Bahnticket: Was genau bedeutet "Berlin+City" im S-Bahn-Netz?

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IvanoBalic

Erfahrenes Mitglied
08.11.2013
1.019
162
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Hallo liebe Berliner und Berlin-Kenner hier im Forum!

Ich habe mit der Bahncard ein Bahnticket mit Fernverkehr von Hamburg nach Berlin gebucht, als Ziel steht drauf: "Berlin+City". Darf ich damit bis nach Berlin-Wannsee fahren?

Noch besser passen würde sogar noch eine Station weiter, direkt hinter der Stadtgrenze im Tarifbereich "C": Potsdam-Griebnitzsee. Darf man das City-Ticket dorthin mit dem "Anschlussfahrausweis" (Anschlussfahrausweis // Tickets-Fahrkarten im VBB // S-Bahn Berlin GmbH ) für 1,60 verlängern? Oder müsste man einen normalen "Einzelfahrausweis" buchen: BC oder sogar ABC?
 

IvanoBalic

Erfahrenes Mitglied
08.11.2013
1.019
162
Danke!
Also braucht man von Berlin Hbf bis Potsdam zumindest kein ABC, sondern "nur" BC, weil das City-Ticket angerechnet wird.
 

WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.167
852
Nein, zur Tarifgrenzüberschreitung benötigt man schon ein Ticket für beide Tarifzonen. Du brauchst nach P also Berlin ABC.
Die Angabe auf der Webseite wundert mich, aber versuch's.
 

Hene

Erfahrenes Mitglied
27.03.2013
4.019
2.493
BER
Die City-Ticket-Funktion hilft dir nicht dabei, aber du könntest theoretisch schon in Spandau aussteigen und den Bus 638 nach Potsdam nehmen, das könnte je nachdem, wohin du nach Potsdam willst, schneller gehen... Und kostet 30 Cent weniger:)
 

Weltenbummlerin

QE-Sittenpolizei
08.12.2011
3.688
-60
FRA/SXF/MUC
Uff, danke für diesen Thread.

Ich habe City+ bisher immer nur in MUC und FRA benutzt und wußte, daß ich zum weit draußen gelegenen Flughafen MUC damit z.B. nicht käme, aber all meine Stadtziele waren erreichbar.

In Berlin wäre ich völlig gedankenlos auch bis zur Johannisthaler Chaussee gefahren, weil das nunmal für mich zu "meiner Stadt" gehört.

Gut, daß ich hier besser informiert wurde, ich bin eindeutig viel zu lange weg... :rolleyes:

Und gut, daß mich meine Eltern bisher immer mit dem Auto vom Bahnhof geholt haben. :eek: :D
 

Du bist Deutschland!

Erfahrenes Mitglied
28.04.2010
373
3
Möglich wäre es auch, die Fahrkarte (nächstes Mal) von Hamburg direkt nach/zum Berlin-Wannsee zu buchen. Ist genauso teuer und dann ist die S-Bahn-Fahrt mit drin.
 

Weltenbummler42

Erfahrenes Mitglied
08.06.2010
3.442
428
noch TXL
Möglich wäre es auch, die Fahrkarte (nächstes Mal) von Hamburg direkt nach/zum Berlin-Wannsee zu buchen. Ist genauso teuer und dann ist die S-Bahn-Fahrt mit drin.

Du könntest auch gleich Hamburg - Potsdam buchen - ich denke, es wäre preiswerter, als die zusätzliche BC Fahrkarte. Ein City Ticket in Potsdam wäre so auch enthalten, aber das brauchst Du vielleicht ja nicht.
Meiner Meinung kann man jeden S- Bahnhof, also auch Potsdam -Griebnitzsee als Ziel. oder Abfahrtsbahnhof buchen.

Wb
 
Zuletzt bearbeitet:

maex

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
3.785
19
Möglich wäre es auch, die Fahrkarte (nächstes Mal) von Hamburg direkt nach/zum Berlin-Wannsee zu buchen. Ist genauso teuer und dann ist die S-Bahn-Fahrt mit drin.

Bei den günstigsten Sparpreisen klappt das so nicht mehr, da die nur im Fernverkehr genutzt werden können. Verbindungen mit Nahverkehrs-Anteil sind dann gerne sofort 10 Euro teurer.
 

