Als Aktieninhaber irgendwelche Privilegien?

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Löwe

Aktives Mitglied
09.02.2017
129
31
FRA
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Hallo zusammen,

würde man LH-Aktien kaufen, hätte man dann als Fluggast irgendwelche Privilegien (außer das Essen auf der HV)? Ich weiß, dass es in anderen Unternehmen und Hotelketten (z. B. Accor) solche Privilegien gibt. Ist das bei der LH auch so?
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
6.579
4.228
MUC/INN
Ganz einfach: Nö. Nada. :D

Wie soll das auch funktionieren, bei 341.456 Aktionären, davon knapp 50 % Privataktionäre, viele Mitarbeiter...

Da würde die Kabine oder die Station immer ganz schön ins Straucheln kommen. Und nur weil jemand mit mind. 12, 71 Euro an einem Unternehmen mit 1:464.500.000 beteiligt ist gleich Privilegien raushauen... das ist nicht wirtschaftlich.:confused:
 
Zuletzt bearbeitet:

Zocky

Erfahrenes Mitglied
23.11.2015
2.031
109
ZRH
Findest du heutzutage immer seltener.

In der Schweiz kommt dies bei den sogenannten "Nicht kotierten" Aktien noch öfters mal vor, dass eine Naturaldividende ausgeschüttet wird, was aber nicht das ist was du meinst.

Zu deiner Frage jedoch, kann ich grundsätzlich nur mit Nein antworten. Ist ein viel zu grosser logistischer Aufwand, zu teuer und dann kauft sich jeder eine Aktie und hat dann das Gefühl ihm gehöre die ganze Unternehmung.
 

Löwe

Aktives Mitglied
09.02.2017
129
31
FRA
Wie soll das auch funktionieren, bei 341.456 Aktionären, davon knapp 50 % Privataktionäre, viele Mitarbeiter...
Da würde die Kabine oder die Station immer ganz schön ins Straucheln kommen. Und nur weil jemand mit mind. 12, 71 Euro an einem Unternehmen mit 1:464.500.000 beteiligt ist gleich Privilegien raushauen... das ist nicht wirtschaftlich.:confused:

Das stimmt, bei einer nicht. Aber @oliver2002 hat ja schon auf ein Programm mit 200 Aktien verwiesen und z. B. bei Accor gibt es die Privilegien ab 50 Aktien (Shareholders Club - AccorHotels)

Andere UN machen das also auch. So abwegig ist meine Frage scheinbar nicht :)
 

Hopper

Erfahrenes Mitglied
29.04.2010
3.614
1.779
grounded
Früher war alles besser: für die regelmäßigen (mehrere Jahre in Folge) Sprecher auf den Hauptversammlungen, die mit der Airline auch "konstruktiv" zusammengearbeitet haben, wurde diskret ein FTL vergeben. Damals war aber auch der FTL noch deutlich mehr wert.

By the way: Die Frage ist wirklich nicht abwegig. Kann mich noch an zwei Gratiskarten bei Eurodisney erinnern, bei den kleineren Brauereien gibt es auch heute noch ein zünftiges Mittagessen und man kann so viel Bier mitnehmen wie man tragen kann usw. usw. usw.
 
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Redneck_First_Flyer

Erfahrenes Mitglied
02.10.2016
724
0
€Disney hat jetzt die mindest Aktienanzahl auf 1000 angehoben, gibt aber 15% auf Eintrittspreis und Futter: Disneyland Resort Paris
Dürfte dadurch für die meisten eine Milchmädchenrechnung sein. Bei einem Aktienkurs von ca. 100€ müsste ich ca. 100.000€ in Disney anlegen.

Es sei denn, mein Gesamtvermögen liegt im zwei- oder höherstelligen Millionenbereich, verursacht das Kosten in Höhe von vielleicht 5% der Anlagesumme. Die 5% ist natürlich ne Pi mal Daumen Zahl, aber das könnten so in etwa die Kosten des nicht diversifizierten Risikos sein.

5% von 100.000€ sind 5.000€ Kosten. Damit meine Ersparnis durch die 15% Rabatt größer ist als diese Kosten, müsste ich im Jahr mindestens 5.000€ / 0.15 oder 33.333€ bei Disney lassen. Wer tut das schon?
 

travelben

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
3.273
44
MUC
Irgendwo im Sixt Thread wurde geschrieben, dass Aktionäre eine eigene Rate haben.

