K
kraven
Guest
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Da +1 gerade mal wieder wegen gesperrter Achterbahn durchs Rheintal gurken muss, stelle ich mir aktuell die Frage, welche Fahr-/Fluggastrechte gelten eigentlich bei Airail-Segmenten?
Bewertet mal die Reise auf 220-Dokument als Bahnfahrt, muss man das Fahrgastrechteformular bei Verspätungen bei dem Unternehmen abgeben, bei welchem man die Fahrkarte gekauft hat. In diesem Fall also LH. Die werden mir aber bestimmt einen husten, wenn ich dort mit einem solchen Formular ankomme.
Auf der anderen Seite, wenn man nach 261/2004 vorgeht, ist 2A ja kein "Luftfahrtunternehmen" und es müssten ja die Fahrgastrechte für Bahnfahrten gelten.
Was würde nun im theoretischen Falle einer Verspätung bzw. einer Zugstreichung gelten?
Bewertet mal die Reise auf 220-Dokument als Bahnfahrt, muss man das Fahrgastrechteformular bei Verspätungen bei dem Unternehmen abgeben, bei welchem man die Fahrkarte gekauft hat. In diesem Fall also LH. Die werden mir aber bestimmt einen husten, wenn ich dort mit einem solchen Formular ankomme.
Auf der anderen Seite, wenn man nach 261/2004 vorgeht, ist 2A ja kein "Luftfahrtunternehmen" und es müssten ja die Fahrgastrechte für Bahnfahrten gelten.
Was würde nun im theoretischen Falle einer Verspätung bzw. einer Zugstreichung gelten?