Frage bez. Mietwagenversicherung M&M

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ghost

Erfahrenes Mitglied
10.04.2011
694
0
München
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Morgen,
ich habe bisher immer bei Mietwagenbuchungen mit meiner M&M Karte bezahlt wegen der Mietwagenversicherung. Die Kaution habe ich immer mit meiner anderen BA Karte "bezahlt" damit der Betrag auf meiner M&M nicht geblockt ist. Wurde von den Mietwagenfirmen immer anstandlos gemacht.
Ist dann aber die Mietwagenversicherung gültig ? Rein logisch würde ich sagen ja, der eigentlich Mietpreis wurde ja mit der M&M bezahlt.
Mal bei der Versicherung nachgefragt, aber auf das Thema Kaution sind sie nicht eingegangen. Hier die Antwort:

Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Mietwagen-Vollkaskoversicherung, sofern die in Anspruch genommene Dienstleistung vollständig
mit der Kreditkarte bezahlt wurde.
Der Versicherungsschutz wird auch dann aktiviert, wenn die Zahlung mittels des Lufthansa Miles & More Credit Card Überweisungsservice oder über den Internet-Zahlungsdienstleister PayPal mit Belastung der Kreditkarte erfolgt ist.
Sollte der Karteninhaber nicht die Möglichkeit haben, die vollständigen Kosten vor Antritt der Reise zu begleichen (z. B. Hotelaufenthalt, Mietwagen), gilt die Hinterlegung der Kreditkarte sowie eine elektronische Bestätigung über die Hinterlegung als Aktivierung der Deckung und
somit im Schadensfall als Nachweis."


Hat da jemand eigene Erfahrungen ?
 

Sid

Erfahrenes Mitglied
31.05.2014
777
139
MUC
Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Mietwagen-Vollkaskoversicherung, sofern die in Anspruch genommene Dienstleistung vollständig
mit der Kreditkarte bezahlt wurde.
Laut diesem Satz geht es um die reine Bezahlung der Dienstleistung, das tust Du ja. Eine Kaution ist eine reine Sicherheitsleistung die rückerstattet wird, hat also imo mit der Kostenbegleichung für die Anmietung nichts zu tun.

Würde trotzdem mal in die genauen Versicherungsbedingungen schauen bzw. bei M&M nachfragen.
 

coldboy73

Neues Mitglied
20.04.2011
3
0
Sollte der Karteninhaber nicht die Möglichkeit haben, die vollständigen Kosten vor Antritt der Reise zu begleichen (z. B. Hotelaufenthalt, Mietwagen), gilt die Hinterlegung der Kreditkarte sowie eine elektronische Bestätigung über die Hinterlegung als Aktivierung der Deckung und
somit im Schadensfall als Nachweis."[/I]

Entscheidend ist dieser Satz. Ich kann aus Erfahrung sprechen als ich den Versicherungsschutz einmal in Anspruch nehmen musste. Man muss innerhalb kurzer Zeit den Schaden bei der Versicherung melden und sofern die Kosten noch nicht vollständig mit der KK bezahlt sind, muss man auch den Nachweis der Kaution beibringen.
Das heißt bei einem Schadensfall kann sich unter Umständen die Versicherung ablehnen, da die Aktivierung des Versicherungsschutzes erst mit
1. vollständiger Bezahlung (was oft erst nach Rückgabe des Mietwagens ist) oder
2. Hinterlegung der KK und Nutzung für die Kaution.

erfolgt ist.
Denke auch deshalb ist es sehr schwierig da eine zuverlässige Antwort von jemanden zu erhalten.