Entscheidung des oesterreichischen OGH zum nicht angetretenen Hinflug

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Flying Lawyer

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09.03.2009
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http://www.ak-tirol.com/bilder/d186/VKI_AUA_UrteilOGH.PDF

Der oesterreichische OGH hat die im Hinblick auf die deutsche BGH Entscheidung geänderten AGB der AUA gekippt. Danach ist zumindest erst mal in Oesterreich ein Upfare auf den o/w Tarif nicht zulässig. Kern der Entscheidung ist die Feststellung, dass die Airlines sehr wohl das Recht haben, ihr Tarifsystem durch Missbrauch bei crossticketing zu schuetzen. Die neuen AGB wuerden aber wieder ueber das Ziel hinausschießen, weil nur Krankheit und höhere Gewalt als Ausnahme vom Missbrauch angesehen werde, nicht aber der schlichtweg verpasste Hinflug.
 

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Jetzt ist auch die Entscheidung des OGH zur Lufthansa veröffentlicht:

http://verbraucherrecht.at/cms/uploads/media/OGH_24.1.2013_2_Ob_182_12x.pdf

Danach sind sowohl die 35 Euro Bearbeitungsgebühr als auch die Hin- und Rückflugklausel unwirksam. Dies gilt hier - und das ist wichtig - generell. Die Lufthansa darf sich in Österreich darauf nicht mehr berufen. Es dürfte (a) nur eine Frage der Zeit sein, bis die sich was anderes einfallen lassen und (b) auch nur eine Frage der Zeit sein, bis es aus Deutschland vergleichbare Urteile gibt.
 
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