LH annuliert Flug - muss man trotzdem fliegen?

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rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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ZRH / MUC / VIE
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Zuerst: Dieser Beitrag ist nicht als Lufthansa-Bashing gedacht, sondern vordergründig als Frage. Meine Meinung zu LH ist bekannt und gefestigt.

Aufgrund eines Schnäppchen-Tarifs (Buchungsklasse S) hat mich unsere Reisestelle überredet, nach Monaten mal wieder LH fliegen zu müssen. Ist ja dienstlich und nicht von mir bezahlt. Heute früh am Flughafen habe ich dann erfahren, dass der Flieger nach VIE kurzfristig annuliert wurde, worauf ich statt zum Check-in direkt zum Ticketing gegangen bin. Meine Absicht war da: Nicht heute, sondern erst morgen zu fliegen, oder den ganzen Mist gleich zu stornieren (und mit der Bahn oder HG nach VIE zu gelangen).

Die Antwort der Dame war: Ich darf NUR auf den nächsten Flug umgebucht werden, der in diesem Fall planmäßig <2 Stunden nach meinem ursprünglich gebuchten abfliegt. Das Ticket ist nicht stornierbar, und wenn ich erst morgen fliegen möchte, muss ich den Aufpreis auf die nächstverfügbare Buchungsklasse plus Umbuchungsgebühr zahlen.
Ich war dagegen der Ansicht, dass mit dem LH-Argument "Schneesturm am Zielort" die folgenden Flüge auch nicht planmäßig abfliegen würden, und ich an einem Wochentag besseres zu tun hätte, als an einem Flughafen herumzuhängen und zu hoffen, dass irgendwann mal vielleicht ein Flug gehen würde. Also lieber ins Büro und morgen fliegen. Obwohl es nicht mein Geld ist, habe ich dann halt (bei garantiert korrekter Wortwahl, aber eventuell leicht erhöhter Laustärke) trotzdem wie oben argumentiert, worauf die Dame nach meiner Bitte auf einen Supervisor plötzlich und sehr professionell ihr Namensschild abgenommen hat und schweigend ihren Platz verlassen hatte.

Nachdem ich mich bei einem Doppelespresso etwas beruhigt hatte, ging ich auch nochmal an einen Schalter und konnte sofort den Supervisor sprechen. Seine Antwort war: Kulanterweise, und weil ich HON bin, käme LH mir entgegen und würde mich auf morgen umbuchen.

Da ich nicht ganz versiert mit Situationen bin, bin ich nun im Nachhinein trotzdem verunsichert: Muss man bei der Airlineseitigen Annulierung eines Fluges wirklich das aufgebrummte Ersatzangebot annehmen, auch wenn es einem nicht in den Kram passt?

Wenn ich die Ankunftsanzeigen auf der VIE-Flughafen-Seite anschaue, sehe ich zwar Verspätungen, aber kaum Annulierungen. Kann es sein, dass LH mangels Buchungen einfach zwei Flüge zusammengelegt hat? Andererseits stelle ich fest, dass der Folgeflug so stark verspätet war, dass meine Entscheidung, nicht damit zu fliegen, richtig war.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.746
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Muss man bei der Airlineseitigen Annulierung eines Fluges wirklich das aufgebrummte Ersatzangebot annehmen, auch wenn es einem nicht in den Kram passt?

Nein:

261/04 meinte:
Artikel 5

Annullierung

(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen

a) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 angeboten

[...]

Artikel 8

Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung

(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können Fluggäste wählen zwischen

[...]

c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.

Immer schoen auf Deutsch, Englisch und Airlinesprache ausgedruckt dabeihaben.


"Vergleichbare Reisebedingungen" zu interpretieren als "urspruengliche Tarifklasse muss noch frei sein", waere ein neuer Tiefpunkt im rechtswidrigen Umgang der Airlines mit der VO.
 
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sehammer

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08.06.2011
7.198
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LOWW / LOWG / LOGI / LOXZ / LOKW
Moment: Du bist HON und warst noch nie in der Situation, dass dir ein Alternativangebot für einen gestrichenen Flug nicht gepasst hat?

Gut einmal im Monat ist einer meiner Flüge entweder ausgefallen oder verspätet; ich hatte jedoch bis dato noch niemals das Problem, dass man mir eine (von mir vorgeschlagene) Alternativlösung ausgeschlagen hat. Beispiel: VIE-DUS am Nachmittag gecancellt; Alternative entweder 4h vorher oder 2h später angeboten. Mein Angebot war weder noch, sondern VIE-ZRH-DUS und wurde problemlos umgebucht (original in L, umgebucht auf B!). Wobei das aber stets über die SEN-Hotline oder Lounge war, nicht über den Ticketschalter.
 

rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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ZRH / MUC / VIE
Moment: Du bist HON und warst noch nie in der Situation, dass dir ein Alternativangebot für einen gestrichenen Flug nicht gepasst hat?

