Kontakt Kompensation(SEN)

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mojito25

Erfahrenes Mitglied
07.06.2010
1.354
2
STR
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Guten morgen zusammen,
eine kurze Frage:

An wen wendet sich am besten ein M&M SEN bei einem Kompensationsanspruch aufgrund Verspätung/Annulierung?

SEN Line oder normaler Kundendialog? Hat jemand dazu Erfahrungen?

Gruss
 

airliner79

Aktives Mitglied
15.06.2011
218
0
EDDP
Versuchs mit dem Kundenmonolog der LH. Am besten suchst du dir auch gleich einen Anwalt, sonst kommt da gar nichts bei raus (auch bei berechtigten Ansprüchen). Sofern der Anspruch berechtigt ist, wird Geld mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erst fliessen, wenn Klage eingereicht wurde. Vorher wird dein Ansinnen mit warmen Satzbausteinen abgebügelt. So zumindest die Erfahrung diverser Forennutzer.
 
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H

HONig

Guest
Krabbenkopf bringt's auf den Punkt. Vorher der Form halber jedoch vom Kundenmonolog bestätigen lassen, daß die keine Lust haben, zu zahlen. Sonst müßtest Du die Verfahrenskosten bei sofortiger Anerkenntnis übernehmen :D
 

flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
11.975
1.994
Such mal im Web nach "RA-Live". Dieser Anwalt wird immer wieder für Fluggastrecht empfohlen. :)
 

krabbenkopf

Putenwienerhasser
07.04.2009
4.126
121
49
HAM
www.outlet-reisen.com
Da die Hanse nach meiner Erfahrung stets direkt nach Klageeinreichung zahlt, könnte man auch direkt selbst ohne Anwalt eine Klage einreichen. Das kostet dann nur den Gerichtskostenvorschuss. Ich für meinen Teil wäre beim nächsten Mal dazu bereit!
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de

Ich hab´ das mit einem Augenzwinkern kommentiert, weil die Aussage, sich besser anwaltlich vertreten zu lassen, aus anwaltlichem Munde zwangläufig etwas nach Gebrauchtwagenhandel klingt.

Ist aber gar nicht so gemeint. Meine feste Überzeugung ist, dass man ohne professionelle Begleitung nicht klagen sollte. Das muss gar nicht in jedem Fall ein Spezialist sein, denn auch in einfach gelagerten Fällen ist im Zweifel ein beliebiger Anwalt besser als gar keiner.
 
H

HONig

Guest
Man sagt sogar: Ein Anwalt, der sich selbst vertritt ist schlecht vertreten. Als Betroffener sieht man Dinge anders, zwei zusätzliche Augen öffnen den Horizont.

Lufthansa wird auch unterschiedlich agieren, ob der Klagende anwaltlich vertreten ist oder nicht. Einen Anwalt in ein laufendes Verfahren zu holen, macht keinem der Beteiligten Freude.
 
M

milesandjoints

Guest
Ein äußerst unangenehmes Geschäftsgebaren wurde hier auch durch Beraterseite ins Unternehmen hereingetragen. Vergleichbar eigentlich nur mit dem "Notarzteinsatz" bei der DBAG. Kurzfristig stimmen die vorgebrachten Zahlenwerke, durch Textbausteine Ansprüche und die daraus resultiereden Kosten zu minimieren. Mittel- und Langfristig wird dieses Vorgehen aber zweifelslos gegen die Wand fahren, und nachhaltig Renommee kosten. Früher oder später wird das eigene Renommee Konto nicht mehr ausreichend gefüllt sein, um auf dessen Kosten zu handeln.
 
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skywalkerLAX

Erfahrenes Mitglied
Man sagt sogar: Ein Anwalt, der sich selbst vertritt ist schlecht vertreten. Als Betroffener sieht man Dinge anders, zwei zusätzliche Augen öffnen den Horizont.

Lufthansa wird auch unterschiedlich agieren, ob der Klagende anwaltlich vertreten ist oder nicht. Einen Anwalt in ein laufendes Verfahren zu holen, macht keinem der Beteiligten Freude.

Dabei ist fuer LH ja auch der Kostendruck viel hoeher. Und wenn LH zahlt geht der RA (zumindest in Deutschland) ja ohnehin auf deren Kappe oder nicht !?
 
H

HONig

Guest
Jup, der Unterlegene zahlt alles.

