Flug gecancelt mit Ansage

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Marc001

Reguläres Mitglied
21.03.2012
45
0
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Gestern hatte ich einen Anruf auf meinen AB, dass es auf meinen LH Flug TXL-Genf zu einer Flugzeitenverschiebung kommt.
Auf meinen Anruf heute morgen, wurde mit gesagt, dass der Flug nicht statt findet und mir eine alernative Route angeboten wird.
Der ursprüngliche Flug ist 7:20 Uhr von TXL,..Ankunft in Genf um 8:55 Uhr.
Der neue angebotende Flug ist TXL um 6:45 via Fra- Ankunft in Genf um 10:15 Uhr.

Wäre ja alles kein Problem, wenn mein nächster Flug von Genf nach Rom und von dort nach Rio mit Alitalia nicht schon um 11:30 Uhr abfliegen würde. (Es sind zwei separate Flugbuchungen)
Dazu habe ich ein paar Fragen:

1. Kann man das Gepäck mit LH nach Alitalia durchchecken lassen (die minimale Umsteigezeit in Genf ist 45min)?

2. Steht mir eine Entschädigungszahlung zu, obwohl mir ein alternativer zeitnaher Flug mit Umsteigen in FRA angeboten wurde?

3. Kann ich verlangen, dass LH mir, sollte ich am Abend davor fliegen, mir das Hotel in Genf zahlt?
 
Zuletzt bearbeitet:

Marc001

Reguläres Mitglied
21.03.2012
45
0
1:15 umsteigen in Genf ist locker zu schaffen

....aber kann man das Gepäck auch durchchecken. LH konnte mir da keine Auskunft geben. Außerdem verlangt meine Ticketsafeversicherung 2 Stunden Umsteigezeit.

Sollte mir eine Entschädigungszahlung zustehen, würde ich einen Tag früher fliegen und mir ein Hotel nehmen.
 
Zuletzt bearbeitet:

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Da du offenbar eine ticketsafe Versicherung hast, würde ich dort anrufen und fragen, ob sie dir eine bessere Verbindung TXL-FCO buchen
 

mayrhuber

Erfahrenes Mitglied
19.08.2012
1.565
1
Gestern hatte ich einen Anruf auf meinen AB, dass es auf meinen LH Flug TXL-Genf zu einer Flugzeitenverschiebung kommt.
Auf meinen Anruf heute morgen, wurde mit gesagt, dass der Flug nicht statt findet und mir eine alernative Route angeboten wird.
Der ursprüngliche Flug ist 7:20 Uhr von TXL,..Ankunft in Genf um 8:55 Uhr.
Der neue angebotende Flug ist TXL um 6:45 via Fra- Ankunft in Genf um 10:15 Uhr.

Wäre ja alles kein Problem, wenn mein nächster Flug von Genf nach Rom und von dort nach Rio mit Alitalia nicht schon um 11:30 Uhr abfliegen würde. (Es sind zwei separate Flugbuchungen)
Dazu habe ich ein paar Fragen:

1. Kann man das Gepäck mit LH nach Alitalia durchchecken lassen (die minimale Umsteigezeit in Genf ist 45min)?

2. Steht mir eine Entschädigungszahlung zu, obwohl mir ein alternativer zeitnaher Flug mit Umsteigen in FRA angeboten wurde?

3. Kann ich verlangen, dass LH mir, sollte ich am Abend davor fliegen, mir das Hotel in Genf zahlt?

1. keine Ahnung
2. Ja, wenn Streichung weniger als 14 Tage vor Abflug bekannt gegeben. Auf jeden Fall aber Geld für einen Ersatzflug laut BGB, da hier eine Stornierung vorliegt; sprich: nach Ansage alternative Verbindung buchen, die passt, und einklagen.
3. Nein. Verhandlungssache. Billiger wäre es für LH, aber sie stellen sich meistens stur (und zahlen im Fall einer Klage lieber mehr)
 
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Marc001

Reguläres Mitglied
21.03.2012
45
0
Da du offenbar eine ticketsafe Versicherung hast, würde ich dort anrufen und fragen, ob sie dir eine bessere Verbindung TXL-FCO buchen

Ja, die habe ich. Heute morgen wurde mir dort gesagt, dass wenn ich den angebotenen Flug annehmen würde, mein Versicherungsschutz erlöschen würde.

