VDB berechtigt?

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HUAIR

Aktives Mitglied
20.01.2010
242
1
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Hallo mein Flug Fra-Vien war heute überbucht. Man hat mich auf eine Maschine vorher gesetzt aber VDB (Geld) ausgeschlossen. Können die das machen? oder kann ich im nachinein ansprüche geltend machen? 125 bzw. 250 Eur... mein Status ist Sen...
 

Piedra

Erfahrenes Mitglied
28.08.2012
5.107
5
Prinzipiell ist das ein IDB, du hattest aber keinen Nachteil, also sind auch Ansprüche ausgeschlossen.
 

Eierfranke

Gesperrt
03.01.2013
644
1
Früher nach Hause gekommen ? SKANDAL !
Sofort Klagen !

Ich war in der Lage auch schonmal und mein LHR-MXP auf LHI wurde gestrichen und wurde auf nen früheren umgebucht 2 h vorher.

Gab am Ende 250 EUR, LH hat gezahlt bevor Klage eingereicht wurde aber ohne Anwalt läuft da nichts.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.206
1.024
Hallo mein Flug Fra-Vien war heute überbucht. Man hat mich auf eine Maschine vorher gesetzt aber VDB (Geld) ausgeschlossen. Können die das machen? oder kann ich im nachinein ansprüche geltend machen? 125 bzw. 250 Eur... mein Status ist Sen...

Nein, da Du nicht später ankamst.
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.524
4.501
München
Mod-Hinweis:
Einige persönliche Angriffe sind aus diesem Thread verschwunden.


Persönliche Notiz:
Eine Überbuchung ist (auch rechtlich) anders zu sehen, als eine Flugstreichung. Wird ein Flug gestrichen, ergibt sich aus den EU-Passagierrechten auch bei früherem Abflug und dann früherer Ankunft ein Kompensationsanspruch, sofern die Flugstreichung nicht rechtzeitig mitgeteilt wurde.

Verzichtet die Airline aufgrund einer Überbuchung auf die Erhebung von Umbuchungsgebühr und Tarifdifferenz wie im Falle des OPs hier, dann ist dies nicht nur nach den EU-Passagierrechten sondern auch nach gutem Menschenverstand nicht kompensationspflichtig. Der OP hätte ja die Möglichkeit gehabt, wie ursprünglich gebucht zu fliegen...
 

bursche99

Erfahrenes Mitglied
14.07.2011
2.839
617
MUC, near OBAXA
Finde es auch nicht richtig nach Kompensation zu schreien wenn man früher zu Hause ist. Das ist doch schön :).
Naja, kommt drauf an: wenn ich Kundentermine hab und mein Carrier mir sag dass ich 2 Stunden früher fliegen muss gehen mir entsprechend (evtl. billable) Arbeitszeit verloren. Wieso dass ok sein soll und ich kein Anspruch auf irgeneine Comp. haben soll...?

Zugegeben, dass ist ein Szenario welches der OP nicht beschrieben hat, aber interessieren würd mich das schon?
 

skywalkerLAX

Erfahrenes Mitglied
Nein, da Du nicht später ankamst.

Ich wage zu bezweifeln, dass dieses Argument vor Gericht ziehen wuerde. Wenn der Passagier durch die Airline genoetigt wird eine fruehere Maschine zu nehmen und der einzige Grund dafuer ein Ueberbuchung ist (Geschaeftemacherei der Airline, kein force majeure) dann wird das mit ziemlicher Sicherheit nicht zugunsten der Airline ausgehen.

Lohnt es sich dafuer zu klagen? Sicherlich nicht. Aber ich bin fest davon ueberzeugt, dass LH auch so zahlen wuerde. Freilich nicht ohne Schreiben vom RA unter Klageandrohung. Ob man das durchziehen moechte ist jedem selbst ueberlassen.
 

Tim2008

Erfahrenes Mitglied
28.04.2009
1.063
128
Woher will er wissen, dass der Flug am Ende überbucht war? Es kann auch gut sein, dass es No-Shows gab. Ich bezweifel auch, dass LH einfach auf einen früheren Flug umbucht, es wird wohl ein Angebot gewesen sein, welches eine Win-Win Situation war.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.129
8.360
BRU
Man hat mich auf eine Maschine vorher gesetzt aber VDB (Geld) ausgeschlossen. ...

