Strafzettel - Fahrerermittlung Avis

ANZEIGE

lipton

Queen of :rolleyes:
07.03.2009
3.426
0
HAJ
ANZEIGE
Ich weiss nicht ob es das Thema schon mal gab. Gefunden hab ich auf die Schnelle nichts.

Ich fahre momentan einen Langzeitmietwagen von Avis. Ich bin wie so oft geblitzt worden und habe heute eine Mail vom Ordnungsamt bekommen, ich solle ihnen doch meine korrekte Adresse mitteilen. Avis hat nur den Namen und meine Firmenemail angegeben.

Muss ich auf diese Mail antworten und meine Adresse angeben?
Ein Vergehen wurde nicht mit gesendet, nur ein AZ im Betreff der Mail.

Avis hätte ja meine Adresse angeben können. Ist ja jetzt nicht mein Problem, dass sie das nicht getan haben.
 

Kasupke

Erfahrenes Mitglied
30.06.2015
585
12
Letzten Endes machen die eine EMA (Melderegisterauskunft) Abfrage und schicken dir dann den Papierkram. Ob die jetzt selbst deine Adresse rausfinden oder du Sie Ihnen schickst, der Bescheid wird dir irgendwann sicher zugestellt werden. Verpflichtet bist du sicher nicht (solange dir kein Zwangsgeld angedroht wird bzw. die Zustellung beweisbar ist), aber Ämter fragen inzw. immer öfter Dinge per E-Mail an, weil es eben doch schneller geht und Geld spart - grundsätzlich ja zu begrüßen.

Und mal davon abgesehen: Da du den Verstoß hier bereits zugegeben hast (oder zumindest darauf hingewiesen hast, dass dir der mögliche Verstoß bekannt ist), welchen Sinn hätte es, darauf nicht zu antworten? Die werden dir ja erstmal den Bescheid zustellen und dann kannst du immernoch sehen, worum konkret es geht und wie du damit umgehst.
 
  • Like
Reaktionen: TheDude666

chris-99

Moderator Mitgliedertreff & Payback
Teammitglied
08.03.2009
8.747
1.472
MUC
Lipton könnte darauf spekulieren, daß durch die manuelle Anfrage die 3-monatige Verjährungsfrist zum tragen kommt.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
763
Unter TABUM und in BNJ
Und warum sollte das die Verfolgungsverjährung gegenüber dem Fahrer hemmen?

Ich bin kein Anwalt - habe jedoch seit circa 15 Jahren selbst einen Firmenwagen und eine größere Zahl an Mitarbeitern, die Firmenwagen (Pool oder persönlich) fahren. Mein Kenntnisstand war bisher, dass die rechtzeitige Zustellung an den Halter ausreichend ist.

Hast Du da andere Belege? Würde mich sehr interessieren, gerade bei den Poolfahrzeugen...
 

lipton

Queen of :rolleyes:
07.03.2009
3.426
0
HAJ
Wurde die Frist von 3 Monate nicht auf 6 Monate erhöht? Und wenn man zwischendurch 3 bzw. 6 Monate nichts mehr hört, müsste es doch auch abgelaufen sein.
 
P

pmeye

Guest
Da wäre die Frage, ob "der Richtige" auch ohne Adresse schon "der Richtige" ist. Ich vermute - ja.
 

BangkokDangerous

Erfahrenes Mitglied
12.08.2013
1.223
0
Kann doch nicht so schwer sein und steht auch im Gesetz. Sobald die Ermittlungsbehörden den richtigen Täter anhören, ist die Verjährung ihm gegenüber gehemmt. Ermittlungen in der großen weiten Welt und zig Milliarden anderen Menschen gegenüber hemmen nichts.

Kann doch nicht so schwer sein und mal konkret werden...:rolleyes: Oder ist das eine Juristenkrankheit?

Welches Gesetz? Halter oder Fahrer? Das können ja durchaus zwei verschiedene Personen sein und dann ist es schon ein Unterschied, ab wann eine Frist tickt. Wäre ja dann eine Leichtigkeit für den "Täter" die Frist überschreiten zu lassen, wenn er/sie nicht gleich der Halter ist.

