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http://www.ak-tirol.com/bilder/d186/VKI_AUA_UrteilOGH.PDF
Der oesterreichische OGH hat die im Hinblick auf die deutsche BGH Entscheidung geänderten AGB der AUA gekippt. Danach ist zumindest erst mal in Oesterreich ein Upfare auf den o/w Tarif nicht zulässig. Kern der Entscheidung ist die Feststellung, dass die Airlines sehr wohl das Recht haben, ihr Tarifsystem durch Missbrauch bei crossticketing zu schuetzen. Die neuen AGB wuerden aber wieder ueber das Ziel hinausschießen, weil nur Krankheit und höhere Gewalt als Ausnahme vom Missbrauch angesehen werde, nicht aber der schlichtweg verpasste Hinflug.
Der oesterreichische OGH hat die im Hinblick auf die deutsche BGH Entscheidung geänderten AGB der AUA gekippt. Danach ist zumindest erst mal in Oesterreich ein Upfare auf den o/w Tarif nicht zulässig. Kern der Entscheidung ist die Feststellung, dass die Airlines sehr wohl das Recht haben, ihr Tarifsystem durch Missbrauch bei crossticketing zu schuetzen. Die neuen AGB wuerden aber wieder ueber das Ziel hinausschießen, weil nur Krankheit und höhere Gewalt als Ausnahme vom Missbrauch angesehen werde, nicht aber der schlichtweg verpasste Hinflug.