Überweist Lufthansa die Ausgleichszahlung (261/2004) und Auslagenersatz separat?

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Hessijames

Neues Mitglied
05.06.2012
11
0
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Hallo,
nach einer etwas längeren Vespätung auf Grund eines technischen Defekts habe ich an die bekannte E-Mail Adresse customer.relations@lufthansa.com meine Bitte um eine Ausgleichszahlung gem. EU Verordnung 261/2004 und Ersatz meiner Auslagen geschickt. Ein paar Wochen später meldete sich eine sehr freundliche Dame, die mir die Überweisung der EUR 600 zzgl. Auslagen in Aussicht stellte.

Heute wurden meinem Konto die EUR 600 gutgeschrieben - die Auslagen blieben unberücksichtigt. Hat jemand von euch Erfahrungswerte, ob die Auslagen von einer anderen Stelle überwiesen werden oder ob ich hier noch mal nachhaken sollte?
Besten Dank!
 
Zuletzt bearbeitet:

xstyle_mustafa

Erfahrenes Mitglied
28.06.2013
487
1
Hallo,
nach einer etwas längeren Vespätung auf Grund eines technischen Defekts habe ich an die bekannte E-Mail Adresse customer.relations@lufthansa.com meine Bitte um eine Ausgleichszahlung gem. EU Verordnung 261/2004 und Ersatz meiner Auslagen geschickt. Ein paar Wochen später meldete sich eine sehr freundliche Dame, die mir die Überweisung der EUR 600 zzgl. Auslagen in Aussicht stellte.

Heute wurden meinem Konto die EUR 600 gutgeschrieben - die Auslagen blieben unberücksichtigt. Hat jemand von euch Erfahrungswerte, ob die Auslagen von einer anderen Stelle überwiesen werden oder ob ich hier noch mal nachhaken sollte?
Besten Dank!

was für Auslagen!???
 

jb1991

Erfahrenes Mitglied
20.10.2010
422
68
DRS
Das wird in der Regel verrechnet. Solange die sonstigen Auslagen nicht 600 € übersteigen gibt es nichts zusätzlich.
 

htb

Erfahrenes Mitglied
10.10.2010
1.074
2
Das wird in der Regel verrechnet. Solange die sonstigen Auslagen nicht 600 € übersteigen gibt es nichts zusätzlich.

Wieso denn das? Mag ja sein, dass die Fluggesellschaften das gerne so machen um Geld zu sparen, aber korrekt ist das wohl aber kaum.

HTB.
 

DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
11.709
10
EDLE 07
Das wird in der Regel verrechnet. Solange die sonstigen Auslagen nicht 600 € übersteigen gibt es nichts zusätzlich.
Wie kommst Du denn darauf?
Sofern es sich um Auslagen für Verpflegung, Kommunikation und Übernachtung geht, müssen diese selbstverständlich zusätzlich ersetzt werden.
Belege einreichen und erstatten lassen.
 

Hessijames

Neues Mitglied
05.06.2012
11
0
Überrascht mich jetzt auch. Am Telefon wurde nur wegen eines vergleichsweise geringen Belegbetrages (Währung der Rechnung unklar) rückgefragt und die Überweisung des Gesamtbetrages (Ausgleichszahlung zuzüglich der Auslagen) innerhalb der nächsten 2 Wochen angekündigt. Von einer Verrechnung mit der Ausgleichszahlung war nicht die Rede. Die Belegscans habe ich der LH per E-Mail zugeschickt, die Originale wurden nicht eingefordert.

Klingt so, als ob ich noch mal nachfragen muss. Kann man Customer Relations telefonisch erreichen?
 

xstyle_mustafa

Erfahrenes Mitglied
28.06.2013
487
1


Um wieviel Stunden Verspätung ging es denn, dass du ein Hotel in Anspruch genommen hast? In der Regel sollte doch LH ein Hotelvoucher ausgeben, wenn die Verspätung zulange war und für Essen auch!

Aber eine Frage, gilt dass auch bei sehr schlechten Wetterbedingungen oder Streik auch?
 