Man verzeihe meine Unwissenheit, aber ich habe es tatsächlich geschafft, seit mehr als einem Jahrzehnt kein Ticket zu bekommen - bei 40+ tkm p.a. im Schnitt nicht so schelcht.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.105
3.027
Um es Dir konkret zu erklären: Wenn Deine Frau einen Firmenwagen hat, den Du auch fährst und zwar zu schnell, dann wird bei einem Verkehrsverstoß erst mal das Unternehmen angeschrieben. Die Verjährungsuhr die gegenüber als Täter tickt weiter. Das Unternehmen sagt nach langem Überlegen: Wir haben das Auto Frau BangkokDangerous zur Verfügung gestellt. Jetzt schreibt die Behörde Frau BangkokDangerous an. Die Verjährungsuhr gegenüber Dir ticket weiter. Frau BangkokDangerous überlegt ebenso lange und reagiert auf die erste Anfrage vielleicht nicht. Die Verjährungsuhr tickt weiter. Dann macht sie vielleicht von einem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Wenn die Behörde jetzt mal anfängt nachzuforschen und herausbekommt, dass Du es bist, wegen dem Deine Frau ein Aussageverweigertungsrecht geltend machen könnte und hört Dich dann an, erst dann wird die Verjährung unterbrochen.
 

BangkokDangerous

Erfahrenes Mitglied
12.08.2013
1.223
0
Um es Dir konkret zu erklären: Wenn Deine Frau einen Firmenwagen hat, den Du auch fährst und zwar zu schnell, dann wird bei einem Verkehrsverstoß erst mal das Unternehmen angeschrieben. Die Verjährungsuhr die gegenüber als Täter tickt weiter. Das Unternehmen sagt nach langem Überlegen: Wir haben das Auto Frau BangkokDangerous zur Verfügung gestellt. Jetzt schreibt die Behörde Frau BangkokDangerous an. Die Verjährungsuhr gegenüber Dir ticket weiter. Frau BangkokDangerous überlegt ebenso lange und reagiert auf die erste Anfrage vielleicht nicht. Die Verjährungsuhr tickt weiter. Dann macht sie vielleicht von einem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Wenn die Behörde jetzt mal anfängt nachzuforschen und herausbekommt, dass Du es bist, wegen dem Deine Frau ein Aussageverweigertungsrecht geltend machen könnte und hört Dich dann an, erst dann wird die Verjährung unterbrochen.

Danke für die Erklärung. Jetzt sollte man meinen, dass die Behörden dem Unternehmen und auch Frau BangkokDangerous Dampf machen beim Überlegen, oder? Ist das ohne weiteres so einfach möglich, dass da 3 Monate "überlegt" wird?
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.105
3.027
Danke für die Erklärung. Jetzt sollte man meinen, dass die Behörden dem Unternehmen und auch Frau BangkokDangerous Dampf machen beim Überlegen, oder? Ist das ohne weiteres so einfach möglich, dass da 3 Monate "überlegt" wird?

Der erste Brief geht verloren. Dann schreibt man mal, dass das Photo nicht dabei war oder hat sonst eine dämliche Rückfrage. Bei der Konstellation Firmenwagen - Arbeitnehmer schaffen die es manchmal, weil sich die Unternehmen nicht so bockig anstellen. Aber bei der dreistufigen Konstellation? Schwer.
 
  • Like
Reaktionen: maxabt

singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.401
99
BSL
Der erste Brief geht verloren. Dann schreibt man mal, dass das Photo nicht dabei war oder hat sonst eine dämliche Rückfrage. Bei der Konstellation Firmenwagen - Arbeitnehmer schaffen die es manchmal, weil sich die Unternehmen nicht so bockig anstellen. Aber bei der dreistufigen Konstellation? Schwer.

Wenn man also den richtigen Anwalt kennt, hat man eine gute Chance, über den Weg der Verjährung aus der Sache ohne Strafe herauszukommen...