Flugannulierung wegen Streik(?) - was tun?

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Foppes

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
485
1
SINGAPORE
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Hi zusammen,

meine Frau sollte morgen Abend von Leipzig nach FRA mit LH 165 fliegen. Nun hat sie eine SMS mit der Flugannulierung bekommen, was wohl mit dem Streik am Flughafen FRA zu tun haben wird. Leider ist nun aber telefonisch niemand bei LH zu erreichen, sodass wir ein wenig in der "Luft" hängen (oder eben gerade auch nicht ;-)) und meine Frau überlegt nun den ganzen Trip zu canceln. Sie sollte morgen früh mit der Bahn hinfahren und das Ticket ist m.W. nicht stornierbar. Muss LH auch für diese Kosten aufkommen? Oder ist Streik höhere Gewalt und wir bleiben auf den Stornokosten für die Bahnfahrt sitzen und die EU Verordnung findet keine Anwednung?

Wäre klasse wenn da jemand seine Erfahrungen posten könnte!

Daaaanke!
 

MUCSEN

Erfahrenes Mitglied
12.06.2009
1.215
3
GVA/BRN
Ich würde es auf lufthansa.com versuchen:
Fluggäste, deren Flüge gestrichen wurden, werden gebeten, sich vor Antritt ihrer Reise unter Meine Buchungen über den Status ihrer Buchung zu informieren.
Meine Buchungen
...
Falls Ihr Flug gestrichen wurde:

Passagiere, deren Flüge gestrichen wurden können kostenfrei stornieren oder umbuchen. Betroffene Fluggäste kontaktieren bitte unser Service Center unter 01805-805-805* bzw. unter einer unserer lokalen Lufthansa Rufnummern

Innerdeutsch reisende Fluggäste, deren Flüge aufgrund des Streiks gestrichen wurden, können die Züge der Deutsche Bahn nutzen. Dafür wandeln Sie das eTix entweder unter Meine Buchungen oder an einem Lufthansa Check-in Automaten in einen Reisegutschein um. Ist es Ihnen aus zeitlichen Gründen nicht möglich, Ihr Ticket online oder an einem Automaten umzuwandeln, so empfehlen wir Ihnen den Kauf eines Bahntickets. An dieser Stelle bitten wir Sie um Ihr Verständnis, dass wir bei einer rückwirkenden Erstattung den Wert Ihres nicht genutzen Flugcoupons zugrunde legen. Da der Grund für die Annullierungen auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, ist einer Erstattung über den Wert des ungenutzen Tickets hinaus nicht möglich. Wir bitten Sie, nach Abschluss Ihrer Reise die Erstattung Ihres Flugtickets bei Ihrem ausstellenden Büro anzufragen. Bitte beachten Sie, dass der Betrieb der Deutsche Bahn durch die Wetterlage beeinträchtigt sein kann. Es kann zu Verspätungen und Zugausfällen kommen. Aktuelle Informationen erhalten Sie unter Bahn Informationen oder auf der mobilen Seite m.bahn.de.
Lufthansa
 
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shaq

Reguläres Mitglied
07.12.2011
28
0
MHG ;), FRA, STR, LUX
Hey,

du kannst im vornerein beim Online-Checkin das Ticket in einen Bahnkarte umtauschen oder, wie es ein Freund von mir heute getan hat, trotzdem am Flughafen erscheinen und auf eine Umbuchung bestehen (Was nach Leipzig zeitlich gesehen nicht soooo viel Sinn macht). Je nach Verfügbarkeit wirst du dann auf einen Direktflug, oder eine Umsteigeverbindung gebucht.
Stehe evtl. morgen selber vor dem Problem....
Ich schiebe hier mal eine Frage an: Besagter Freund von mir war mit LH-Blech auf FRA-TXl gebucht und wurde jetzt umgebucht auf FRA-ZRH auf LH und dann weiter ZRH-TXL mit AB. Ist das üblich? Habe noch nie gehört, das auerhalb von Allianzairlines/Partnerairlines umgebucht wird.

Danke!
 

