Probleme mit der Lufthansa brauche Hilfe

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salche

Erfahrenes Mitglied
09.09.2011
305
62
ZRH
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Also der Fall ist der:

Wir haben vor kurzem geheiratet, wo ich im Vorfeld bereits auf den neuen Namen Flüge gebucht haben. Jetzt gestallte es sich so, dass meine Frau im Pass aber nicht nur Meier sonder Meier-Schulze stehen hat was in der Schweiz so üblich ist. Laut Eheschein heist sie aber nur Meier. Da dachte ich mir das es doch eine Gute Idee wäre mal bei der Lufthansa anzurufen und zu fragen.
Der 1. Callcenter Mitarbeiter in Basel konnte mir aber nicht helfen. Also wurde ich nach Berlin verbunden wo dieser mir sagte das es nicht ginge und ich den Flug stornieren müsse und neu buchen. Was er dann auch tat wenn auch schneller als mir lieb war.
Darauf hin hatte ich ja keine andere Wahl als neu zu buchen. Am nächsten Tag erzählte ich das einer Familienangehörigen die im Flughafen am Transit arbeitet und die gleiche Namenskonstalltion hat. Diese sagte mir darauf hin das es nicht nötig war zu stornieren, da im Ticket nur der richtige Namen stehen muss und nicht der ganze. Sie nannte mir dann auch als Beispiel das gerade bei Araber niemals alle Namen auf ein Ticket gehen. Des Weiteren sagte sie mir das sie auch immer mit Gerda Meier fliegt und nicht immer mit Gerde Brigitte Gisela Meier-Schulze. Nur in den TSA information müsse alles korrekt sein.
Jetzt ist der Fall das die Hotline natürlich sagt sie haben damit nichts zu tun. Ich solle mich an die Reklamationsabteilung wenden. Da es schon das zweite Mal ist das ich durch die Hotline zusätzliche Kosten habe bin ich natürlich sehr verärgert.

Als Reaktion kann nur das zurück:

Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihren Kommentar auf unserer Internetseite am 23. August.

Wir bedauern, dass Sie mit der Buchung des Tickets für Ihre Frau unzufrieden waren. Ihre Verärgerung darüber, dass Sie das Ticket erneut buchen musste, da nicht der vollständige Name Ihrer Frau auf dem Ticket vermerkt war, können wir gut verstehen. Zudem tut es uns leid, dass Sie bezüglich der Ticketausstellung unterschiedliche Informationen erhalten haben. Für die Ihnen dadurch entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir Sie vielmals um Entschuldigung.

Bitte erlauben Sie uns den Hinweis, dass der Name unserer Gäste in jedem Fall mit dem Namen in dem gültigen Pass übereinstimmen muss. Außerdem sind Fluggäste für ihre Reisedokumente selbst verantwortlich und wir können hierfür keine Verantwortung übernehmen. Im Fall von Unstimmigkeiten bei den Informationen auf dem Ticket und im Pass kann es vorkommen, dass die Beförderung verweigert wird. Daher war die Änderung des Tickets Ihrer Frau richtig. Wir haften nicht für die Folgen, die sich aus ungültigen oder unvollständigen Dokumenten für unsere Gäste ergeben.

Wir würden uns freuen, Sie und Ihre Frau bald wieder an Bord begrüßen zu dürfen, und versichern Ihnen, alles dafür zu tun, damit Ihre künftigen Flüge zu Ihrer völligen Zufriedenheit verlaufen.

Mit freundlichen Grüßen


Ich habe der Lufthansa auch geschrieben das ich das so nicht hin nehme aber ich schätze mal das sie wieder blocken werden. Habe ich andere Möglichkeiten ausser einer Klage ober komme ich da nicht herrum.
Dann haben ich noch gesehen das ich viel zu wenig Geld ersattet bekommen habe.

Würde mich freuen wenn Ihr Tipps habt oder ähnliches durchmachen musstet. Haben leider auch nicht die Zeit und das Geld für einen Rechtsstreit mit diesem Unternehmen.

Danke Euch
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Schick denen mal ihre eigenen AGB und sie sollen Dir sagen wo das steht, dass man aufgrund dessen eine Neubuchung veranlassen muss, weil das Ticket ungültig wird. Dann Frist setzen zur Zahlung und falls nichts kommt ab zum Anwalt. Der freut sich über leicht verdientes Geld.
 
