.442
428
noch TXL
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Mal eine Frage, braucht man als Student auch eine Steuerklasse bei einem 450€ Job?
Meine Tochter steht vor der Frage, ob sie sich mit jemanden einen 450€ Job neben ihrem Studium teilt..
Ich dachte 450€ sind in dem Fall der Hauptjob das Sozialabgaben pauschal der AG leistet und sie in dem Fall sozusagen steuerfrei sind, oder nicht?

Danke schon mal - Weltenbummler
 

mwsun

Aktives Mitglied
04.12.2009
229
0
Woher soll der Arbeitgeber und das FA wissen ob es der einzigste 450 EUR Job ist? Deshalb brauchst du für jeden Job eine Steuerkarte und damit verbunden eine Steuerklasse.
 
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Snappy

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
4.396
258
Bielefeld
Minijobs sind bis 450 Euro für den Mitarbeiter steuerfrei bzw. vom Arbeitgeber pauschalversteuert. Man muss die auch gar nicht in der Steuererklärung angeben und bekommt auch keine Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber.

Geht natürlich nur einmal... ein Minijob über 400 und ein zweiter über 300 Euro geht nicht, da Summe über 450 Euro.
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.105
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Woher soll der Arbeitgeber und das FA wissen ob es der einzigste 450 EUR Job ist? Deshalb brauchst du für jeden Job eine Steuerkarte und damit verbunden eine Steuerklasse.

Erstens gibt es keine Steuerkarten. Zweitens interessiert sich das Finanzamt erst einmal gar nicht für den Minijob (solange es einer ist), weil Einzugsstelle für alle Abgaben die Knappschaft Bahn See ist, drittens weißt Du es als Arbeitgeber nicht. Du meldest Deinen Minijobber da an und die werden Dir mitteilen, ob er mit dem angedachten Einkommen noch im 450 EUR Rahmen ist, weil alle Minijobber da verwaltet werden. Viertens hat ein Minijobber keine Steuerklasse, weil es im Rahmen des Minijobs keine Steuerklasse gibt und fünftens habe ich selten in zwei Sätzen soviel Unsinn gesehen wie hier. Sechstens sagt mir das, dass man besser nicht ernsthaften Rechtsrat in einem solchen Forum suchen soll.

Für die OP: Auf der Seite der Minijob-Zentrale findest Du Antworten auf alles was Du suchst: https://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/node.html
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
13.844
6.884
Als Student gibt es aber auch andere Möglichkeiten als den 450€ Job - die evtl. für den Studenten besser sind (weil man das zeitlich flexibler gestalten kann), bei einem 450€ Job ist man ja durch die Höhe des Lohns auch zeitlich limitiert - d.h. auch in den Semesterferien bleibt es bei den 450€.
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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3.027
Als Student gibt es aber auch andere Möglichkeiten als den 450€ Job - die evtl. für den Studenten besser sind (weil man das zeitlich flexibler gestalten kann), bei einem 450€ Job ist man ja durch die Höhe des Lohns auch zeitlich limitiert - d.h. auch in den Semesterferien bleibt es bei den 450€.

Tut mir leid, stimmt auch nicht :)

Neben den 450-Euro-Jobs gibt es die geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV auch i. V. m. § 8a SGB IV (kurzfristige Beschäftigung). Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung von vornherein auf nicht mehr als drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage (bis 31. Dezember 2014 sowie ab 1. Januar 2019: zwei Monate bzw. 50 Arbeitstage) im Kalenderjahr begrenzt ist und nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Die Höhe des Verdienstes ist dabei unerheblich.

Du hast aber Recht, als Student kann es durchaus günstiger sein, auf Steuerkarte zu arbeiten, weil die Arbeit in den Semesterferien sozialabgabenfrei sein dürfte und die Steuern abgezogen werden, aber ggfls. komplett zurück kommen. Ist für den Arbeitgeber billiger aber aufwändiger als die 25% Pauschalversteuerung, für den Studenten in der Regel egal (vom Cashflow her eher ungünstiger).
 

Weltenbummler42

Erfahrenes Mitglied
08.06.2010
3.442
428
noch TXL
Tut mir leid, stimmt auch nicht :)

Neben den 450-Euro-Jobs gibt es die geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV auch i. V. m. § 8a SGB IV (kurzfristige Beschäftigung). Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung von vornherein auf nicht mehr als drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage (bis 31. Dezember 2014 sowie ab 1. Januar 2019: zwei Monate bzw. 50 Arbeitstage) im Kalenderjahr begrenzt ist und nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Die Höhe des Verdienstes ist dabei unerheblich.

Du hast aber Recht, als Student kann es durchaus günstiger sein, auf Steuerkarte zu arbeiten, weil die Arbeit in den Semesterferien sozialabgabenfrei sein dürfte und die Steuern abgezogen werden, aber ggfls. komplett zurück kommen. Ist für den Arbeitgeber billiger aber aufwändiger als die 25% Pauschalversteuerung, für den Studenten in der Regel egal (vom Cashflow her eher ungünstiger).

Danke nochmal Flying Lawyer und alle anderen!

Wünsche euch einen schönen abend

Weltenbummler