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Gestern Abend bin ich von Frankfurt nach Sao Paulo geflogen. Das Ticket ist ein Split Award, Hinfug in I, Rückflug in O.
Ein Blick auf die aktuellen Freigepäckmengen der Lufthansa zeigte mir, dass für diese Strecke 2PC gilt.
Das hat das Ticketing aber anders gesehen. Vom Check-In wurde mir plötzlich entgegengeträllert: "Lieber Herr MiPf76, sie sind mit 53 Kg leicht über den als Senator erlaubten 50 Kg drüber, aber das lassen wir nochmal durchgehen".
Wie bitte? Ein Blick auf den Passenger Receipt zeigte:
FRA-GRU I 30K
GRU-FRA O 40K
Jetzt ging es mir darum, das mal zu hinterfragen. Immerhin hätte ich durchaus noch einige Kg mehr dabeihaben können. Mein Hinweis auf die Webseite und die dort aufgeführten Regeln wurde abgetan mit der Bemerkung "Es gilt, was auf dem Ticket steht". Als auch ein Blick in die aktuellen Gepäckbestimmungen meine 2PC Variante bestätigte, wurde ich an das Tick-Desk gegenüber verwiesen. Ich habe es an dieser Stelle dann nicht weiter verfolgt, da ich noch den Halbmarathon zu den C Gates vor mir hatte.
Trotzdem stellt sich mir die Frage, welche Rechte man in einem solchen Fall hat. Immerhin steht auf der Buchungsbestätigung ja keine explizite Freigepäckmenge, sondern nur der Verweis auf die Homepage? --> "Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig vor dem Reiseantritt über die aktuellen, in dem Flugpreis enthaltenen Freigepäckmengen und die geltenden
Handgepäckbestimmungen zu informieren." In diesem Zusammenhang kommt mir der Spruch "Es gilt, was auf dem Ticket steht" doch sehr befremdlich vor.
Weiterhin dachte ich immer, dass für Flüge, die auf einem Ticket und einer Fluggesellschaft gebucht sind, ein einheitliches Freigepäcklimit gilt. Bei mir war das nicht der Fall, sondern eine Mischung aus C und F Limit. Irre ich mich?
Auf jeden Fall wieder etwas gelernt: In Zukunft als auch nochmals das im Ticket eingetragene Freigepäcklimit auf Richtigkeit überprüfen. Man hat ja sonst nichts zu tun.
Ein Blick auf die aktuellen Freigepäckmengen der Lufthansa zeigte mir, dass für diese Strecke 2PC gilt.
Das hat das Ticketing aber anders gesehen. Vom Check-In wurde mir plötzlich entgegengeträllert: "Lieber Herr MiPf76, sie sind mit 53 Kg leicht über den als Senator erlaubten 50 Kg drüber, aber das lassen wir nochmal durchgehen".
Wie bitte? Ein Blick auf den Passenger Receipt zeigte:
FRA-GRU I 30K
GRU-FRA O 40K
Jetzt ging es mir darum, das mal zu hinterfragen. Immerhin hätte ich durchaus noch einige Kg mehr dabeihaben können. Mein Hinweis auf die Webseite und die dort aufgeführten Regeln wurde abgetan mit der Bemerkung "Es gilt, was auf dem Ticket steht". Als auch ein Blick in die aktuellen Gepäckbestimmungen meine 2PC Variante bestätigte, wurde ich an das Tick-Desk gegenüber verwiesen. Ich habe es an dieser Stelle dann nicht weiter verfolgt, da ich noch den Halbmarathon zu den C Gates vor mir hatte.
Trotzdem stellt sich mir die Frage, welche Rechte man in einem solchen Fall hat. Immerhin steht auf der Buchungsbestätigung ja keine explizite Freigepäckmenge, sondern nur der Verweis auf die Homepage? --> "Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig vor dem Reiseantritt über die aktuellen, in dem Flugpreis enthaltenen Freigepäckmengen und die geltenden
Handgepäckbestimmungen zu informieren." In diesem Zusammenhang kommt mir der Spruch "Es gilt, was auf dem Ticket steht" doch sehr befremdlich vor.
Weiterhin dachte ich immer, dass für Flüge, die auf einem Ticket und einer Fluggesellschaft gebucht sind, ein einheitliches Freigepäcklimit gilt. Bei mir war das nicht der Fall, sondern eine Mischung aus C und F Limit. Irre ich mich?
Auf jeden Fall wieder etwas gelernt: In Zukunft als auch nochmals das im Ticket eingetragene Freigepäcklimit auf Richtigkeit überprüfen. Man hat ja sonst nichts zu tun.