Weiterflugservice bei kurzfristiger, erheblicher Verspätung bzw. Flugausfall

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LimaNovember

Neues Mitglied
12.02.2011
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Münster
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LH 510 / FRA - EZE / 31.12.2011 " Strandung in FRA am Sylvesterabend" (fast ausgebuchte 747)
O.a. Ereignis ist zwar schon einige Zeit her, aber meine Erfahrung hier kund zu tun, - wenn auch verspätet -, ist es sicher wert!

Sachverhalt:
LH 510 / FRA /31.12.11 / 22:40 > primär auf Grund einer kurzfristig festgestellten, fehlerhaften Betankung, und einer, in deren Folge verursachten Beschädigung einer Lfz-Tür durch unsachgemäßes Öffnen von Außen durch LH-Personal konnte der Start Flug LH 510 (Frankfurt – Buenos Aires / ETD: 22:15) vor Platzschliessung (23:00) nicht mehr erfolgen ( Gepäckumladung<weight&balance> & Tür-Rep. ca. 1-2 St.!).
Neue ETD 01.01.12 13:30 (Gepäck verblieb im Lfz!!! Keinen Zugriff mehr nach Platzschliessung). Durch diese Verspätung(ETA LH 510 am 01.01.2012 um 23:30 LcL/ keinerlei Weiterflugmöglichkeit nach Santiago/Chile!) musste der geplante Anschlussflug mit Air Canada um 24. St. verschoben werden. Die jeweiligen Übernachtungen etc. in Frankfurt und Buenos Aires gingen letztlich, insbesondere betr. EZE-Anteil nach unsäglich-nervenden, versuchten Interventionen in FRA zu Lasten(Organisation & Kosten) der Lufthansa.

Bewertung:
LH – Personal in FRA (Pontius & Pilatus, will sagen nicht nur „Sachbearbeiterebene“) war am 01.01.12 (08:00 > 12:00) nicht in der Lage igendeine Hilfestellung betr. Umbuchung > Anschlussflug Air Canada zu geben(Aussage: zwei verschiedene Flüge; keinerlei LH-Verpflichtung; unbeschadet meiner, in FMO(LH-Zubringerflug) durch LH ausgestellten Bordkarte für AC 93 EZE-SCL und einer Star Alliance Coop. !?!
Weiterhin konnte nicht zugesichert werden, dass mein, ebenfalls in FMO am 31.12.11 nach SCL durchgechecktes Gepäck in EZE entspr. ausgeladen wird; ich hatte um einen diesbezüglichen tel. -bzw. email -Hinweis an LH EZE gebeten:..ich sollte mich vorort darum kümmern…!
Hinsichtlich Transport & Hotel in EZE (ETA: mitternachts!) war vor Abflug in FRA seitens LH(und somit während des gesamten Fluges) nicht klar, ob man sich überhaupt & evtl. kulanterweise wenigsten um den Org.-Anteil(Hotel) seitens LH-Station in Buenos Aires kümmern würde. Es stand die Aussage im Raum „Beförderungsvertrag endet in EZE / Flughafen“.

Letztendlich hat LH/EZE vor Ort wider Erwarten aber hervorragend „funktioniert“! Was alle betroffene Weiterflieger mit RON leider erst bei Ankunft erfahren durften,trotzdem große Erleichterung!

Nach einigen RTW- Airline- Impressionen habe ich noch nie so wenig Servicefreundlichkeit bzw. absolut mangelnde Professionalität im Kundenumgang, - als durch LH-Verschulden „gestrandeter PX“-, wie im Bereich Flughafen-LH- Mutterhaus FRA erlebt; insbesondere hinsichtlich der Folgeproblematik bis zum“Weiterflug“!

Anmerkung:
LH hat gem. EU-Fluggastverordnung/ Flugverspätung die entspr. Ausgleichszahlung geleistet.
Für die Zukunft : Die rechtliche Seite „Beförderungsvertrag endet in EZE bei Ankunft am Flughafen …“; auch nach erheblicher Verspätung…bei Nichtvorliegen außergewöhnlicher Umstände; ist mir allerdings noch nicht ganz klar???
 
Moderiert:

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
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3.335
Irgendwas verstehe ich nicht. Vielleicht verstehe ich auch alles nicht!
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Doch, doch - nach dreimailigem Lesen verstehe ich den Text inzwischen.

Fazit:
Aufgrund eines Malheurs mußten viele Diskussionen geführt werden.
Letztendlich hat LH aber Hotelzimmer in FRA und EZE besorgt und bezahlt, der Koffer kam auch an.

So, what's the beef?