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Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
Schick denen mal ihre eigenen AGB und sie sollen Dir sagen wo das steht, dass man aufgrund dessen eine Neubuchung veranlassen muss, weil das Ticket ungültig wird. Dann Frist setzen zur Zahlung und falls nichts kommt ab zum Anwalt. Der freut sich über leicht verdientes Geld.

Lieber Ice B

Mit diesem Halbwissen und dem Schrei nach Anwalt hilfst du dem OP nicht wirklich viel weiter. :blah:
Es ist vielmehr so, dass wenn der sog. Allianzname im Reisepass eingetragen ist, für Einreisen in die USA auch das Ticket auf den Allainznamen ausgestellt sein muss.

Der Allianzname ist eine Schweizer Besonderheit. Hier wird für den Alltagsgebrauch der Mädchenname der Frau dem amtlichen Namen angehängt.
Dieser Allianzname kann (Gewohnheitsrecht) auch in den Pass eingetragen werden. Und wenn man sich dafür entschieden hat (was die Frau des OP offensichtlich hat)
dann unterscheidet sich der Name im Pass vom Allianznamen. Den Amerikanern (und anderen) ist das allerdings Wurscht: Name im Pass = Name auf dem Ticket!

Ist also kein "leicht verdientes Geld" für den Anwalt.
:doh:

P.S. Name-change ist Name-change. Egal aus welchem Grund!
 
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Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Es ist sehr wohl ein Unterschied, ob die Namensänderung bei der selben Person vorgenommen wird oder jetzt eine andere Person fliegen soll.
 

salche

Erfahrenes Mitglied
09.09.2011
305
62
ZRH
Danke Euch schon mal für die Antworten.

Also noch zu erwähnen wäre das sie auch nur mit dem amtlichen Namen unterschreibt was auch so im Pass ist. Habe ja auch noch die Heiratsurkunde wo auch nur der neue Name eingetragen ist. Wie auch schon oben erwähnt hätte ich dann ja auch noch die nette Dame am Flughafen welche seit über 20 Jahren immer nur mit Meier reist und nicht mit Meier-Schulze wie im Pass. Sie sagte mir das sie bei der Einreise in die USA auch schon drauf angesprochen wurde aber nie ein Probelm war.
Unser Reiseziel ist auch Kanada welche ja nicht solch strenge Einreisevorschriften haben.
 

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
Sie sagte mir das sie bei der Einreise in die USA auch schon drauf angesprochen wurde aber nie ein Probelm war.
Unser Reiseziel ist auch Kanada welche ja nicht solch strenge Einreisevorschriften haben.

Es muss auch nicht zwingend Probleme geben... Aber man weiss ja nie...

Alles in allem ist das ziemlich daneben von LH, ich glaube allerdings nicht, dass du irgendwas geltend machen kannst, auch nicht mit Anwalt! Schreibe einen sachlichen aber bestimmten Brief an den Kundendienst, wenn du Glück hast, hat man ein Einsehen!
 
S

Sun

Guest
Das Problem ist wohl eher das der schlecht geschulte Hotline Mitarbeiter das Ticket storniert hat, ob das jetzt unnötig war oder nicht ist doch im Resultat egal. Du rufst bei der Hotline an und sagst das der Name auf dem Ticket nicht mit dem Namen im Pass übereinstimmt. Was hast du denn erwartet, das dir jemand zu 100% garantiert das es irgendwo in der Kanadischen Provinz keine Probleme beim checkin gibt? Abhaken unter Erfahrung, denn das Geld siehst du nicht wieder. Willst du jetzt nicht hören, ist aber so.
 
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Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Es gab ein Ticket für eine Person. Bei dieser Person ändert sich der Name im Pass, woraufhin LH wider die eigenen AGB behauptet, dass das Ticket ungültig sei und "zwingt" den Kunden zur Neubuchung eines teureren Tarifs. Ich habe keine juristischen Staatsexamen, aber dass daraus durchaus Schadenersatzansprüche erwachsen dürfte deutlich sein. Oder möchte hier tatsächlich jemand in Anrede stellen, dass der Beförderungsvertrag durch Namensänderung nichtig wird? Sollte dem so sein, so dürften ziemlich viele Verträge durch Hochzeit hinfällig sein.

In diesem Vorum wird dermaßen auf die Hansa eingeprügelt wegen zu lauter Sitze, einer Rutsche oder der Form der Weingläser. In einem Fall wie diesem, der für mich an Betrug grenzt ist aber der OP Schuld? :confused:
 
S

Sun

Guest
Wo hat sich denn ein Name geändert?

