LH-Stornogebühr für nicht erstattbare Tarife

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SAN

Neues Mitglied
29.07.2013
22
0
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Ich habe mich sehr über die LH geärgert. Da wird zunächst der komplette Flugpreis + Kerosinzuschlag vereinnahmt und dann auch noch on top eine Stornogebühr von EUR 30,- pro Person erhoben. Von LH wohlgemerkt, nicht von irgendeinem Reisebüro oder Vermittler. Ich hatte auf lufthansa.com gebucht. Ist das eigentlich schon mal von Verbraucherschützern rechtlich geprüft worden?
 

shortfinal

Erfahrener Maximierer
28.05.2010
3.678
396
STR
Vorweg: Ich bin evtl. nicht auf neuestem Stand, aber meine Ideen dazu:

Es gab eine Klage der Verbraucherzentrale gegen Air Berlin Fluggesellschaft darf keine Stornogebühr verlangen - Urteile - Reise - Mobilität - Themen - vzbv
Ich weiß nicht, ob das Urteil mittlerweile rechtskräftig ist, es ging in die Berufung etc. etc. Dann wird wieder auf Einzelfall hingewiesen...

Sehr treffend finde ich die Aussage hier Wer Flug nicht antritt kann Gebühren zurückfordern | WAZ.de
Akzeptiert ein Kunde nicht, dass die Einschränkungen und die hohen Bearbeitungsgebühren vom Erstattungsanspruch nur noch einen kläglichen Rest übrig lassen, dann kann er nur klagen.

Neu ist das Thema auch nicht (http://www.vielfliegertreff.de/lufthansa/15345-lufthansa-stornierung-erstattung-kerosinzuschlag.html
http://www.vielfliegertreff.de/lufthansa/16149-ticketrueckerstattung-wieviel-erhaelt-man-genau-zurueck-2.html
http://www.vielfliegertreff.de/lufthansa/7516-das-ende-der-e-cls-option-yq-ab-8-maerz-nicht-mehr-erstattbar.html)

An sich hast du die Bedingungen mit der Buchung auf LH.com akzeptiert, da wird auf alles hingewiesen. Wenn du gerade auf Krawall gebürstet bist, versuche dein Geld über einen Mahnbescheid zu bekommen, LH wird es wohl nicht auf einen Prozess ankommen lassen.
 

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
Warum haben eigentlich so viele Mitforisten Mühe mit der Vertragsfreiheit? Wenn ich einen Billigtarif buche, muss ich mich auch mit den damit verbundenen Restriktionen und Gemeinheiten abfinden. Wie verbraucherfreundlich muss es denn sein? Soll die Airline einem noch Geld zahlen, wenn man seinen Flug annulliert?
 
Y

YuropFlyer

Guest
Warum haben eigentlich so viele Mitforisten Mühe mit der Vertragsfreiheit? Wenn ich einen Billigtarif buche, muss ich mich auch mit den damit verbundenen Restriktionen und Gemeinheiten abfinden. Wie verbraucherfreundlich muss es denn sein? Soll die Airline einem noch Geld zahlen, wenn man seinen Flug annulliert?

Och, da gibts schon einige richtig böse Dinge.

Sagen wir mal, du buchst 300 Tage vor Abflug einen günstigen Tarif mit Swiss von ZRH nach SIN.

16 Tage vor Abflug beschliesst LX, das der Flug jetzt nicht mehr um 22 Uhr, sondern bereits um 12 Uhr mittags geht.

Du kannst wählen (gesetzlich ist Swiss nicht zu mehr verpflichtet):

a) akzeptieren - geht aber nicht, weil du an dem Tag arbeiten musst
b) Kostenlos stornieren, einige Wochen (bei LH gerne Monate) auf dein Geld warten, das die Airline vorher schon ein knappes Jahr kostenlos (inkl. KK-Zuschlag) "verwalten" durfte.

Sie könnten den Flug auch komplett stornieren - 16 Tage vor Abflug.. und dir einfach per E-Mail mitteilen, der Flug sei gestrichen, du würdest das Geld wieder erhalten..

Alles gesetzlich völlig iO.

Buchst du hingegen einen Flug, und merkst (je nach Airline gibt es immerhin noch 24h "kostenlos") 2 Tage später, das du dummerweise den 27. September statt dem 28. September gewählt hast, dann hast du in den günstigeren Buchungsklassen einfach nur eins: Pech gehabt. Auch wenn der Abflug ebenfalls erst in 300 Tagen passiert..

Gleich lange Spiesse für Airline und Kunde - ja gerne! Weil aktuell ist das definitiv nicht der Fall!
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.312
2.483
Neuss
www.drboese.de
Warum haben eigentlich so viele Mitforisten Mühe mit der Vertragsfreiheit? ?

