Sammelthread: Sparmaßnahmen bei LH

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HighHopes

Erfahrener Killepitscher
08.03.2009
3.300
2
DUS
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Ich weiß ja bis heute nicht, wozu man Passenger Receipts braucht, aber in einer aktuellen Buchung fand ich diesen Hinweis (fett):

Ab sofort steht Ihnen Ihr Passenger Receipt (Quittung) 24 Stunden nach Erhalt dieser Reiseinformation bis zum Reiseantritt über diesen Link zum Herunterladen und Ausdrucken zur Verfügung. Im Zuge dieser innovativen Weiterentwicklung wird Lufthansa sukzessive den Ausdruck des Receipts am Automaten unterbinden.

Wie unterbindet man das denn sukzessive? Erst dürfen die Blauen nicht mehr drucken, dann die Silbernen usw.? :doh:

P.S.: hat eigentlich jamend mal wieder ein Sandwich bekommen?
 

Tammo

Erfahrenes Mitglied
28.03.2009
710
1
bei NUE (bislang MUC)
Ich weiß ja bis heute nicht, wozu man Passenger Receipts braucht, aber in einer aktuellen Buchung fand ich diesen Hinweis (fett):



Wie unterbindet man das denn sukzessive? Erst dürfen die Blauen nicht mehr drucken, dann die Silbernen usw.? :doh:

Das hat aber ausnahmsweise mal nichts mit den aktuellen "Climb"-Sparmaßnahmen zu tun, der Satz steht da schon seit 1-2 Jahren...
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Ich weiß ja bis heute nicht, wozu man Passenger Receipts braucht, aber in einer aktuellen Buchung fand ich diesen Hinweis (fett):



Wie unterbindet man das denn sukzessive? Erst dürfen die Blauen nicht mehr drucken, dann die Silbernen usw.? :doh:

P.S.: hat eigentlich jamend mal wieder ein Sandwich bekommen?

Verfügen die Ausdrucke über eine gültige elektronische Signatur? Sonst dürften die keine Gültigkeit bei der Steuer haben, oder habe ich da etwas falsch verstanden?
 

ANK660

Erfahrenes Mitglied
01.09.2009
3.603
102
Verfügen die Ausdrucke über eine gültige elektronische Signatur? Sonst dürften die keine Gültigkeit bei der Steuer haben, oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Ausdrucke können prinzipbedingt keine elektronische Signatur haben ;) , nur die zugrundeliegenden PDFs. Und die haben keine qualifizierte Signatur, also wenn es hart auf hart kommt wird es nicht anerkannt. Obwohl bisher noch keiner gefragt hat, die meisten elektronischen Rechnungen von grossen Unternehmen haben keine Signatur. Aber wehe ein kleiner Unternehmer wagt es Rechnungen ohne Sig zu versenden :mad:
 

Mantegna

Erfahrenes Mitglied
21.05.2009
3.025
17
MUC
Das ist in der Tat ein Problem. Die Finanzämter werden (mangels Steuereinnahmen) in Zukunft noch penibler prüfen ... :sick:

Die scheinen ja auch bei Betriebsprüfungen den Abschnitt des Bordkarte sehen zu wollen - das jedenfalls behauptet unsere Buchhaltung und fordert neuerdings bei der Reisekostenabrechnung die Vorlage.

Vielleicht muss ich doch auf mobile Check-In umsteigen. Wenn ich dann jedesmal einen - natürlich auf Firmenrechnung erworbenen - Blackbery einreiche, hoffe ich, dass sie Vernunft annehmen.

Mantegna
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.548
237
Point Place, Wisconsin
Die scheinen ja auch bei Betriebsprüfungen den Abschnitt des Bordkarte sehen zu wollen - das jedenfalls behauptet unsere Buchhaltung und fordert neuerdings bei der Reisekostenabrechnung die Vorlage.

Vielleicht muss ich doch auf mobile Check-In umsteigen. Wenn ich dann jedesmal einen - natürlich auf Firmenrechnung erworbenen - Blackbery einreiche, hoffe ich, dass sie Vernunft annehmen.