EcoPax

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
1.599
1
Köln
Zusätzlich, solltest Du die Reise komplett stornieren, wirst Du das Geld für das Zugticket nicht erstattet bekommen.
EU Verordnung zieht hier nicht. Wenn der Flug streikbedingt gestrichen wurde, wovon in diesem Fall auszugehen ist,
handelt es sich tatsächlich mal um höhere Gewalt.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Die 261/2004 findet in jedem Fall ANWENDUNG. Daher ist deine Angetraute insbesondere ersatzweise zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu befördern. Ein solches ANGEBOT hat von Verordnungswegen eigentlich zusammen mit der Mitteilung der Annullierung zu erfolgen. Erhält sie ein solche Angebot nicht, kann sie sich "auf eigene Faust" umorientieren und beispielsweise zusätzliche Bahnkosten erstattet verlangen. Sollte die Bahnfahrt günstiger als das Flugticket sein, macht es natürlich mehr Sinn, sich die Ticketkosten erstatten zu lassen.

Die Kosten für das Ticket zur Bahn - offenbar ja isoliert gebucht - kann sie bei einer streikbedingten Annullierung vermutlich nicht erstattet verlangen - mangels Verschulden. Eine andere Frage ist, ob sie Anspruch auf die Ausgleichszahlung hat. Bei Steiks ist das schwierig, diese zu erhalten, aber keinesfalls ausgeschlossen. Hier heißt es zunächst, die Begründung der LH abzuwarten.
 

Foppes

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
485
1
SINGAPORE
@ MUCSEN - das Problem ist, dass meine Frau keine Zeit hat mit der Bahn zurück zu fahren. Das Meeting vor Ort geht zu lange und sie kann nicht später nach Hause kommen weil mir dann für die Versorgung unserer Tochter die Muttermilchvorräte fehlen! :) Daher war meine Frage eher ob die LH aufgrund des Streiks auch für die Stornokosten der gebuchten Bahnfahrkarte aufkommt bzw. aufkommen muss.
 
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mallecito

Erfahrenes Mitglied
29.07.2010
335
0
JNB
Also wenn es sich beider Bahnkarte um einen Spezialpreis mit Zugbindung handeln sollte dann kann der in der Regel bis zum Vortag gegen 15 Euro storniert werden, ergo morgen nicht mehr. Wenn online gebucht geht das mit einem Klick, Automaten oder Schalterticket geht nur am Schalter.
 

Foppes

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
485
1
SINGAPORE
Die Kosten für das Ticket zur Bahn - offenbar ja isoliert gebucht - kann sie bei einer streikbedingten Annullierung vermutlich nicht erstattet verlangen - mangels Verschulden. Eine andere Frage ist, ob sie Anspruch auf die Ausgleichszahlung hat. Bei Steiks ist das schwierig, diese zu erhalten, aber keinesfalls ausgeschlossen. Hier heißt es zunächst, die Begründung der LH abzuwarten.

Danke! Ja, ist isoliert gebucht worden. Die Ausgleichszahlung würde ja tatsächlich reichen um die Kosten zu decken. Die Begründung haben wir zwischenzeitlich erhalten, wie vermutet ist der Flug wegen Streik gestrichen worden.

Aber ich kann mir - wie ECOPAX - irgendwie auch nicht vorstellen dass die EU Verordnung hier Anwendung findet.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Daher war meine Frage eher ob die LH aufgrund des Streiks auch für die Stornokosten der gebuchten Bahnfahrkarte aufkommt bzw. aufkommen muss.

...und da hatte ich dir ja schon geantwortet, dass es dafür keinen Rechtsanspruch gibt.

Anders sähe es nur aus, wenn eine ersatzweise Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt möglich wäre, ihr aber nicht angeboten wird. Dann macht sich LH schadensersatzpflichtig. Und ein solcher Schaden können auch die Stornokosten des Bahntickets sein.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Aber ich kann mir - wie ECOPAX - irgendwie auch nicht vorstellen dass die EU Verordnung hier Anwendung findet.

