Entschädigung wegen Flugverspätung

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mlauss

Reguläres Mitglied
07.09.2011
34
0
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Hallo,

hatte heute durch ein Delay von AC aus YYZ kommend meinen Anschlussflug in FRA verpasst und wurde auf den nächsten Anschlussflug, der 4:10h später startet, umgebucht. Am gebuchten Endziel bin ich 4:05h später als gebucht angekommen.
Das Ticket YYZ->FRA->LNZ habe ich über Lufthansa gebucht, Teilstrecke YYZ – FRA war CS auf AC.

Meine Fragen an euch:
1. Habe ich einen Anspruch auf Entschädigung? (Wieviel € ?)
2. Wenn ja, an welche Airline richte ich meinen Anspruch? LH als Ticketaussteller oder AC als Carrier, der die Verspätung verschuldet hat?
3. Könnt ihr mir die Mailadressen der Airlines zur Verfügung stellen? (Customer Service oder Compensation)

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!
SG
mlauss


Hier noch die Details zum Flug:

geplante Flugzeiten:
Di 19 Feb 21:50 Toronto 11:45 +1 Frankfurt LH5465 (AC876)
Mi 20 Feb 12:50 Frankfurt 14:00 Linz LH1252


tatsächliche Flugzeiten:
Di 19 Feb 22:09 Toronto 12:24 +1 Frankfurt LH5465 (AC876)
Mi 20 Feb 12:45 Frankfurt 13:52 Linz LH1252

- Hätte also in weniger als 21 Minuten aus YYZ kommend den Anschlussflug erreichen müssen.
- Zusätzlich Passkontrolle + Sicherheit
- Flug LH 1252 verpasst, wurde von LH auf LH1254 umgebucht
Mi 20 Feb 16:53 Frankfurt 18:00 Linz LH1254
- Ankunft am Zielort (LNZ) 4:00h verspätet.
- Flugstrecke gesamt in 6795km
- Laut EU Fluggastrechtlinie müsste ich nun Anspruch auf Entschädigung haben (EU Fluggastrechtlinie: „If you arrive at your final destination more than three hours late, you may be entitled to compensation between €125 and €600, unless the airline can prove that the delay was caused by extraordinary circumstances.“)
 
Zuletzt bearbeitet:

whYflyer

Erfahrenes Mitglied
02.04.2009
504
3
OBF/MUC
- Laut EU Fluggastrechtlinie müsste ich nun Anspruch auf Entschädigung haben (EU Fluggastrechtlinie: „If you arrive at your final destination more than three hours late, you may be entitled to compensation between €125 and €600, unless the airline can prove that the delay was caused by extraordinary circumstances.“)

Genauer lesen, AC ist keine Fluggesellschaft der EU (Flug Kanada-> EU), also spar dir den Stress.
 
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segmentix

Erfahrenes Mitglied
22.10.2012
1.176
0
DUS & VIE
1. Habe ich einen Anspruch auf Entschädigung? (Wieviel € ?)

Nein, da keiner deiner absolvierten (!) Flüge eine relevante Verspätung hatte, der Flug aus Kanada nur etwas mehr als eine Stunde, dein (späterer) Anschlussflug war sogar pünktlich. Es spielt mWn keine Rolle, ob du wegen der recht kleinen Verspätung des ersten Segments den urspr. Anschluss nicht bekommen hast, da LH dich wohl auf den nächsten Weiterflug gebucht hat, somit ist dir am Ende kein Anspruch entstanden.

Hätten fiktiv beide Flüge eine Verspätung von z.B. jeweils dreieinhalb Stunden gehabt, so würdest du ja auch zweimal was bekommen - in deinem Fall halt leider nichts, da Flüge zählen, nicht das kumulierte (Gesamt-)Ticket.
 

Wimbai

Erfahrenes Mitglied
30.03.2009
323
0
Rosenheim
Irgendwo hier im Forum (finde das leider nicht auf die Schnelle) gibt es die Adresse einer Kanzlei die sich auf dieses Thema spezialisiert hat.
Finde diese heraus und schreibe denen.
Anschliessend kriegst Du von einem Fachmann per Emal eine Einschaetzung Deiner Erfolgsaussichten (war auf jeden Fall bei mir so).
Das duerfte Dir auf jeden Fall mehr bringen, als die Einschaetzung diverser Fachleute hier.
 