:confused:
 
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flykai

Erfahrenes Mitglied
02.04.2010
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TXL
Wo ist dein Problem? Solche Vorgänge sind doch für alle Beteiligten Stress pur. Letztendlich hat es aber geklappt und ein ein paar Euros "Ausgleichszahlung" hast Du auch abgeschmatzt. Prima alles bestens ein schönes extra Taschengeld.
 

LimaNovember

Neues Mitglied
12.02.2011
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Bitte vielmals um Entschuldigung, dass ich der Ansicht war, dass auch klein karierte Erfahrungen ein Forum interessieren, und ich es gewagt habe Experten zu langweilen. Ich hätte meine Fazit-Frage:LH-Aussage vorort in FRA am 01.01.12 „Beförderungsvertrag endet in EZE bei Ankunft am Flughafen …darum brauchen wir uns um Trsp&Hotel in EZE nicht zu kümmern";sicher auch ohne den "unverständlichen Text" stellen können. Übrigens das abgeschmatzte Taschengeld ist durch die 24 St Delay in SCL (geschäftlich/Hotel/Trsp/etc.) ohnehin draufgegangen, darum ging es auch nicht ...!Sowohl das evtl. vermeidbare Theater am 01.01.12 bei LH/FRA für ca. 20 Weiterflieger ab EZE, als auch die "wohl lächerliche" Sorge(während des Fluges)nach Ankunft in EZE (mitternachts) selbst für alles weitere(Trsp/Hotel/etc.) aktiv werden zu müssen, ist der Erfahrungswert,- natürlich nicht für jedes Niveau...! Nichts für Ungut!
 
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TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
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Bitte vielmals um Entschuldigung, dass ich der Ansicht war, dass auch klein karierte Erfahrungen ein Forum interessieren, und ich es gewagt habe Experten zu langweilen.

Also mich interessiert es. Aber es wäre ja deutlich lesbarer, wenn Du in ganzen Sätzen schreiben würdest mit etwas weniger "(<>!?)/".

<°)))))<
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
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LH – Personal in FRA war nicht in der Lage igendeine Hilfestellung betr. Umbuchung > Anschlussflug Air Canada zu geben [...] Letztendlich hat LH/EZE vor Ort wider Erwarten aber hervorragend „funktioniert“! Was alle betroffene Weiterflieger mit RON leider erst bei Ankunft erfahren durften,trotzdem große Erleichterung!

Das sind zwei der wenigen für mich eindeutig verstehbaren Aussagen. Selbst wenn auf der Homebase intern verfügt worden ist, dass sich die argentinische Station um die Anschlusspassagiere kümmern solle, hätte es dem Fluggast so auch kommuniziert werden müssen. Wobei ich ja eher zu der Ansicht neige, dass da an der Homebase die "Fremdbuchung? Nicht unser Bier-Kultur" zelebriert wurde. Aber in Sachen FRA bin ich einfach befangen.

Übrigens: RON grossgeschrieben kenne ich nicht, ron kleingeschrieben ist spanisch für Rum. Aber das wird es wohl nicht sein. :p
 
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Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
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Mich interessiert es auch, aber ich verstehe es einfach nicht - was natürlich auch an mir liegen kann. Ich denke das mit den ganzen Sätzen wäre hilfreich, bzw. ein Kontext, bei dem sich dem geneigten Leser etwas besser erschließt, was Dir wiederfahren ist, und was Dir daran nicht gefallen bzw. gefallen hat. Vielleicht ist ja auch ein Tip für die geneigten Foristen dabei, wie man sich das Negative - was Dir wiederfahren ist - ersparen kann, oder wie man das Positive - was Dir möglicherweise wiederfahren ist - auch erhalten kann.