IvanoBalic

Erfahrenes Mitglied
08.11.2013
1.019
162
Nein, zur Tarifgrenzüberschreitung benötigt man schon ein Ticket für beide Tarifzonen. Du brauchst nach P also Berlin ABC.
Die Angabe auf der Webseite wundert mich, aber versuch's.
Woher hast du eine Info, dass auch "A" benötigt wird? Die zitierte Webseite ist immerhin die offizielle VBB-Seite: "Wo gilt das City-Ticket in Berlin? Wenn Sie Ihre Fahrt über den Teilbereich B hinaus in den Teilbereich C des Tarifbereiches Berlin fortsetzen oder diese dort beginnen wollen, benötigen Sie einen Einzelfahrausweis Berlin BC oder gegebenenfalls einen Einzelfahrausweis zum Kurzstreckentarif."
 

WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.167
852
Woher hast du eine Info, dass auch "A" benötigt wird?
Weil Fahrkarten in Berlin immer nur bis zum Grenzbahnhof der gültigen Zone gelten, und nicht bis zur tatsächlichen Grenze. Sonst könntest Du tatsächlich mit A bis zur Grenze fahren und dann mit BC weiter. Das scheitert zwar schon daran, daß Du BC nicht stempeln kannst, aber bei Wochen- und Monats- und Handy-Tickets wäre das ja möglich. Aber so ist es nicht: Zum Grenzübertritt brauchst Du einen Schein für die Zonen beider Grenzbahnhöfe.
Die zitierte Webseite ist immerhin die offizielle VBB-Seite:
Deswegen stutze ich ja und empfahl Dir, es auch so zu machen. Nun bin ich still und mache es in Zukunft wie Du, denn bisher habe ich immer die teurere Version oben verfolgt.
 

IvanoBalic

Erfahrenes Mitglied
08.11.2013
1.019
162
@WiCo: Wahrscheinlich weil man den Grenzübertritt (zumindest theoretisch) zum Nöldnerplatz machen könnte, womit man mit dem Cityticket in der Zone B wäre.
 

Piedra

Erfahrenes Mitglied
28.08.2012
5.107
5
Das irrsinnige in Deutschland ist doch, dass selbst die Mitarbeiter der Verkehrsunternehmen und -verbünde nicht mehr durch den eigenen Tarif-Dschungel durchblicken.

Mein Lieblingsbeispiel ist die Fahrradmitnahme auf der Achse Karlsruhe-Basel im Nahverkehr. Die Bahn-Seite sagt auf einer versteckten PDF kostenfrei ab 9 Uhr sowie am Wochenende. Sicherheitshalber noch mal am Bahnhof gefragt und dort wurde die Fahrrad-Karte dann verkauft weil verpflichtend. Der Schaffner im ersten Zug bestätigte das dann und meinte etwas vom Wechsel zwischen Verbünden. Das Team auf Facebook war dann auch derselben Meinung. In Zug von Offenburg nach Freiburg informierte dann ein großes Plakat über die kostenfreie Mitnahme von Fahrrädern... gab am Ende einen zehn Euro Gutschein.
 
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Zocker1899

Erfahrenes Mitglied
27.05.2016
462
120
Erfahrung aus März:
Bin in Schönefeld gelandet und wollte mit dem City+ Ticket mit dem RE nach Berlin Hbf. Bin nach der Landung direkt zum Gleis, habe dann den Schaffner aus meinem Zug angesprochen ob mein Ticket für die Strecke auch gültig ist, da ich mir auch unsicher war. War dann alles kein Problem, mein Ticket wurde über die App gescannt und nachdem die BC gezeigt wurde, war er auch schon wieder weg.
Ohne jetzt geguckt zu haben, dürfte Schönefeld aber in C liegen, sehr merkwürdig alles...
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.746
10.792
Zwei Tipps zum legalen Schwarzfahren in Berlin:

- Cityticket: Angeblich gibt es eine Kulanzregelung, dass dieses in B nicht beanstandet wird.

- innerberlinische Bahn-Fahrten: An den meisten S-Bahn-Bahnhoefen und -Haltepunkten gibt es keine Moeglichkeit, DB-Fahrscheine zu kaufen. Damit hat man per Gesetz (!) den Anspruch auf Fahrkartenkauf im Zug. Somit ist die Antwort auf "Die Fahrkarten bitte" nicht "Oh, ich habe leider keine" sondern "Eine IC-Fahrkarte von [z.B., muss man dann halt an seine tatsaechliche Strecke anpassen] Gruenbergallee zum Hbf." Kostet 8 EUR ohne BC :D

Achtung, keine Gewaehr, es kann insbesondere bei der zweiten Variante sein, dass man erst einen oder zwei Briefe an jemanden schreiben muss, der juristisch versierter ist als der durchschnittliche S-Bahn-Kontroletto ;)
 

Güler fliegt

Reguläres Mitglied
03.01.2014
68
0
AMS/RTM
Zwei Tipps zum legalen Schwarzfahren in Berlin:

...