Wir haben vor kurzem geheiratet, wo ich im Vorfeld bereits auf den neuen Namen Flüge gebucht haben

Wenn ich also ein Ticket auf den Namen Hans Wurst buche und im Pass steht Hans Meiser muss LH das kostenlos umschreiben? Des weiteren hätte das Ticket auch einfach abgeflogen werden können (das behauptet zumindest der OP und möchte daher das Geld für die Neubuchung zurück?), aber er hat die Hotline angerufen und das Ticket storniert! . Wäre am Flughafen der checkin verweigert worden könnte ich die Argumentation ja verstehen, aber so?
 
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aquitaine

Aktives Mitglied
30.08.2012
136
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hier liegt kein schuldhaftes verhalten des kunden vor. eine angemessene bearbeitungsgebühr dürfte statthaft sein, storno + neubuchung zu lasten des kunden eher nicht. daher würde ich mich nicht so leicht abspeisen lassen, sondern an der sache dran bleiben.
 
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Tirreg

Rutscher des Grauens
08.03.2009
7.727
2.447
FRA
Ich bin kein Jurist, aber was ich immer wieder lustig finde, ist, wenn Leute mit irgendwelchen juristischen Begriffen um sich werfen.

Warum sollte Schadensersatz gezahlt werden? Wer ist zu Schaden gekommen? Wie hoch ist der Schaden?
Ein Schaden liegt gemäß § 823 Abs. 1 BGB vor: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ Abs 2 besagt "Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein."

Gegen welches Gesetz sollte die Lufthansa verstossen haben?

Auch die Aussage der Bekannten am Flughafen, welche wiederum Leute kennt, die schon seit Jahren so reisen, hilft einem doch nicht weiter. Wird die Reise nach Kanada verweigert, weil Name im Pass nicht mit dem Ticket übereinstimmt ist keinem geholfen, oder? Da kann man sich auch nicht auf irgendwelche Bekannten, die am Flughafen arbeiten, berufen. Ein Bekannter von mir arbeitet bei der Polizei und hat mir erzählt, dass er von Leuten gehört hat, die jahrelang ohne Führerschein stets alkoholisiert gefahren sind und die aufgefallen sind. Berechtigt mich das nun, auch solches zu tun?

Mal ehrlich, warum hast Du den Flug denn beim ersten Anruf stornieren lassen, wenn Du Dir nicht sicher warst, dass es so richtig ist? Warum hast Du nicht erst Deine Bekannte gefragt oder Dich in einem Forum oder sonstwo im Internet schlau gemacht? Wenn es um "viel" Geld geht und kein Zeitdruck besteht, dann hole ich mir doch weitere Meinungen - insbesondere wenn ich selbst unsicher bin - bevor ich überstürzt handele. Für eigene Fehler wird dann gleich mit juristischen Konsequenzen gedroht, anstatt höflich den Sachverhalt zu klären...
 

mumielein

Gründungsmitglied
06.03.2009
4.152
0
Dorf bei NUE
Ich habe einen (deutschen) Doppelnamen, alle meine Tickets lauten grundsätzlich nur auf den ersten Namen (Mädchenname), Paß und ESTA haben den Doppelnamen. Es hat noch in keinem Land auch nur irgendjemanden gestört, weder am CI, den ich immer am Schalter, nie online mache, noch bei irgendeinem Immi-Beamten, auch nicht in USA oder Kanada.
Allerdings wäre ich auch nie auf den Gedanken gekommen jemals bei der LH Hotline zu fragen, die hören nur Namensänderung und schalten zu 90% auf Automatik.
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Weil man wohl ab und an als nicht Vielflieger teilweise etwas unbedarft an solche Dinge herangeht und der Äußerung der Airline glaubt, weil man wohl auch davon ausgehen darf, dass man von einer renommierten deutschen Gesellschaft nicht über den Tisch gezogen wird.