Ob LH soweit jedoch im Erst- oder Zweitangriff denkt, wage ich zu bezweifeln. Nach der 10-20. Klage eines Kunden könnte ich mir vorstellen, dass man früher einlenkt.
 

mojito25

Erfahrenes Mitglied
07.06.2010
1.354
2
STR
Danke für die Antworten. Ihr macht mir ja alle Mut :eek:

Das sollte wohl nicht so schwer sein bei einem gecannceltem Flug MUC-ZRH , daraufhin 8 Stunden Delay und warten am MUC-Flughafen aber ich lasse mich mal überraschen :sick:
 
H

HONig

Guest
Wurden Dir die Fluggastrechte bekanntgegeben?

Im Zweifel immer auch zusätzlich eine Beschwerde ans LBA. Da gibt's ein Formblatt. Auch hier lässt sich auf erzieherische Wirkung hoffen, auch wenn das LBA nicht für Dich tätig wird. Jeder zusätzliche Euro, den Lufthansa da für Bußgelder lässt, beschleunigt deren Lernkurve.
 

Eastside

Erfahrenes Mitglied
21.03.2009
7.013
1.838
DRS, ALC
Guten morgen zusammen,
eine kurze Frage:

An wen wendet sich am besten ein M&M SEN bei einem Kompensationsanspruch aufgrund Verspätung/Annulierung?

SEN Line oder normaler Kundendialog? Hat jemand dazu Erfahrungen?

Gruss

Hatte hier schon mal berichtet, das Facebook nach einer Woche Wartezeit beim Kundendialog sehr hilfreich war. Kontaktaufnahme nachdem ich kurz auf FB nachgefragt hatte innerhalb von 24 Stunden.
 

ckone501

Erfahrenes Mitglied
22.11.2009
4.246
9
Hatte hier schon mal berichtet, das Facebook nach einer Woche Wartezeit beim Kundendialog sehr hilfreich war. Kontaktaufnahme nachdem ich kurz auf FB nachgefragt hatte innerhalb von 24 Stunden.

Facebook mit der Möglichkeit von "Fan-Kommentaren" ist und bleibt für Unternehmen eine gefährliche Angelegenheit. Das hat schon so manches Unternehmen spüren müssen wenn der Schuss nach hinten los geht...

Ich bevorzuge die Kommunikation nicht über FB zu führen.
 
H

HONig

Guest
Facebook mit der Möglichkeit von "Fan-Kommentaren" ist und bleibt für Unternehmen eine gefährliche Angelegenheit.

Bei sturen Kundenserviceverweigerern kann genau diese Kommunikation tatsächlich Nutzen bringen. Denn offensichtlich ist LH nicht mehr in der Lage ohne Schmerz zu lernen.

Nach meiner vierten Sache gegen die Lufthansa, habe ich bereits das Gefühl, dass direkt nach Klageeinreichung gezahlt wird - bei der ersten Klage hat man noch mit einem 20-seitigen Pamphlet die Klage erwidert...

Es scheint tatsächlich eine schmerzinduzierte Lernkurve bei LH zu geben. Bleibt nur die Frage: Warum nicht gleich?
 

rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.843
2.808
ZRH / MUC / VIE
Bleibt nur die Frage: Warum nicht gleich?

Weil es viel zuwenige sind!

1.) Steht in den meisten Deutschen Dienstreiserichtlinien, dass der Arbeitnehmer keine monetäre Kompensation entgegennehmen darf (da gibt es sicher eine steuerliche Grundlage, die ich aber nicht genau kenne).

2.) Scheuen sich die meisten davor - ich z.B. - sich wegen kleinen Beträgen (es sind bei mir nur gerade mal 1350 EUR in den letzten Monaten, wenn ich richtig addiere) mit einem solchen Moloch anzulegen.

Ich würde es als LH ja genau so tun. Welchen Ruf hätte ich zu verlieren?

PS.: PROST! / Bier!
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.206
1.024
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Weil es viel zuwenige sind!

1.) Steht in den meisten Deutschen Dienstreiserichtlinien, dass der Arbeitnehmer keine monetäre Kompensation entgegennehmen darf (da gibt es sicher eine steuerliche Grundlage, die ich aber nicht genau kenne).

2.) Scheuen sich die meisten davor - ich z.B. - sich wegen kleinen Beträgen (es sind bei mir nur gerade mal 1350 EUR in den letzten Monaten, wenn ich richtig addiere) mit einem solchen Moloch anzulegen.

Ich würde es als LH ja genau so tun. Welchen Ruf hätte ich zu verlieren?

PS.: PROST! / Bier!

@1: Bei uns nicht.