- innerberlinische Bahn-Fahrten: An den meisten S-Bahn-Bahnhoefen und -Haltepunkten gibt es keine Moeglichkeit, DB-Fahrscheine zu kaufen. Damit hat man per Gesetz (!) den Anspruch auf Fahrkartenkauf im Zug. Somit ist die Antwort auf "Die Fahrkarten bitte" nicht "Oh, ich habe leider keine" sondern "Eine IC-Fahrkarte von [z.B., muss man dann halt an seine tatsaechliche Strecke anpassen] Gruenbergallee zum Hbf." Kostet 8 EUR ohne BC :D

Achtung, keine Gewaehr, es kann insbesondere bei der zweiten Variante sein, dass man erst einen oder zwei Briefe an jemanden schreiben muss, der juristisch versierter ist als der durchschnittliche S-Bahn-Kontroletto ;)

Die 2. Variante wird definitiv nicht funktionieren, da der DB-Standardtarif auf dieser Strecke nicht gilt, sondern der Tarif des VBB.
Allenfalls könnte man einen Fahrschein Grünbergallee-Hamburg verlangen. In diesem Falle ist zumindest umstritten, ob Anspruch auf Verkauf eines solchen besteht und die Automaten an Berliner S-Bahn-Stationen können in den meisten Fällen Fernverkehr nicht verkaufen.
Allerdings hat vor ein paar Jahren ein Eisenbahnfreund versucht die AKN (Eine "Privatbahn" nördlich von HAM) wegen Nichtverkaufs einer durchgehenden Fahrkarte zu verklagen und ist damit in der ersten Instanz unterlegen:
Klage gegen AKN - das Neueste

und

AKN-Klage abgewiesen

Ein Tipp noch in dem Zusammenhang für Nicht-BC-BesitzerInnen:
Als Ersatz für das Cityticket kann man die Institution der "tariflichen Gleichstellung" bei Bahntarifen nutzen. So gelten alle Fahrkarten nach "Berlin" zu allen S-Bahnhöfen innerhalb des Ringes + Lichtenberg. Aber nur in S-Bahnen und Regionalzügen!

Info für andere Städte:

https://www.google.de/url?sa=t&rct=...14.pdf&usg=AFQjCNH_CkAJ3HV4BJyivy4Rrv0Z22XxjA

Gute Fahrt ohne "Sechziger"!
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.746
10.792
Die 2. Variante wird definitiv nicht funktionieren, da der DB-Standardtarif auf dieser Strecke nicht gilt, sondern der Tarif des VBB.

Nicht im IC. Das ist doch der Witz.

Allenfalls könnte man einen Fahrschein Grünbergallee-Hamburg verlangen. In diesem Falle ist zumindest umstritten, ob Anspruch auf Verkauf eines solchen besteht

Wieso sollte das umstritten sein? Die Rechtslage ist eindeutig.

Den AKN-Fall kann ich nicht nachvollziehen - zum einen rein tatsaechlich, weil die angegebenen Seiten ueble Virenschleudern sind und ich sie nicht oeffnen kann. Und zum anderen vom Verstaendnis her, weil DB-Fahrkarten mit AKN-Anteil ohne weiteres im DB-NE-Anstosstarif durchgehend ausstellbar sind; hast Du zusaetzliche Informationen zu dem Fall?

In beiden Faellen (S-Bahn Berlin und AKN): Vgl. DB-Reiseauskunft fuer problemlose Preisinformation und ggf. Ticketausstellung.
 
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Piedra

Erfahrenes Mitglied
28.08.2012
5.107
5
Ich hatte es mal andersherum: bin eigentlich schwarz gefahren, aber sie haben es akzeptiert. (Ich hätte auch noch ein gültiges Ticket gehabt. )
 

allesmieter

Erfahrenes Mitglied
22.11.2009
1.748
94
Hatte auch schon mehrmals das Phänomen mit gebuchtem 2.Klasse Onlineticket HAM-MUC / MUC-HAM (und später Upsale 1.Klasse für schmales Geld mit neuem Onlineticket)
das es niemand interessiert hat, ob ich ein 1.Klasse Ticket habe, oder nicht.

Nicht mal die Bahncard wollte man sehen :confused:

Stattdessen wurde mir fast zeitgleich noch die FAZ und die Süddeutsche an den Platz gebracht (y)
 

Güler fliegt

Reguläres Mitglied
03.01.2014
68
0
AMS/RTM
Nicht im IC. Das ist doch der Witz.