Weil das deutsche recht sie in weiten teilen beschränkt, um so einseitige Bevorteilungen zu vermeiden.


Im übrigen habe ich bis heute nicht verstanden, warum ausgerechnet die yq (der Sprit wird trotzdem verbrannt) erstattet werden soll? Ausnahme wuerde bei einem anderweitig verkauften Platz natürlich gelten, ist aber wohl nicht oft der fall)
 
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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Die weitgehendsten Verbraucherschutzrechte in Bezug auf Storno und Umbuchung werden ja durch die full-flex F,C und Y Tarife gegeben. Da träumt jede Verbraucherschutzorganisation von diesen Vertragsbedingungen.

Wer FREIWILLIG sich auf andere, eingeschränkte Bedingungen einlässt, muss als Gegenleistung für einen deutlich ermäßigten Sonderpreis auf die Flexibilität zu Storno und Umbuchung verzichten.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.312
2.483
Neuss
www.drboese.de
Das ist so, als würde man dem Seat-Ibiza-Fahrer sagen: Wie, kaputt? Schon nach 5 Monaten? Hättest mal besser 'nen Polo gekauft.

Die kategorische Ablehnung des § 649 für den Fall von fliegenden(=Maschine ist voll gebucht) oder lediglich angebotenen Ersatzpassagieren halte ich für schwierig.
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
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BRU
Also das Einzige, was man hier kritisieren kann, ist die nicht ganz einfach durchschaubare Aufgliederung der „Steuern und Gebühren“ in solche, die man bei Stornierung erstattet bekommt, und solche, die man nicht bekommt. Im Sinne des Verbrauchers wäre da eine Regelung, dass Airlines unter Steuern und Gebühren nur diejenigen ausweisen dürfen, die erstattet werden bzw. explizit den erstattbaren Betrag angeben müssen.

Ansonsten sehe ich es aber auch so, dass es meine Entscheidung/mein Risiko ist, wenn ich ein Billigticket kaufe. Und die grundsätzlichen Bedingungen zu Umbuchung / Stornierung sind nun wirklich nicht so schwer verständlich.
 
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ek046

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29.05.2013
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Man kann es auch kurz fassen: "You get what you paid for" .... Die Gebühr ist absolut gerecht.
 
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scandic

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02.04.2011
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Norddeutschland
Also das Einzige, was man hier kritisieren kann, ist die nicht ganz einfach durchschaubare Aufgliederung der „Steuern und Gebühren“ in solche, die man bei Stornierung erstattet bekommt, und solche, die man nicht bekommt. Im Sinne des Verbrauchers wäre da eine Regelung, dass Airlines unter Steuern und Gebühren nur diejenigen ausweisen dürfen, die erstattet werden bzw. explizit den erstattbaren Betrag angeben müssen.

Das ist auch der Punkt, der mich extrem aufregt. Entweder ist der Kerosinzuschlag - wie in der Buchung vermerkt - Teil der Steuern und Gebühren und damit voll erstattungsfähig oder er geht - wie es sinnvoller wäre - als Kostenkomponente in den Tarif ein. Ende aus! Leider habe ich nicht das Kleingeld und die Muße hier einen Präzidenzfall zu schaffen, obwohl es mich irgendwie danach durstet :)

Im Übrigen bezweifle ich, dass du bei vollflexiblen F, C, Y-Tarifen den Kerosinzuschlags wiederbekommst, den kassieren die Jungs immer ein und verdienen ordentliches Geld damit.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.129
8.360
BRU
Im Übrigen bezweifle ich, dass du bei vollflexiblen F, C, Y-Tarifen den Kerosinzuschlags wiederbekommst, den kassieren die Jungs immer ein und verdienen ordentliches Geld damit.

Doch, bei einem vollflexiblen Ticket bekommst Du den gesamten Ticketpreis einschließlich aller Steuern und Gebühren zurück. Außer eventuell OPC und/oder abzüglich "Bearbeitungsgebühr".
 
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feb

Guest
Die von mehreren Foristen erwähnte Vertragsfreiheit steht, wie von kexbox völlig zutreffend angemerkt, im Spannungsverhältnis zu § 649 BGB.

Bitte in dem von kexbox genannten Fred (http://www.vielfliegertreff.de/airl...n-lufthansa-erstattung-von-ticketpreis-4.html) den Post#62 = Urteil des AG Köln lesen.

Wie nicht selten, ist das Urteil aufgrund der spezifischen Besonderheiten nicht allgemein verwendbar. Zudem ist das AG Köln nicht gerade "obergerichtliche Rechtssprechung";). Aber lesenswert allemal....
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
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FRA/QKL
Doch, bei einem vollflexiblen Ticket bekommst Du den gesamten Ticketpreis einschließlich aller Steuern und Gebühren zurück. Außer eventuell OPC und/oder abzüglich "Bearbeitungsgebühr".
Einzig OPC verbleibt als nicht erstattbares Restrisiko. Ticketpreis wird zu 100% erstattet und eine Bearbeitungsgebühr hat LH oder LX zumindest bis vor wenigen Wochen nicht kassiert.
 

MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
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Wien
Wieder einmal: Nicht anderen erzählen, dass etwas, was ein Unternehmen macht, nicht rechtens sei. Sondern selber durchstreiten!
 

htb

Erfahrenes Mitglied
10.10.2010
1.074
2
Die weitgehendsten Verbraucherschutzrechte in Bezug auf Storno und Umbuchung werden ja durch die full-flex F,C und Y Tarife gegeben. Da träumt jede Verbraucherschutzorganisation von diesen Vertragsbedingungen.

Wer FREIWILLIG sich auf andere, eingeschränkte Bedingungen einlässt, muss als Gegenleistung für einen deutlich ermäßigten Sonderpreis auf die Flexibilität zu Storno und Umbuchung verzichten.

Das siehst Du aber ziemlich rosa. Du sagst also, weil die Airline mindestens einen vollkommen überteuerten flexiblen Tarif anbietet ohne Einschränkungen (alsos auch ohne Zwang, den Flug in der ursprünglich gebuchten Reihenfolge abzufliegen) ist es vollkommen freiwillig einen wirtschaftlich tragbaren Tarif zu buchen? Das Problem ist, dass es sich nicht um eine freihe Vertragsverhandlung handelt, sondern um ein Friss-oder-Stirb Angebot seitens der Fluglinie. Und da sind durchaus gesetzliche Regelungen einzuhalten, um die schwächere Partei (den Passagier) zu schützen.

HTB.
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
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Einzig OPC verbleibt als nicht erstattbares Restrisiko. Ticketpreis wird zu 100% erstattet und eine Bearbeitungsgebühr hat LH oder LX zumindest bis vor wenigen Wochen nicht kassiert.

Ich Buche schon lange nur noch fully flexible und voll erstattbar.
Am Ende kommt mich das vermutlich sogar günstiger, da ich häufig umbuchen muss. :eek:
 

skywalkerLAX

Erfahrenes Mitglied
Dass Airlines keine Charity sondern eher Abzockerunternehmen sind ist doch schon lange bekannt. Daher habe ich persoelich z.B. auch nicht die geringsten Skrupel zu maximieren, EU261 zu erstreiten oder einen Error Fare abzufliegen oder zu versuchen diesen rechtlich durchzusetzen wenn es mal wieder heisst 'sie haben sich sicherlich ueber den niedrigen Preis gewundert'.

Ich kann daher nur raten, dass wenn Termine flexibel sein sollten gleichfalls nur Flex oder zumindest Semi-Flex Tickets zu buchen. Gerne und insbesondere auch mit Meilen denn wie bekannt sind Meilentickets einige der flexibelsten Optionen die es gibt. Was sonst kann man gegen 50 EUR +/- (je nach Programm) sogar last second noch stornieren oder umbuchen ausser man bucht full flex zum entsprechenden Preis!?
 

MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
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Wien
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Also wenn ich in einen Restaurant ein Schweine-Steak bestelle, mit Kartofferln, Maiskolben und Salat und nach 10 Minuten komme ich drauf, ich würde lieber Chicken Wings essen, und zwar morgen, dann hat jeder Verständnis dafür, dass das Restaurant trotzdem für das Steak Geld haben will. Egal, ob es schon in der Pfanne war oder nicht. Wenn ich das Essen bekomme und dann denke ich mir - bäh Kartofferl, ich will lieber Pommes - dann wird das Restaurant auch nicht die Kartofferl kostenfrei gegen Pommes tauschen. Oder ich entscheide bei Lieferung, ich hätte gerne ein Upgrade auf ein Rindfilet.

Nur beim Fliegen, da muss das alles gehen. Tickets um 50 Euro buchen, aber im Stornofall soll die Airline dann am besten die 50 Euro erstatten. Mal überlegt, wie das Laufen würde - ich würde dann einfach, wenn ich noch nicht genau weiß, ob ich am 1., 2. oder 3. fliegen möchte, drei Tickets buchen. Und dann die zwei stornieren, die ich nicht brauche. Deswegen gibt es ja Flextickets. Nur weil Fluggesellschaften Flex überhaupt anbieten (Restaurant tut das ja nicht), kann ich doch nicht fordern, dass auch non flex Tickets stornierbar sein müssen.

Und wären Airlines Abzocker, würden nicht alle kurz vor dem Konkurs stehen. Im Gegenteil, sie sind Billigheimer, die oftmals Tickets unter den tatsächlichen Kosten verkaufen!