Hinflug nicht angetreten, Rückflug verschwunden?

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aelg

Neues Mitglied
13.05.2010
11
0
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Hallo,

vorab bitte ich um Entschuldigung, falls das Thema schon an anderer Stelle behandelt wurde, ich habe jedenfalls nichts gefunden.

Ich habe Hin- und Rückflug gebucht, den Hinflug allerdings nicht angetreten, weil dieser gemeinsam mit meiner Lebensgefährtin gebucht war, aufgrund Trennung allerdings nutzlos wurde.
Allerdings wollte ich gerne die Rückflug in Anspruch nehmen, der taucht in der Buchungsübersicht allerdings nicht mehr auf. Das kann doch nicht angehen?
 

krabbenkopf

Putenwienerhasser
07.04.2009
4.124
120
49
HAM
www.outlet-reisen.com
Doch, wenn Du das erste Segment nicht antrittst, verfällt das zweite ersatzlos.

Ruf´ besser nicht bei der Airline an - es bliebe nur, den Rückflug als Oneway abzurechnen.
 

DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
11.709
10
EDLE 07
Hallo,

vorab bitte ich um Entschuldigung, falls das Thema schon an anderer Stelle behandelt wurde, ich habe jedenfalls nichts gefunden.

Ich habe Hin- und Rückflug gebucht, den Hinflug allerdings nicht angetreten, weil dieser gemeinsam mit meiner Lebensgefährtin gebucht war, aufgrund Trennung allerdings nutzlos wurde.
Allerdings wollte ich gerne die Rückflug in Anspruch nehmen, der taucht in der Buchungsübersicht allerdings nicht mehr auf. Das kann doch nicht angehen?
Sofern Du keinen Flextarif gebucht hast kannst Du den Rückflug auch nicht nutzen, sofern Du den Hinflug nicht angetreten hast.
Du musst den Flug also neu buchen (und bezahlen).
 
F

flyingking

Guest
Doch, aber falls Du die Buchung in Deutschland gemacht hast gibt es genügend Gerichtsurteile, die diese Praxis verbieten. Leider gehen die Fluggesellschaft nie in die Berufung, denn dann würden Ihre AGBs endlich für nichtig erklärt werden. Es bleibt nur der Weg der Beschwerde oder der Klage. Falls Du SEN oder HON bist, wird man Dich schon fliegen lassen, oder Dir etwas gutschreiben. Viel Glück.
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.832
-38
im Paralleluniversum
Doch, aber falls Du die Buchung in Deutschland gemacht hast gibt es genügend Gerichtsurteile, die diese Praxis verbieten. Leider gehen die Fluggesellschaft nie in die Berufung, denn dann würden Ihre AGBs endlich für nichtig erklärt werden. Es bleibt nur der Weg der Beschwerde oder der Klage. Falls Du SEN oder HON bist, wird man Dich schon fliegen lassen, oder Dir etwas gutschreiben. Viel Glück.

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass auch ein HON nicht zwingend diese Regeln brechen darf.
Bei mir war es so, dass ich den ursprünglich gebuchten Zubringer nach FRA in Z nicht fliegen konnte, weil mir noch ein Termin dazwischen kam und ich dadurch bereits schon in FRA war. Die Anreise zu dem Termin ging nur mit Auto. Umbuchen ging also nicht.
Das hat richtig viel Arbeit gekostet, dass ich dennoch fliegen durfte. Zunächst wurde mir aber von 2 Stellen ein deutliches "NEIN" signalisiert.
Allerdings habe ich auch extra schon einige Tage vorher gefragt um gewappnet zu sein für den Fall der Fälle...
 
A

Anonym12392

Guest
Falls der Flug im Rahmen einer Pauschalreise war, sind deine Karten noch besser
 

Elly Beinhorn

Erfahrener Forenzombie
08.03.2009
4.947
0
94
Im schönen Tessin
Hallo,

vorab bitte ich um Entschuldigung, falls das Thema schon an anderer Stelle behandelt wurde, ich habe jedenfalls nichts gefunden.

