Lh verguetung ohne anwalt

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Pater_Peter

Reguläres Mitglied
04.02.2015
34
0
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Hallo

Nachdem unser lh flug von mittelamerika 8h verspätet war kontaktierte ich lh und forderte sie zur vergütung auf. Lh bezog sich auf tech. Probleme und meinte dies sei hoehere gewalt.
Ich bin sicher dass ein dienst wie flightright die verguetung einforder kann. Kostet aber fast ein drittel der verguetungssumme.
Meint ihr es nuetzt was selber weiter mit lh zu kommunizirren? Hat jemand erfahrung mit aehnlichen faellen?
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.972
1.030
DUS, HAJ, PAD
Wenn du dir sicher bist solltest du einen Anwalt einschalten. Ohne Anwalt kannst du dir i.d.R. weitere Kommunikation sparen.
Oder du nutzt einen der bekannten Dienste.

Ohne Aufwand kein Geld, das ist nicht nur bei LH so.

Groß- und Kleinschreibung machen schon einen Sinn und erhöhen soviel die Anzahl als auch die Qualität der Antworten als Zeichen von Respekt gegenüber den anderen Forenteilnehmern.
 

hiob

Erfahrenes Mitglied
22.08.2011
1.224
751
Kommunizier weiter mit LH. Stelle konkrete Forderungen. Fordere Kohle. Fordere Erklärungen. Setze Fristen.
...
Gib es dann irgendwann einem Anwalt, der auch seine Auslagen von LH einfordert.
 

bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.738
351
Ich hatte einen aehnlichen Fall, netterweise half mir ein Anwalt aus dem Forum. Das Geld kam, als die Klage eingereicht wurde.
Persönlich verstehe ich das Verhalten von LH und anderen Fluggesellschaften nicht. Als Kunde zahle ich ja auch nicht nur den halben Preis.
 

Ventus2

Erfahrenes Mitglied
05.04.2011
2.495
51
LH zahlt eigentlich immer erst nach dem 2. Schreiben. Scheint ja zu funktionieren, wie man sieht schreckt es ja einige ab.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.429
1.424
Im obrigen Fall würde ich auf die bestehenden Urteile verweisen, die in Deutschland einen Technical nicht als aussergewöhnlichen Umstand anerkennen. Eine Frist setzen und ganz klar sagen, dass das ganze danach an den Anwalt geht.
 
Zuletzt bearbeitet:

blackbeauty

Erfahrenes Mitglied
03.02.2013
4.212
9
above and below the clouds
Ja, das tat ich. Keine Reaktion
Interessant auch: Andere Passagierin auf gleichem Flug bekam ohne Anwalt ihr Geld.

Besser argumentiert, wie schon angemerkt, und/oder höheren Status bei der LH.

Nicht böse gemeint, aber allein schon dein Threadtitel lässt erahnen, dass du dich viellleicht nicht so ausgedrückt hast, dass man sich gleich zur Zahlung genötigt sah...
 
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DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
11.173
8.615
IAH & HAM
LH zahlt eigentlich immer erst nach dem 2. Schreiben. Scheint ja zu funktionieren, wie man sieht schreckt es ja einige ab.

Ich habe bisher bei Lufthansa nur positive Erfahrung gemacht. Forderung per online Formular gestellt, innerhalb von 1-2 Wochen erhielt ich jedesmal einen freundlichen Anruf des LH Büros in New York und ein paar Tage später war der Check bei mir im Briefkasten. Ganz ohne Stress!
 
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Moostal

Erfahrenes Mitglied
21.06.2010
804
0
Man sollte nicht einfach nur eine Vergütung fordern sondern genau sagen wieviel und auf welche Regelungen oder Gesetze du dich stützt mit Erklärung . Ansonsten bekommst du nach dem 2. Schreien im besten Fall einen "onboard" wifi voucher von 5mb.
 

tarantula

Erfahrenes Mitglied
02.02.2011
2.373
1.436
Löhne
Ich habe bisher bei Lufthansa nur positive Erfahrung gemacht. Forderung per online Formular gestellt, innerhalb von 1-2 Wochen erhielt ich jedesmal einen freundlichen Anruf des LH Büros in New York und ein paar Tage später war der Check bei mir im Briefkasten. Ganz ohne Stress!

Das kann ich aus gleicher Erfahrung bestätigen, nach Ausfüllen des Online-Vordruckes mit Erläuterung des Sachverhaltes und des vom Kapitän mitgeteilten Verspätungsgrundes habe ich innerhalb von wenigen Tagen sofort ein Antwortschreiben mit Zuerkennung der Ausgleichszahlung erhalten.

Hier das von LH versandte Antwortschreiben:

Sehr geehrter Herr tarantula,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom XX März.

Es tut uns leid, dass Sie auf Ihrer Reise am XX.März von München nach Los Angeles von einer Flugverspätung betroffen waren. Wir können sehr gut nachvollziehen, wie unangenehm dies für Sie gewesen sein muss. Für die Unannehmlichkeiten bitten wir Sie in aller Form um Entschuldigung.

Gern haben wir geprüft, ob nach den Gesichtspunkten der EU-Verordnung 261/2004 für die Flugverspätung von LH452 eine Ausgleichzahlung zu leisten ist. Aufgrund der besonderen Konstellation, die dieser Verspätung vorausging, steht Ihnen diese zu.

Da die Verspätung Ihres Fluges LH452 jedoch unter vier Stunden lag, können wir gemäß der EU Verordnung 261/2004 die Entschädigung um 50 Prozent kürzen. Deshalb haben wir Ihnen 300 EUR auf Ihr Konto überwiesen. Bitte haben Sie Verständnis, dass der Banktransfer einige Tage dauern kann.

Wir würden uns freuen, wenn Sie die unerfreuliche Erfahrung als Ausnahme betrachten und wir Sie bald wieder bei uns an Bord begrüßen können.



Keine Verzögerung, keine Ausreden, alles bestens gelaufen.:)