Wäre interessant zu wissen, wie das genau aussah. Wurdest Du wirklich gezwungen, einen Flug früher zu nehmen? Und wo/ wann hat man Dir das mitgeteilt? Warst Du schon am CI / in der Lounge, und man hat Dich gefragt, ob Du eventuell schon früher fliegen könntest? Oder wurdest Du wirklich gegen Deinen Willen und ohne Möglichkeit abzulehnen umgebucht?

Letzteres kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Da könnte ich wohl immer argumentieren, dass ich den Flug nicht erwische / noch einen Termin habe oder was weiß ich. Natürlich auf die Gefahr hin, eventuell später als gebucht zu fliegen (und dann allerdings tatsächlich einen Entschädigungsanspruch zu haben)

Was hat das mit dem geschilderten Fall auch nur im entferntesten zu tun?

Dass es noch unwahrscheinlicher ist, dass er wirklich "zwangsumgebucht" wurde. Denn ein SEN ist wohl nicht der erste, dem man bei Überbuchung die Mitnahme im ursprünglich gebuchten Flug verweigert.
 
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LH 056

Erfahrenes Mitglied
04.01.2012
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Woher will er wissen, dass der Flug am Ende überbucht war? Es kann auch gut sein, dass es No-Shows gab. Ich bezweifel auch, dass LH einfach auf einen früheren Flug umbucht, es wird wohl ein Angebot gewesen sein, welches eine Win-Win Situation war.
Richtig. Passiert immer mal, hängt aber auch etwas vom Agent ab. Neulich in HAJ wurde mir auch angeboten einen Flieger eher zu fliegen, obwohl keine Flex Buchungsklasse. Hat super gepasst.
 

MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
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Wien
Ich habe letztens bei einem Taxi zu viel Rückgeld raus bekommen. Hat 12 Euro ausgemacht. Gab ihm nen Zwanziger, er gab mir 9 zurück.
Den habe ich aber ordentlich verklagt!
Der muss mich nun bis an mein oder sein Lebensende gratis rumfahren!

;)
 
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peter42

Moderator
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09.03.2009
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Ich wage zu bezweifeln, dass dieses Argument vor Gericht ziehen wuerde. Wenn der Passagier durch die Airline genoetigt wird eine fruehere Maschine zu nehmen und der einzige Grund dafuer ein Ueberbuchung ist (Geschaeftemacherei der Airline, kein force majeure) dann wird das mit ziemlicher Sicherheit nicht zugunsten der Airline ausgehen.

Lohnt es sich dafuer zu klagen? Sicherlich nicht. Aber ich bin fest davon ueberzeugt, dass LH auch so zahlen wuerde. Freilich nicht ohne Schreiben vom RA unter Klageandrohung. Ob man das durchziehen moechte ist jedem selbst ueberlassen.
OK habe die Verordnung nochmal gelesen, 50% der Entschädigung lassen sich ableiten (da nicht später als, ja auch früher heissen kann).
 
Zuletzt bearbeitet:

*G4ever

Aktives Mitglied
27.03.2013
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RLG
Großartig. Werde das nächste mal eine Kompensation verlangen wenn sie früher landen als geplant.
Da hab ich weniger tolle Flugzeit und kann mir nicht so lange billig Rotwein hintergießen.:sick:
 

MANAL

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29.05.2010
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Dahoam
Wenn man auf einen früheren Flug umgebucht wird hat der Kunde in der Regel auch was davon. Aus der Sicht ist eine Kompensation schon etwas seltsam.

Allerdings sollte man auch bedenken, dass die Airline durch eine Umbuchung auf einem früheren Flug sich auch Ärger ersparen will und Geld damit spart. Wenn man das bedenkt ist eine Kompensation nicht so abwegig. Warum soll nur die Airline daraus Profit ziehen?

Wenn man zudem unfreiwillig auf den früheren Flug umgebucht wird dann ist eine Kompensation durchaus berechtigt. Die Airline könnte ja auch Fragen ob jemand eher fliegen will und wenn sich Freiwillige finden dann gibt es keine Diskussion. Unfreiwillige Umbuchungen sind immer kritisch zu sehen, egal ob früher oder später.