FAQ: Streik bei der Deutschen Lufthansa Herbst 2014 sowie 2015

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Anonym38428

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Aktueller Status
Am Dienstag 08.09.2015 werden alle Langstrecken welche in Deutschland starten bestreikt.
Am Mittwoch 09.09.2015 werden Kurz- und Mittelstrecken ("Kontflüge"), sowie ggf. Flüge von Germanwings bestreikt.

Wo kann ich prüfen ob mein Flug annulliert wurde?
lufthansa.com

Warum wird gestreikt?
Kernforderung ist eine Erhöhung der Pilotengehälter. Im Hintergrund spielt jedoch der Tarifvertrag zur Übergangsversorgung eine entscheidende Rolle, den die DLH aufgekündigt hat. In diesem ist die Übergangsversorgung der Piloten geregelt, die zwischen Ausscheiden aus dem Aktiven Dienst und dem Übergang in die Rente gezahlt wird. Ebenso dürfte die geplante weitere Ausflaggung eine wesentliche Rolle spielen.

Wer streikt?
Piloten der Lufthansa Passage (die auf den Boeing/Airbus Kurz- wie Langstreckenfliegern eingesetzt sind), dazu gehören aber auch Piloten des Flugbetriebs der Germanwings (d.h. Flüge die auf Airbus Gerät durchgeführt werden). Grundsätzlich nicht an den Streikaktionen der VC beteiligt sind Piloten der Flugbetriebe der Eurowings und Air Dolomiti sowie weiterer Beteiligungen der LH Group (Swiss, Tyrolean, Brussels). Die Lufthansa Cityline ist insofern betroffen, dass im Zuge der Anhebung der sog. Scope Clause auch Piloten der Passage auf den Embraer 190/195 Mustern eingesetzt werden.

Wann wird gestreikt?
Hierzu sind noch keine Informationen bekannt. Der letzte (mehrtägige) Streik im April wurde mit 72h Vorlauf angekündigt. Die VC hat verlautbaren lassen, in der aktuellen Streikrunde mit weniger Vorlauf Streikaktionen durchzuführen, diese sollen jedoch punktuell stattfinden. Ein mehrtägiger Ausstand scheint derzeit nicht akut bevorzustehen.

Welche Auswirkungen hat ein Streik?
Ohne konkrete Streikankündigung kann hierzu keine Aussage getroffen werden.

Wie verhalte ich mich bei einer Streikankündigung und Flugannullierung?
Ruhe bewahren. Sofern Flüge konkret von einer Streikankündigung betroffen sind, erlaubt die Lufthansa i.d.R. recht zeitnah zur Streikankündigung die Umbuchung auf andere Flüge. Hierbei wird zunächst versucht auf durch Airlines der LH Group durchgeführte Flüge umzubuchen. Aufgrund z.T. überschaubarer Kapazität ist zumeist der unmittelbare Versuch einer Umbuchung ratsam. Erster Ansprechpartner hierzu ist das Reisebüro, welches das Ticket ausgestellt hat. Es muss jedoch ein sog. Waiver abgewartet werden, d.h. ein Reisebüro kann erst nach Publikation von entsprechenden Umbuchungsregelungen durch die Lufthansa aktiv werden und ein Ticket neu ausstellen. Es können durch fachkundige Reisebüros (vergesst also die Online-Reisebüros für Endverbraucher) jedoch bereits vorher Reservierungen auf Flügen in die Buchung aufgenommen werden, mehr dazu kann das Reisebüro des jeweiligen Vertrauens (oder der Firma) sagen. Alternativ können die Hotlines der Lufthansa (bei Tickets auf 220er Ticketstock) bemüht werden, hier ist - je nach Status - jedoch mit z.T. sehr langen Wartezeiten zu rechnen.

Tickets für Innerdeutsche Flüge können (nach Annullierung des Fluges) in Bahngutscheine umgetauscht werden, hier ist zum einen eine Sitzplatzreservierung auf den "Rennstrecken" ratsam (die nicht über den sog. "Good for Train" Voucher der Lufthansa gedeckt ist), zum anderen ist es je nach Couponwert sinnvoller eine Erstattung des Tickets zu veranlassen und die Bahnfahrkarte selbst zu zahlen. Die Gewerkschaft der Lokomotivführer (GDL) hat angekündigt Streikmaßnahmen mit der Pilotenvereinigung Cockpit abzusprechen, so dass die Bahn als Alternative fahren "sollte".