Okay, an der Fall innerstädtischer IC-Nutzung (Ostbahnhof-Hbf) hab ich nicht gedacht. Funktioniert nur, falls die S-Bahn-Berlin Automaten immer noch keine "Fahrkarte Anfangsstrecke" verkaufen können.

Wieso sollte das umstritten sein? Die Rechtslage ist eindeutig.

Den AKN-Fall kann ich nicht nachvollziehen - zum einen rein tatsaechlich, weil die angegebenen Seiten ueble Virenschleudern sind und ich sie nicht oeffnen kann. Und zum anderen vom Verstaendnis her, weil DB-Fahrkarten mit AKN-Anteil ohne weiteres im DB-NE-Anstosstarif durchgehend ausstellbar sind; hast Du zusaetzliche Informationen zu dem Fall?

In beiden Faellen (S-Bahn Berlin und AKN): Vgl. DB-Reiseauskunft fuer problemlose Preisinformation und ggf. Ticketausstellung.

Kurze Schilderung: Der Fahrgast wollte Kaltenkirchen-Karlsruhe an Schalter der AKN lösen. Ging nicht, dort wird nur HVV verkauft. (-> Analogie S-Bahn-Automaten in Berlin verkaufen nur VBB)
Preisnachteil durch Brechung in HH-Dammtor 1,60 €.

Begründung der Klage:
"Die generelle Nichtanwendung des Tarifes durch Nichtverkauf von
| Fahrscheinen widerspricht also klar der Intention des
| Verordnungsgebers (der EVO), außerdem auch der Intention des
| Gesetzgebers, da (wie schon in meiner Klageschrift ausgeführt) jedes
| beteiligte Eisenbahnverkehrsunternehmen im Wechselverkehr auf die
| anderen beteiligten Unternehmen verweisen könnte und so
| Tarifanwendungspflicht und Beförderungspflicht vollständig ins Leere
| laufen würden.

Klage wurde abgewiesen, Zusammenfassung der Begründung:

Es geht mal wieder um eine tolle Rechtskonstruktion der Art, daß die AKN
zwar eigentlich dies und das machen sollte, es aber keinen individuell
einklagbaren Rechtsanspruch darauf gibt. Und zwar auch nicht für den,
der durch das Verhalten der AKN Nachteile hat.

Rechtsansprüche hätten vielleicht der Gesetzgeber oder irgendwelche
Aufsichstbehörden, oder der TBNE bzw. die in ihm zusammengeschlossenen
Firmen.

Da das Urteil 12 Jahre alt ist wäre ein neuer Versuch vielleicht nicht aussichtslos, aber ganz sicher wär ich mir nicht, ob man damit durchkommt.
 
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Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.746
10.792
Okay, an der Fall innerstädtischer IC-Nutzung (Ostbahnhof-Hbf) hab ich nicht gedacht. Funktioniert nur, falls die S-Bahn-Berlin Automaten immer noch keine "Fahrkarte Anfangsstrecke" verkaufen können.

Koennen sie nicht. Auf jeder Berlin-Reise mache ich mir den Spass und gucke nach. Ich kapiere es nicht, warum sie das nicht einfach machen. Es sind die selben Automaten wie in ganz Deutschland, das kann doch kein Hexenwerk sein.

Klage wurde abgewiesen, Zusammenfassung der Begründung:
"es aber keinen individuell
einklagbaren Rechtsanspruch darauf gibt. Und zwar auch nicht für den,
der durch das Verhalten der AKN Nachteile hat.

Rechtsansprüche hätten vielleicht der Gesetzgeber oder irgendwelche
Aufsichstbehörden, oder der TBNE bzw. die in ihm zusammengeschlossenen
Firmen."
Da das Urteil 12 Jahre alt ist wäre ein neuer Versuch vielleicht nicht aussichtslos, aber ganz sicher wär ich mir nicht, ob man damit durchkommt.

Danke fuer die Zitate. Hmm, ok, interessanter Kniff, kann man vielleicht sogar so argumentieren, auf eine Verpflichtungs- bzw. Feststellungsklage hin.

Ich waere jetzt aber mehr ueber eine Zahlungsklage gegen den Fahrgast gegangen: Fahrgast steigt ohne Fahrkarte ein, wird kontrolliert, EVU will erhoehten Fahrpreis gem. § 12 Abs. 1 lit. a) EVO. Fahrgast sagt "No, Sir, § 9 Abs. 3 lit. d) EVO iVm § 12 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 AEG iVm den einschlaegigen AGB-Klauseln."

Zum (individuellen, einklagbaren) Anspruch auf Ersatz des durch unterlassene durchgehende Abfertigung entstandenen Schadens hier noch ein Urteil ebenfalls des AG Hamburg: Jurawelten
 
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lifetime.b.c.

