Flug BCN-DUS am 23.12.11 gestrichen

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rickbridgeman

Reguläres Mitglied
20.05.2011
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Hallo,
ich habe mich nun (auch mit Hilfe der Suchfunktion) etwas schlau gemacht und frage euch nach eurem Rat und eurer Einschätzung.
Ich (FTL) wollte am 23.12. um 19:30 BCN-DUS fliegen. Kurz vor Boarding wurde ein technischer Defekt kommuniziert, "es kann noch dauern". Um ca. 19:40 wurde dann final wiederum aufgrund des technischen Defekts der Flug endgültig gestrichen. Ich habe daraufhin telefonisch auf einen Flug am Folgetag als Ersatz umbuchen können. (Es war der letzte Flug am 23., auch anderer Airlines). Dass ich statt nach DUS, nach FRA umgebucht habe, tut wahrscheinlich nichts zur Sache, war mir auch egal und darum geht es nun auch gar nicht.
Ich habe mich an dem Tag nicht weiter darum gekümmert, Verpflegung oder Übernachtungskosten zu besprechen, da ich eine Wohnung in Barcelona habe, in die ich dann bis zum Erstatzflug fuhr. Am Folgetag (24.12.) habe ich dann zum zweiten Mal mein Gepäck eingecheckt. Hier bestätigte man mir nochmals den technischen Defekt, der Flieger stünde sogar weiterhin in Barcelona und sei noch nicht wieder weitergeflogen.
Nun habe ich mich im Nachhinein an LH gewandt, mit der Bitte, die mir doch aufgrund des technischen Defekts zustehende Entschädigung zu erstatten. (250 EUR?).

Hier nun die Antwort:

Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihre Nachricht, die Sie uns am 27. Dezember über unsere Internetseite geschickt haben.

Wir bedauern außerordentlich, dass Ihr Flug von Barcelona nach Düsseldorf am 23. Dezember nicht wie geplant stattgefunden hat. Ihren Ärger darüber, dass Sie Ihre Reise erst am nächsten Tag antreten konnten, können wir gut nachempfinden. Für die entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir Sie um Entschuldigung.

Ihre Sicherheit hat für uns Priorität. Wir warten unsere Flugzeuge deshalb regelmäßig nach den Angaben der Hersteller. Trotz bester Wartungsmaßnahmen können unvorhergesehene Probleme auftreten. Bitte seien Sie versichert, dass wir alles daran setzen, derartige Ereignisse auf ein Minimum zu reduzieren.

Kurz vor dem Abflug der Maschine in Barcelona wurde ein Problem mit dem Belüftungssystem festgestellt. Da eine kurzfristige Reparatur nicht möglich war, konnte eine Annullierung Ihres Fluges nicht vermieden werden. Damit Sie dennoch so schnell wie möglich nach Deutschland reisen konnten, haben wir Sie auf einen Alternativflug nach Frankfurt am nächsten Tag umgebucht. Es ist bedauerlich, dass eine Umbuchung bis nach Düsseldorf nicht möglich war. Da das Problem für uns nicht vorhersehbar war, bitten wir um Ihr Verständnis dafür, dass eine Entschädigung nicht anwendbar ist.

Gern prüfen wir jedoch eine Erstattung möglicher Kosten, die Ihnen für die ungeplante Übernachtung in Barcelona und für den Transport von Frankfurt nach Düsseldorf entstanden sind. Hierfür bitten wir Sie, uns die entsprechenden Belege und Ihre vollständige Bankverbindung mit IBAN und BIC Swift Code zu schicken. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Sobald wir die erforderlichen Informationen erhalten haben, werden wir Ihr Anliegen erneut prüfen und uns wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. Wir freuen uns auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen



Da das Problem für uns nicht vorhersehbar war ??? Ist dies denn tatsächlich ein Grund oder lediglich der erste Versuch, einer Entschädigung zu entkommen?

Wichtig ist hier noch zu erwähnen, dass mir keine weiteren Kosten (Übernachtung oder auch Fahrtkosten nach Düsseldorf) entstanden sind. Es geht rein um die Entschädigung.

Wie ist eure Meinung?

1) Liege ich richtig, dass die Rechtslage hier eindeutig ist und die Rechtsprechnung bei technischem Defekt mir eine Entschädigung zuschreiben würde?
2) Wenn ja, was wäre der nächste Schritt: Nochmals schreiben und mich auch Richtersprüche beziehen? Mit Anwalt drohen? EUClaim?

Besten Dank für eure Hilfe!
 

trichter

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
2.450
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1) Liege ich richtig, dass die Rechtslage hier eindeutig ist und die Rechtsprechnung bei technischem Defekt mir eine Entschädigung zuschreiben würde?
2) Wenn ja, was wäre der nächste Schritt: Nochmals schreiben und mich auch Richtersprüche beziehen? Mit Anwalt drohen? EUClaim?

Naja, man ist schon mal bereit deine Auslagen zu ersetzen...

Trotzdem 2 mal ja, ich würde noch einmal schreiben und eine Frist von 14 Tagen einräumen.
 

Danny2908

Aktives Mitglied
27.02.2011
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Flightright hat mir in dem Fall geholfen, gab dann zwar "nur" 190 EUR für mich. Meine Rechtschutz kann ich aber für andere Fälle nutzen.
Die haben danach nochmal gegen Lufthansa Klage eingereicht, um die Anwaltskosten von Lufthansa erstattet zu bekommen....
Die Erste Klage war nach einem Jahr durch mit allen Fristen, die zweite steht noch aus.
 

rickbridgeman

Reguläres Mitglied
20.05.2011
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Hallo, nochmal kurz um das Thema abzuschliessen.
Nach einem weiteren Schreiben, in dem ich darauf bestanden habe, dass mir eine Entschädigungszahlung zustehe, hat mir die Lufthansa diese nun gewährt und wird mir 250 EUR erstatten. ("Ohne jegliche Rechtspflicht")
Danke für eure Hilfe!