Ich lese soviel:
Du wolltest am 31.12 des vergangenen Jahres von FMO via FRA nach EZE und von EZE weiter nach SCL fliegen. Gebucht auf zwei Tickets, also mit dem Riskio, dass wenn etwas auf dem ersten Flug nicht funktioniert, Du möglicherweise den Anschluß verpassen kannst. Warum Du dieses Risiko eingegangen ist kann ich nur vermuten. Warum Du dieses Risiko nicht mit einer Ticketsafe-Versicherung abgesichert hast erschließt sich mir nicht. Insbesondere, da es sich bei dem von FRA abgehenden FLug um einen Langstreckenflug im Winter zum Ende des Tages handelt, also mit mehren Komponenten die für die Möglichkeit einer Verspätung sprechen.
Wie der Teufel es also in der Sylvesternacht wollte, verketteten sich einige unglückliche Vorfälle so, das Du der Flug nach EZE nicht planmäßig verlief, und das beschriebene Riskio des verpaßten Anschlusses eingetreten ist? Oder haben die Damen und Herren vom GroundHandling absichtlich das Flugzeug falsch betankt, und die Damen und Herren der LH das Flugzeug im Naschluß mutwillig beschädigt?
Man brachte Dich ob des nicht mehr möglichen Abfluges im laufendne Jahr, seitens des Carriers für eine Nacht in Frankfurt unter, und beförderte Dich dann anschließend nach EZE. Zusätzlich quartierte man Dich nach der ANkunft in EZE für eine weitere Nacht in EZE ein. Nochmal zum Verständnis, das Ticket das Du gekauft hast ging bis EZE und schloß ursprünglich keine Anschlußnacht ein? Das Gepäck, das man Dir freundlicherweise in FMO durchgelabelt, hatte konntest Du in EZE in Empfang nehmen, obwohl es durchgecheckt war bis SCL. Nun bin ich kein wirklicher Profi wenn es ums Fliegen geht, und mit knappen Anschlüssen auf zwei Tickets habe ich nur wenig Erfahrung (wovon meine Reiseberichte in diesem Forum zeugen), aber meines Erachtens hätte das Gepäck ab EZE eh nicht weiterfliegen können, da der Anschluß ja nun mal verpaßt war. Aber sei es drum.
Wenn ich es richtig lese, empört es Dich, dass man Dir nicht half, den Flug, den Du bei einem anderen Carrier gebucht hattest, umzubuchen. Weiterhin verstehe ich es so, dass Du Dich empörst, das man Sylvester nach 23:00 Uhr nicht mehr die allergrößte Freundlichkeit Dir und den anderen Mitreisenden gegenüber an den Tag legte.
Nun, hier kann ich beide Seiten verstehen. Wenn mir jemand die eh schon kurze Sylversternacht gegen 23:00 Uhr verhageln würde wäre ich auch nicht so gut drauf, wie morgens nach einer Nacht mit - ach lassen wir das. Das Du Dir ein bischen mehr Freundlichkeit gewünscht hättest kann ich ebenso verstehen. Dein Anspruch an Serviceleistungen, die Dir nicht zustehen, wie die Umbuchung des von Dir bei AC gebuchten Fluges, verstehe ich jedoch nicht.
Schlussendlich ist ein unschöner Fall eingetreten, bei einem bekannten Risiko, das Du eingehen aber nicht absichern konntest oder wolltest. Du hast zwei Hotelnächte erhalten, von denen Dir meines Erachtens nur eine zugestanden hätte, und Du wurdest gemäß EU-Richtlinie entschädigt. Mehr als mancher hier erwarten würde.

Was lernen wir aber nun aus diesem Fall?

Schön wäre noch zu erfahren, wie Du denn nun nach SCL gekommen bist, und ob AC sich Dir gegenüber kulant verhalten hat?
 

LimaNovember

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12.02.2011
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RON kommt aus mil. Flieger- Sprachgebrauch: Remain Over Night (z.b. in mil. Flugplänen > Vermerk nach Streckenangabe); sorry wollte neben "Unkundigkeit der deutschen Sprache" (Minowa) damit nicht fishing for irgendwas machen.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
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CGN
Wie ist das überhaupt mit dem immer wieder wiederhohlten 2 Tickets - eigenes Risiko? Kann ich nicht einfach die mir entstandenen Kosten als Schadensersatz wegen Schlechterfüllung des ersten Tickets geltend machen?
 
Zuletzt bearbeitet:

Ningnaja

Erfahrenes Mitglied
06.07.2011
977
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nähe Pattaya, Thailand, BKK
Heute scheint kein guter Tag für Anhänger des deutschen Sprachguts zu sein. Erst habe ich hier http://www.vielfliegertreff.de/miles-more/43614-kundendienst-verwirrt-mich.html versucht etwas zu verstehen und jetzt noch dieses Thema...

Der andere Thread wurde vor dem obigen, von Dir erwähntem Posting zugemacht. Zudem hast Du dort ja ausführlich geschrieben, dass Du den Sachverhalt nicht verstehst.

Kannst es natürlich auch jetzt in jedem neuen Thread nochmals verlinken, in welchem die Sprache nicht Deinen Anforderungen entspricht.


P.S. Lufthansa hat berteits geantwortet. Sie offerieren mir einen Deutschkurs bei einem Lehrer nach Wahl. Ich habe vorgeschlagen, dass Sie deshald Dich anfragen. Als Entgelt für Dich habe ich in Erwägung gezogen, Dir einen Kurs beim Gustav-Käser Institut zu offerieren. Aber vielleicht verstehst Du dies ja auch wieder nicht. :sleep:
 
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west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
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2.311
CGN
Ja, Airlines erstatten Dir Nachfolgeschäden, aber nur bis zu einem bestimmten Grad (z.B. Taxi oder Hotel weil spät nachts angekommen OK, umbuchen von separaten Tickets oder neuer Zubringer zum Kreuzfahrtschiff etc nicht OK).