Coconut

Aktives Mitglied
04.07.2015
204
0
Er sprach von 600.-€, müsste also über 6 Std. betragen haben, was einen Flug auf den nachfolgenden Tag verschoben haben könnte.
Und ein Hotel kann man auch ohne Voucher suchen/nehmen (im preislichen Rahmen sollte es wohl bleiben).
 

xstyle_mustafa

Erfahrenes Mitglied
28.06.2013
487
1
Er sprach von 600.-€, müsste also über 6 Std. betragen haben, was einen Flug auf den nachfolgenden Tag verschoben haben könnte.
Und ein Hotel kann man auch ohne Voucher suchen/nehmen (im preislichen Rahmen sollte es wohl bleiben).[/QUOTE

ja, aber wollte man keines zur Verfügung stellen oder wollte er einfach selbst eines buchen?
 

Coconut

Aktives Mitglied
04.07.2015
204
0
ja, aber wollte man keines zur Verfügung stellen oder wollte er einfach selbst eines buchen?


Das ist jetzt aber nur aus Neugier relevant, oder ?
Soweit ich mich erinnere ist man nicht verpflichtet das angebotene Hotel zu nehmen.
Man kann sich auch selbst ein Hotel suchen, sollte aber bekanntgeben welches, damit man für die Airline erreichbar ist.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.590
16
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Das ist jetzt aber nur aus Neugier relevant, oder ?
Soweit ich mich erinnere ist man nicht verpflichtet das angebotene Hotel zu nehmen.
Man kann sich auch selbst ein Hotel suchen, sollte aber bekanntgeben welches, damit man für die Airline erreichbar ist.

Klar kann man ein Hotel nach belieben buchen, wenn man selber bereit ist dafür zu zahlen. Nach EU-Verordnung ist die Fluggesellschaft aber dazu verpflichtet, Hotel (inkl. Transfer) anzubieten, sofern eine Verspätung oder Annullierung das nötig macht. Wenn man das nicht annimmt, hat die Airline aber trotzdem ihre Pflicht erfüllt. Wenn die Airline das aber nicht anbietet, bleibt einem ja nichts anderes als sich selber darum zu kümmern. Und dann hat man eben auch den Erstattungsanspruch.
 
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singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.401
99
BSL
Klar kann man ein Hotel nach belieben buchen, wenn man selber bereit ist dafür zu zahlen. Nach EU-Verordnung ist die Fluggesellschaft aber dazu verpflichtet, Hotel (inkl. Transfer) anzubieten, sofern eine Verspätung oder Annullierung das nötig macht. Wenn man das nicht annimmt, hat die Airline aber trotzdem ihre Pflicht erfüllt. Wenn die Airline das aber nicht anbietet, bleibt einem ja nichts anderes als sich selber darum zu kümmern. Und dann hat man eben auch den Erstattungsanspruch.
Bis jetzt wurden mir immer alle selbst gebuchten Hotels erstattet, und zwar ohne Nachfrage ob nicht zu dem Zeitpunkt von der Airline etwas angeboten worden war bzw. warum das im Zweifelsfall nicht angenommen wurde.

Kann jemand die rechtliche Sicht bestätigen, dass man das angebotene nehmen MUSS, um seinen Erstattungsanspruch nicht zu verlieren? Diese Aussage deckt sich absolut nicht mit meinen Erfahrungen.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Da haben hier im Forum Juristen schon anderes geschrieben. Es gab auch mal einen Foristen der mit entsprechenden Ansprüchen vor Gericht gescheitert ist. Keine Ahnung was richtig ist.

Das waren dann keine Juristen. Die Ansprüche auf Unterstützungsleistungen und Entschädigung stehen nebeneinander, wie man der VO 261 ohne weiteres entnehmen kann.
 

schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.391
152
Da haben hier im Forum Juristen schon anderes geschrieben. Es gab auch mal einen Foristen der mit entsprechenden Ansprüchen vor Gericht gescheitert ist. Keine Ahnung was richtig ist.

Eigentlich erstaunlich. Hast Du mal einen link zu entsprechenden Aussagen hier im Forum?