Kompensation für Flugstorno (techn. Defekt)

ANZEIGE

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.607
1.299
ANZEIGE
Der LH Flug von SIN nach FRA am Freitag nacht (gestern) wurde gestrichen wegen technischer Probleme. LH bucht die Gäste ins Sheraton, versorgt sie mir Essen und late check-out und fliegt die meisten nun heute abend zurück nach FRA.

Können irgwelche Kompensationsansprüche geltend gemacht werden? Lt. EU Verordnung ja, aber der Flug begann ja nicht in der EU?

Danke für euere Kommentare!
 

djohannw

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
1.880
292
Lufthansa ist eine EU-Airline, in sofern ist der Abflugort für Leistungen nach EU261/04 unerheblich. Da der EUGH auch technische Defekte in der Regel als Grundlage für Entschädigungen zugelassen hat, dürfte ein Anspruch auf die Entschädigung gegeben sein.

Viele Grüße - Dirk
 
  • Like
Reaktionen: peter42 und XT600

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.607
1.299
Lufthansa ist eine EU-Airline, in sofern ist der Abflugort für Leistungen nach EU261/04 unerheblich. Da der EUGH auch technische Defekte in der Regel als Grundlage für Entschädigungen zugelassen hat, dürfte ein Anspruch auf die Entschädigung gegeben sein.

Viele Grüße - Dirk

Danke Dirk, aber wie geht man vor? Muß ich LH in DE verklagen oder wen spreche ich an? Noch in SIN?
 

red star

Erfahrenes Mitglied
04.04.2009
720
0
LEJ
Das neueste, taufrische Urteil des EuGH zur Sache findest Du hier (comp on A/C delay):

AKTUELLE RECHTSPRECHUNG - Ergebnisse

Zusammengefasst geht mittlerweile die laufende Rechtssprechung des Gerichtshofes davon aus, dass Kompensation bei technischen Defekten grundsätzlich fällig ist, wenn ein Flug gestrichen oder verspätet ist.

Abwendbar ist dies nur, wenn der Defekt tatsächlich unter "außergewöhnliche Umstände" fällt (Randnummern 70ff) und vom Unternehmen tatsächlich nicht zu beherrschen ist (das blabla zu Sorgfalt, angemessene Wartung usw. findest Du genauer in den dort auch aufgeführten, früheren Urteilen),
z.B. C-549/07 Randnummer 34:

"Angesichts der vorstehenden Erwägungen ist auf die erste und die vierte Vorlagefrage zu antworten, dass Art. 5 Abs. 3 der Verordnung Nr. 261/2004 dahin auszulegen ist, dass ein bei einem Flugzeug aufgetretenes technisches Problem, das zur Annullierung eines Fluges führt, nicht unter den Begriff „außergewöhnliche Umstände“ im Sinne dieser Bestimmung fällt, es sei denn, das Problem geht auf Vorkommnisse zurück, die aufgrund ihrer Natur oder Ursache nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens sind und von ihm tatsächlich nicht zu beherrschen sind. Das Übereinkommen von Montreal ist für die Auslegung der Befreiungsgründe nach Art. 5 Abs. 3 der Verordnung Nr. 261/2004 nicht ausschlaggebend."

Es gilt immer: der Carrier ist in der Beweispflicht, nicht der Kunde.
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.524
4.500
München
Wenn die Maschine in Singapur steht und defekt ist, würde ich mir auch nach dem Urteil des EuGH keine Kompensationsansprüche ausrechnen.

Im Gegensatz zu einem der Hubs in Deutschland hat die LH in Singapur definitiv keine Ersatzmaschine stehen, und bei solch einer Annulierung am anderen Ende der Welt ist eigentlich in der Tat von höherer Gewalt auszugehen.

Wegen "light loads" wurde der Flug auf jeden Fall nicht gecancelled / verspätet, Singapur ist momentan in beide Richtungen rappelvoll...
 

Weltreisender

Erfahrenes Mitglied
05.04.2009
3.173
495
LEJ
Auch die deutsche Rechtssprechung sieht in einem technischen Defekt ein Ereignis das im normalen Geschäftsablauf einer Airline auftreten kann. Daher Entschädigung fällig.
Bei Lufthansa die Kompensation einfordern. Sollte LH nicht zahlen, an das LBA melden, die entscheiden dann ob LH zahlen muss.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.607
1.299
Wenn die Maschine in Singapur steht und defekt ist, würde ich mir auch nach dem Urteil des EuGH keine Kompensationsansprüche ausrechnen.

Im Gegensatz zu einem der Hubs in Deutschland hat die LH in Singapur definitiv keine Ersatzmaschine stehen, und bei solch einer Annulierung am anderen Ende der Welt ist eigentlich in der Tat von höherer Gewalt auszugehen.

Wegen "light loads" wurde der Flug auf jeden Fall nicht gecancelled / verspätet, Singapur ist momentan in beide Richtungen rappelvoll...

Danke an euch alle, die kommen wohl heute Nacht ... nochmals die Frage: WIE kommt man an die Kompensation?
 

Petz

Erfahrenes Mitglied
08.11.2009
5.111
4.068
Hi,

Mal kurz eine andere Frage:
Weiss jemand welche B744 den Defekt hatte und um welchen Defekt es sich handelte?
THX im voraus.
 
S

szg

Guest
Im Gegensatz zu einem der Hubs in Deutschland hat die LH in Singapur definitiv keine Ersatzmaschine stehen, und bei solch einer Annulierung am anderen Ende der Welt ist eigentlich in der Tat von höherer Gewalt auszugehen.