Ich würde ausserdem behaupten, dass sich "Schadenersatz" nicht nur aus 823 BGB ableiten lässt. Aber ich hab auch keine Lust genauer zu suchen. 823 dürfte aber letztendlich doch ziehen, wenn nichts anderes zur Rede steht. Ausserdem gehe ich nach den Äußerungen des OP mal davon aus, dass hier ein teureres Ticket gebucht werden mußte. Allein diese Differenz ist wohl durchaus als tauglich anzusehen einen Anspruch zu begründen.
Und nochmal: Wieso muss sich seine Lufthansa nicht an die eigenen AGB halten? Allein die Aussage, dass sich der Pax um seine gültigen Reisedokumente zu kümmern habe (Im Grundsatz ja durchaus richtig) ist in diesem Zusammenhang völlig daneben. Genau dies hat der OP getan und erhält dafür als Quittung eine Stornierung seines Tickets. Wo bitte liegt der Grund für die Auflösung/Nichtigkeit/Rücktritt vom Vertrag?
Wie bereits erwähnt, eine angemessene Gebühr für das Umschreiben des Flugscheins ist evtl. ok (sofern vorher in den AGB geregelt) aber sowas ist link.

Apropos link: Wie war das noch gleich mit dem Ausnullen der günstigen Buchungsklassen im Zusammenhang mit Aufzahlungen bei Umbuchungen? Das ist genauso link, wenngleich rechtlich wohl nicht zu beanstanden.
 
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salche

Erfahrenes Mitglied
09.09.2011
305
62
ZRH
Der Grund meines Anrufs bei der LH war nicht nur die Hochzeit mit dem verbundenen Namenswirwar. In ersten Linie rief ich an weil sich das Ticket von bestätigt auf nicht bestätigt im Status der FTL Lounge änderte. Dies war zurück zu führen auf eine Zeitplanänderung des Hinflugs von FRA nach YVR. So wäre es nicht möglich gewesen in FRA den Anschluss zu erreichen weswegen wir auf eine andere Maschine umgebucht wurden.
Der Hotlinemitarbeiter hat mich dann überrumpelt mit dem Storno des Tickets und ehe ich mich versah sitze ich jetzt hier und Suche nach Hilfe.
Zu der Person am Flughafen sie ist meine Schwiegermutter was die Sache nicht unbedingt einfacher macht und sie ist seit 17 Jahren am Flughafen und dort am Trasit tätig. Dies sollte reichen um sich ein wenig mit der Materie auszukennen. Das sie natürlich nicht die erste ist die ich Frage erklärt sich von selbst. Heisst ja nicht um sonst Schwiegermonster. Sie trägt jetzt auch seit mehr als 30 Jahren diesen Doppelnamen.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.152
467
... Ihre Verärgerung darüber, dass ... können wir gut verstehen.

Vielleicht erklärt endlich mal jemand den Wortakrobaten in den Marketingabteilungen, daß man, wenn man mit solchen Textbausteinen Verständnis heuchelt, anschließend aber das Kundenproblem nicht löst, man nicht Sympathie sondern im Gegenteil höchstens einen erhöhten Blutdruck beim Kunden erreicht!!!

Wer immer dieses Thema bei LH auf dem Tisch hat: Statt sich mit dem OP herumzustreiten, wer nun Recht hat und wer nicht, lieber dem OP und seiner Frau - wenn sie diesen Flug antreten - ein paar Blumen und ein Gläschen Sekt zur Hochzeit, vielleicht sogar ein Upgrade, und man hat zwei treue Kunden für's Leben. Aber dafür muß man natürlich ein bischen weiter denken als bis zum nächsten Orga-Handbuch.
 

eddm_muc

Aktives Mitglied
15.08.2012
165
0
MUC
.
Zu der Person am Flughafen sie ist meine Schwiegermutter was die Sache nicht unbedingt einfacher macht und sie ist seit 17 Jahren am Flughafen und dort am Trasit tätig. Dies sollte reichen um sich ein wenig mit der Materie auszukennen.

Transit in D ist aber nicht Transit in anderen Ländern, schon gar nicht USA oder CDN :rolleyes:
Vielfach gibt es in anderen Ländern nämlich KEINE "Transitbereiche" und Du machst eine vollständige Ein-/Ausreise inkl. Blick auf und ggf. Abgleich von Bordticket und Pass, auch beim Umsteigen.
Im schlimmsten Fall lässt man Deine Frau nicht zurück in den Sicherheitsbereich bei der Weiterreise.
In dem Fall haftet der ausstellende Carrier für alle Kosten und genau davor schützen sich Selbige.

Hast Du ein teureres Ticket bekommen oder nur Gebühren zahlen müssen und wie hoch waren diese.

Fakt ist: Den Fehler hast Du selber gemacht. Womöglich noch eigenständige Internetbuchung... jedes Reisebüro oder LH Buchungshotline hätte Dir das vorher gesagt wenn Du was von Hochzeit erwähnst..
Ticketbestimmungen sind vor Kauf nachlesbar..und da steht meistens was über Umbuchungsgebühren/Keine Umbuchung/Keine Namensänderung etc.
 
