LH ins wilde Kairo

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Broo

Erfahrenes Mitglied
11.11.2010
386
0
CGN/DUS
Hatten sie heute auch noch auf der Deutschen Seite, Kairo 389 thema: Abenteuer erleben! Ist aber mittlerweile entfernt.
 

rcs

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06.03.2009
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München
Alle Fluggäste mit einem gebuchten Lufthansa oder Austrian Airlines Flug von/nach Kairo zwischen 3. und 10. Juli 2013, deren Ticket bis spätestens 3. Juli 2013 ausgestellt war, können einmalig kostenfrei umbuchen oder ihr Ticket erstatten lassen. Für Umbuchungen gelten die folgende Regeln:

  • Umbuchung auf einen alternativen Lufthansa Group Flug (Flugnummer und durchgeführt von: LH/LX/OS/SN/4U) - in der Original Buchungsklasse oder alternativ innerhalb derselben Beförderungsklasse.
  • Neues Reisedatum spätestens am 3. Oktober 2013
  • Start und Zielort der Reise müssen unverändert bleiben
 

MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
14.078
8.171
Dahoam
LH scheint die in Foren verbreitete Meinung, daß im Marketing nur Praktikanten am Werk sind, nicht widerlegen zu wollen.
:D

Der Praktikant hat wieder zugeschlagen wenn man diesen Facebook-Beitrag von Lufthansa liest :D

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rcs

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06.03.2009
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Der Waiver für kostenlose Umbuchungen bei Flügen mit der LH-Group wurde nun für Flüge bis 17.07.2013 verlängert.
 
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rcs

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Neues Update:

Für bis 03.07.2013 ausgestellte Tickets ist nun eine kostenfreie Umbuchung als auch ein kostenloses Storno bei Flugdaten bis einschließlich 31.07.2013 gestattet.
 

rcs

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Neues Update:

Für bis 03.07.2013 ausgestellte Tickets ist nun eine kostenfreie Umbuchung bei Flugdaten bis einschließlich 31.08.2013 gestattet. Die Option des kostenlosen Stornos endet weiterhin mit Reisetermin 31.07.2013.
 
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jarino

Erfahrenes Mitglied
28.03.2009
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1
Die Option des kostenlosen Stornos endet weiterhin mit Reisetermin 31.07.2013.

Welches Schlupfloch hat LH dort wieder im Sinn? Das AA rät weiterhin "dringend" von Reisen u.a. nach Kairo ab, ist das keine Reisewarnung, die zum Storno berechtigt?

Auswärtiges Amt - Reise- und Sicherheitshinweise - Ägypten: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
Aktuelle Hinweise / Teilreisewarnung

Von Reisen nach Ägypten, insbesondere in das Nildelta, auf den Sinai sowie in das ägyptisch-libysche Grenzgebiet, wird in der aktuellen Lage vor dem Hintergrund der sehr unbeständigen Sicherheitslage dringend abgeraten. Dies gilt auch für Kairo und die Touristenzentren in Oberägypten (Luxor, Assuan, Nilkreuzfahrten). Das gilt derzeit nicht für Reisen in die Touristengebiete am Roten Meer auf der Festlandseite Ägyptens und auf dem Sinai im Küstenstreifen zwischen Sharm-El-Sheikh und Nuweiba, die Auswirkungen der Sicherheitslage im restlichen Ägypten auf die Touristengebiete sind jedoch nicht absehbar. Reisende werden daher gebeten, besondere Vorsicht walten zu lassen und die Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.

Der Transit über den Internationalen Flughafen Kairo ist möglich; der Flughafen funktioniert normal und ist gut gesichert.

urbs-media
Bei einer Reisewarnung des Außenministeriums haben die Kunden nämlich das Recht, den Reisevertrag vor der Abreise zu stornieren. Die sonst üblichen Stornogebühren fallen bei einer Reisewarnung also nicht an!
 

rcs

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06.03.2009
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Welches Schlupfloch hat LH dort wieder im Sinn? Das AA rät weiterhin "dringend" von Reisen u.a. nach Kairo ab, ist das keine Reisewarnung, die zum Storno berechtigt?
Bei einer reinen Flugbuchung hat eine Reisewarnung noch nie zu einem Storno berechtigt. Im Falle einer Pauschalreise sieht es ggf. jedoch anders aus.
 
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