Ja, effektiv.

Edit: Die Annulierung war so kurzfristig, dass ich erst am Flughafen vor vollendete Tatsachen gestellt wurde. Bei Annulierungen im Voraus haben wir natürlich immer einen Konsens gefunden.
 
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milesandjoints

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Dieses Nein würde ich so nicht im Raum stehen lassen wollen. Aus heutiger Sicht dürfte für den morgigen Flug die Buchungsklasse S nicht mehr realisierbar sein. ;)

Aber dieser Fall zeigt ein anderes Phänomen sehr schön auf. Noch vor 10 Jahren konnte ich im Kundendialog mit Standard-Prozeduren punkten. Seither fand auf der Kundenseite jedoch eine Wandlung statt. 1. Der Kunde ist mentalitätsbedingt lange nicht mehr so Uniformsgehorsam wie früher. 2. Auf Kundenseite fand, auch den neunen Medien geschuldet, ein Interessenzusammenschluss statt. (Gerwerkschaft der Kunden)

Die Nummer mit dem Namesschild mag vor vielen Jahren noch fruchtbar gewesen sein, heute im modernen Kundendialog absolut zu hinterfragen und personell zu optimieren. Solange mir im Geschäftsprozess keine wirtschaftlichen Nachteile entstehen, so sind Entscheidungskompetenzen möglicht weit in der Hierachie nach unten zu delegieren. Erst so wäre es gar nicht zu der beschriebenen Konfrontation im Kundendialog gekommen.
 

rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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ZRH / MUC / VIE
Aus heutiger Sicht dürfte für den morgigen Flug die Buchungsklasse S nicht mehr realisierbar sein. ;)

Ich wurde genau so für morgen in M gebucht, wie ich heute auf dem späteren Flug (der 80 Minuten verspätet war) auf M gebucht worden wäre.

Da, wie ich eben sah, gestern bei gutem Wetter der besagte LH2326 auch annuliert war, legt sich bei mir der Verdacht nahe, dass LH mich wieder anlügt, wie "damals", als ich noch regelmäßig mit denen flog. 2x Airbus an einem Vormittag MUC-VIE, da haben die Paxe sicher auch in einem ebensolchen Platz.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
"Vergleichbare Reisebedingungen" zu interpretieren als "urspruengliche Tarifklasse muss noch frei sein", waere ein neuer Tiefpunkt im rechtswidrigen Umgang der Airlines mit der VO.

Nicht neu, sondern seit Jahren gelebte Praxis, weil der Fluggast zumindest bei kurzfristigen Änderungen dem Gebaren der Airline machtlos ausgeliefert ist, sofern er nicht den harten Weg geht, indem er selbst bucht und seinen Schaden liquidiert.

Aus heutiger Sicht dürfte für den morgigen Flug die Buchungsklasse S nicht mehr realisierbar sein.

So what?

Wo findest Du in der EU-Verordnung einen Bezug zu irgendeiner Buchungsklasse?

Genau diese Frage muss man dem Supervisor stellen.
 
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peter42

Moderator
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09.03.2009
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Es wird schon unterschieden:
"b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze."

C unterscheidet sich schon von b und man könnte es als Buchungsklassenverfügbarkeit ansehen. B ist klar unabhängig von der Buchungsklasse und dem Carrier.
 
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milesandjoints

Guest
Wo findest Du in der EU-Verordnung einen Bezug zu irgendeiner Buchungsklasse?

Die Buchungsklasse würde von Staranwälten (LOL) sicher in Verbindung mit denen im Gesetzestext unter Artikel 8 C genannten "vergleichbaren Reisebedingungen " gebracht werden. Wirtschaftlich unzumutbare Mehrbelastung auf Seiten des Leistungserbringers, weil er die Kapazität für eine Leistung, welche er zum selben Zeitpunkt für eine höhere Vergütung am Markt anbietet, durch fremdbestimmte Handlung (hier Gesetzgeber) reduzieren muss/müsste. Daher wird auch bei vergleichbarer Anwendung von Kulanz gesprochen. Man möchte ja schleißlich keinesfalls einen Präzedenzfall schaffen.
 