Bei Tickets der Germanwings ist zu unterscheiden, ob diese direkt bei Germanwings (i.d.R. über deren Webseite, d.h. "ticketless") gebucht worden sind. Ist dies der Fall, ist einzig Germanwings Ansprechpartner und in der Lage eine Umbuchung vorzunehmen. Ist ein Germanwingsflug durch ein Reisebüro, OTA oder lufthansa.com auf Ticketstock der Lufthansa (oder Tyrolean/Swiss) ausgestellt (220- 257- 724-), so sind neben dem das E-Tix ausstellenden Reisebüro/OTA die jeweiligen Airlines in der Lage eine Umbuchung vorzunehmen.

Was sind meine Rechte?
Umbuchung auf den nächsten verfügbaren Flug, unabhängig davon welche Airline diesen ausführt. Dies gilt analog auch für Award-Tickets. Streik ist höhere Gewalt, d.h. es besteht i.d.R. kein Anspruch auf eine pauschale Entschädigung gem. der EU Richtline 261/2004.

Was ist mit Award-Tickets?
Mitunter problematisch. Bei Miles&More Prämientickets ist Miles&More bzw. die Lufthansa Ansprechpartner, bei durch andere Programme/Airlines ausgestellten Tickets ist der "Operating Carrier" (also hier die Lufthansa bei streikbedingt annulierten LH Flügen) i.d.R. erst am Abflugtag bzw. 24h vor Abflug für das Ticket verantwortlich, zuvor wird gerne auf das das Ticket ausstellende Programm bzw. Airline verwiesen.

Changelog
0.1 Erste Fassung
0.2 Ergänzung bzgl. Rechten in Bezug auf Umbuchung, sowie aktuellen Status hinzugefügt.
0.3 Streikankündigung Germanwings
0.4 Scheitern der Gespräche, Streik am 29.08.
0.5 Streik am 05.09. 17-23 Uhr ex FRA.
0.6 Streik am 10.09. 10-18 Uhr ex MUC
0.7 Streik am 16.09. Langstrecken 09-17 Uhr ex FRA
0.8 Streik am 16.09. findet nicht statt
0.9 Streik am 30.09. Langstrecken 08-23 Uhr ex FRA
0.10 Streik am 8./9.10. LH Cargo
0.11 Streik am 16.10. Germanwings
0.12 Streik am 20./21.10. Kontflüge
0.13 Zusätzlich alle Langstrecken am 21.10.
0.14 Kont-Flüge am 1.12. ab 12 Uhr, sowie zusätzlich Langstrecken am 2.12.
0.15 Langstrecken und Cargo am 4.12.
0.16 Germanwings am 12./.13.2.
0.17 Lufthansa Kont am 18.03.
0.18 Langstrecken am 19.03.
0.19 Lufthansa Kont am 20.03.
0.20 Langstrecken am 21.03.
0.21 Langstrecken am 08.09.
0.22 Kontstrecken am 09.09.
 
Moderiert:
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Anonym38428

Guest
Wäre sinnvoller das ganze als Beitrag in einem Wiki zu führen, aber nungut - Ergänzungen, Korrekturen und Anmerkungen sind ausdrücklich erwünscht!
 
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marcuscello

Erfahrenes Mitglied
19.11.2011
1.459
10
Danke Dir! Habe in den kommenden Tagen mehrere Flüge mit LH und bin echt etwas beunruhigt.
 

rcs

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Teammitglied
06.03.2009
27.517
4.475
München
Kulanzregel für den Streik am 05.09.2014

Alle Fluggäste mit einem gebuchten Lufthansa Flug auf LH Dokument im Zeitraum am 5. September 2014 von/über/nach Frankfurt deren Flug nicht gestrichen ist und deren Ticket bis 4. September 2014 ausgestellt wurde, können einmalig kostenfrei umbuchen.

