Annulierung aus operativen Gründen?

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Quagga

Reguläres Mitglied
18.04.2010
78
0
FRA / NUE
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Folgende Situation:
  • Meine Freundin ist gebucht auf LH852 FRA-HEL, Abflug 19:40
  • In HEL ist Scheißwetter, viele Verspätungen, aber KEINE Flugannulierungen
  • LH852 wird um 19:00 annuliert
  • LH854 fliegt um 21:05 noch nach HEL
  • Ich denke mir: "Mensch, dann steht ja heute Nacht nur eine statt zwei Maschinen in HEL, da wird auch einer der beiden Frühflüge nach FRA ausfallen"
  • Ich gucke, ist aber nicht der Fall
  • Ich stelle fest, dass LH850 (geplante Landung in HEL 18:15) nach ARN diverted ist, jetzt zum Flug nach HEL aufgebrochen ist und um 22:43 landet
  • Entsprechend wurde LH851 (HEL-FRA, Abflug 19:10) gestrichen.

Meine Vermutung: LH852 wurde nur gestrichen, weil man keine drei Flieger in HEL stehen haben wollte.
Folge: LH854 ist total überbucht, meine Freundin gekommt keinen Platz mehr drauf.
Befürchtung: Kompensationsversuche werden ins Leere laufen, weil ja scheiß Wetter war.
 
Zuletzt bearbeitet:

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Also wurde sie letztlich wegen ÜBERBUCHUNG nicht befördert? Oder sehe ich das falsch?

Dann wäre das ein Fall für Art. 4 Abs. 3 EU-VO 261/2004. Und der kennt keine außergewöhnlichen Umstände. Ausgleichszahlung also ohne wenn und aber.
 

franzose

Fremdbucher
10.07.2009
5.926
161
MUC
Also wurde sie letztlich wegen ÜBERBUCHUNG nicht befördert? Oder sehe ich das falsch?

Nein, ursprünglicher Flieger war ja nicht überbucht. Die Überbuchung war Folge der Flugannullierung auf Grund Schlechtwetters.

Kein Anspruch.

Ehrlich gesagt finde ich es bei solch eindeutigen Fakten schon ziemlich unverschämt, auch noch maximieren zu wollen! Ich wäre dann schon froh ein hHotelzimmer zu bekommen, ich hoffe deine Freundin wurde dementsprechend untergebracht!
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
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Ja, jetzt habe ich den Sachverhalt auch verstanden. Sie war auf den annullierten Flug gebucht.

Dann gilt ganz banal, dass es davon abhängt, ob außergewöhnliche Umstände vorliegen oder nicht. Die Anforderung bei wetterbedingten Streichungen sind durchaus hoch. Und die Darlegungs- und Beweispflicht liegt alleine bei der Airline. Wenn bei Abflug in FRA der FLug durchführbar war, ist die Ausgleichszahlung natürlich zu leisten.

Die Frage, die man sich in solchen Fällen immer stellen muss, ist: Ist der FLug (einigermaßen planmäßig) durchführbar oder ist er es nicht?
 

Quagga

Reguläres Mitglied
18.04.2010
78
0
FRA / NUE
Hier geht es einen Scheiß ums Maximieren! Nur weil hier einige so drauf sind, heißt es nicht, dass alle so sind.

Ich denke, ich habe ganz gut dargelegt, warum Wetter nun nicht das schlagende Argument ist ("viele Verspätungen, aber KEINE Flugannulierungen"). Ergänzend gilt hier zu sagen, dass der AY-Flug (Plan 19:30 Uhr) durchgeführt wurde.

Wenn hier jemand maximiert, dann ist es die LH und zwar auf dem Rücken derjenigen, die jetzt in FRA gestrandet sind. Der Umgang war laut Aussage meiner Freundin alles andere als freundlich.
 
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franzose

Fremdbucher
10.07.2009
5.926
161
MUC
Dann gilt ganz banal, dass es davon abhängt, ob außergewöhnliche Umstände vorliegen oder nicht. Die Anforderung bei wetterbedingten Streichungen sind durchaus hoch. Und die Darlegungs- und Beweispflicht liegt alleine bei der Airline. Wenn bei Abflug in FRA der FLug durchführbar war, ist die Ausgleichszahlung natürlich zu leisten.

Wobei das graue Theorie ist. Ich hatte zwei ähnlich gelagerte Fälle (Annullierung wegen Schlechtwetters, obwohl einzig gestrichener Flug an dem Abend), an die sich noch nicht einmal EU Claim herangetraut hat. Von daher ist das ohne richtige anwaltliche Hilfe nicht durchsetzbar und für mich vergebene Liebesmühe. Diese hatte ich nur eingereicht, da mich die Luftfahrtgesellschaft dermaßen genervt hatte und mir noch nicht einmal ein Hotelzimmer besorgt hat! Hotelkosten habe ich in einem Fall zurückbekommen, im anderen hat es meine Firma (Dienstreise) übernommen.

Wenn man aber noch gut behandelt wird und Unterstützungsleistung bekommt, sehe ich in so einem Fall keinerlei Notwendigkeit auch noch Kompensation zu fordern.

/edit:

Wenn hier jemand maximiert, dann ist es die LH und zwar auf dem Rücken derjenigen, die jetzt in FRA gestrandet sind. Der Umgang war laut Aussage meiner Freundin alles andere als freundlich.

Ok, das ist was Anderes, aber was ist alles andere als freundlich? Hat sie ein Hotelzimmer bekommen? Wurde sie auf die nächstmögliche Verbindung umgebucht?

Wie oben schon geschrieben, Ansprüche äußerst fraglich.
 

DLH7LA

Aktives Mitglied
19.10.2010
165
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Meine Vermutung: LH852 wurde nur gestrichen, weil man keine drei Flieger in HEL stehen haben wollte.
Kann aber auch gut sein, dass es wegen dem schlechten Wetter zu massig Slots kam, der Flughafen also die möglichen Bewegungen runtergesetzt hat und LH einfach nicht mit 3 Fliegern landen könnte?
Ausserdem, wenn schon die 850 in ARN runter geht, weil sie es gar nicht bis HEL schafft, warum soll LH in diesem Fall unnötig Sprit verbrauchen, wenn die Wahrscheinlichkeit doch sehr hoch ist, dass die 852 ebenfalls nicht bis HEL kommt?

Und am nächsten Morgen hat so wenigstens keine Maschine in FRA gefehlt.