EC-Karte als Beweis für das Buchen über eine dritte Person?

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MartinO62

Guest
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Liebe Flieger-Experten,

ich habe eine Frage an euch, die ihr mir sicherlich leicht beantworten könnt.

Bei unserem letzten Paris-Flug hat uns die Flüge ein Freund von meiner Freundin geschenkt.
Dafür hat er online die Flüge gebucht und per Lastschrift bezahlt.

Als ich wegen einer von Lufthansa selbst vorgenommenen Umbuchung eines Fluges nochmals
kurz per Telefon nachfragte ob sich durch die Umbuchung des Fluges noch etwas geändert
hat was wir beachten müssen wurde mir am Telefon zunächst gesagt, dass das keinerlei
Folgen hat.
Als die Mitarbeiterin aber nochmals zur Sicherheit unsere Flug-und Personen-Daten in ihrem
System gegengecheckt hat meinte sie, dass wir nur nicht vergessen sollten die EC-Karte
von der "dritten Person" mitzunehmen, die für uns die Flüge per Lastschrift gebucht hat um
einen Missbrauch ausschließen zu können?

Im Endeffekt haben wir das nicht gemacht und wurden auch nicht nach einer EC-Karte gefragt.

Habt ihr sowas schon mal mitbekommen?
Und was haltet ihr davon? Ist so eine Art Sicherheits-Maßnahme überhaupt sinnvoll?
 

malukapi

Erfahrenes Mitglied
23.08.2012
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Also beantworten kann ich das leider nicht....nur ich persönlich würde meine EC Karte nie jemand anderen in die Hand geben...geschweige denn,dass derjenige damit in den Urlaub fliegen kann!
 
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MartinO62

Guest
Logisch. Genau das war natürlich auch das Erste was ich am Telefon dazu gesagt habe.
Aber die Beraterin sprach halt von Stichproben, die gemacht werden, weil in letzter Zeit
vermehrt die Lastschrift wieder zurück geholt wurde.
 

boarding

Erfahrenes Mitglied
10.01.2012
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Die Vorlage der Zahlkarte ist eine Zeit lang - unabhängig ob der Käufer mitreist - Usus bei manchen Airlines gewesen.
Ist aber zumindest hierzulande mittlerweile gerichtlich untersagt worden (die Airline kanns natürlich trotzdem machen und dich einfach nicht befördern). In Asien kommts noch öfter vor.
 
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