Kann mir jeman sagen, ob ich Anspruch auf Entschädigungszahlung habe? Dann würde ich einfach einen Tag früher fliegen, und im Hotel schlafen.
 

Marc001

Reguläres Mitglied
21.03.2012
45
0
2. Ja, wenn Streichung weniger als 14 Tage vor Abflug bekannt gegeben. Auf jeden Fall aber Geld für einen Ersatzflug laut BGB, da hier eine Stornierung vorliegt; sprich: nach Ansage alternative Verbindung buchen, die passt, und einklagen.

Da ist LH mit 15 Tage davor, schön aus dem Schneider :-(
 

Frequent_Sailor

Erfahrenes Mitglied
23.02.2011
2.735
3
HAM
Dies Ausgleichszahlung hängt im wesentlichen davon ab, wann der Flug ist.
Mehr als 2 Wochen => nix!
Zwischen 2 Wochen und 7 Tagen => in Deinem Fall nix
<7 Tage => in Deinem Fall ja
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.590
17
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Dies Ausgleichszahlung hängt im wesentlichen davon ab, wann der Flug ist.
Mehr als 2 Wochen => nix!
Zwischen 2 Wochen und 7 Tagen => in Deinem Fall nix
<7 Tage => in Deinem Fall ja
Das steht aber anders in der EU-Verordnung:

Artikel 5 (1) c iii besagt als Grund, dass kein Anspruch auf Entschädigung besteht
... sie werden über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen.

Ursprünglicher Abflug: 7:20 Uhr, wird 6:45 => weniger als eine Stunde früher
Ursprüngliche Ankunft: 8:55 Uhr, wird 10:10 => weniger als zwei Stunden später
Also ist die Bedingung erfüllt, dass die Airline keine Entschädigung zahlen braucht.
 
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mayrhuber

Erfahrenes Mitglied
19.08.2012
1.565
1
Vergesst hier in diesem Fall die EU-VO.
Der OP hat einen Beförderungsvertrag mit LH geschlossen, den LH jetzt ohne rechtliche Handhabe gekündigt hat.
Also einigt sich LH mit dem OP (z.B. Umbuchung via FRA oder Zahlung eines Hotels) oder es muss der Rechtsweg beschritten werden.
Dass der OP die Kosten eines neuen Tickets zu ursprünglicheren Zeiten einklagen kann, dürfte auch hier unstrittig sein.
Ob er die Zeit, das Geld und die Nerven dazu hat, muss er selbst entscheiden.
Ich empfehle u.a. Home - Kanzlei Woicke - Fluggastrecht für eine erste Anfrage und gglf. rechtliche Schritte. Ich habe da gute Erfahrungen gemacht.
 
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Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.590
17
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Vergesst hier in diesem Fall die EU-VO.
Bei meinem Post habe ich ausschließlich analysiert ob m.E. eine Ausgleichszahlung nach EU-Verordnung in Frage kommt.
Wenn man die EU-Verordnung aber sehr wörtlich nimmt, muss die Fluggesellschaft (nach meiner Interpretation) auch für andere alternative Beförderungen als die von ihr angebotene, die Unterstützungsleistungen wie in Artikel 5 (1) a referenziert, anbieten. Also Hotel, Verzehr etc.
Dass das Vertragsrecht da ggf. noch deutlich weitere Möglichkeiten bietet, möchte ich ja auch nicht abstreiten damit.
 

Frequent_Sailor

Erfahrenes Mitglied
23.02.2011
2.735
3
HAM
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Das steht aber anders in der EU-Verordnung:

Artikel 5 (1) c iii besagt als Grund, dass kein Anspruch auf Entschädigung besteht


Ursprünglicher Abflug: 7:20 Uhr, wird 6:45 => weniger als eine Stunde früher
Ursprüngliche Ankunft: 8:55 Uhr, wird 10:10 => weniger als zwei Stunden später
Also ist die Bedingung erfüllt, dass die Airline keine Entschädigung zahlen braucht.

Danke! Hatte die eine Stunde auch für die Ankunft im Hinterkopf...