Frage zu LH Economy Basic Plus

ANZEIGE

Vincent

Neues Mitglied
22.09.2014
3
0
ANZEIGE
Guten Abend in die Runde :),


meine Frage dreht sich um den Tarif Economy Basic Plus (EBP).
Ich hoffe es findet sich jemand der mir zwei Begriffe dieses Tarifes erläutern kann.


Zum einen die Umbuchungsgebühr.
Diese Gebühr müsste ich zahlen, wenn ich meinen Flug an einem anderen Tag antreten möchte, als in der ursprünglichen Online-Buchung ausgesucht?
Demnach alter Tarifpreis + Umbuchungsgebühr -> neues Flugticket


Zum anderen die Erstattungsgebühr
Im Gegensatz zum Economy Basic ist beim EBP eine Erstattung gegen Zahlung einer Gebühr möglich.
Was wird denn nach Zahlung der Gebühr alles erstattet (Alter Tarifpreis - Erstattungsgebühr = Erstattungsbetrag)? Fallen noch weitere Gebühren oder ähnliches an, wenn man die Erstattung möchte?


Bei Hin- und Rückflug ist es ja möglich zwei verschiedene Tarife zu wählen.
Bspw. Interkontinental, Hin: Economy Basic (Buchungsklasse T), keine Erstattung - Rück: EBP (Buchungsklasse Q), Erstattung gegen Gebühr
Wähle ich diese Kombination, zeigt LH auf der Buchungsseite bei Erstattung: "Die Stornierung des Tickets ist nicht möglich. Die nicht verbrauchten Steuern und Gebühren sind erstattbar. Der internationale/nationale Zuschlag ist nicht erstattbar."


Lässt sich bei dieser Kombination das Rück-Ticket nicht stornieren und abzüglich der Erstattungsgebühr der Tarifpreis zurück erhalten?
Wenn dem so wäre, was bringt dann die Erstattungsgebühr?


Danke bereits im Voraus für eine erklärende Antwort.




Schönen Abend (y)


Vince
 

pierce

Erfahrenes Mitglied
06.10.2011
7.236
1.542
Rheinland-Pfalz
Ich kann nur für Langstrecke antworten.
Zu 1
Umbuchungsgebuehr EUR 120 sofern die ursprüngliche Buchungsklasse noch verfügbar, ansonsten zur Umbuchung noch die Zuzahlung für die verfügbare Buchungsklasse.
Zu 2
Erstattung ist Ticketkosten abzgl EUR 180 Stornokosten.

Bei Langstrecke darf kein Flug unter W sein um stornieren zu koennen. Beispiel ein Flug Q und ein Flug S ist nicht stornierbar.

Wenn das nicht stornierbare Ticket dennoch storniert wird gibt es halt nur die nicht verbrauchten Steuern und Gebühren zurück.
 
Zuletzt bearbeitet:

Vincent

Neues Mitglied
22.09.2014
3
0
Hallo pierce,
danke für deine Antwort.

Ich kann nur für Langstrecke antworten.
Bei Langstrecke darf kein Flug unter W sein um stornieren zu koennen. Beispiel ein Flug Q und ein Flug S ist nicht stornierbar.

Wenn das nicht stornierbare Ticket dennoch storniert wird gibt es halt nur die nicht verbrauchten Steuern und Gebühren zurück.

Wenn ich das richtig verstehe, ist es garnicht möglich bei einer Ticketzusammensetzung aus Hinflug Ec. Basic (T) und Rückflug Ec. Basic Plus (Q) den Rückflug zu stornieren und erstattet zu bekommen.

Ich müsste also auch den Hinflug als Ec. Basic Plus (Q) wählen damit ich den Rückflug stornieren kann und dabei mehr als nur die Steuern und Gebühren erhalte...:confused:


Gruß

Vince
 

alex42

Erfahrenes Mitglied
02.04.2012
3.997
114
MUC
Korrekt, bei einer Mischung unterschiedlicher Buchungsklassen finden normalerweise immer die Fare Rules mit den strengsten Vorgaben hinsichtlich Stornierung/Umbuchung Anwendung.
 