Erfahrenes Mitglied
18.11.2013
582
28
Kleine Ergänzung zum Tarif:

Relationsbezogene Fahrkarten können nicht nur den Zusatz +City erhalten sondern ebenso eine Sammelbezeichnung für ein Fahrziel. Mehrere Bahnhöfe werden so einander tariflich gleichgestellt. Auf einer Sparpreis/Flexpreis-Fahrkarte steht dann nicht Berlin Hbf+City sondern nur Berlin+City. (Gilt für Fahrkarten ab einer Entfernung von 100 Km, Analog zum City-Ticket. Referenzbahnhof für die Preisbildung ist Berlin Friedrichstraße)
Mit dieser Fahrkarte können dann innerhalb A + Lichtenberg/Nöldnerplatz alle Verbundverkehrsmittel genutzt werden. Ebenso können die tariflich gleichgestellten Bahnhöfe und Haltepunkte angefahren werden, diese allerdings nur mit einem nach EBO verkehrenden Verkehrsmittel (Sprich: Eisenbahn (S,RB,RE,..., IC und ICE nur bei Flexpreis, nicht jedoch bei Sparpreis). Mittlerweile ist es jedoch so, dass die tariflich gleichgestellten Bahnhöfe und Haltepunkte deckungsgleich mit dem City-Gebiet sind. In anderen Städten gibt es hierbei jedoch noch teilweise Abweichungen, so dass ein Ziel beispielsweise zwar nicht als City-Ticket, jedoch als tariflich gleichgestelltes Ziel angefahren werden kann. Ebenso ergeben sich Vorteile für Nicht-Bahncard-Inhaber, da sie auch ohne +City-Aufdruck die S-Bahn als Nachlaufverkehrsmittel nutzen können. Zu beachten ist jedoch, dass die tarifliche Gleichstellung nicht mit dem Sparpreis Aktion anwendbar ist, da dieser nur bezogen auf das City-Ticket in Nahverkehrsmitteln (Produktklasse C) gültig ist.

Was ich mich jetzt allerdings frage: Welcher Fahrgast versteht diese Regelungen ohne ein einschlägiges Studium?
 
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Cheeseair

Erfahrenes Mitglied
30.03.2015
323
14
Seufz. Was bin ich doch froh, mit meiner BahnCard100 gab es noch nie Diskussionen mit den Kontrolloren.
mit der BC100 ist innerhalb Berlins auch nur Tarifbereich A inkl. Lichtenberg und Nöldnerplatz (im Rahmen der CityTicket-Funktion für andere Verkehrsmittel (als S-Bahn und Regionalverkehr) freigegeben. Die BC100 beinhaltet keine Berlin Flatrate in den Tarifzonen B und C!

Also bitte, wer sie hat auch nicht mit der schwarzen Mamba als Fahrausweis zum TXL fahren, sonst ist irgendwann der schwarze Limoservice günstiger, alles andere ist "Kulanz" oder unzureichende Tarifschulung der Kontrolleure. Auf der anderen Seite, man fliegt dann vermutlich eh nicht ganz so viel innerdeutsch oder sammelt gerne Kärtchen... :D;)


Ziff. 3.4 VBB-Tarif, Teil C:

Wünscht der Fahrgast seine Fahrt in den Teilbereich B des Tarifbereiches Berlin fortzusetzen oder dort zu beginnen, so hat er einen Einzelfahrausweis für den Teilbereich AB des Tarifbereiches Berlin bzw. einen Einzelfahrausweis für Kurzstrecken zu lösen und ggf. zu entwerten. Diese Regelung gilt auch für Fahrten über die Bahnhöfe Nöldnerplatz und Berlin-Lichtenberg hinaus.
Wünscht der Fahrgast seine Fahrt über den Teilbereich B des Tarifbereiches Berlin hinaus in den Teilbereich C des Tarifbereiches Berlin fortzusetzen bzw. dort zu beginnen, so hat er einen Einzelfahrausweis für den Teilbereich BC des Tarifbereiches Berlin bzw. einen Einzelfahrausweis für Kurzstrecken zu lösen und ggf. zu entwerten.


Also insoweit alles schick: Das ist aber eine explizite Sonderregelung für das CityTicket Berlin (und somit auch die BC100), wobei nur die Tarifbereich BC-Variante ein echter Sonderfall ist. Ansonsten gilt nämlich der Grundsatz, dass die Fahrausweise zwischen und innerhalb der auf ihnen aufgedruckten Flächenzonen gelten.
 
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