Für diese Umbuchungen gelten folgende Regeln:
  • Umbuchung auf eine/n alternativen Lufthansa Group Flug/Flugverbindung (Flugnummer und durchgeführt von: LH, LX, OS, SN, 4U) – in der Original-Buchungsklasse oder alternativ innerhalb derselben Beförderungsklasse
  • Neues Reisedatum spätestens am 5. Dezember 2014
  • Umbuchung auf einen alternativen Lufthansa Flug, der von einer anderen Fluggesellschaft durchgeführt wird – ausschließlich in der Original-Buchungsklasse
  • Start und Zielort der Reise müssen unverändert bleiben – Ausnahme: Umbuchung/Umschreibung auf einen nahe gelegenen alternativen innerdeutschen Abflug-/Ankunftsort z. B. DUS statt CGN, HAM statt HAJ
  • Für Erstattungen von Tickets, die nicht von Flugstreichungen betroffen sind, gelten die Tarifbedingungen.

Um für Fluggäste ein gewisses Maß an Planungssicherheit zu ermöglichen, arbeitet Lufthansa bereits mit Hochdruck an einem Sonderflugplan für den Streikzeitraum, der voraussichtlich im Laufe des Abends auf LH.com veröffentlicht wird.

Gestrichene Flüge sind hier einsehbar:
Lufthansa - Gestrichene Flüge
 

zaphod105

Neues Mitglied
23.12.2009
2
0
Tickets für Innerdeutsche Flüge können (nach Annullierung des Fluges) in Bahngutscheine umgetauscht werden, hier ist zum einen eine Sitzplatzreservierung auf den "Rennstrecken" ratsam (die nicht über den sog. "Good for Train" Voucher der Lufthansa gedeckt ist), zum anderen ist es je nach Couponwert sinnvoller eine Erstattung des Tickets zu veranlassen und die Bahnfahrkarte selbst zu zahlen.

Habe eben probiert, das Ticket für meinen gestrichenen Flug erstatten zu lassen (FRA-HAJ). Erstattung ist nicht möglich! Nur innerhalb der Regeln der Buchungsklasse, in meinem Fall H, also gar nicht.
 
A

Anonym38428

Guest
Habe eben probiert, das Ticket für meinen gestrichenen Flug erstatten zu lassen (FRA-HAJ). Erstattung ist nicht möglich! Nur innerhalb der Regeln der Buchungsklasse, in meinem Fall H, also gar nicht.

Das ist dann Unwissenheit oder ein neues Enhancement ...
 

mr020186

Erfahrenes Mitglied
18.08.2013
260
12
ich habe zu dem Thema Streik noch mal eine Grundsatzfrage:

Ich fliege kommende Woche Samstag von frankfurt nach Montpellier. Dieser Flug geht nur einmal in der Woche. Wenn solch ein Flug betroffen wäre bucht dann LH z.b. auch auf Air France um die ja bekanntlich nicht zur LH Group bzw. *A gehören?
 
A

Anonym38428

Guest
ich habe zu dem Thema Streik noch mal eine Grundsatzfrage:

Ich fliege kommende Woche Samstag von frankfurt nach Montpellier. Dieser Flug geht nur einmal in der Woche. Wenn solch ein Flug betroffen wäre bucht dann LH z.b. auch auf Air France um die ja bekanntlich nicht zur LH Group bzw. *A gehören?

Theoretisch ja, dein Recht ist es jedenfalls. Eine wunschgemäße Umbuchung zu bekommen kann aber schwieriger sein, wenn eine Umbuchung auf eine Fremd-Airline außerhalb der LH Group bzw. *A notwendig ist. Das ist ggf. auch abhängig vom Status und dem Mitarbeiter an den du gerätst (Hotline, Airport, ...). Ggf. ist eine Umbuchung auf eine naheliegenden Airport der von der LH Group angeflogen wird einfacher (Zeitaufwand, Stress, ...), trotz notwendigem Transfer am Zielort.
 

mr020186

Erfahrenes Mitglied
18.08.2013
260
12
"Wuschgemäß" ist so ne Sache.... Was anderes fliegt nicht nach Montpellier großartig außer Air France und halt Lufthansa jeden Samstag.
 

miles&weg

Erfahrenes Mitglied
05.10.2011
462
2
Was anderes fliegt nicht nach Montpellier großartig außer Air France und halt Lufthansa jeden Samstag.