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rorschi

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09.03.2009
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ZRH / MUC / VIE
Danke schon mal für die Antworten. LH Berlin (beim 5. Versuch kam das erlösende Freizeichen) hat sich für die Aussagen und Tätigkeiten von Mitarbeiterin und Supervisor in MUC entschuldigt, wird einen Bericht schreiben und hat das ganze Ticket zur Erstattung freigegeben. Da HG (die sind heute freilich ohne Probleme geflogen) so kurzfristig zu teuer ist, gibt es morgen eine gemütliche Bahnfahrt im ÖBB-IC. Mal schauen, ob LH2326 wieder annuliert wird, so wie heute, gestern und letzte Woche.

Und ich schaue, wie lange ich meinen Grundsatz, mein Buchungsprofil mit der LH Gruppe leer und im Meilenkontoauszug bei den Statusmeilen die sexy Zahl "Null" zu halten, durchziehen kann.
 
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Holzklasse

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20.01.2011
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MIL und BER
Der Vorbehalt verfügbaerer Plätze bei späterer Buchung on (c) bezieht sich nicht darauf, ob noch S, T, K oder sonst irgendwas noch offen ist, sondern einzig und allein, ob noch ein Platz in der entsprechenden Kabine frei ist.
Dahingegeben kann bei (b) der Passagier auch darauf bestehen, auf Kosten eines anderen Passagiers bei einem fürhestmöglichen Flug mitgenommen zu werden.

Eine Frage an Rorschi: Wenn du bei einer Falschinformation einer Dame der LH so an die Decke gehst, wie überstehst du Flüge von anderen Airlines? Oder Allgemein, wie überlebst du die vielen doppelten Espresso am Tag überhaupt? Wenn ich bei jeder Falschinformation, jedem versuchten kleinen Beschiss so einen Rant ablassen würde, hätte ich sehr schnell einen Herzkasper.
 
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rorschi

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09.03.2009
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Eine Frage an Rorschi: Wenn du bei einer Falschinformation einer Dame der LH so an die Decke gehst, wie überstehst du Flüge von anderen Airlines? Oder Allgemein, wie überlebst du die vielen doppelten Espresso am Tag überhaupt? Wenn ich bei jeder Falschinformation, jedem versuchten kleinen Beschiss so einen Rant ablassen würde, hätte ich sehr schnell einen Herzkasper.

Mir wird nachgesagt, ich sei in letzter Zeit gelassener geworden als noch vor ein paar Jahren :eek:
 
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Monty_GER

Reagenzglaskellner
21.11.2010
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milesandjoints

Guest
Der Vorbehalt verfügbaerer Plätze bei späterer Buchung on (c) bezieht sich nicht darauf, ob noch S, T, K oder sonst irgendwas noch offen ist, sondern einzig und allein, ob noch ein Platz in der entsprechenden Kabine frei ist.
Dahingegeben kann bei (b) der Passagier auch darauf bestehen, auf Kosten eines anderen Passagiers bei einem fürhestmöglichen Flug mitgenommen zu werden.

Aber auf den Passus "vorbehaltlich verfügbarer Plätze" bezieht sich mein fiktiver Staranwalt ja auch gar nicht, er wird schon wissen wieso.
Es ist doch schön, dass "vergleichbaren Reisebedingungen " so weich wie eingespeichelter HubbaBubba ist.

Es ist der 7. Februar. Bei HON Rorschi sollte bei einer sexy 0 eigentlich schon lange die Abteilung "Kundenrückgewinnung" im Studentakt auf der Matte stehen. :eek:
 

rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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ZRH / MUC / VIE
Es ist der 7. Februar. Bei HON Rorschi sollte bei einer sexy 0 eigentlich schon lange die Abteilung "Kundenrückgewinnung" im Studentakt auf der Matte stehen. :eek:

Seit letztem Sommer ist die Statusmeilenzahl noch immer vierstellig. Und es sind unter anderem solche Situationen, die mich davon abhalten, etwas zu ändern. Ich buche nur noch LH, wenn es wirklich billig ist, mit dem Wissen, dass heutzutage "billig" nicht mehr immer gleich "gut" ist.
 

franzose

Fremdbucher
10.07.2009
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159
MUC
Seit letztem Sommer ist die Statusmeilenzahl noch immer vierstellig. Und es sind unter anderem solche Situationen, die mich davon abhalten, etwas zu ändern. Ich buche nur noch LH, wenn es wirklich billig ist, mit dem Wissen, dass heutzutage "billig" nicht mehr immer gleich "gut" ist.

