Buchung für Dritte: Kreditkarte für etix an Check-In vorlegen

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spiegelmann

Erfahrenes Mitglied
11.06.2010
525
0
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Hallo,

ich will für 3 ausländische Freunde (allesamt ohne Kreditkarte und deutsches Bankkonto) einen Hin- und Rückflug buchen, leider reise ich selber nicht mit, da die 3 zu mir fliegen. Nun sehe ich auf der LH Homepage im letzten Schritt den Hinweis, dass bei Zahlung per Lastschrift oder Kreditkarte, diese für die etix beim Check-In vorgelegt werden müssen.

Das geht natürlich schlecht, da wir auch nur befreundet sind, gibt es auch abweichende Namen etc. - vermeintliche Lösung war für mich dann Paypal, aber da die drei allesamt ab Heimatländern (immer nicht Euroraum) fliegen, will ich Paypal aufgrund des deutlich schlechteren Umrechnungskurses nicht nutzen.

Gibt es irgendeine Möglichkeit (außer Reisebüro) direkt online zu buchen und trotzdem eine Alternative zur Vorlage der Kreditkarte für die Abholung des etix am Schalter zu erhalten?

Danke im Voraus für eine Hilfestellung.
 

vieelflieger

Erfahrenes Mitglied
24.03.2009
304
2
akzeptiert LH nicht auch M&M Karten als Nachweis?
Ggf könnten die 3 sich bei M&M anmelden und du kannst die FFP-Nr. gleich bei der Buchung mit eintragen. Dabei wäre aber noch die Postlaufzeit etc. der M&M Plastikkärtchen zu berücksichtigen. Da ich mir nicht 100% sicher bin, sollte das einer der Expterten vorher noch bestätigen.
 

spiegelmann

Erfahrenes Mitglied
11.06.2010
525
0
Danke für den Tipp: Problem ist bei Neuanmeldung Miles & More jedoch:

"Miles & More Karte: Sobald die erste Prämienmeile auf Ihrem Miles & More Konto gebucht ist, erhalten Sie Ihre Plastikkarte und Ihre persönliche PIN per Post. Ab diesem Zeitpunkt stehen Ihnen sämtliche Miles & More Services wie Ihr Meilenkonto, Prämienbuchung und vieles mehr auch online unter Miles & More - Miles & More | Europe's leading frequent flyer programme zur Verfügung."

Folglich hätten die ansonst nur die vorläufige Miles & More Card, genügt diese für die Abholung der etix?
 

eddm_muc

Aktives Mitglied
15.08.2012
165
0
MUC
Wieso die armen Menschen bei M&M anmelden? Und die Kreditkarte muss man nicht beim CheckIn vorlegen, meint jedenfalls das Oberlandesgericht Frankfurt / Main: Flug darf nicht von Vorlage der Kreditkarte abhängen

Das mag in D gelten, aber die 3 sind im Ausland, insofern gelten wohl eher die Bestimmungen des Abfluglandes. Drauf ankommen lassen würde ich es nicht.


Haben die 3 kein(e) Mobiltelefone oder Smartphone?
Ticket per SMS-Link oder LH App drauf - fertig.
Alternative: Automat mit Buchungscode, Ausweis (Pass) einlegen und Ticket ausdrucken.
 
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ribspreader

Erfahrenes Mitglied
18.04.2010
871
0
MHG
Ich würde LH anrufen und um (bestenfalls schriftliche) Bestätigung bitten, dass eine schriftliche Erklärung deinerseits + Kopie/Scan der CC in Ordnung ist. Es wurde hier schon mehrfach gepostet, dass das i.d.R. ok ist.
 
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maxbluebrosche

Super-Moderator
Teammitglied
17.01.2010
8.529
21
zwischen HAJ & PAD
Das müssen aber sehr gute Freunde sein wenn ich denen meine CC als Kopie/Scan sende :)

Warum nicht einfach die paar Euro mehr im Reisebüro ausgeben (15€) und keinen Streß damit haben... Sicher sind 45 insgesamt, aber da wir ja nicht wissen wie teuer die Ticket sind ist das natürlich relativ :)
 
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NCC1701DATA

WM-Tippgott 2010
07.03.2009
6.183
5
Duisburg
Meine Erfahrung: Online-Check-In und ausgedruckte Bordkarte, im Ausland zusätzlich Personalausweis oder Reisepass, haben bisher immer gereicht. Nach einer Kreditkarte bin ich persönlich noch nie gefragt worden.
 

scooba_steve

Erfahrenes Mitglied
13.05.2009
1.057
219
FMO/CGN/FLL
Meine Erfahrungen: Eine Kopie / ein Foto der CC reicht vollkommen aus. Alternativ vorab eine Mail an die Fluggesellschaft schicken und die Buchung mit der CC bestätigen und so für einen entsprechenden Hinweis für den Check-In Agent sorgen.
 

philFlieger

Aktives Mitglied
14.07.2012
114
4
FKB
Ich lege generell nur den Reisepass vor und habe damit noch nie Probleme gehabt, weder bei LH-Rückflügen aus dem Ausland noch bei online gebuchten Inlandsflügen in anderen Ländern, selbst mit "exotischen" Airlines.
 

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
Ich lege generell nur den Reisepass vor und habe damit noch nie Probleme gehabt, weder bei LH-Rückflügen aus dem Ausland noch bei online gebuchten Inlandsflügen in anderen Ländern, selbst mit "exotischen" Airlines.

