Annullierung LH 2750 Dus-Str 14.07.2012

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flocair

Erfahrenes Mitglied
06.04.2011
809
0
DUS/CDG
Wird dir keiner sagen können außer LH selbst.
Mögliche Gründe: Schlechtes Wetter, technisches Problem, zu geringe Auslastung....
(Das Wetter in DUS und Umgebung war gestern Morgen jedenfalls miserabel, wohl aber kein Grund, den Flug zu streichen..)
 

Christian333

Aktives Mitglied
04.01.2011
221
0
Düsseldorf
Ja wurde von Contact Air durchgeführt. Wir waren auch schon gebordet und dann verzögerte sich der Abflug halt immer weiter bis zur Annulierung.
 

TheDude666

Erfahrenes Mitglied
02.05.2012
2.455
371
ARN
Sehe ich das richtig, dass mir dann 250 € zustehen? Hab ein Bahnticket bekommen und bin mehr als 4 Stunden später angekommen.
Viel Spass beim Kampf ums Geld. Bin auch mal von DUS nach CDG mit LH geflogen (operated by Contact Air). Kurz vor der Landung nach ca. 50 min Flugzeit meldete der Pilot Probleme mit einem Triebwerk. Trotz Nähe zu CDG drehte er nach DUS um wo wir weitere 50 min später landeten. Es gab einen 10 Euro Gutschein und eine Umbuchung auf den Nachmittagsflug. That´s it! Mehr war nicht drin.
 

Christian333

Aktives Mitglied
04.01.2011
221
0
Düsseldorf
Ja das ist halt das Problem. Theoretisch steht es mir ja sehr wahrscheinlich zu. Ich probiere es mit direkten Kontakt zu Lufthansa, was ja mit 99 % Wahrscheinlichkeit
zu einem Antwortschreiben führt, dass bla bla außergewönhliche Umstände bla bla. Na ja ansonten: was haltet ihr denn von Firmen wie euclaim oder flightright.
Wenn ich das richtig verstanden habe, bekommen die halt im Erfolgsfall 30 %. Wenn sie nicht erfolgreich sind, kostet es nichts. Rechtsschutz geht auch,
allerdings immer mit der Gefahr auf der Selbstbeteiligung sitzen zu bleiben.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.590
16
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Also was m.E. wirklich hilft, auch wenn man Geduld haben sollte: Eine Beschwerde beim LBA! Ich habe das mal gemacht, nach anderthalb Jahren bot mir dann Easyjet die Ausgleichzahlung an, weil sie erfreut seien, nach einem Brief vom LBA bekommen zu haben, mir eine Entschädigung anbieten zu dürfen ;)
 

TheDude666

Erfahrenes Mitglied
02.05.2012
2.455
371
ARN
Wie ist eigentlich die rechtliche Lage wenn man den Altenativflug und den 10-Euro Verzehrgutschein annimmt? Erlischt dadurch der Anspruch auf eine Kompensation?
 

Christian333

Aktives Mitglied
04.01.2011
221
0
Düsseldorf
Also der Alternativflug oder bei mir die Ersatzbeförderung mit der Bahn sind unabhängig davon. Die Entschädigung ist zusätzlich zu zahlen, wenn die Verspätung groß genug ist mit
der du an deinem Ort ankommst. Ich kann gerade nur Wikipedia zitieren:

"Annullierung

Der Passagier hat Anspruch wahlweise auf:

Erstattung des Ticketpreises
kostenlosen Rückflug zum Abflugort
anderweitige Beförderung zum Zielort

Darüber hinaus hat die Fluggesellschaft eine Entschädigung (Ausgleichsleistungen) zu zahlen:

250 € für eine Flugstrecke bis zu 1500 km und einer Verspätung von mehr als 2 Stunden
400 € für eine Flugstrecke bis zu 3500 km und einer Verspätung von mehr als 3 Stunden
600 € für eine Flugstrecke größer als 3500 km und einer Verspätung von mehr als 4 Stunden"
 
Y

YuropFlyer

Guest
Christian333, das wissen wir doch alle hier..

Es geht darum, das LH (und sonst auch praktisch jede Fluggesellschaft) die Entschädigungszahlung grundsätzlich verweigern, und man praktisch klagen muss, will man das Geld.
 

Pehabal

Erfahrenes Mitglied
10.07.2010
426
40
Basel
Es geht darum, das LH (und sonst auch praktisch jede Fluggesellschaft) die Entschädigungszahlung grundsätzlich verweigern, und man praktisch klagen muss, will man das Geld.

Manchmal geht es auch ohne Klage.

Nachdem LH drei Monate nicht auf meine Entschädigungsforderung eingegangen ist (kurzfristige Annullation EWR-DUS) habe ich Beschwerde beim BAZL (Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt) eingereicht. Das BAZL hat das Dossier dann an das LBA weitergeleitet. Diesen Sachverhalt habe ich LH per Mail mitgeteilt. Genau vier Tage später war die Entschädigung von 600 Euro auf meinem Konto.
 
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Reaktionen: Christian333

Christian333

Aktives Mitglied
04.01.2011
221
0
Düsseldorf
Christian333, das wissen wir doch alle hier..

Es geht darum, das LH (und sonst auch praktisch jede Fluggesellschaft) die Entschädigungszahlung grundsätzlich verweigern, und man praktisch klagen muss, will man das Geld.


Also ich kann jetzt vermelden, dass Lufthansa mir die 250 € überweist. Ich habe direkt nach dem Flug das Feedback auf Lufthansa.com ausgefüllt
und höflich darum gebeten, die mir zustehende Entschädigung zu überweisen. Heute kam ein Anruf mit der Frage nach meiner Kontonummer.
Na ja hätte ich auch nicht gedacht, dass das so reibungslos abläuft. Aber es scheint also durchaus ohne Klage zu gehen.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.796
2.285
CGN
Also ich kann jetzt vermelden, dass Lufthansa mir die 250 € überweist. Ich habe direkt nach dem Flug das Feedback auf Lufthansa.com ausgefüllt
und höflich darum gebeten, die mir zustehende Entschädigung zu überweisen. Heute kam ein Anruf mit der Frage nach meiner Kontonummer.
Na ja hätte ich auch nicht gedacht, dass das so reibungslos abläuft. Aber es scheint also durchaus ohne Klage zu gehen.

Danke fuer diese Mitteilung, es geht ab und zu also doch. Meine Erfahrung war aner auch, dass man ( insbesondere fuer einigermassen zeitnahe) Zahlung in der Regel einen Mahnbescheis braucht...
 

Christian333

Aktives Mitglied
04.01.2011
221
0
Düsseldorf
Vielleicht waren es auch günstige Umstände bei mir. Es war anscheinend eindeutig ein technisches Problem und andere Ursachen konnte man ja
fast ausschließen. Der Pilot hat ja direkt zugegeben, dass die Technik spinnt. Trotzdem hätte ich das auch nicht gedacht, denn selbst bei
technical scheinen die Airlines ja erfindungsreich bezüglich ungewöhnlicher Umstände.
An dem Tag kam doch dieser Sonnensturm. Ich dachte schon, sie würde den als Grund für die Verweigerung der Entschädigung anführen :D