Klar findet sie ANWENDUNG. Es bestehen alle Ansprüche, die die VO bei Annullierungen vorsieht. Lediglich die Ausgleichszahlung ist vakant, weil Streik evtl. als außergewöhnlicher Umstand herhalten kann. Alle übrigen Ansprüche sind unabhängig vom Grund der Streichung zu erbringen.
 

Foppes

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
485
1
SINGAPORE
Klar findet sie ANWENDUNG. Es bestehen alle Ansprüche, die die VO bei Annullierungen vorsieht. Lediglich die Ausgleichszahlung ist vakant, weil Streik evtl. als außergewöhnlicher Umstand herhalten kann. Alle übrigen Ansprüche sind unabhängig vom Grund der Streichung zu erbringen.

ok, verstehe. Nun da ja nicht LH bestreikt wird, wird auch kein alternativer Carrier in Frankfurt landen können, sodass eine Alternativflugbeförderung nicht in Frage kommt. da wir zeitlich leider auch nicht wirklich flexibel sind kommt eine Alternativbeförderung mit Bahn auch nicht in Frage, sodass nur das Stornieren der Reise bleibt und somit eben die Kosten für das Bahnticket und somit wäre eben nur die Ausgleichszahlung interessant. Juut, iss ja auch kein monströser Betrag. Ist zwar ärgerlich, aber wir schreiben es mal unter allgemeines Risiko im Leben ab :)

Trotzdem Danke für die Hinweise!!!
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Mal eine Frage an die vielen Juristen hier im Forum: Könnte nicht Frau Foppes ihrerseits nunmehr von dem Beförderungsvertrag mit der Deutschen Bahn zurücktreten, da sie auf Grund höherer Gewalt nicht in der Lage ist die Leistung in Anspruch zu nehmen. Damit wäre der Vertrag wegen höheren Gewalt hinfällig und der Preis müsste zurückerstattet werden ???
http://dejure.org/gesetze/BGB/651j.html
 

EcoPax

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
1.599
1
Köln
weil Streik evtl. als außergewöhnlicher Umstand herhalten kann.

Und in diesem Fall hält er als aussergewöhnlicher Umstand her. Anders würde der Fall aussehen, wenn bei der LH selber gestreikt würde.
Hier geht's aber um die GdF. Abgesehen davon ist für LH eigentlich fast alles erstmal "höhere Gewalt". Selbst wenn er rein theoretisch Anspruch auf sein Bahnticket hätte, würde sich der Aufwand nicht lohnen dem hinterher zu gehen.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Und in diesem Fall hält er als aussergewöhnlicher Umstand her. Anders würde der Fall aussehen, wenn bei der LH selber gestreikt würde.

Das ist schon richtig, aber nicht so sehr die Konstellation, die ich im Auge hatte. Die Annullierung erscheint mir recht früh. Durchaus möglich, dass morgen gar nicht gestreikt wird. Dann haben wir eine rechtlich elementar andere Konstellation, nämlich keine streikbedingte Annullierung, sondern eine Streichung wegen eines angekündigten Streiks.
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
Könnte nicht Frau Foppes ihrerseits nunmehr von dem Beförderungsvertrag mit der Deutschen Bahn zurücktreten, da sie auf Grund höherer Gewalt nicht in der Lage ist die Leistung in Anspruch zu nehmen.
Wieso? Die Bahn fährt doch.

Damit wäre der Vertrag wegen höheren Gewalt hinfällig und der Preis müsste zurückerstattet werden ???
§ 651j BGB Kündigung wegen höherer Gewalt
§§ 651a ff. BGB befassen sich mit dem Reisevertrag, der definiert ist als Mehrheit von Reiseleistungen im Paket (Beförderung+Hotel u.ä.). Das ist eine ganz andere Baustelle, die genannten Vorschriften gelten also nicht bei einer reinen Beförderungsleistung.
 