Sehe ich auch so. Wenn LH eine Komensation zahlt, dann als Goodwill.
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.524
4.500
München
Vorweg gesagt - ich bin der größte Freund der neuen Gerichtsentscheidung, der der nervigen Dauer-Ausrede "technisches Problem, wir zahlen nichts" nunmehr endlich ein Ende bereiten sollte.

Aber: in legitimen Fällen, wo die Airline am anderen Ende der Welt wirklich ein nicht vorhersehbares technisches Problem hat (=höhere Gewalt) nicht einfach mal einen Haken zu machen, finde ich schon etwas übertrieben.
 
  • Like
Reaktionen: MLang2 und rofra

boekel

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
2.776
325
GVA
Aber: in legitimen Fällen, wo die Airline am anderen Ende der Welt wirklich ein nicht vorhersehbares technisches Problem hat (=höhere Gewalt) nicht einfach mal einen Haken zu machen, finde ich schon etwas übertrieben.

die Kausalitaet technisches Problem = hoehere Gewalt kann ich nicht nachvollziehen...
 
  • Like
Reaktionen: peter42

trichter

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
2.450
3
die Kausalitaet technisches Problem = hoehere Gewalt kann ich nicht nachvollziehen...

Ich auch nicht. Übertragen wir das doch einmal auf andere Bereiche. Ich sage eine Leistung zu einem bestimmten Termin zu. Dafür benötige ich einige Maschinen die natürlich sorgfältig und planmäßig gewartet werden. Es gibt technische Probleme und ich liefere nicht pünktlich. Da kann ich auch nicht sagen höhere Gewalt. Da muss ich auch für den Schaden aufkommen. Wieso sollte das in der Luftfahrt anders sein? :confused:
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: peter42

hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
11.487
3.990
Paralleluniversum
Unabhängig von einem Rechtsanspruch auf Entschädigung....tut man sich selbst damit einen Gefallen? Wird das bei LH irgendwo registriert, wie oft und ob man sich beschwert, Forderungen erstellt (und erfüllt bekommt) etc?

Ok, wenn mir nachweislich dadurch ein finanzieller Schaden entstanden ist, ist das vielleicht eine andere Situation.
 
Zuletzt bearbeitet:

Ralf1975

Erfahrenes Mitglied
12.05.2009
6.122
17
Wie scon weiter oben gesagt. Einen Brief per Einschreiben an die LH. Wenn nicht gezahlt wird ans LBA melden. Hat bei mir bestens funktioniert.

Gibt es eine Frist bis wie schnell man einen Fall den LBA melden kann. Habe noch einen Fall, der ist aber schon 10 Monate alt.
 

LFCorsten

HON Circle Lifetime Elite
08.03.2009
2.913
1
DXB/ATH/SIN/LAX
Eben. LH hat sich doch um Dich gekümmert und sich nicht versucht aus der Affäre zu ziehen.

Insofern lass es gut sein und alles ist ok.
 
S

szg

Guest
Unabhängig von einem Rechtsanspruch auf Entschädigung....tut man sich selbst damit einen Gefallen? Wird das bei LH irgendwo registriert, wie oft und ob man sich beschwert, Forderungen erstellt (und erfüllt bekommt) etc?

Ok, wenn mir nachweislich dadurch ein finanzieller Schaden entstanden ist, ist das vielleicht eine andere Situation.

Ja, Goodwill adjustments werden notiert. Wobei man nun streiten kann, ob es in diesem Fall ein Goodwill ist.
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.524
4.500
München
Ich auch nicht. Übertragen wir das doch einmal auf andere Bereiche. Ich sage eine Leistung zu einem bestimmten Termin zu. Dafür benötige ich einige Maschinen die natürlich sorgfältig und planmäßig gewartet werden. Es gibt technische Probleme und ich liefere nicht pünktlich. Da kann ich auch nicht sagen höhere Gewalt. Da muss ich auch für den Schaden aufkommen. Wieso sollte das in der Luftfahrt anders sein? :confused:

Grundsätzlich stimme ich mit Dir überein.

Nehmen wir aber mal an, Du hast die Maschinen, Du hast sie ordentlich gewartet, bist bereits mitten in der Produktion - und es schlägt bei Dir der Blitz ein.

Folge: trotz perfekter Wartung müssen Deine Maschinen repariert werden, und weil Du mitten in der Nacht nicht sofort Ersatzteile bekommst verzögert sich die Lieferung.

Wirst Du einem guten Kunden gegebenenfalls als Geste des Guten Willens entgegenkommen? Höchstwahrscheinlich schon.

Wirst Du Dich für diesen Fall komplett haftbar machen lassen? Wahrscheinlich nicht.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.590
17
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Ohne mich jetzt auf die Diskussion einlassen zu wollen, ob ich eine Forderung gerechtfertigt finde oder nicht*, gibt euclaim an, dass 600€ pro Passagier gefordert werden können. Wenn man das dort macht, natürlich abzüglich deren geforderter Anteil.

* Hierzu habe ich keine Meinung, da ich nicht weiß, welcher Defekt zugrunde liegt, ob ein Zusammenhang mit dem Wartungszustand vorhanden ist und ob LH ggf. noch hiergegen versichert ist.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.607
1.299
ANZEIGE
300x250
also jetzt Moment mal: man sitzt in SIN fest und kann erst 24h später zurück reisen!
Zuhause warten Kinder, Großeltern ggf. Zug kann nicht genommen werden und man verpaßt den Samstag abend "Wetten Daß":D

Das ist so wie beim Kollegen der C-gekauft hat und Y-Erhalten hat für Y-Preise.

Hier buche ich Freitag zurück und bekomme Samstag zurück - Sauerei! Gehört kompensiert mit 600 eUR pro Person!!!