Mantegna

Das habe ich wirklich noch nie gehört ?
 

Travelling_Geek

Erfahrene Reiseschreibmaschine
17.05.2009
1.845
3
HKG
Verfügen die Ausdrucke über eine gültige elektronische Signatur? Sonst dürften die keine Gültigkeit bei der Steuer haben, oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Ich hab genau den gleichen Käse vor ein paar Wochen mit meinem Steuerberater diskutiert. Hier seine - recht kompetent wirkende - Auskunft:

Bei Fahrausweisen ist es für Zwecke des Vorsteuerabzugs nicht zu beanstanden, wenn der Fahrausweis im Online-Verfahren abgerufen wird und durch das Verfahren sichergestellt ist, dass eine Belastung auf einem Konto (Kunden- oder Kreditkartenkonto) erfolgt.
Somit ist für diese Tickets keine elektronische Zertifizierung notwendig!

Allerdings gilt nach wie vor, dass folgende (gegenüber normalen Rechnungen erheblich reduzierte) Daten auf Fahr-/Flugausweisen stehen müssen:

1. der vollständige Namen und die vollständige Anschrift des Unternehmers, der die Beförderung ausführt (nach § 31 Abs. 2 UStDV reicht es aus, wenn sich aus der Bezeichnung auf dem Fahrausweis Name und Anschrift des leistenden Unternehmers eindeutig feststellen lassen; MIT VORSICHT ZU GENIESSEN DIESE AUSSAGE!),

2. das Ausstellungsdatum,

3. das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag in einer Summe,

4. den anzuwendenden Steuersatz, wenn die Beförderungsleistung nicht dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterliegt
(Hinweis: Ist der Steuersatz von 7 % anzuwenden, braucht der Steuersatz nicht angegeben zu werden, somit wären meiner Meinung nach zumindest 7% abziehbar, wenn kein Steuersatz draufsteht, obwohl Flug in D eigentlich 19% sind!) und

5. im Fall der Anwendung des § 26 Abs. 3 UStG, ein Hinweis auf die grenzüberschreitende Beförderung im Luftverkehr (gemäß Â§ 26 Abs. 3 UStG kann auch für das Entgelt, das bei grenzüberschreitenden Beförderungen auf den inländischen Streckenanteil entfällt, eine Befreiung von Umsatzsteuer erfolgen).

Anders als bei Kleinbetragsrechnungen kommt es nicht auf den Grenzwert von 150 EUR an. Das heißt, dass Fahrausweise auch bei Beträgen, die über 150 EUR liegen, nur die vorgenannten Angaben enthalten müssen. Die Angabe der Steuernummer bzw. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist bei Fahrausweisen nicht erforderlich.
 
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Reaktionen: weltspion

HighHopes

Erfahrener Killepitscher
08.03.2009
3.300
2
DUS
Die scheinen ja auch bei Betriebsprüfungen den Abschnitt des Bordkarte sehen zu wollen - das jedenfalls behauptet unsere Buchhaltung und fordert neuerdings bei der Reisekostenabrechnung die Vorlage.

Vielleicht muss ich doch auf mobile Check-In umsteigen. Wenn ich dann jedesmal einen - natürlich auf Firmenrechnung erworbenen - Blackbery einreiche, hoffe ich, dass sie Vernunft annehmen.
ich muss auch immer den Boarkartenabschnitt mit einreichen und das ist genau der Grund, weshalb ich immer noch steinzeitlich mit papier durch die Gegend renne :doh:
 

tyrolean

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
5.661
611
Bayern & Tirol

Tirreg

Rutscher des Grauens
08.03.2009
7.727
2.450
FRA
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In der A-Shengen SEN-Lounge in FRA gibt es nun zum Frühstück keine Wurst mehr.

Das "Buffet" neben der Bar, wo es früher mal die Smoothies gab (ist ja schon etwas länger eingestellt), auf dem die Wurst/Käse/Gemüse lagen, wurde nun auch weggespart. Ein paar Scheiben Billigkäse liegen nun bei den Croissants. (n)