SMK77

Cessna-HON
01.04.2009
2.543
39
Singapur
Der EuGH hat ja gerade erst entschieden, dass die BGH-Interpretation, dass die Fluege einzeln betrachtet werden, nicht zaehlt, sondern dass bei Tickets mit Anschlussfluegen, die Verspaetung zaehlt, die am Zielort aufgelaufen ist. Entschaedigung ist also faellig.

Lufthansa ist da aber immer noch nicht ganz angekommen, die behaupten auch gegenueber HON, dass der einzelne Flug zaehlt...
 
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DaRealAd

Aktives Mitglied
30.03.2011
217
3
MUC
Und wenn man eine planmäßige Umsteigezeit von sagen wir 7 Stunden hat, und der erste Flug 4 Stunden verspätet ist, der zweite aber pünktlich, dann erzählen sie einem bestimmt, dass natürlich nur die Gesamtverspätung am Endziel gilt ....
 
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SMK77

Cessna-HON
01.04.2009
2.543
39
Singapur
Warum auch sollte gegenüber HON was anderes behauptet werden als gegenüber Anderen? :confused:

Stichwort: Kulanz?

Ab SEN hat der gemeine Lufthansa-Kunde in der Regel ja zumindest das Anrecht auf eine Antwort auf ein Beschwerdeschreiben, darunter eher nicht. Ab SEN-Level werden auch z.B. Schaeden am Gepaeck kulanter abgewickelt.
 

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
Stichwort: Kulanz?

Ab SEN hat der gemeine Lufthansa-Kunde in der Regel ja zumindest das Anrecht auf eine Antwort auf ein Beschwerdeschreiben, darunter eher nicht. Ab SEN-Level werden auch z.B. Schaeden am Gepaeck kulanter abgewickelt.

LH wird sich im Zusammenhang mit dieser Behauptung nicht auf das "Stichwort Kulanz" einlassen.

Dass man einem guten Kunden aus Kulanz irgendein Goodie zukommen lassen könnte/sollte will ich hier gar
nich in Frage stellen. Allerdings muss die offizielle Kommunikationsstrategie für alle Kunden die gleiche sein;
sonst würde sich die LH ja selbst ins Bein schiessen!
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Der TE hat uns leider nicht verraten, dass es in Toronto geschneit hat beim Abflug.

Mal abgesehen davon, dass hier AC zuständig ist und nicht die LH, kann er damit die Entschädigung vergessen.
------------------------------------------------
TORONTO LESTER B. PEARSON INT'L A
Hourly Data Report for February 19, 2013

17:00 Snow Showers
18:00 Cloudy
19:00 Cloudy
20:00 Snow Showers
21:00 Snow Showers
22:00 Snow Showers
23:00 Snow Showers

Quelle: Hourly Data | Canada's National Climate Archive
 
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eddm_muc

Aktives Mitglied
15.08.2012
165
0
MUC
Der EuGH hat ja gerade erst entschieden, dass die BGH-Interpretation, dass die Fluege einzeln betrachtet werden, nicht zaehlt, sondern dass bei Tickets mit Anschlussfluegen, die Verspaetung zaehlt, die am Zielort aufgelaufen ist. Entschaedigung ist also faellig.

Lufthansa ist da aber immer noch nicht ganz angekommen, die behaupten auch gegenueber HON, dass der einzelne Flug zaehlt...

Quelle?

Und erklär mal den Zusammenhang zum hier geschilderten Fall..
 