Bin etwas irritiert: Wie bist du so HON geworden?!?
 

rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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ZRH / MUC / VIE
Bin etwas irritiert: Wie bist du so HON geworden?!?

Ich sage oben "heutzutage" ;)

Mit wöchentlichen Flügen im Dreieck MUC/ZRH/VIE. Bis Frühling 2010 bekam man MUC-ZRH am Wochenende noch problemlos für unter 300EUR und der Service (Kassel!) stimmte auch. Dazu 3-4 Reisen nach Asien und Südamerika, das gab stets gesunde 200-250'000 Statusmeilen pro Jahr und den SEN. Mit der PJ-Aktion habe ich dann die Differenz zum HON erflogen.
 
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milesandjoints

Guest
Ich sage oben "heutzutage" ;)

Mit wöchentlichen Flügen im Dreieck MUC/ZRH/VIE. Bis Frühling 2010 bekam man MUC-ZRH am Wochenende noch problemlos für unter 300EUR und der Service (Kassel!) stimmte auch. Dazu 3-4 Reisen nach Asien und Südamerika, das gab stets gesunde 200-250'000 Statusmeilen pro Jahr und den SEN. Mit der PJ-Aktion habe ich dann die Differenz zum HON erflogen.

Pfui, schäm dich, kein Wunder, dass dich LH nicht rückgewinnen will. :D
OK, war nur Spass. Vielleicht wacht nur auf diesem Weg die gute alte LH ja mal auf.
Weiter so. (y)
 

umsteiger

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22.01.2012
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Um´s noch mal kurz zusammenzufassen: Man kann sich ohne wenn und aber auf einen beliebigen späteren Flug umbuchen lassen. Nicht begründen lassen wird sich eine Beförderung mit einer anderen Fluggesellschaft. Auch ein Upgrade eher nicht.

Entscheidet man sich für die frühestmögliche Beförderung, kann es sich dabei durchaus um eine oder mehrere alternative Fluggesellschaften handeln. Auch ein Up- oder Downgrade ist möglich. Allerdings gibt es keinen Beförderungsanspruch zu Lasten eines anderen, für den Ersatzflug gebuchten Passagiers, wie jemand schrieb.
 
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peter42

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09.03.2009
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Um´s noch mal kurz zusammenzufassen: Man kann sich ohne wenn und aber auf einen beliebigen späteren Flug umbuchen lassen.
Sehe ich nach wie vor nicht so und habe auch genau diesevErfahrung mit LH gemacht, anderer als nächster Flug ging normlerweise nur bei gleicher Buchungsklasse, gab natürlich bei entsprechenden Umständen mal Ausnahmen.
 

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08.09.2009
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Sehe ich nach wie vor nicht so und habe auch genau diesevErfahrung mit LH gemacht, anderer als nächster Flug ging normlerweise nur bei gleicher Buchungsklasse, gab natürlich bei entsprechenden Umständen mal Ausnahmen.

In der EU-Verordnung steht nichts von der Buchungsklasse. Die Airline mag fälschlicherweise versuchen, das so auszulegen, daher Deine Erfahrung.


c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.

Hier geht es um die Serviceklasse, nicht um die Buchungsklasse. Das ist keine "Kulanz" der Airline.
 

rorschi

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09.03.2009
9.835
2.785
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Bei LH hätte man in Europa bei den meisten Tickets eh ein Problem, da die Vorausbuchungsfristen auf vielen Strecken (vor allem ex-MUC) abgeschafft und durch "Ausnullung" der günstigen Buchungsklassen ersetzt wurden. Deshalb hätte der folgende, mir angebotene Flug in S kein Platz gehabt, und so wurde ich auf M "upgegraded".
 

umsteiger

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Das mit der Buchungs- wird sich anders als mit der Serviceklasse in der Tat kaum begründen lassen. Um es an einem Beispiel zu verdeutlichen: Wenn mein gebuchter Eco-Flug gestrichen wird und ich mich dafür entscheide, erst ein halbes Jahr später zu fliegen, just bei dem Flug aber die gesamte Holzklasse ausgebucht ist, werde ich im Zweifel keinen Anspruch darauf haben, in der noch verfügbaren Business befördert zu werden.

Aber die Ausgangsfrage, wie ich sie vertanden habe, bezog sich ja auch gar nicht auf eine bestimmte Buchungs- oder Serviceklasse, sondern ganz banal darauf, ob ich als Betroffener berechtigt bin, einen späteren als den frühestmöglichen Ersatzflug zu nutzen. Und hier ist die ebenso banale Antwort: Falls verfügbar, ja.