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eddm_muc

Aktives Mitglied
15.08.2012
165
0
MUC
Ich habe keine juristischen Staatsexamen..... In einem Fall wie diesem, der für mich an Betrug grenzt ist aber der OP Schuld? :confused:

Schlag mal nach was man unter "Betrug" versteht, bevor Du solche Rechtsbegriffe verwendest.
Sowas kann als üble Nachrede/Verleumdung/Rufschädigung angesehen werden und ist im Übrigen eine Straftat (auch in der Schweiz) für die man dich belangen könnte.

Schon mal überlegt, dass dieses Forum von Jedem gelesen werden kann?
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Schlag mal nach was man unter "Betrug" versteht, bevor Du solche Rechtsbegriffe verwendest.
Sowas kann als üble Nachrede/Verleumdung/Rufschädigung angesehen werden und ist im Übrigen eine Straftat (auch in der Schweiz) für die man dich belangen könnte.

Schon mal überlegt, dass dieses Forum von Jedem gelesen werden kann?

Ach was ...
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
LH-AGB meinte:
3.1.1. Wir erbringen die Beförderungsleistung nur an den im Flugschein genannten Fluggast [...] Die Überprüfung der Identität bleibt vorbehalten.[...]

3.1.6. [...] Bei Reisen mit einem elektronischen Flugschein besteht nur dann Anspruch auf Beförderung, wenn sich der Fluggast ausreichend ausweisen kann und wenn ein gültiger elektronischer Flugschein auf den Namen des Fluggastes ausgestellt wurde. [...]

3.3.2. Sofern Sie an Ihrer Beförderung Änderungen vornehmen wollen, sind Sie gehalten, im Vorfeld mit uns Kontakt aufzunehmen. Der Flugpreis für die veränderte Beförderung wird errechnet, und Sie haben die Wahl, ob Sie den neuen Preis akzeptieren oder die Beförderung entsprechend dem ursprünglichen Flugschein durchführen wollen.

Es ist schon drollig, wie hier im Forum in Rechtsphilosophie abgedriftet wird, anstatt die eigenen Vorgaben von LH mal anzuschauen und ggf. von einem Profi durchdeklinieren zu lassen...
 
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Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Ich gebe jedoch zu bedenken, dass keine "Änderung" vorliegt. Hier ist wohl eine Flugänderung gemeint.

Dann ist natürlich die Sache mit der "im Flugschein genannten Person". Aber ist darunter auch die selbe Person zu fassen, die jetzt nur einen anderen Namen trägt? Zumindest dieser Punkt dürfte fraglich sein.
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
3.3.2 ist das, wozu der opener sich hat verleiten lassen.
3.1.6 ist der Knackpunkt bei der Ursprungskonstellation.
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
3.3.2 ist das, wozu der opener sich hat verleiten lassen.
3.1.6 ist der Knackpunkt bei der Ursprungskonstellation.

3.3.2. Kann imho nicht ziehen, da genau der gebuchte Flug auch angetreten werden sollte.

3.1.6. Lässt durchaus Raum für Spekulationen. Eine angemessene Gebühr für das Umschreiben wäre wohl drin, aber dass sich daraus gleich ein Storno des Tickets ergibt dürfte wohl diskussionswürdig sein.

Es handelt sich schließlich noch immer um ein und die selbe Person.
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
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Beide Klauseln sind auslegungsfähig und auslegungsbedürftig:

3.3.2 behandelt pauschal jegliche "Änderung" und darauf hat sich unser frisch Verheirateter auch freiwillig eingelassen.

3.1.6 stellt kumulativ zwei Erfordernisse auf: ausreichend ausweisen und Flugschein auf den Namen des Fluggastes.
Dieses "ausreichend" eröffnet natürlich die Möglichkeit, neben dem Ausweis mit der Heiratsurkunde rumzuwedeln.
Die zweite Voraussetzung wortwörtlich genommen kann schon problematisch sein. Vom Sinn und Zweck her betrachtet soll sie den Transport nicht berechtigter Personen vermeiden. Daran ließe sich unter dem Gesichtspunkt der unangemessenen Benachteiligung (§ 307 Abs. 1 BGB) anknüpfen, weil die Klausel bei unserer Ursprungskonstellation über das Ziel hinausschiesst.