Zuletzt bearbeitet:

exit

Aktives Mitglied
30.08.2012
218
13
Genau dies ist der Grund warum man für tatsächliche Schäden eben NICHT mehr so leicht entschädigt wird. Wenn ein Schaden entstanden ist soll dieser selbstverständlich übernommen werden jedoch nur aus Prinzip Dinge zu fordern finde ich schlicht weg falsch. Selbst die Flugzeiten im ersten Post sind etwas ,,frisiert'' und das wird selbstverständlich auch bei einer Beschwerde auffallen und macht den ,,claim'' nicht glaubwürdiger. Und jetzt kommt gleich wieder das Zeit Argument. Ja eure Zeit ist so wichtig und kostbar, dass ihr sie in einem Vielfliegerforum verbringen könnt. :)
 
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mlauss

Reguläres Mitglied
07.09.2011
34
0
@whYflyer: sehe ich hier nicht so, da ich das Ticket über LH gekauft habe, also der Vertrag in Deutschland abgeschlossen wurde.

@segmentix: schlisse mich der Meinung von SMK77 vollinhaltlich an.

@rotanes: war maximal leichter Schneefall, jedoch keine Schlechtwettersituation wie es in der EU Verordnung definiert ist. Wie in deiner Quelle ersichtlich, wurden zwischen 20:00 und 22:00 folgende Werte gemessen:
20:00 Wind Spd: 37km/h Visibility: 24,1km Weahter: Snow Showers
21:00 Wind Spd: 35km/h Visibility: 24,1km Weahter: Snow Showers
22:00 Wind Spd: 35km/h Visibility: 19,3km Weahter: Snow Showers
Bei einer Windgeschwindigkeit von um die 40km/h und einer Sichtweite von rund 20km von Schlechtwettersituation/Unwetter zu sprechen, halte ich doch für übertrieben

@exit: hierbei ist mir ein Fehler unterlaufen, habe die Flugzeiten anhand der Infos von aircanada.com und lh.com korrigiert
 

red star

Erfahrenes Mitglied
04.04.2009
720
0
LEJ
@whYflyer: sehe ich hier nicht so, da ich das Ticket über LH gekauft habe, also der Vertrag in Deutschland abgeschlossen wurde.

@segmentix: schlisse mich der Meinung von SMK77 vollinhaltlich an.

@rotanes: war maximal leichter Schneefall, jedoch keine Schlechtwettersituation wie es in der EU Verordnung definiert ist. Wie in deiner Quelle ersichtlich, wurden zwischen 20:00 und 22:00 folgende Werte gemessen:
20:00 Wind Spd: 37km/h Visibility: 24,1km Weahter: Snow Showers
21:00 Wind Spd: 35km/h Visibility: 24,1km Weahter: Snow Showers
22:00 Wind Spd: 35km/h Visibility: 19,3km Weahter: Snow Showers
Bei einer Windgeschwindigkeit von um die 40km/h und einer Sichtweite von rund 20km von Schlechtwettersituation/Unwetter zu sprechen, halte ich doch für übertrieben

@exit: hierbei ist mir ein Fehler unterlaufen, habe die Flugzeiten anhand der Infos von aircanada.com und lh.com korrigiert

Warum fragst Du dann eigentlich, wenn Du die ungefällige Antwort nicht akzeptieren möchtest? Relevant ist nur und ausschliesslich die operierende Airline, selbst wenn Dir Herr Franz Dein Ticket persönlich in einem goldenen Rahmen überreicht haben sollte.
 

eddm_muc

Aktives Mitglied
15.08.2012
165
0
MUC
Der EuGH hat ja gerade erst entschieden, dass die BGH-Interpretation, dass die Fluege einzeln betrachtet werden, nicht zaehlt, sondern dass bei Tickets mit Anschlussfluegen, die Verspaetung zaehlt, die am Zielort aufgelaufen ist. Entschaedigung ist also faellig.
Lufthansa ist da aber immer noch nicht ganz angekommen, die behaupten auch gegenueber HON, dass der einzelne Flug zaehlt...

