Bahn zahlt für Verspätungen Rekordsumme

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E190

Guest
Wobei schon fraglich ist, ob es wirklich Entschädigungen für höhere Gewalt geben sollte. Als Bahn Kunde freut es mich natürlich, aber was kann die Bahn für Personenschäden etc.
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.047
468
Wobei schon fraglich ist, ob es wirklich Entschädigungen für höhere Gewalt geben sollte. Als Bahn Kunde freut es mich natürlich, aber was kann die Bahn für Personenschäden etc.

Der Gesetzgeber sollte die Verkehrstraeger schon einigermassen gleich behandeln. Die Airlines muessen auch bei hoeherer Geawalt Betreuungsleistungen zahlen.
 
E

E190

Guest
Aber keine Entschädigung, das ist schon ein Unterschied
 

Perisai

Meilenausquetscher
31.08.2012
2.141
121
LON
Dafür bekommt man von der DB in aller Regel keine Betreuungsleistung, oder?

Und was noch hinzu kommt, die Erstattung dürfte in % des Ticketwerts bei der DB deutlich niedriger liegen (meist ja entweder 25 % oder 50 %).

Aber ja, eine Angleichung wäre insgesamt schön - wobei die vermutlich eher eine Verschlechterung der Lage für die Kunden darstellen würde. Sprich man würde wohl die schlechteren Teile beider Verkehrsträger kombinieren (u.a. also so Späße wie das Streiks des eigenen Personals (nicht Sicherheitsbeamte o.ä.) als höhere Gewalt zählen).
 
H

HGFan

Guest
Wobei schon fraglich ist, ob es wirklich Entschädigungen für höhere Gewalt geben sollte.
Wenn ich von Wien nach Kopenhagen will ist mir das egal wieso ich ned ankomme dafür müssens halt ein Hotel zahlen oder sonst was.
 
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Temposünder

Guest
Aber nur Hotels wo die WLAN-Nutzung inbegriffen ist, oder?
 

McFlurry

Erfahrenes Mitglied
18.11.2011
355
5
CGN
Wenn ich von Wien nach Kopenhagen will ist mir das egal wieso ich ned ankomme dafür müssens halt ein Hotel zahlen oder sonst was.
Machen sie auch:
Wird aufgrund eines Zugausfalls oder einer Verspätung eine Übernachtung erforderlich und ist die Fortsetzung der Fahrt am selben Tag nicht zumutbar, werden dem Fahrgast angemessene Übernachtungskosten erstattet. Dazu muss der Fahrgast zusätzlich das Original der Hotelrechung an das Servicecenter Fahrgastrechte einsenden.

Es geht aber darum, dass die Bahn bei höherer Gewalt (z.B. Unwetter oder Suizid) zusätzlich zur Betreuungsleistung auch noch eine Entschädigung zahlen muss. Andere Verkehrsträger wie Airlines oder Fernbusanbieter müssen das nicht.
 
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AchWas

Erfahrenes Mitglied
27.04.2010
2.861
2
Ich pack's 'mal hier 'rein ;) (vollständiger Artikel durch "Neuladen/Refresh" der Seite): Deutsche Bahn-Baustellen 2015: 60 Minuten Umweg: Auf diesen Strecken wird der ICE nächstes Jahr zum Bummelzug - Bahn - FOCUS Online - Nachrichten
Focus meinte:
..
Die Bahn hat ein Info-Telefon eingerichtet (0800 599 66 55), an dem sich Reisende über die Bauarbeiten und Fahrplanänderungen informieren können. Informationen soll es auch an den DB-Verkaufsstellen, im Internet und an den DB-Automaten geben – und bei Max Maulwurf.
 

tmmd

Erfahrenes Mitglied
24.07.2014
4.256
1.635
Magdeburg
www.euroreiseblog.de
Ja, hätte man nicht die Bahn verdonnert auch bei "Höherer Gewalt" zu zahlen, wäre die Summe bedeutend niedriger.

Für den Kunden mag das angenehm sein, für die Bahn selber nicht. Mich würde auch interessieren, wie hoch der Verspätungsanteil im Gesamten durch Dinge wie Suizid, Unwetter, Kabeldiebstahl usw. ist. Würde man das mal rausrechnen, dürfte die Bahn sicher noch besser dastehen als sie eigentlich tatsächlich dasteht.