Ich würde es als Unternehmen trotzdem anbieten. Einfach jedem Aktionär, der sich selbst registriert einen bestimmten Login zuordnen unter dem er/sie xy% auf den Flugpreis/Hotelpreis/Miete/o.ä. erhält. Ich glaube, dass das kein großartiger Aufwand ist und es auch nur wenige Aktionäre machen. Denn die Masse der Aktion zumeist ja eh von institutionellen Anlegern gehalten werden.

Die Frage, die aber sicherlich irgendwann dann aufkommt ist die Frage nach der steuerlichen Betrachtung ("geldwerter Vorteil"?).
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.152
467
Die Frage, die aber sicherlich irgendwann dann aufkommt ist die Frage nach der steuerlichen Betrachtung ("geldwerter Vorteil"?).

Für den unwahrscheinlichen Fall, daß der Vorteil wirklich irgendwelche Freigrenzen überschreiten sollte, läßt sich das durch das Unternehmen sicher pauschalversteuern.
 
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worldflyer

Erfahrenes Mitglied
03.04.2012
4.021
141
LH Aktionärsvorteile 2017:
- ab 1 Aktie: Zugang zur Lufthansa Business Lounge
- ab 3 Aktien: Zugang zu Senator Lounges
- ab 5 Aktien: Alle HON/FirstClass Vorteile
- ab 10 Aktien: Flatrate bei Lufthansa PrivateJet

Gruß
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.764
5.482
Irgendwo im Sixt Thread wurde geschrieben, dass Aktionäre eine eigene Rate haben.

[...]

Die Frage, die aber sicherlich irgendwann dann aufkommt ist die Frage nach der steuerlichen Betrachtung ("geldwerter Vorteil"?).

Sixt ist meiner Meinung nach nicht mit LH vergleichbar. Anteilseigner sind Aktionäre der Sixt SE, Mietverträge (über sixt.de) werden mit der Sixt GmbH & Co. Autovermietung KG geschlossen. Insofern kann man einen geschlossenen Kundenkreis, bestehend aus Aktionären der Sixt SE, definieren, der Zugang zu einer Sonderrate bei GmbH & Co. KG hat.

Ein Aktionär der Deutschen Lufthansa AG würde einen Beförderungsvertrag unmittelbar mit selbiger schließen. Hier kommt möglicherweise die Frage ins Spiel, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen einem Aktionär wegen eben dieser Eigenschaft Sondervorteile gewährt werden dürfen (im Gegensatz zum Sixt-Beispiel unmittelbar durch das Unternehmen, an dem er beteiligt ist). Dazu gibt es eine Regelung in § 26 Abs. 1 AktG. Die Vorschrift steht im Abschnitt über die Gründung, inwiefern sie danach auch gilt oder entsprechende Bestimmungen oder Rechtsprechung vorhanden sind, ist mir allerdings nicht bekannt.

Ich bin aber kein Gesellschaftsrechtler, das kam mir in dem Kontext aber in den Sinn. Vielleicht kann einer der anderen Juristen das erhellen (oder mich korrigieren).
 

MarcelL

Doppel-Null-Statusinhaber
08.03.2009
904
0
Mannheim
Die Frage, die aber sicherlich irgendwann dann aufkommt ist die Frage nach der steuerlichen Betrachtung ("geldwerter Vorteil"?).

Sofern du als Aktionär nicht bei der Gesellschaft angestellt bist, lautet die steuerliche Frage hier "liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung ggü. dem Gesellschafter vor?".
 

Löwe

Aktives Mitglied
09.02.2017
129
31
FRA
Sofern du als Aktionär nicht bei der Gesellschaft angestellt bist, lautet die steuerliche Frage hier "liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung ggü. dem Gesellschafter vor?".

Ich bin doch Aktionär/Anteilseigner und kein Gesellschafter. Ist doch keine GmbH?
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
4.713
2.697
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Ich bin doch Aktionär/Anteilseigner und kein Gesellschafter. Ist doch keine GmbH?

Jetzt weiß ich, warum einer meiner VWL-Dozenten gesagt hat: "um Gablers Wirtschaftslexikon kommen Sie nicht drumrum"

Ich zitiere mal aus genau diesem: "Die Gesellschafter (Aktionäre) sind i.d.R. mit Einlagen an dem Aktienkapital beteiligt. "

Somit bist du als Aktionär auch gleichzeitig und automatisch Gesellschafter.
 
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