Na ja, im Prinzip gibt es wohl auch noch Reierair ab Hahn (keine Ahnung ob am Samstag), aber ob man das a) will und b) die LH darauf umbuchen wuerde, ist natuerlich eine andere Frage.
 

zaphod105

Neues Mitglied
23.12.2009
2
0
Habe eben probiert, das Ticket für meinen gestrichenen Flug erstatten zu lassen (FRA-HAJ). Erstattung ist nicht möglich! Nur innerhalb der Regeln der Buchungsklasse, in meinem Fall H, also gar nicht.

Habe eben eine Mail bekommen, dass ich auch kostenfrei stornieren kann. Auf lufthansa.com steht zwar nur was von Umbuchen oder Bahn fahren, aber nachdem ich nochmal angerufen habe, ging die Stornierung doch. Also "hang up and call again".
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.517
4.475
München
Kulanzregel für den Streik am 10.09.2014 / Stand 09.09.2014 10:55

Alle Fluggäste mit einem gebuchten Lufthansa Flug auf LH Dokument am 10. September 2014 von/über/nach München deren Flug nicht gestrichen ist und deren Ticket bis 9. September 2014 ausgestellt wurde, können einmalig kostenfrei umbuchen.

Für diese Umbuchungen gelten folgende Regeln:

  • Umbuchung auf eine/n alternativen Lufthansa Group Flug/Flugverbindung (Flugnummer und durchgeführt von: LH, LX, OS, SN, 4U) – in der Original-Buchungsklasse oder alternativ innerhalb derselben Beförderungsklasse
  • Neues Reisedatum spätestens am 10. Dezember 2014
  • Umbuchung auf einen alternativen Lufthansa Flug, der von einer anderen Fluggesellschaft durchgeführt wird – ausschließlich in der Original-Buchungsklasse
  • Start und Zielort der Reise müssen unverändert bleiben – Ausnahme: Umbuchung/Umschreibung auf einen nahe gelegenen alternativen innerdeutschen Abflug-/Ankunftsort z. B. DUS statt CGN, HAM statt HAJ

Für Erstattungen von Tickets, die nicht von Flugstreichungen betroffen sind, gelten die Tarifbedingungen.
 

wengli

Erfahrenes Mitglied
10.02.2010
2.390
3
GE
Hier die Kulanzregel für morgige Flüge seitens LH:

Code:
Aktuell gilt bereits folgende Kulanzregel:
Alle Fluggäste mit einem gebuchten Lufthansa Flug auf LH Dokument am 16. September 2014 von/über/nach Frankfurt deren Flug nicht 
gestrichen ist und deren Ticket bis 15. September 2014 ausgestellt wurde, können einmalig kostenfrei umbuchen.  
 
Für diese Umbuchungen gelten folgende Regeln:  
 
  Umbuchung auf eine/n alternativen Lufthansa Group Flug/Flugverbindung (Flugnummer und durchgeführt von: LH, LX, OS, SN, 4U) –
  in der Original-Buchungsklasse oder alternativ innerhalb derselben Beförderungsklasse 
  Neues Reisedatum spätestens am 16. Dezember 2014  
  Umbuchung auf einen alternativen Lufthansa Flug, der von einer anderen Fluggesellschaft durchgeführt wird – ausschließlich in der Original-Buchungsklasse 
  Start und Zielort der Reise müssen unverändert bleiben – Ausnahme: Umbuchung/Umschreibung auf einen nahe gelegenen alternativen 
  innerdeutschen Abflug-/Ankunftsort z. B. DUS statt CGN, HAM statt HAJ  
  Im Falle von Umschreibungen lautet der Endorsement Eintrag: 1714 
 
 
Für Erstattungen von Tickets, die nicht von Flugstreichungen betroffen sind, gelten die Tarifbedingungen.
 