Danke erstmal für deinen Hinweis. Frage ist ja trotzdem noch, ob sie das nicht eigentlich müssten. Klar, dass werden sie nicht freiwillig tun, aber LH tut ja vieles, was sie vorher kategorisch ausgeschlossen haben, nachdem man Mahnbescheid beantragt/Klage eingereicht hat.
 
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LimaNovember

Neues Mitglied
12.02.2011
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Münster
Dank`an west-crushing und oliver2002 für die sachlichen Beiträge. Meine zugegebenerweise schlecht formulierte Forumsfrage ging ein wenig in Richtung der juristischen Einzelfall-Grauzone "Vertragsnichterfüllung" am (ersten) Zielflugplatz; insbesondere bedingt durch erhebliche Verspätung(z.B. > 15St.). Darüberhinaus erhoffte ich die mögliche Benennung von weiteren Präzedenzfällen.
Warum LH letztendlich in meinem Fall kundenfreundlich reagiert hat (Kulanz/Prozessvermeidung), entzieht sich bis dato meiner Kenntnis.
Oder hast Du, oliver2002, hinsichtlich "Taxi / Hotel am Zielflugplatz" aktuelle Urteile und sei es wenigstens nur eine Art von Org.-Pflicht bei Selbstbezahlung,- neben dem Anspruch auf Ausgleichszahlung-?
 

markusklar

Erfahrenes Mitglied
10.04.2010
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Und wer hat nun auf wessen Kosten nun den AC Flug umgebucht?
 
Zuletzt bearbeitet:

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
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Warum bloß verstehe ich das alles wieder nicht. Der zu zahlende Schadenersatz ist doch in der EU 261 genau definiert, und durch die Airline gezahlt worden. So jedenfalls ist es im Post 1 Beschrieben. Auf welcher Anspruchsgrundlage sollte jetzt also weiterer Schadenersatz erfolgen?
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.803
3.335
Die EU-Regelung hat sehr wohl etwas mit dem einzufordernden Schadenersatz zu tun. In erster Linie pauschaliert sie diesen Ersatz und befreit den Anspruchsteller vom Nachweis über den tatsächlich entstandenen Schaden. Darüberhinaus könnte man tatsächlich den im Einzelfall entstandenen Schaden, so er den höher ist als der bereits gezahlte Schadenersatz, einklagen. Da hier allerdings der Airline zunächst ein Verschulden nachgeweisen werden muss halte ich den Weg für höchst anstrengend und wenig aussichtsreich.
Nochmal, sicher ist der Vorfall unglücklich gelaufen. Aber solange uns der OP im unklaren läßt, welcher Schaden ihm tatsächlich entstanden ist, ist es müßig. Sollte er ein komplett neues Ticket bei AC oder einem anderen Carrier gekauft haben, so ist der Schaden ja beziffert. Für alles andere ist die Airlne aufgekommen (Hotel, Transfer). Verlorene Lebenszeit ist nun mal verloren, da hilft auch kein Gericht.

Außerdem kommt es mir hier so vor, als habe man zwei getrennte Tickets gebucht um Kosten zu sparen. Damit ist man ein gewisses Risiko eingegangen, welches man jetzt offensichtlich auf andere abwälzen will. Mag jeder darüber denken wie er mag. Meines Erachtens weiß man worauf man sich einläßt, wenn man soetwas tut.
 
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west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.803
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CGN
Die EU-Regelung hat sehr wohl etwas mit dem einzufordernden Schadenersatz zu tun. In erster Linie pauschaliert sie diesen Ersatz und befreit den Anspruchsteller vom Nachweis über den tatsächlich entstandenen Schaden. Darüberhinaus könnte man tatsächlich den im Einzelfall entstandenen Schaden, so er den höher ist als der bereits gezahlte Schadenersatz, einklagen. Da hier allerdings der Airline zunächst ein Verschulden nachgeweisen werden muss halte ich den Weg für höchst anstrengend und wenig aussichtsreich.

Es geht nunmehr - jedenfalls mir - etwas unabhängig vom Vorfall des OP darum, ob ich die Kosten für Um/Neubuchung des zweiten Tickets + evtl. Hotel,etc. (die ja oftmals höher sein werden, als die pauschalierte Kompensation nach FluggastVO), als Schlechterfüllung des ersten Tickets geltend machen und somit aus dem ersten Werkvertrag Schadensersatz verlangen kann. Das Verschulden der Fluggesellschaft wird vermutet, sodass LH nachzuweisen hätte, dass sie kein Verschulden trifft.
 
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