Foppes

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
485
1
SINGAPORE
Spannender Nachtrag:

Der Termin an dem meine Frau teilnehmen sollte findet 1 mal monatlich statt, sodass wir - schlau wie wir dachten zu sein - einfach die kostenlose Umbuchung auf mitte März vornehmen lassen wollten. Da hatten wir die Rechnung aber ohne LH gemacht, die dürfen nur bis zu 7 Tage kostenlos umbuchen.

Aber - und da bin ich dann auch der Meinung von EcoPax - hier steht der "Schaden" vermutlich auch in keinem Verhältnis zum Aufwand. Auch wenn mir bewusst ist dass LH gerade auf unsere "Faulheit" baut.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Das ist so ein Ding, da würde ich ehrlich sagen, dass ich mich damit nicht abfinden würde. Es ist rechtlich nun wirklich unzweifelhaft, dass deine Frau auf jeden belieben späteren Flug umbuchen darf, Verfügbarkeit vorausgesetzt. Das ist, wenn ich das mal so sagen darf, aus meiner Sicht auch nicht wirklich LH-like. Schätze, da ist einfach ein Mitarbeiter nicht richtig geschult.
 
Zuletzt bearbeitet:

oliver2002

Indernett Flyertalker
09.03.2009
8.344
3.429
49
MUC
www.oliver2002.com
Heute morgen ist mein Flug wegen aus MUC storniert worden, umbuchung auf AB ging ohne Thema, Ticket wurde gleich neu ausgestellt. Germanwings nach SXF Anstelle TXL waere auch gegangen, war leider etwas zu spät am Flughafen... :(
 

SuperConnie

Erfahrenes Mitglied
18.10.2011
5.018
56
Nordpfalz
Habe im Radio gehört, dass morgen (20.2.) wieder 24 Std. am Vorfeld gestreikt wird. LH lässt mich nicht stornieren (FRA-TXL), weil sie noch nicht wissen, welche Flüge ausfallen.... Soll in 2 Std., wenn alle wach sind und Warteschleifen unenendlich, wieder anrufen. Wunderbare Organisation; die müssten die Ersatzplanung doch sofort ins System stellen... und müssten doch flexibler / kulanter sein. Kann somit jetzt noch keine Bahnfahrkarte kaufen.
 
N

nevadaman

Guest
du sagst es "müssten" aber bis das alles an die Richtigen Leute/Stellen kommt dauert es halt etwas. Laut SEN Hotline "wenn am Mittwoch gestreikt wird kann ich mich frühestens am Dienstag Mittag Umbuchen lassen auch wenn der Streik am Montag schon bekannt ist. :rolleyes:
 
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belimo

Erfahrenes Mitglied
21.01.2010
2.518
57
KN
Gibt es eigentlich Leute hier im Forum, welche vom Streik in Frankfurt direkt betroffen sind?

Besonders interessiert mich die Verbindung ZRH-FRA-Intercontinental. Ich sehe, dass am 22.2 sind alle Vormittagsflüge nach FRA storniert. Wie werden Passagiere hier befördert? Die Bahn ist ja wohl zu langsam.

Leider ist im Streik-Tread nur noch vom Gewerkschaften und Fraport die Rede, nicht aber von betroffenen Pax.
 
N

nevadaman

Guest
Das kann Dir am besten deine Airline sagen LH/LX
Ich hab es einfach mit STR-FRA :) bin in der Bahn und hoffe das in FRA mein Flieger geht.

Ich vermutem mal du wirst über einen anderen Airport nach ZRH geleitet und wenn das nicht klappt wird eben alles Umgebucht.
 
N

nevadaman

Guest
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300x250
:eek: So leer hab ich FRA noch nie gesehen!!

Da mich LH heute Morgen für nur 24€ (Ticketpreis) per Taxi und 1.Klasse mit der Bahn nach FRA gebracht hat hab ich mich jetzt rewangiert und ein Business Upgrade für 10.000Meilen nach DUB geordert :)))) die Maschine ist leider nicht voll damit ich das upgrade kostenlos bekommen hätte bei Buchungsklasse M :p :D

Ich wünsche belimo und allen anderen die Umgebucht werden oder über FRA müssen alles Gute und pünktliche Flüge!!!