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Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.487
15
Farewell City
Nochmal "lesbar":

Für diese Umbuchungen gelten folgende Regeln:

- Umbuchung auf eine/n alternativen Lufthansa Group Flug/Flugverbindung (Flugnummer und
durchgeführt von: LH, LX, OS, SN, 4U) – in der Original-Buchungsklasse oder alternativ innerhalb
derselben Beförderungsklasse

- Neues Reisedatum spätestens am 16. Dezember 2014

- Umbuchung auf einen alternativen Lufthansa Flug, der von einer anderen Fluggesellschaft
durchgeführt wird – ausschließlich in der Original-Buchungsklasse

- Start und Zielort der Reise müssen unverändert bleiben – Ausnahme: Umbuchung/Umschreibung auf
einen nahe gelegenen innerdeutschen alternativen Abflug-/Ankunftsort, z. B. DUS statt CGN, HAM statt HAJ

- Im Falle von Umschreibungen lautet der Endorsement Eintrag: 1714

- Für Erstattungen von Tickets, die nicht von Flugstreichungen betroffen sind, gelten die Tarifbedingungen.

- Die Umschreibungen können Sie eigenständig vornehmen – ein Waiver durch Lufthansa ist für die gemäß
den genannten Regeln umgeschriebenen Fälle nicht erforderlich. (Anm. Fare_IT: bedeutet das RSB Kunden dort reibungslos umbuchen können = maximaler Komfort)

Interessant noch das Vorwort des Circulars:


"die Vereinigung Cockpit hat für morgen, Dienstag, den 16. September, im Zeitraum von 9 bis 17 Uhr einen
Streik am Lufthansa Drehkreuz in Frankfurt angekündigt.

Für den Streikzeitraum ist mit Beeinträchtigungen des Lufthansa Flugbetriebs auf Langstreckenflügen ab
Frankfurt zu rechnen. Lufthansa arbeitet mit Hochdruck daran, trotz des Streiks so viele Langstreckenflüge
wie möglich durchführen zu können. Aktuell wird damit gerechnet, alle Flüge, die mit A380 bedient werden,
durchführen zu können. Lufthansa ist zuversichtlich, dass auch die meisten anderen geplanten
Langstreckenflüge stattfinden können.
"

Da müssen in den letzten 3 Wochen ja "zig" Sim Sessions zwecks "90 Tage" Regel gelaufen sein :D
 
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rck

Reguläres Mitglied
29.08.2014
31
0
Hallo,
zu diesem Thema hätte ich auch eine Frage:

ich fliege nächste Woche mit LH (mit SAA Flugnummer) von STR nach MUC und von dort weiter mit SAA.
Natürlich hoffe ich, dass nicht gerade an diesem Tag die Strecke STR-MUC bestreikt wird.
Sollte aber doch der Fall eintreten, wie muss ich mich dann verhalten?

Kann ich mich damit direkt an die LH wenden oder muss ich das über SAA oder über Expedia machen?

Gibt es theoretisch die Möglichkeit, den Zubringerflug verfallen zu lassen und mit dem Auto direkt nach MUC zu fahren
(wäre wesentlich einfacher als z.B. mit dem Zug)
Falls ja, wer muss mir das bestätigen, damit ich sicher bin, dass der Hauptflug nicht verfällt, weil der Zubringer nicht angetreten wurde?
 

m0s1n0

Erfahrenes Mitglied
21.06.2014
3.710
12
CDG/MUC
Hallo rck,

das ist ein relativ schwieriger Fall. Im Prinzip würde ich erstmal die Füße stillhalten und abwarten was passiert. Im Falle des Falles würde ich mich aber zuerst an die Fluggesellschaft wenden und versuchen das Ganze zu klären. Gewöhnlich wird die Lufthansa es dankend annehmen, wenn du statt des gestrichenen Flugs einfach dein Auto nimmst und wird auch dafür sorgen, dass dein Anschlussflug dadurch nicht verfällt. Bleibt die Frage an wen du dich wenden solltest, also SAA oder LH. Meiner Meinung nach sollte beides möglich sein, im Zweifel würde ich aber die Hotline von SAA (vermeintlich weil nicht überlastet) zuerst anrufen. Können die nichts tun, werden sie dich wohl einfach an LH weiterleiten.
 
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