Ich habe Hin- und Rückflug gebucht, den Hinflug allerdings nicht angetreten, weil dieser gemeinsam mit meiner Lebensgefährtin gebucht war, aufgrund Trennung allerdings nutzlos wurde.
Allerdings wollte ich gerne die Rückflug in Anspruch nehmen, der taucht in der Buchungsübersicht allerdings nicht mehr auf. Das kann doch nicht angehen?

AGB lesen soll helfen, wenn Du immer so bist, ich kann Deine Ex verstehen!
 
A

Anonym12392

Guest
weil?
Ich frage aus purer Neugier, weil es mir wirklich nicht klar ist...

Weil die Rechtsprechung noch entgegenkommender ist bei Pauschalreisen wenn du z.B. deinen Hinflug verpasst. Die möglichen Ansprüche auf Durchführung des Rückfluges richten sich dann natürlich gegen den Reiseveranstalter, nicht die Airline.

Allgemein sollte man in einem solchen Fall sofort den Veranstalter kontaktieren und ihm klarmachen, dass man den Rückflug (und die Reise) sehr wohl antreten möchte.

Es ist aber letztlich immer einzelfallabhängig, eine klare Regel gibt es nicht.
 
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TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
Doch, aber falls Du die Buchung in Deutschland gemacht hast gibt es genügend Gerichtsurteile, die diese Praxis verbieten. Leider gehen die Fluggesellschaft nie in die Berufung, denn dann würden Ihre AGBs endlich für nichtig erklärt werden. Es bleibt nur der Weg der Beschwerde oder der Klage. Falls Du SEN oder HON bist, wird man Dich schon fliegen lassen, oder Dir etwas gutschreiben. Viel Glück.
Hallo flyingking, Du wirs mir sicherlich zustimmen, dass Du fachlich nicht vertieft im Thema stehst.
 
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tyrolean

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
5.636
545
Bayern & Tirol
Falls der Flug im Rahmen einer Pauschalreise war, sind deine Karten noch besser

Pauschalreise --> §651a BGB --> Komplett andere Baustelle. Da sind sogar Name Changes und Änderungen geregelt!
Lustig ist es, wenn man mit einem X-Veranstalter ein Hotel und einen LH Flug verbindet. Dann gilt das als Pauschalreise. Probier dann mal einen Name Change und suche Dir einen guten Anwalt! Lustig!
 

agent75

Neues Mitglied
23.02.2011
14
0
LH anrufen und hoffen den richtigen an der Strippe zu haben.

Darum bitten den Rückflug auf one way umzubuchen. Du zahlst dann nur die Differenz zu dem ow. Es werden die Preise des ursprünglichen Buchungstages verglichen, sodass sich das durchaus lohnen kann. Das geht auf jeden Fall (schon mehrmals gemacht), nur kennen das nicht alle LH Mitarbeiter und der Flug muss erst wieder "reaktiviert" werden. Notfalls mehrmals da anrufen.
 
F

flyingking

Guest
Hallo flyingking, Du wirs mir sicherlich zustimmen, dass Du fachlich nicht vertieft im Thema stehst.

Ich bin zwar kein Volljurist, aber meine Beobachtungen entsprechen den Tatsachen, da ich dies selbst öfters erlebt habe. Als SEN und HON hatte ich keine Probleme, oder mir wurde das Geld wierder zurückerstattet, nachdem ein unfähiger Angestellter mir erklärte, ich müsste ein neues Ticket kaufen. Sehr unterhaltsam war auch, dass einige Wochen, nachdem mein Geld auf meiner Kreditkarte gutgeschrieben worden war, einen ausführlichen Brief von der Rechtsabteilung der Swiss erhielt, warum ich mein Geld nicht zurückerhalten würde.
 

Hwy93

Erfahrenes Mitglied
29.08.2011
4.326
1.113
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300x250
Hallo flyingking, Du wirs mir sicherlich zustimmen, dass Du fachlich nicht vertieft im Thema stehst.

Soweit ich mich erinnerem gab es ein Urteil, dass die Fluggesellschaft einen flexiblen Tarif anbieten muss, bei dem die Segmente in beliebiger Reihenfolge abgeflogen werden können. Das Urteil hat LH dann auch umgesetzt mit den Superflex-Tarifen, die aber preislich so unattraktiv gestaltet sind, dass sie kein Mensch haben will. So wurde die Wirkung des Urteils legal egalisiert...