Falsch. Lies mal bitte den ganzen Text der zugehörigen Urteile und dann wag eine neue Interpretation:
InfoCuria
InfoCuria


1. Das geschilderte Urteil ist für den hier vorgetragenen Fall völlig irrrelevant.
2. Meilenschwund ist sichrlich keine zuverlässige Quelle, sondern ein reines "Interpretationsforum". Typus: "Ich mache mir Urteile passend"
Der Fall des Posters ist klar und da braucht man auch nicht diskutieren.
Er bekommt nichts.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Kane

Reguläres Mitglied
31.05.2012
44
0
In diesem Urteil ist das ja recht klar angesprochen: InfoCuria

In Absatz 40 wird festgehalten, dass die Verspätung am Endziel entscheidend ist und nicht das einzelne Segment. Würde ich mich mit LH streiten, würde ich jedenfalls versuchen mich darauf zu berufen - das ist ja eine ziemlich klare Auslegung der Verordnung.
 
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kalle

Erfahrenes Mitglied
19.01.2010
345
0
In diesem Urteil ist das ja recht klar angesprochen: InfoCuria

In Absatz 40 wird festgehalten, dass die Verspätung am Endziel entscheidend ist und nicht das einzelne Segment. Würde ich mich mit LH streiten, würde ich jedenfalls versuchen mich darauf zu berufen - das ist ja eine ziemlich klare Auslegung der Verordnung.

da, wie nun bereits mehrfach klargestellt, AC der operating carrier war, und hier auch die verspätung entstanden ist, ist dieses urteil für den hier vorliegenden fall völlig irrelevant.
wäre es LH gewesen würde der fall anders liegen.
ich hatte einmal einen solchen fall mit thai. und die waren nicht einmal schuld - sie haben einfach keinen slot in fra bekommen.
 

segmentix

Erfahrenes Mitglied
22.10.2012
1.176
0
DUS & VIE
In diesem Urteil ist das ja recht klar angesprochen: InfoCuria

In Absatz 40 wird festgehalten, dass die Verspätung am Endziel entscheidend ist und nicht das einzelne Segment. Würde ich mich mit LH streiten, würde ich jedenfalls versuchen mich darauf zu berufen - das ist ja eine ziemlich klare Auslegung der Verordnung.

Im genannten Entscheid ging es nicht um die Problematik bzgl. Umsteigeverbindungen, sondern um direkte Verbindungen, somit nur einen Flug/ein Segment.

Die Causa hier des TO liegt anders, siehe Post #1.

Allerdings fände ich persönlich eine verbindliche Klärung genau für solche Fälle wie hier skizziert auch sehr begrüßenswert, und sollte der TO tatsächlich klagen wünsche ich ihm natürlich viel Glück und Erfolg. Nur fehlt mir ob der Rahmendaten der Glaube daran, dass diese Klage Chancen hätte.
 
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fhbh

Neues Mitglied
19.09.2011
8
0
Deutschland
Eine Entschädigung nach EC 261 wird es nicht geben, da:

- Operating Carrier, der für den delay verantwortlich ist ist AC
- AC kein Community Carrier ist (departure ex Airport ausserhalb der EU
- Bei Wetter wird es sicherlich garnichts geben (auch nicht aus Kulanz), bei anderen Umständen wahrscheinlich AC Meilen (nicht M&M!)
- wo der Flug gebucht wurde, also bei LH, spielt keine Rolle
 

mlauss

Reguläres Mitglied
07.09.2011
34
0
Werde ein Mail an AC mit meinem Claim schicken und bei negativer Antwort überlegen meinen Anwalt das Thema anzuvertrauen.

Kann mir irgendjemand sagen ob customerrelations.fra@aircanada.ca hierfür die richtige Mailadresse ist?

SG
 

eddm_muc

Aktives Mitglied
15.08.2012
165
0
MUC
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Werde ein Mail an AC mit meinem Claim schicken und bei negativer Antwort überlegen meinen Anwalt das Thema anzuvertrauen.
Kann mir irgendjemand sagen ob customerrelations.fra@aircanada.ca hierfür die richtige Mailadresse ist?
SG

Du blickst es echt nicht oder?
Du hattest Wetter und Einzeltickets.
Jeder vernünftige Anwalt wird dir gerne das Beratungshonorar abnehmen, aber dir dann im Rahmen der Beratung sagen, "sinnloses Unterfangen".
 
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