  • Like
Reaktionen: Star Alliance

pierce

Erfahrenes Mitglied
06.10.2011
7.236
1.542
Rheinland-Pfalz
Also wenn der Hinflug angetreten wurde muss der Rückflug ja normal nur umgebucht aber nicht storniert werden.
Es reicht aber wenn verfügbar W gebucht wird das ist die günstigste stornierbare Klasse.
Es gilt die niedrigste Klasse gibt die Restriktion vor, also wenn jede Klasse pro Hin und Rückflug höher als S ist alles möglich.
 
Zuletzt bearbeitet:

Vincent

Neues Mitglied
22.09.2014
3
0
Wow, ohne eure Hilfe hätte ich diese Hinweise wohl nie erhalten!
Ich ging davon aus, dass die Möglichkeit zwei unterschiedliche Klassen in einem Ticket zu buchen auch letztendlich für eine einzelne Teilstrecke mehr Flexibilität bietet.
Denn bei der Restriktion durch die niedrigste Klasse verschenkt man ja Geld, wenn eine restriktivere und eine flexiblere Klasse gebucht wird.
 

volandoVIE

Erfahrenes Mitglied
31.01.2012
857
163
VIE
...
Denn bei der Restriktion durch die niedrigste Klasse verschenkt man ja Geld, wenn eine restriktivere und eine flexiblere Klasse gebucht wird.

nein,verschenkst du nicht. Obwohl das Ticket gesamt wegen niedrigen BK unstornierbar geworden ist, bleibt dir die Flexibilität auf der flexibel gebuchten Teilstrecke erhalten. Z.B. Hinflug L, Rückflig Q: Ticket unstornierbar, Hinflug unumbuchbar, Rückflug umbuchbar gg Gebühr.
 

pierce

Erfahrenes Mitglied
06.10.2011
7.236
1.542
Rheinland-Pfalz
nein,verschenkst du nicht. Obwohl das Ticket gesamt wegen niedrigen BK unstornierbar geworden ist, bleibt dir die Flexibilität auf der flexibel gebuchten Teilstrecke erhalten. Z.B. Hinflug L, Rückflig Q: Ticket unstornierbar, Hinflug unumbuchbar, Rückflug umbuchbar gg Gebühr.

Also sobald eine Strecke zumindest L ist kann gar keine Strecke umgebucht werden ( Quelle FCM travel solutions). Hier bin ich mir aber nicht sicher,berufe mich auf FCM travel solutions.

Ab Buchungsklasse T kann diese Strecke oder auch die andere Strecke ( wenn T oder höher) umgebucht werden.
Stornierung darf keine Strecke unter W sein.
 

volandoVIE

Erfahrenes Mitglied
31.01.2012
857
163
VIE
bei mir gehen die Umbuchungen/Tarifdifferenzaufzahlungen bei meinen Tix mit Kominationen K+S, L+S u.ä. die in S gebuchte Teilstrecke problemlos über die LH Hotline....

Buchungsklasse T war früher umbuchbar. Seit der letzten Anpassung ist T unumbuchbar/unstornierbar
 
Zuletzt bearbeitet:

htb

Erfahrenes Mitglied
10.10.2010
1.074
2
ANZEIGE
300x250
Korrekt, bei einer Mischung unterschiedlicher Buchungsklassen finden normalerweise immer die Fare Rules mit den strengsten Vorgaben hinsichtlich Stornierung/Umbuchung Anwendung.

Aber nicht (mehr) bei LH und LX. Jede Strecke wird bezüglich Umbuchbarkeit einzeln betrachtet.

Teilstrecken stornieren geht ohnehin nicht (ohne auf den meist teureren Einwegtarif aufzuzahlen). Damit macht es natürlich nur Sinn, das gesamte Ticket zu stornieren, und das geht eben nur, wenn Hin- und Rückflug stornierbar sind. Daher ist es nur folgerichtig die Stornierung nur unter dieser Bedingung zuzulassen.

HTB.