Es gibt schon Ausnahmen; so musste ich bspw. bei SIA in Frankfurt die CC tatsächlich schon vorweisen!
Bei LH ist mir das allerdings auch noch nie passiert.
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Hallo,

ich will für 3 ausländische Freunde (allesamt ohne Kreditkarte und deutsches Bankkonto) einen Hin- und Rückflug buchen, leider reise ich selber nicht mit, da die 3 zu mir fliegen. Nun sehe ich auf der LH Homepage im letzten Schritt den Hinweis, dass bei Zahlung per Lastschrift oder Kreditkarte, diese für die etix beim Check-In vorgelegt werden müssen.

Welche Karte legt man den vor wenn man mittels Lastschrift zahlt??
 

hello66

Neues Mitglied
21.10.2010
20
6
Hallo,
wo soll das Problem sein? Man legt am Check-in den Perso oder Pass vor und schon ist alles gut. Habe gerade selber für einen Bekannten aus dem Ausland (EU) einen Flug über meine KK gebucht und er hatte keinerlei Probleme.
Viele Grüße
 
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sunflyer30

Erfahrenes Mitglied
13.07.2010
3.182
6
ZRH, MUC, BLR
Ich hatte das gleiche Spiel letztes Jahr bei Qatar: Ich habe das Ticket für einen Freund aus Indien gekauft. Dieser ist dann alleine nach DE geflogen.

Die Kreditkarte hätte in diesem Fall am Abflugsort vorgelegt werden müssen um die Echtheit zu bestätigen.

LÖSUNG: Ich bin in MUC zu Qatar gegangen, dort wurde meine Karte belastet und ich hab dort unterschrieben. Dann gab es ein Formular, das die Zahlung bestätigt und dieses wurde auch im System hinterlegt. Eine gescannte Kopie habe ich dann noch nach Indien an meinen Freund geschickt.

Hat vollkommen problemfrei funktioniert.

Sollte m.E. bei LH ähnlich funktionieren.
 

Timberwolf

Erfahrenes Mitglied
08.06.2009
2.445
125
AMS/RTM
Wenn immer die CC vorgelegt werden müsste, mit der gebucht wurde, könnten aber wohl 90% der Geschäftsreisenden nicht fliegen.
Da wird ja letztlich im seltensten Fall mit einer CC gebucht, die der Mitarbeiter auch in der Hand hat.
 

farmer83

Erfahrener Landwirt
27.04.2009
1.989
1
DUS-CGN
Ich lege generell nur den Reisepass vor und habe damit noch nie Probleme gehabt, weder bei LH-Rückflügen aus dem Ausland noch bei online gebuchten Inlandsflügen in anderen Ländern, selbst mit "exotischen" Airlines.

Dann flieg mal Royal Jordanian... Die haben mich in KUL fast 2 Stunden am Check In stehen lassen, bevor mir der Station Manager mit mahnenden Worten meine Bordkarte in die Hand drückte...
 

SaschaT82

Erfahrenes Mitglied
23.01.2012
2.418
1
Wir hatten mal das gleiche "Problem" bei einer Buchung ueber lufthansa.de. Wir haben ja sogar angegeben, dass fuer jemand anderes gebucht wird bei der Buchung! Ein Anruf bei der Hotline hat folgendes ergeben:

"Es wird nur Stichenprobenartig geprueft und ist in der Regel kein Problem. Zur Sicherheit wuerde eine Kopie der CC reichen"
Hier kein Problem gewesen, da es um einen Verwandten ging. Aber generell wuerde ich das auch nicht machen ...
 

eddm_muc

Aktives Mitglied
15.08.2012
165
0
MUC
Das Urteil erfolgte auf eine Verbandsklage nach § 1 UKlaG hin.
Diese Klage bezieht sich auf die Nichtigkeit eines Passus in den AGB's eines Unternehmens in Deutschland.
Was hat das mit dem konkreten Fall zu tun?
In den LH AGB steht nichts derartiges drin.

Wenn vor Ort (egal wo) die Legalität der Buchung angezweifelt wird und/oder man die Kreditkarte sehen will, weil zb. nationales Recht das vorschreibt, dann nutzt dieses Urteil gar nichts. Der Passagier bleibt stehen oder darf neu kaufen.
Oder möchtest Du mir nun erzählen, dass ein deutsches Gericht in die Rechtssouveränität eines fremden Landes eingreifen kann?

Pragmatisch Denken ist bessser als auf Paragraphen zu beharren..meine persönliche Meinung.
 
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Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.854
11.003
Oder möchtest Du mir nun erzählen, dass ein deutsches Gericht in die Rechtssouveränität eines fremden Landes eingreifen kann?

Wenn ein in Deutschland wohnender Deutscher bei einer deutschen Airline ueber eine .de-Website einen Hin- und Rueckflug ab Deutschland bucht und mit einer deutschen Kreditkarte in Euro bezahlt, unterliegt der Flug deutschem Recht. Auch der im Ausland startende Rueckflug.

Umgekehrt kann ein deutsches Gericht auch auslaendisches Recht anwenden, wenn ein Auslaender eine deutsche Airline an ihrem deutschen Gerichtsstand verklagt und das deutsche Internationale Privatrecht ueber die oben beispielhaft genannten Anknuepfungspunkte die Anwendung eines auslaendischen Rechts gebietet.
 
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TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.526
2.152
PIX, BER, ZRH
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300x250
Erklärbär bitte....und bitte bezogen auf das Urteil..

Steht alles im Urteil 16 U 43/11, man muss es halt nur lesen.

Und wie macht man das im Abflugland den Leuten beim CI etc klar?
daher sagte ich..lieber nicht ausprobieren...

Und ich sage, man soll es halt drauf ankommen und gegebenenfalls auch eskalieren lassen. Wenn alle so ne Warmduscher und Weicheier wie Du wären und nur Eier aus rosa Watte hätten, wäre die Menschheit schon lange ausgestorben.
 
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