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Hi,
so nun darf ich mich auch zum ersten Mal mit den Fluggastrechten auseinandersetzen.
Gebucht war am 04.06.2013
LH1671 CLJ-MUC 12:45-13:25 (Canadair Regional Jet 900)
LH2072 MUC-HAM 14:30-15:45
Der Kapitän hat entschieden, statt der 70 Passagiere nur 17 mitzunehmen. Grund: Gewichtsprobleme aufgrund von Regen / zuviel Wasser auf der Start-/Landebahn.
Vom Flughafen wurde ich dann umgebucht am 05.06.2013 auf:
CLJ-OTP Ab 06:15
OTP-VIE
VIE-HAM An 10:40
Das hat auch funktioniert. Ankunft also ca. 19h später.
Am Flughafen in CLJ wurde mir gesagt, dass diese Problematik bekannt sei und man eine neue Landebahn baue (Eröffnung September 2013, allerdings habe ich dort keine Baugeräte gesehen - was nichts bedeuten muss). Sobald es regnet oder schneit haben bestimmte Flugzeuge Probleme. Das sind offenbar nur die kleineren, denn andere Airlines wie TAROM und WIZZAIR flogen ohne Probleme, allerdings benutzen diese größere Airbus.
Meiner Meinung nach ist dies keine höhere Gewalt, da es a) schon länger bekannt ist und b) durch Benutzung von anderen Fluggeräten gelöst werden kann. Interessant ist hier vielleicht auch, dass der gleiche Flug ab Juli mit einer De Havilland DHC-8 400 ausgeführt wird.
Habe ich hier eine Chance auf Entschädigung und wenn ja, wie würdet Ihr diese Einreichen (online, Brief, Fax, Anwalt, Flightrights)?
Vielen Dank im Voraus.
so nun darf ich mich auch zum ersten Mal mit den Fluggastrechten auseinandersetzen.
Gebucht war am 04.06.2013
LH1671 CLJ-MUC 12:45-13:25 (Canadair Regional Jet 900)
LH2072 MUC-HAM 14:30-15:45
Der Kapitän hat entschieden, statt der 70 Passagiere nur 17 mitzunehmen. Grund: Gewichtsprobleme aufgrund von Regen / zuviel Wasser auf der Start-/Landebahn.
Vom Flughafen wurde ich dann umgebucht am 05.06.2013 auf:
CLJ-OTP Ab 06:15
OTP-VIE
VIE-HAM An 10:40
Das hat auch funktioniert. Ankunft also ca. 19h später.
Am Flughafen in CLJ wurde mir gesagt, dass diese Problematik bekannt sei und man eine neue Landebahn baue (Eröffnung September 2013, allerdings habe ich dort keine Baugeräte gesehen - was nichts bedeuten muss). Sobald es regnet oder schneit haben bestimmte Flugzeuge Probleme. Das sind offenbar nur die kleineren, denn andere Airlines wie TAROM und WIZZAIR flogen ohne Probleme, allerdings benutzen diese größere Airbus.
Meiner Meinung nach ist dies keine höhere Gewalt, da es a) schon länger bekannt ist und b) durch Benutzung von anderen Fluggeräten gelöst werden kann. Interessant ist hier vielleicht auch, dass der gleiche Flug ab Juli mit einer De Havilland DHC-8 400 ausgeführt wird.
Habe ich hier eine Chance auf Entschädigung und wenn ja, wie würdet Ihr diese Einreichen (online, Brief, Fax, Anwalt, Flightrights)?
Vielen Dank im Voraus.
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